Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 484 (NJ DDR 1984, S. 484); 484 Neue Justiz 12/84 Vorbeugung von Verletzungen der Instandhaltungspflicht aus Mietverträgen Prof. Dr. sc. GOTTHOLD BLEY und Dr. sc. REINHARD NISSEL, Sektion Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Seit Beginn der 70er Jahre hat sich die soziale Wirksamkeit des Wohnungsbaus für die Bürger der DDR spürbar erhöht. Von 1971 bis 1983 wurden die Wohnverhältnisse für etwa 6 Millionen Bürger verbessert. Die Pläne bis 1990 sehen neue oder modernisierte Wohnungen für weitere 4,3 Millionen Menschen vor. Dabei werden in den nächsten Jahren Wohnungsneubau, Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung von Wohnraum in noch stärkerem Maße verbunden als schon bisher.1 Die Verwirklichung der programmatischen Zielstellung der Partei der Arbeiterklasse, die Wohnungsfrage in der DDR als soziales Problem bis 1990 zu lösen1 2, erfordert, „die beträchtlichen, aber natürlich nicht unbegrenzten Mittel für den Wohnungsbau so einzusetzen, daß bis 1990 in den Städten und Kreisen der Republik alle wichtigen Wohnbe-dürfnisse befriedigt werden können“.3 Das ist ein hoher, aber zugleich realer Anspruch, der vor allem von den staatlichen Organen, aber auch von Kombinaten und Betrieben sowie von allen Werktätigen „ein sehr verantwortungsbewußtes und differenziertes Vorgehen“ verlangt.4 Zur Entwicklung sozialistischer Wohnverhältnisse gehört nicht nur die ständige Verbesserung der materiellen Wohnbedingungen der Bürger, sondern auch die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Bürgern in den Wohngebieten. Dabei kennzeichnen das zunehmende kameradschaftliche Zusammenwirken von Vermieter insbesondere VEB Gebäudewirtschaft/Kommunale Wohnungsverwaltung (VEB GW/KWV) und Mieter sowie die gewissenhafte Erfüllung der gegenseitigen Pflichten aus dem Mietvertrag die neue Qualität der Wohnverhältnisse. Hierin eingeschlossen ist die Mitwirkung der Mieter im Rahmen der Mietergemeinschaft bei der Pflege, Instandhaltung, Verschönerung, Modernisierung und Verwaltung ihrer Wohnhäuser. Zur Vorbeugung von Pflichtverletzungen aus Wohnungsmietverhältnissen allgemein Für die weitaus meisten Wohnungsmietverhältnisse ist das pflichtgemäße Verhalten der Vertragspartner typisch. Verletzungen von Rechten und Pflichten aus dem Mietrechtsverhältnis beeinträchtigen die Lebensbedürfnisse der davon betroffenen Bürger bzw. die Interessen der Vermieterbetriebe. Derartige Verletzungen können die Leitung und Planung der Entwicklung der Wohnbedingungen vor allem dann erschweren bzw. stören, wenn sie das Resultat einer nicht dem Recht entsprechenden Arbeit der VEBs GW/KWV, der Bürger und ihrer Mietergemeinschaften oder örtlicher Staatsorgane sind. Gerade deshalb erweist sich die Vorbeugung von Rechtsverletzungen in den Wohnungsmietverhältnissen als gesellschaftlich notwendig. Die Vorbeugung von Pflichtverletzungen aus Wohnungsmietverhältnissen ist wie jede andere Art der Vorbeugung von Pflichtverletzungen gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates, der Vermieterbetriebe und jedes Bürgers. Dabei gewinnen die Formen der Mitwirkung der Bürger und ihrer Kollektive zunehmend an Bedeutung. Eine wirksame Vorbeugungsarbeit muß Bestandteil der Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse sein, d. h. sie darf nicht von der Leitungstätigkeit der staatlichen Organe und Betriebe isoliert betrachtet und behandelt werden. Unbestritten ist auch, daß sich die Vorbeugung von Vertragsverletzungen aus Mietverhältnissen nicht in der Anwendung rechtlicher Mittel erschöpft. Dennoch erweist sich die Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts, die konsequente Gestaltung der Verträge in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, das koordinierte Zusammenwirken verschiedener staatlich-rechtlicher und gesellschaftlicher Maß- nahmen als