Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 477

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 477 (NJ DDR 1984, S. 477); Neue Justiz 12/84 477 hang alle Seiten unseres Lebens durchdringt und bestimmend auf die friedlichen Pläne unseres Landes und seiner Bürger wirkt. Bekanntlich verschärfen im Gegensatz dazu in den Ländern des Kapitals Rationalisierung und Anwendung moderner Technologien kapitalistische Ausbeutung, Massenarbeitslosigkeit, Sozialabbau, Rechtsunsicherheit und Perspektivlosigkeit. Die imperialistische Hochrüstung gefährdet Sicherheit und Arbeit, ihre Opfer sind in wachsendem Maße die Arbeiterklasse und besonders die Jugend. Wenn unsere Republik politisch stabil und ökonomisch dynamisch ihre Verantwortung als Eckpfeiler des Friedens in Europa erfolgreich erfüllt, dann auch dank der ökonomischen Strategie der SED, mit der das weitere Voranschreiten unserer Gesellschaft organisiert wird. Enges Zusammenwirken der Gerichte mit den Gewerkschaften Im Bericht wird betont, daß sich die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Gewerkschaften weiter ausgeprägt hat. Fast alle Gerichte berichten regelmäßig vor den Vorständen des FDGB über die Arbeitsrechtsprechung und die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitsrechts in den Betrieben. Das Oberste Gericht konnte im Informationsbericht des Präsidenten an das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB im November 1983 darauf hinweisen, daß der Einfluß der Rechtsprechung in Gemeinsamkeit mit den Vorständen und Leitungen der Gewerkschaften zum Leistungsanstieg in der Volkswirtschaft und zu günstigeren Arbeits- und Lebensbedingungen beiträgt.3 Die Prozeßvertretung und Mitwirkung der Gewerkschaften in den arbeitsrechtlichen Verfahren haben sich qualitativ und quantitativ entwickelt, sie sind von den Gerichten spürbar gefördert worden. Bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen nach den Beschlüssen des Bundesvorstandes des FDGB wirken Richter, Staatsanwälte und Gewerkschaftsfunktionäre vor allem seit Erlaß der neuen Rechtsvorschriften für die gesellschaftlichen Gerichte noch enger zusammen. Konkrete Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen Auch künftig erfordert die konkrete Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen bei der wirksamen und überzeugenden Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts verstärkte Aufmerksamkeit. Diese Forderung im Bericht wurde in der Diskussion wiederholt unterstrichen. Die Konfliktkommissionen tragen in den Betrieben und Kombinaten in hohem Maße dazu bei, die Aktivitäten der Arbeitskollektive zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im sozialistischen Wettbewerb zur allseitigen Erfüllung und gezielten Uberbietung der Planaufgaben zu fördern. Dadurch gelingt es in spürbarer Weise, Rechtskonflikten vorzubeugen, Verluste zu vermeiden und Effektivitätsreserven zu erschließen. Auftretende arbeitsrechtliche Probleme werden ganz überwiegend im Vorfeld der gerichtlichen Tätigkeit auf der Grundlage des Arbeitsgesetzbuchs, das sich in der Praxis gut bewährt, und anderer arbeitsrechtlicher Bestimmungen in der Regel überzeugend gelöst. Qualifizierte Entscheidungspraxis der Gerichte Im Bericht des Präsidiums wird noch einmal betont, daß im Mittelpunkt der gerichtlichen Tätigkeit die Rechtsprechung steht, d. h. die Aufgabe, jede Entscheidung gesetzlich richtig, überzeugend begründet und damit gesellschaftlich wirksam zu treffen, um so qualifizierte Grundlagen für jede weitere Einwirkung zu schaffen. Dabei konnte das Präsidium davon ausgehen, daß die staatlichen Gerichte und die Konfliktkommissionen ihrer gesetzlichen Verantwortung bei der Unterstützung der ökonomischen Leistungsentwicklung in Verbindung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen gut gerecht werden. Das zeigt sich z. B. in einer qualifizierten Entscheidungspraxis zur Gewährleistung ununterbrochener Arbeit bei Betriebswechsel besonders bei Strukturveränderungen in Betrieben und Kombinaten , bei der Durchsetzung des sozia- listischen Leistungsprinzips sowie bei der Verwirklichung der arbeitsrechtliehen Verantwortlichkeit. Dadurch haben die staatlichen Gerichte und Konfliktkommissionen darauf Einfluß genommen, daß die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der sozialistischen Rationalisierung umfassend gewährleistet ist und das Rechtsbewußtsein der Werktätigen gefördert wurde. Hohe Aufmerksamkeit wird der Unterstützung der Schwedter Initiative vor allem bei der langfristigen und vorausschauenden