Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 490

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 490 (NJ DDR 1984, S. 490); 490 Neue Justiz 12/84 DDR-Aktivitäten in internationalen Organisationen Zunehmendes Gewicht der marxistischen Rechtstheorie Die Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR), bereits im Jahre 1909 gegründet, ist eine internationale nichtstaatliche Organisation mit Status B bei der UNESCO. Ihr derzeitiger Präsident ist Prof. Dr. Aulis Aarnio (Finnland). Die IVR ist in einzelne nationale Sektionen gegliedert. Zu ihnen gehört die bei der Akademie der Wissenschaften der DDR bestehende DDR-Sektion, die im Jahre 1967 gebildet wurde und deren Vorsitz bis 1983 Prof. Dr. Hermann Klenner (Zentralinstitut für Philosophie der Akademie der Wissenschaften der DDR) innehatte. Seit dem vergangenen Jahr wird diese Funktion von Prof. Dr. Karl A. Mollnau (Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR) ausgeübt, mit dem wir das folgende Gespräch führten. Genosse Professor, was ist die IVR, und womit beschäftigt sie sich? Diese traditionsreiche Vereinigung ist wie schon ihr Name sagt keine spezifische juristische Gesellschaft, sondern in ihr arbeiten Vertreter verschiedener sozialphilosophischer Disziplinen mit. Modern gesprochen: Die IVR ist eine Wissenschaftlervereinigung interdisziplinärer Natur. Nicht zuletzt diesem Umstand ist es mit zu verdanken, daß die Wirkungsgeschichte der IVR mit großer Sensibilität jeweils Probleme reflektiert, die in der ideologischen Auseinandersetzung eine zentrale Stellung eingenommen haben oder einnehmen. Dieser Sachverhalt ist übrigens fast lückenlos dokumentiert in der Zeitschrift der IVR, dem „Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie“. (Nebenbei bemerkt: Es wäre eine lohnenswerte Aufgabe, diese Fundgrube der Rechts- und Sozialphilosophiegeschichte marxistisch zu analysieren und auszuwerten.) Als weltweit organisierte Vereinigung gegenwärtig umfaßt die IVR über 40 nationale Sektionen von Ländern aller Kontinente, einige Sektionen zählen mehrere hundert Mitglieder widerspiegelt die IVR auf theoretischer Ebene heute die fundamentalen Widersprüche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus. Besonders bedeutsam ist, daß in den letzten Jahren auch in zahlreichen Entwicklungsländern IVR-Sektionen entstanden. Eine weitere Besonderheit der IVR besteht darin, daß sie von Anfang an zu ihren Mitgliedern nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Praktiker zählt. Dies war und ist eine Komponente, die den Einfluß und die Wirkung der IVR verstärkt. Wenngleich die IVR ihrer Zielstellung gemäß zuvörderst mit theoretischen Grundlagenproblemen der Rechtsentwicklung als einem Teil der Gesellschaftsentwicklung befaßt ist und demzufolge von ihrer Tätigkeit vor allem für die Forschung und Theoriebildung Impulse ausgehen , so geschieht dies doch mit Blick auf die Praxis und die politische Realität. Könnten Sie diese Theorie-Praxis-Verbindung etwas verdeutlichen? Was hatte beispielsweise der XI. 1VR-W eltkon-greß, der ja unter dem Generalthema „Die philosophischen Grundlagen der Rechts- und Sozialwissenschaften“ stand, zur wichtigsten Frage unserer Zeit, zur Frage Krieg oder Frieden, zu sagen? Gerade dieser letzte Weltkongreß, der Mitte August 1983 in Helsinki stattfand, zeigt, wie die IVR zu den politischen Grundfragen unserer Zeit Position bezieht, was sie in die Waagschale des Friedens und seiner Sicherung zu legen hat. In Vorträgen und Diskussionsreden gingen Kongreßteilnehmer aus den sozialistischen Staaten, aber auch aus kapitalistischen und Entwicklungsländern auf die Alternative „Krieg oder Frieden?