Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 484 (NJ DDR 1984, S. 484); 484 Neue Justiz 12/84 Vorbeugung von Verletzungen der Instandhaltungspflicht aus Mietverträgen Prof. Dr. sc. GOTTHOLD BLEY und Dr. sc. REINHARD NISSEL, Sektion Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Seit Beginn der 70er Jahre hat sich die soziale Wirksamkeit des Wohnungsbaus für die Bürger der DDR spürbar erhöht. Von 1971 bis 1983 wurden die Wohnverhältnisse für etwa 6 Millionen Bürger verbessert. Die Pläne bis 1990 sehen neue oder modernisierte Wohnungen für weitere 4,3 Millionen Menschen vor. Dabei werden in den nächsten Jahren Wohnungsneubau, Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung von Wohnraum in noch stärkerem Maße verbunden als schon bisher.1 Die Verwirklichung der programmatischen Zielstellung der Partei der Arbeiterklasse, die Wohnungsfrage in der DDR als soziales Problem bis 1990 zu lösen1 2, erfordert, „die beträchtlichen, aber natürlich nicht unbegrenzten Mittel für den Wohnungsbau so einzusetzen, daß bis 1990 in den Städten und Kreisen der Republik alle wichtigen Wohnbe-dürfnisse befriedigt werden können“.3 Das ist ein hoher, aber zugleich realer Anspruch, der vor allem von den staatlichen Organen, aber auch von Kombinaten und Betrieben sowie von allen Werktätigen „ein sehr verantwortungsbewußtes und differenziertes Vorgehen“ verlangt.4 Zur Entwicklung sozialistischer Wohnverhältnisse gehört nicht nur die ständige Verbesserung der materiellen Wohnbedingungen der Bürger, sondern auch die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Bürgern in den Wohngebieten. Dabei kennzeichnen das zunehmende kameradschaftliche Zusammenwirken von Vermieter insbesondere VEB Gebäudewirtschaft/Kommunale Wohnungsverwaltung (VEB GW/KWV) und Mieter sowie die gewissenhafte Erfüllung der gegenseitigen Pflichten aus dem Mietvertrag die neue Qualität der Wohnverhältnisse. Hierin eingeschlossen ist die Mitwirkung der Mieter im Rahmen der Mietergemeinschaft bei der Pflege, Instandhaltung, Verschönerung, Modernisierung und Verwaltung ihrer Wohnhäuser. Zur Vorbeugung von Pflichtverletzungen aus Wohnungsmietverhältnissen allgemein Für die weitaus meisten Wohnungsmietverhältnisse ist das pflichtgemäße Verhalten der Vertragspartner typisch. Verletzungen von Rechten und Pflichten aus dem Mietrechtsverhältnis beeinträchtigen die Lebensbedürfnisse der davon betroffenen Bürger bzw. die Interessen der Vermieterbetriebe. Derartige Verletzungen können die Leitung und Planung der Entwicklung der Wohnbedingungen vor allem dann erschweren bzw. stören, wenn sie das Resultat einer nicht dem Recht entsprechenden Arbeit der VEBs GW/KWV, der Bürger und ihrer Mietergemeinschaften oder örtlicher Staatsorgane sind. Gerade deshalb erweist sich die Vorbeugung von Rechtsverletzungen in den Wohnungsmietverhältnissen als gesellschaftlich notwendig. Die Vorbeugung von Pflichtverletzungen aus Wohnungsmietverhältnissen ist wie jede andere Art der Vorbeugung von Pflichtverletzungen gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates, der Vermieterbetriebe und jedes Bürgers. Dabei gewinnen die Formen der Mitwirkung der Bürger und ihrer Kollektive zunehmend an Bedeutung. Eine wirksame Vorbeugungsarbeit muß Bestandteil der Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse sein, d. h. sie darf nicht von der Leitungstätigkeit der staatlichen Organe und Betriebe isoliert betrachtet und behandelt werden. Unbestritten ist auch, daß sich die Vorbeugung von Vertragsverletzungen aus Mietverhältnissen nicht in der Anwendung rechtlicher Mittel erschöpft. Dennoch erweist sich die Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts, die konsequente Gestaltung der Verträge in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, das koordinierte Zusammenwirken verschiedener staatlich-rechtlicher und gesellschaftlicher Maß- nahmen