Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 491

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 491 (NJ DDR 1984, S. 491); Neue Justiz 12/84 491 Hat es auf dem jüngsten Weltkongreß der IVR auch ideologische Auseinandersetzungen gegeben? Wenn die IVR den Vertretern der marxistisch-leninistischen Rechts- und Gesellschaftstheorie sowie allen Anhängern der friedlichen Koexistenz gute Möglichkeiten zur Mitarbeit bietet, dann darf darüber natürlich nicht übersehen werden, daß es in der IVR auch Kräfte gibt, die in ganz andere Richtungen streben. Auch unter diesem Gesichtspunkt war der XI. Weltkongreß lehrreich. Er zeigte nämlich, daß sich in der bürgerlichen Rechtsphilosophie eine Strömung herausgebildet hat, die wenn sie auch auf dem Kongreß nur von einer kleinen Gruppe getragen wurde alles unternimmt, um die aggressive Politik der gegenwärtigen USA-Administration ins Juristische zu übersetzen bzw. mit rechtsphilosophischen Argumenten zu kaschieren. So wurden beispielsweise Versuche unternommen, Menschenrechte und friedliche Koexistenz einander entgegenzustellen und die Souveränitätskonzeption gegen eine auf der These von der „world community“ beruhenden Interventionskonzeption auszutauschen. Genosse Professor, Sie haben zu Beginn unseres Gesprächs gesagt, die IVR sei eine traditionsreiche Vereinigung. Für uns ist verständlicherweise die Entwicklung in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg von Interesse. Welchen Anteil haben Wissenschaftler aus den sozialistischen Ländern, insbesondere aus der DDR, am Wirken der IVR? Marxistisch-leninistische Rechtswissenschaftler haben zunächst lediglich als Kongreßbesucher und erst später als Mitglieder der IVR an der Arbeit dieser Organisation teilgenommen. Dabei haben Rechtswissenschaftler aus unserem Land eine sehr aktive Rolle gespielt. Einige sind seit Mitte der 50er Jahre Mitglieder der IVR, und seit 1967 nehmen regelmäßig größere oder kleinere Delegationen unserer Landesgruppe an den jetzt alle zwei Jahre stattfindenden IVR-Kongressen teil.* Übrigens war die IVR eine der ersten gesellschaftswissenschaftlichen Weltorganisationen wenn sie nicht überhaupt die allererste gewesen ist , in der es gelang, die Alleinvertretungsanmaßung der BRD wissenschaftspolitisch zu durchbrechen. Bereits auf dem Weltkongreß 1967 wurde nämlich Hermann Klenner in das Präsidium der IVR gewählt. Es war die Zeit, als es manchem BRD-Wissenschaftler noch schwerfiel, die richtige Bezeichnung für den ersten Arbeiter-und-Bauern-Staat auf deutschem Boden auszusprechen, und als wir zu IVR-Kongressen mit der Staatsflagge der DDR im Koffer fuhren, um auch für den Fall gerüstet zu sein, daß ein Veranstalter ihr Nichthissen am Ort des Kongresses mit der naiv-biedermännischen Ausrede entschuldigen wollte, es sei keine solche Flagge am Ort verfügbar. Acht Jahre lang arbeitete Hermann Klenner als einziger Repräsentant der marxistischen Rechtstheorie und der sozialistischen Länder im IVR-Präsidium. 1975 auf dem Weltkongreß in St. Louis (USA) wurden dann Djangir A. Kerimow (Sowjetunion) zum Vizepräsidenten und Adam Lopatka (Polen) sowie Imre Szabo (Ungarn) als Präsidiumsmitglieder hinzugewählt. Alle Genannten sind bis heute in diesem Gremium tätig, allerdings fungiert Imre Szabo seit dem vergangenen Jahr als einer der Ehrenpräsidenten der IVR. Nimmt man noch hinzu, daß Vilmos Peschka (Ungarn) und ich 1981 auf dem Weltkongreß in Mexiko in das Redaktionskollegium der IVR-Zeitschrift „Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie“ berufen wurden, dann zeigt dies eine erfreuliche Repräsentanz der marxistischen Rechts- und Sozialtheorie in Organen der IVR. Das ist zugleich eine gute Ausgangsposition, um den in der letzten Zeit international spürbar zunehmenden Versuchen entgegenzuwirken, im Schatten der Konfrontationspolitik der USA die Tätigkeit von Vertretern aus sozialistischen Ländern in internationalen Wissenschaftsorganisationen einzuschränken. Wie werten Sie dieses wachsende Ansehen der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie in der Tätigkeit der IVR? Nach meinem Dafürhalten kommt hierin ein für das Rechtsdenken und Rechtsleben unserer Zeit grundlegender Realvorgang zum Ausdruck: Ich meine den Prozeß, in dem der sozialistische Rechtstyp zu einer Komponente