Vorbereitung der Werktätigen auf die wachsenden Anforderungen, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt stellt und dem sicheren Schutz von Leben und Gesundheit der Werktätigen im Arbeitsprozeß sowie dem Schutz des sozialistischen Eigentums mittels der Arbeitsrechtsprechung und Verfahrensauswertung zugewandt. Im Zusammenhang mit Entscheidungen über Einsprüche gegen Vereinbarungen über die Beendigung des Arbeitsvertrags im Uberleitungsvertrag oder gegen Aufhebungsverträge prüfen die Gerichte gründlich, ob eine zuvor vom Betrieb angebotene andere Arbeit für den Werktätigen zumutbar war (§§51, 54 AGB). Hierbei geht es um eine grundlegende Frage, in der sich das Wesen und der humanistische Inhalt der sozialistischen Rationalisierung äußert. Die Gerichte setzen dabei die Regelungen des Arbeitsgesetzbuchs und die dazu auf der 3. Plenartagung des Obersten Gerichts zur effektiven Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens gegebenen Erläuterungen4 strikt durch. Die im Zusammenhang mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt auftretenden neuen Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeits- und Qualifizierungsverträgen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Entsprechend ihren gesetzlichen Möglichkeiten nehmen die Gerichte darauf Einfluß, daß das Arbeitsrecht bewußt und freiwillig eingehalten und als Instrument der betrieblichen Leitung besonders im Zusammenhang mit den Aufgaben der umfassenden Intensivierung angewandt wird, damit seine produktivitätsfördernde Kraft, die mit günstigen Arbeits- und Lebensbedingungen einhergeht, noch wirkungsvoller genutzt werden kann. Das betrifft sowohl die gerichtliche Einflußnahme im einzelnen Verfahren wie auch die darüber hinausreichenden rechtserzieherischen und vorbeugenden Maßnahmen. Verstärkung der Wirksamkeit der Rechtsprechung durch Gerichtskritiken, Empfehlungen und Verfahrensauswertungen Im Einklang mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Aufgaben bedienen sich die Gerichte verschiedener Methoden, um über die im Einzelfall getroffene Entscheidung oder bestätigte Einigung hinaus die Wirksamkeit der Rechtsprechung zu verstärken und noch besser vorbeugend zu wirken. Dazu gehören Hinweisschreiben, Gerichtskritiken und Empfehlungen an die Betriebe ebenso wie zielgerichtete Verfahrensauswertungen und eine ideenreiche Öffentlichkeitsarbeit. Verstärkt wird darauf geachtet, daß in jedem geeigneten Verfahren die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Schlußfolgerungen ggf. einem größeren Kreis mit dem Ziel einer wirksamen Vorbeugung von Rechtsverletzungen und -konflik-ten zugänglich gemacht werden. Das setzt wie jede weiterreichende vorbeugende Einflußnahme voraus, in den gerichtlichen Verfahren die konkreten Ursachen und Bedingungen von Rechtsverstößen exakt aufzudecken. Die in Vorbereitung der Plenartagung durchgeführten Untersuchungen und Beratungen in Kombinaten und Betrieben mit Arbeitskollektiven und Konfliktkommissionen haben bestätigt, daß sich Gerichtskritiken und Hinweise bzw. Empfehlungen der Konfliktkommissionen als wertvolles Instrument zur Ausräumung von Ursachen von Rechtsverletzungen und zur Unterstützung der produktivitätsfördernden Kraft des Rechts erweisen, so z. B., wenn Forderungen zur effektiven Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, zur genauen Beachtung der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs- und Mit- 3 Vgl. H. Toeplitz, „Erfahrungen der Gerichte bei der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts“, NJ 1984, Heft 1, S. 9. 4 Vgl. W. Strasberg, „Aufgaben der Arbeitsrechtsprechung nach dem 10. FDGB-Kongreß“, NJ 1982, Heft 8, S. 342.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 477 (NJ DDR 1984, S. 477) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 477 (NJ DDR 1984, S. 477)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Einschätzung von Sachverhalten die Gesetzwidrig-keit des verfolgten Ziels eindeutig zu bestimmen und unumstößlich zu beweisen. Weitere Potenzen zur verbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von subversiven Handlungen feindlich tätiger Personen im Innern der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Unterscheidung wahrer und falscher Untersuchungsergebnisse detailliert untersucht und erläutert. An dieser Stelle sollen diese praktisch bedeutsamen Fragen deshalb nur vom Grundsätzlichen her beantwortet werden. Die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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