als ein wichtiger Faktor für eine effektive Vorbeugung dieser Pflichtverletzungen. Wichtig sind dabei zwei Momente: Erstens sind Mietverhältnisse (wie auch andere gesellschaftliche Verhältnisse) sehr „komplexer“ Natur, d. h. sie lassen sich nicht aus der Sicht eines Rechtszweigs oder nur eines staatlichen Organs erfassen. Zweitens sind Inhalt und Ursachen dieser Pflichtverletzungen sehr differenziert. Die Beachtung dieser Differenziertheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die wirksame Anwendung geeigneter Maßnahmen, Mittel und Methoden in der Vorbeugung. Inhalt und Ursachen von Verletzungen der InstandhaltungsTßflicht Unter den Vertragsverletzungen auf dem Gebiet der Wohnungsmiete spielt die Verletzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters (§ 101 ZGB) eine nicht unbedeutende Rolle. Hierbei ist u. a. die unterschiedliche Stellung der Vermieter zu beachten: Bei privaten Vermietern überwiegt die schuldhafte Verletzung der Instandhaltungspflicht. Objektiv pflichtwidriges Handeln ist demgegenüber vor allem für volkseigene Vermieter charakteristisch, die generell verantwortungsbewußt ihre Eigentümerfunktion ausüben und sich in die gesellschaftliche Aufgabe zur ' Gestaltung guter Wohnbedingungen einordnen. Bei der inhaltlichen Beurteilung der Verletzung der Instandhaltungspflicht volkseigener Vermieterbetriebe muß außerdem noch das sehr unterschiedliche Alters- und Ausstattungsniveau der Wohnungen berücksichtigt werden. Wenn auch ein Teil der Verletzungen der Instandhaltungspflicht inhaltlich als objektiv pflichtverletzende Handlung zutage tritt, sind jedoch im größeren Maße subjektiv zurechenbare Handlungen (i. S. des § 334 ZGB) kennzeichnend. Unabhängig von den genannten inhaltlichen Differenzierungen zeigt sich die Verletzung der Instandhaltungspflicht in zwei Alternativen: 1. Nichterhaltung des vertragsgemäßen Wohnungszustands (§ 101 Satz 2 ZGB); 2. Nichtdurchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands (§ 101 Satz 3 ZGB). Die erste Alternative überwiegt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß vorbeugende Maßnahmen, um dem Auftreten eines Mangels in der Wohnung entgegenzuwirken und damit der Rechtspflicht zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands gerecht zu werden, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, oder daß objektiv unvorhersehbar ein plötzlicher Mangel auftritt. Für die zweite Alternative ist es in den letzten Jahren typisch, daß insbesondere Reparaturen größeren Umfangs also Instandsetzungsarbeiten Konfliktschwerpunkt sind. Bei einzelnen Pflichtverletzungen, die sich auf bestimmte Reparaturgewerke konzentrieren, ist festzustellen, daß mitunter bis zur Beseitigung des Mangels mehrere Monate vergehen. Zur Feststellung der Ursachen für die Verletzung der Instandhaltungspflicht sind die Umstände aufzudecken, die den Vermieter daran hinderten, vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Wohnungszustands durchzufüh- 1 Vgl. E. Honecker, Aus der Diskussionsrede auf der 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1983, S. 34 und 36. 2 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 23. 3 E. Honecker, a. a. O., S. 35. 4 E. HoneCker, ebenda. Vgl. dazu: Die Aufgaben der örtlichen Staatsorgane für die weitere allseitige Stärkung der DDR (Beratung des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR mit den Vorsitzenden der Räte der Kreise am 1. und 2. März 1984 in Berlin), Berlin 1984, s. 24 ff. und S. 84 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 484 (NJ DDR 1984, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 484 (NJ DDR 1984, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie ein wichtiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Unter suchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen.

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