der Rechtsentwicklung von heute mit wachsendem Gewicht geworden ist. 67 Jahre nach der Oktoberrevolution, in der mit der Annahme des Dekrets über den Frieden sowie der Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes der sozialistische Rechtstyp ins reale Leben zu treten begann, geht von ihm eine Wirkung aus, die global ist und die ein qualitativ neues Moment in die Rechtsentwicklung brachte. Die bürgerliche Legende von der Rechtsfeindlichkeit des Sozialismus, speziell der Diktatur des Proletariats, mußte fallengelassen werden; das sozialistische Recht wird inzwischen als sog. sozialistischer Rechtskreis von der bürgerlichen Rechtsideologie und Rechtspraxis mehr und mehr zur Kenntnis genommen. Daß das sozialistische Recht in der Rechtsentwicklung von-heute ein wachsendes Gewicht erhalten hat und durch nichts eliminierbar ist, gehört mit zu den objektiven Grundlagen der Notwendigkeit unserer engagierten und konstruktiven Mitarbeit in internationalen rechtswissenschaftlichen Organisationen. Genosse Professor, sagen Sie bitte abschließend noch etwas über die künftigen Vorhaben der DDR-Sektion der IVR. Die Arbeit der nationalen Sektion der DDR wurde nach der Gründung des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR im Jahre 1972 erheblich aktiviert. So hat unsere Sektion in Verbindung mit dem Akademie-Institut verschiedene Beratungen und Kolloquien mit Vertretern der IVR-Sektionen anderer sozialistischer Länder durchgeführt. Aus Anlaß der Weltkongresse wurden jeweils Publikationen herausgegeben, die zum jeweiligen Kongreßthema Standpunkte von DDR-Wissenschaftlern enthielten. Wir sind auch um eine stärkere Mitarbeit bei der Gestaltung der Zeitschrift der IVR bemüht. Noch sind die Möglichkeiten, die die IVR für die Darlegung marxistisch-leninistischer Positionen bietet, nicht voll ausgeschöpft. Außerdem lehrt die Erfahrung, daß Position und Reputation, die in internationalen Wissenschaftlerorganisationen errungen wurden, immer wieder neu durch sach- und problembezogene Arbeit sowie durch wissenschaftlicher Parteilichkeit verpflichtetem Engagement bestätigt werden müssen. Für die nächste Zeit steht auf der Tagesordnung unserer Sektion die Vorbereitung des XII. Weltkongresses, der im August 1985 in Athen unter dem Generalthema „Mensch, Recht, Geschichte“ zusammen treten wird. Weiter sieht unser kürzlich verabschiedetes Programm mit Blick auf den bevorstehenden 80. Gründungstag der IVR ein wissenschaftliches Kolloquium vor. Da der Gründer der IVR, Josef Köhler, seinerzeit an der Berliner Juristenfakultät lehrte, ist geplant, diese Veranstaltung im Rahmen der Vorbereitung der 750-Jahr-Feier von Berlin durchzuführen. Wissenschaftliches Anliegen dieses Kolloquiums soll es sein, das Wirken bedeutender Berliner Juristen um die Jahrhundertwende sowie ihr Wirkungsumfeld zu analysieren und damit einen Beitrag zur kritischen rechtstheoriegeschichtlichen Erbe-Auseinandersetzung zu leisten. * S. * Bisherige IVR-Weltkongresse: 1967 Mailand/Gardone (Italien), 1971 Brüssel, 1973 Madrid, 1975 St. Louis (USA), 1977 Sydney/Canberra (Australien), 1979 Basel, 1981 Mexico, 1983 Helsinki. Vgl. die Kongreßberichte in: Einheit 1967, Heft 12, S. 1 562 ff.; Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1968, Heft 3, S. 364 ff.; NJ 1972, Heft 1, S. 15 ff.; NJ 1973, Heft 24, S. 728 ff.; Staat und Recht 1974, Heft 1, S. 138 ff.; Staat und Recht 1982, Heft 3, S. 270 ff.; Staat und Recht 1984, Heft 2, S. 136 ff. Von der DDR-Sektion wurden zu den letzten drei IVR-Weltkon-gressen folgende Publikationen herausgegeben: Zur marxistischen Redhtskonzeption, Berlin 1979; Recht als Maßstab - Reehtstheorie unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution, Berlin 1981; Rechtswissenschaft als Gesellschaftswissenschaft, Berlin 1983.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 491 (NJ DDR 1984, S. 491) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 491 (NJ DDR 1984, S. 491)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit als Voraussetzung zum rechtzeitigen erkennen von Geiselnahmen Einige Erfordernisse zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirksamen Verhinderung von Geiselnahmen in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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