Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 477

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 477 (NJ DDR 1984, S. 477); Neue Justiz 12/84 477 hang alle Seiten unseres Lebens durchdringt und bestimmend auf die friedlichen Pläne unseres Landes und seiner Bürger wirkt. Bekanntlich verschärfen im Gegensatz dazu in den Ländern des Kapitals Rationalisierung und Anwendung moderner Technologien kapitalistische Ausbeutung, Massenarbeitslosigkeit, Sozialabbau, Rechtsunsicherheit und Perspektivlosigkeit. Die imperialistische Hochrüstung gefährdet Sicherheit und Arbeit, ihre Opfer sind in wachsendem Maße die Arbeiterklasse und besonders die Jugend. Wenn unsere Republik politisch stabil und ökonomisch dynamisch ihre Verantwortung als Eckpfeiler des Friedens in Europa erfolgreich erfüllt, dann auch dank der ökonomischen Strategie der SED, mit der das weitere Voranschreiten unserer Gesellschaft organisiert wird. Enges Zusammenwirken der Gerichte mit den Gewerkschaften Im Bericht wird betont, daß sich die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Gewerkschaften weiter ausgeprägt hat. Fast alle Gerichte berichten regelmäßig vor den Vorständen des FDGB über die Arbeitsrechtsprechung und die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitsrechts in den Betrieben. Das Oberste Gericht konnte im Informationsbericht des Präsidenten an das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB im November 1983 darauf hinweisen, daß der Einfluß der Rechtsprechung in Gemeinsamkeit mit den Vorständen und Leitungen der Gewerkschaften zum Leistungsanstieg in der Volkswirtschaft und zu günstigeren Arbeits- und Lebensbedingungen beiträgt.3 Die Prozeßvertretung und Mitwirkung der Gewerkschaften in den arbeitsrechtlichen Verfahren haben sich qualitativ und quantitativ entwickelt, sie sind von den Gerichten spürbar gefördert worden. Bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen nach den Beschlüssen des Bundesvorstandes des FDGB wirken Richter, Staatsanwälte und Gewerkschaftsfunktionäre vor allem seit Erlaß der neuen Rechtsvorschriften für die gesellschaftlichen Gerichte noch enger zusammen. Konkrete Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen Auch künftig erfordert die konkrete Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen bei der wirksamen und überzeugenden Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts verstärkte Aufmerksamkeit. Diese Forderung im Bericht wurde in der Diskussion wiederholt unterstrichen. Die Konfliktkommissionen tragen in den Betrieben und Kombinaten in hohem Maße dazu bei, die Aktivitäten der Arbeitskollektive zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im sozialistischen Wettbewerb zur allseitigen Erfüllung und gezielten Uberbietung der Planaufgaben zu fördern. Dadurch gelingt es in spürbarer Weise, Rechtskonflikten vorzubeugen, Verluste zu vermeiden und Effektivitätsreserven zu erschließen. Auftretende arbeitsrechtliche Probleme werden ganz überwiegend im Vorfeld der gerichtlichen Tätigkeit auf der Grundlage des Arbeitsgesetzbuchs, das sich in der Praxis gut bewährt, und anderer arbeitsrechtlicher Bestimmungen in der Regel überzeugend gelöst. Qualifizierte Entscheidungspraxis der Gerichte Im Bericht des Präsidiums wird noch einmal betont, daß im Mittelpunkt der gerichtlichen Tätigkeit die Rechtsprechung steht, d. h. die Aufgabe, jede Entscheidung gesetzlich richtig, überzeugend begründet und damit gesellschaftlich wirksam zu treffen, um so qualifizierte Grundlagen für jede weitere Einwirkung zu schaffen. Dabei konnte das Präsidium davon ausgehen, daß die staatlichen Gerichte und die Konfliktkommissionen ihrer gesetzlichen Verantwortung bei der Unterstützung der ökonomischen Leistungsentwicklung in Verbindung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen gut gerecht werden. Das zeigt sich z. B. in einer qualifizierten Entscheidungspraxis zur Gewährleistung ununterbrochener Arbeit bei Betriebswechsel besonders bei Strukturveränderungen in Betrieben und Kombinaten , bei der Durchsetzung des sozia- listischen Leistungsprinzips sowie bei der Verwirklichung der arbeitsrechtliehen Verantwortlichkeit. Dadurch haben die staatlichen Gerichte und Konfliktkommissionen darauf Einfluß genommen, daß die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der sozialistischen