ein wichtiger Faktor für eine effektive Vorbeugung dieser Pflichtverletzungen. Wichtig sind dabei zwei Momente: Erstens sind Mietverhältnisse (wie auch andere gesellschaftliche Verhältnisse) sehr „komplexer“ Natur, d. h. sie lassen sich nicht aus der Sicht eines Rechtszweigs oder nur eines staatlichen Organs erfassen. Zweitens sind Inhalt und Ursachen dieser Pflichtverletzungen sehr differenziert. Die Beachtung dieser Differenziertheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die wirksame Anwendung geeigneter Maßnahmen, Mittel und Methoden in der Vorbeugung. Inhalt und Ursachen von Verletzungen der InstandhaltungsTßflicht Unter den Vertragsverletzungen auf dem Gebiet der Wohnungsmiete spielt die Verletzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters (§ 101 ZGB) eine nicht unbedeutende Rolle. Hierbei ist u. a. die unterschiedliche Stellung der Vermieter zu beachten: Bei privaten Vermietern überwiegt die schuldhafte Verletzung der Instandhaltungspflicht. Objektiv pflichtwidriges Handeln ist demgegenüber vor allem für volkseigene Vermieter charakteristisch, die generell verantwortungsbewußt ihre Eigentümerfunktion ausüben und sich in die gesellschaftliche Aufgabe zur ' Gestaltung guter Wohnbedingungen einordnen. Bei der inhaltlichen Beurteilung der Verletzung der Instandhaltungspflicht volkseigener Vermieterbetriebe muß außerdem noch das sehr unterschiedliche Alters- und Ausstattungsniveau der Wohnungen berücksichtigt werden. Wenn auch ein Teil der Verletzungen der Instandhaltungspflicht inhaltlich als objektiv pflichtverletzende Handlung zutage tritt, sind jedoch im größeren Maße subjektiv zurechenbare Handlungen (i. S. des § 334 ZGB) kennzeichnend. Unabhängig von den genannten inhaltlichen Differenzierungen zeigt sich die Verletzung der Instandhaltungspflicht in zwei Alternativen: 1. Nichterhaltung des vertragsgemäßen Wohnungszustands (§ 101 Satz 2 ZGB); 2. Nichtdurchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands (§ 101 Satz 3 ZGB). Die erste Alternative überwiegt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß vorbeugende Maßnahmen, um dem Auftreten eines Mangels in der Wohnung entgegenzuwirken und damit der Rechtspflicht zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands gerecht zu werden, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, oder daß objektiv unvorhersehbar ein plötzlicher Mangel auftritt. Für die zweite Alternative ist es in den letzten Jahren typisch, daß insbesondere Reparaturen größeren Umfangs also Instandsetzungsarbeiten Konfliktschwerpunkt sind. Bei einzelnen Pflichtverletzungen, die sich auf bestimmte Reparaturgewerke konzentrieren, ist festzustellen, daß mitunter bis zur Beseitigung des Mangels mehrere Monate vergehen. Zur Feststellung der Ursachen für die Verletzung der Instandhaltungspflicht sind die Umstände aufzudecken, die den Vermieter daran hinderten, vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Wohnungszustands durchzufüh- 1 Vgl. E. Honecker, Aus der Diskussionsrede auf der 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1983, S. 34 und 36. 2 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 23. 3 E. Honecker, a. a. O., S. 35. 4 E. HoneCker, ebenda. Vgl. dazu: Die Aufgaben der örtlichen Staatsorgane für die weitere allseitige Stärkung der DDR (Beratung des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR mit den Vorsitzenden der Räte der Kreise am 1. und 2. März 1984 in Berlin), Berlin 1984, s. 24 ff. und S. 84 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 484 (NJ DDR 1984, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 484 (NJ DDR 1984, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Gesetz Gegenstände, die der Einziehung auf der Grundlage der Anordnung unterliegen, bis zu doren Realisierung in Verwahrung genommen werden können.

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