“ ein. Sie beschäftigten sich mit Fragen der Friedenssicherung, mit der Rolle, die das Recht dabei spielen kann, und mit der Verantwortung der Juristen. Von ganz unterschiedlichen Ausgangspunkten her artikulierten bürgerliche Rechts- und Sozialphilosophen ihr Bestreben, sich der Bedrohung der menschlichen Zivilisation, wie sie aus der Politik der gegenwärtigen USA-Administra-tion resultiert, zu widersetzen und ein atomares Inferno abzuwenden. Dies geschah zwar oft von abstrakt humanistischen Positionen aus, die durch diffuse Vorstellungen über die gesellschaftlichen Ursachen der heutigen Kriegsgefahr sowie über die sozialen Kräfte, die den Frieden sichern können und müssen, gekennzeichnet sind. Aber es gab auch zahlreiche bemerkenswerte Diskussionsbeiträge, in denen die Rechtmäßigkeit des Friedenskampfes einerseits und die Unrechtmäßigkeit des von der USA-Administration verursachten Wettrüstens andererseits mit einer Fülle von Argumenten begründet wurde. Wenn etwa der ehemalige BRD-Minister und prominente Rechtsphilosoph Werner Maihofer dazu aufforderte, die rechtsphilosophischen Fragen des Rechts auf Frieden stärker zu bearbeiten, und den Gedanken zu einem Recht auf Entwicklung und des Wettbewerbs der gegenwärtig in der Welt existierenden Systeme äußerte, dann sind das Positionen, die bei den Bemühungen zur Bildung einer Koalition der Vernunft zum Zwecke der Friedenssicherung zu Buche schlagen können. Aktivitäten zur Friedenssicherung gehen übrigens auch von einzelnen nationalen Sektionen der IVR aus. So hat beispielsweise die spanische Sektion kürzlich eine Resolution verabschiedet, in der das Wettrüsten verurteilt und auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, „für die bürgerliche Gesellschaft wirksame Kontrollmechanismen gegenüber allen Handlungen der politischen Gewalt zu entwickeln“. Ferner trat die spanische Sektion für die moralische Anerkennung des zivilen Ungehorsams gegenüber friedensgefährdenden Maßnahmen und gegen die restriktive Anwendung des Verfassungsrechts gegenüber der Friedensbewegung ein. Ich habe diese Beispiele hier angeführt, weil sie zeigen, daß die IVR eine Organisation ist, in der die Ideen des Friedens und der Koexistenz sowie deren rechts- und sozialphilosophische Implikationen eine Plattform haben. Darin liegen zweifellos Chancen, die von den Rechtstheoretikern der sozialistischen Länder für eine konstruktive und effektive Mitwirkung in der IVR zu nutzen sind. Ja, die marxistischen Rechtstheoretiker, aber ebenso auch Vertreter des historischen Materialismus, der Ethik und anderer Disziplinen sind vor allem aufgefordert, den Nachweis zu führen, daß der Frieden und seine Sicherung ein essentieller Bestandteil des Inhalts des sozialistischen Rechtstyps vom Beginn seiner Existenz an ist. Dies ist gleichzeitig umfassend gesellschaftstheoretisch zu begründen, und zwar verbunden mit der Darlegung der Konsequenzen, die sich heute angesichts der Tatsache, daß die Friedenssicherung das Wichtigste ist, für die weitere Ausgestaltung und Fortentwicklung des sozialistischen Rechts ergeben. Grundsatzfestigkeit in den theoretischen Positionen und bündnispolitisches Differenzierungsvermögen gehören heute bei der Mitarbeit marxistischer Wissenschaftler in internationalen Wissenschaftlergesellschaften mehr denn je zusammen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 490 (NJ DDR 1984, S. 490) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 490 (NJ DDR 1984, S. 490)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher aufzubereiten. Auf die Behandlung spezieller Probleme wie beispielsweise die Vernehmung jugendlicher Beschuldigter sowie die Erfordernisse der Leitungstätigkeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung verlangen einen schonungslosen Kampf gegen feindbegünstigende Umstände, Schinderei und Hißetände sowie ein hohes persönliches Verantwortungsgefühl bei der Erfüllung der gestellten Aufgaben.

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