Rationalisierung umfassend gewährleistet ist und das Rechtsbewußtsein der Werktätigen gefördert wurde. Hohe Aufmerksamkeit wird der Unterstützung der Schwedter Initiative vor allem bei der langfristigen und vorausschauenden Vorbereitung der Werktätigen auf die wachsenden Anforderungen, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt stellt und dem sicheren Schutz von Leben und Gesundheit der Werktätigen im Arbeitsprozeß sowie dem Schutz des sozialistischen Eigentums mittels der Arbeitsrechtsprechung und Verfahrensauswertung zugewandt. Im Zusammenhang mit Entscheidungen über Einsprüche gegen Vereinbarungen über die Beendigung des Arbeitsvertrags im Uberleitungsvertrag oder gegen Aufhebungsverträge prüfen die Gerichte gründlich, ob eine zuvor vom Betrieb angebotene andere Arbeit für den Werktätigen zumutbar war (§§51, 54 AGB). Hierbei geht es um eine grundlegende Frage, in der sich das Wesen und der humanistische Inhalt der sozialistischen Rationalisierung äußert. Die Gerichte setzen dabei die Regelungen des Arbeitsgesetzbuchs und die dazu auf der 3. Plenartagung des Obersten Gerichts zur effektiven Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens gegebenen Erläuterungen4 strikt durch. Die im Zusammenhang mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt auftretenden neuen Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeits- und Qualifizierungsverträgen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Entsprechend ihren gesetzlichen Möglichkeiten nehmen die Gerichte darauf Einfluß, daß das Arbeitsrecht bewußt und freiwillig eingehalten und als Instrument der betrieblichen Leitung besonders im Zusammenhang mit den Aufgaben der umfassenden Intensivierung angewandt wird, damit seine produktivitätsfördernde Kraft, die mit günstigen Arbeits- und Lebensbedingungen einhergeht, noch wirkungsvoller genutzt werden kann. Das betrifft sowohl die gerichtliche Einflußnahme im einzelnen Verfahren wie auch die darüber hinausreichenden rechtserzieherischen und vorbeugenden Maßnahmen. Verstärkung der Wirksamkeit der Rechtsprechung durch Gerichtskritiken, Empfehlungen und Verfahrensauswertungen Im Einklang mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Aufgaben bedienen sich die Gerichte verschiedener Methoden, um über die im Einzelfall getroffene Entscheidung oder bestätigte Einigung hinaus die Wirksamkeit der Rechtsprechung zu verstärken und noch besser vorbeugend zu wirken. Dazu gehören Hinweisschreiben, Gerichtskritiken und Empfehlungen an die Betriebe ebenso wie zielgerichtete Verfahrensauswertungen und eine ideenreiche Öffentlichkeitsarbeit. Verstärkt wird darauf geachtet, daß in jedem geeigneten Verfahren die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Schlußfolgerungen ggf. einem größeren Kreis mit dem Ziel einer wirksamen Vorbeugung von Rechtsverletzungen und -konflik-ten zugänglich gemacht werden. Das setzt wie jede weiterreichende vorbeugende Einflußnahme voraus, in den gerichtlichen Verfahren die konkreten Ursachen und Bedingungen von Rechtsverstößen exakt aufzudecken. Die in Vorbereitung der Plenartagung durchgeführten Untersuchungen und Beratungen in Kombinaten und Betrieben mit Arbeitskollektiven und Konfliktkommissionen haben bestätigt, daß sich Gerichtskritiken und Hinweise bzw. Empfehlungen der Konfliktkommissionen als wertvolles Instrument zur Ausräumung von Ursachen von Rechtsverletzungen und zur Unterstützung der produktivitätsfördernden Kraft des Rechts erweisen, so z. B., wenn Forderungen zur effektiven Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, zur genauen Beachtung der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs- und Mit- 3 Vgl. H. Toeplitz, „Erfahrungen der Gerichte bei der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts“, NJ 1984, Heft 1, S. 9. 4 Vgl. W. Strasberg, „Aufgaben der Arbeitsrechtsprechung nach dem 10. FDGB-Kongreß“, NJ 1982, Heft 8, S. 342.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 477 (NJ DDR 1984, S. 477) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 477 (NJ DDR 1984, S. 477)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialis tischen Gesellschaft spezifische und grundsätzliche Forschungsergebnisse von Zank О.,vgl Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag,a.

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