Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 476

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 476 (NJ DDR 1984, S. 476); 476 Neue Justiz 12/84 auszuwerten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch die im Kampf gegen den Neokolonialismus entwickelten Rechtsforderungen auch wenn sie noch nicht oder nur zum Teil in Rechtsnormen umgesetzt werden konnten. Zu denken ist z. B. an Rechtsforderungen, die im Zusammenhang mit dem Kampf um eine neue internationale Wirtschaftsordnung entwickelt wurden (Recht auf Entwicklung, gemeinsames Erbe der Menschheit, Regeln, die der Kontrolle der Multis dienen, usw.) Unter den gegenwärtigen Bedingungen der internationalen Entwicklung erfordert eine dauerhafte Friedenssicherung sowohl die Durchsetzung des Gewaltverbots mit Hilfe erfolgreicher Abrüstungsmaßnahmen und einer weitreichenden militärischen Entspannung auf der Grundlage des Prinzips der Gleichheit und der gleichen Sicherheit als auch die Entwicklung vielfältiger Formen der internationalen Zusammenarbeit zur Lösung der anderen globalen Fragen, die vor uns stehen. Friedliche Koexistenz ist eine umfassende Konzeption der friedlichen Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung. Dementsprechend „wird die sozialistische Friedensstrategie von zwei Säulen getragen: von der zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit des Sozialismus , von der Entfaltung einer breiten internationalen Zusammenarbeit “12 1 * Es ist klar, daß der gesellschaftliche Prozeß einer dauerhaf- ten Friedenssicherung nicht durch einen normativen ersetzt und in seinem vollen Umfang auch nicht normativ erfaßt werden kann. Jedoch sollte man nicht unterschätzen, in welchem Maße der gesellschaftliche Prozeß sich in Rechtsforderungen niederschlägt und durch normative Entwicklung auch in Teilbereichen unterstützt und gefördert werden kann. Deshalb scheint es uns wichtig, die Untersuchung und Darstellung der Friedensfrage im Recht auf alle Rechtszweige zu erstrecken, sie nicht etwa auf das Völkerrecht zu beschränken. Schließlich ist Entwicklungsstand und Effektivität des Völkerrechts von den Staaten abhängig, die es schaffen und anwenden. Die Einhaltung völkerrechtlicher Normen ist nicht von ihrer innerstaatlichen Durchsetzung zu trennen. Es ist daher eine dringliche und zugleich lohnende Aufgabe herauszuarbeiten, in welchem Maße das sozialistische Recht den Friedensgedanken in sich aufnimmt und auf die dauerhafte Sicherung friedlicher Beziehungen zwischen den Völkern einwirkt. (Dem vorstehenden Beitrag liegen die einleitenden Bemerkungen zum Kolloquium „Die Friedensfrage Im Recht“ zugrunde, das vom Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR am 3. Oktober 1984 durchgeführt wurde. Vgl. dazu auch die Thesen von B. GraefrathfK.-A. Mollnau, ln: Staat und Recht 1984, Heft 9, S. 738 ff., sowie den Bericht von M. Mohr auf S. 499 f. des vorliegenden Heftes.) 12 O. Fischer, a. a. O., S. 851. Beitrag der Arbeitsrechtsprechung zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie Dr. WERNER STRASBERG, Vizepräsident des Obersten Gerichts Die hervorragenden Leistungen der Werktätigen im 35. Jahr der DDR, mit denen sie dazu beitragen, entsprechend der neuen Etappe der Verwirklichung der vom X. Parteitag beschlossenen ökonomischen Strategie dem Prozeß der Intensivierung umfassenden Charakter zu verleihen, stabile Grundlagen für seine Entwicklung auf lange Sicht zu schaffen und durch neue Technologien und neue Produkte zu höherer Effektivität zu gelangen,! waren Ausgangspunkt eines Berichts des Präsidiums, der am 11. Oktober 1984 vom Plenum des Obersten Gerichts beraten wurde. Im einleitenden Referat zum Thema „35 Jahre DDR Bilanz und Aufgaben des Obersten Gerichts bei der weiteren Festigung unserer sozialistischen Staatsmacht“ hatte Präsident Dr. Dr. h. c. Heinrich Toep-1 i t z darauf verweisen können, daß in bewährter Zusammenarbeit der Gerichte mit den Gewerkschaften das sozialistische Arbeitsrecht wirksam angewandt und damit Einfluß genommen wurde auf die Leitungstätigkeit in den Betrieben, auf die Förderung des Leistungswillens und auf die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Interesse der werktätigen Menschen.2 Diese Feststellung wurde auf vielfache Art im Bericht des Präsidiums und in der Diskussion belegt, in der auch Vertreter aus Betrieben und Gewerkschaftsfunktionäre das Wort ergriffen. Das gesellschaftliche Arbeitsvermögen zu entwickeln und rationell zu nutzen wichtige Aufgabe des sozialistischen Arbeitsrechts Der Blick wurde besonders auf die sich aus der neuen Etappe der Verwirklichung der ökonomischen Strategie ergebenden höheren Ansprüche und Möglichkeiten für die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen, für Organisiertheit und Verantwortung und damit auch für den aktiven Einsatz des sozialistischen Arbeitsrechts gelenkt. Unser Arbeitsrecht gestaltet die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte, wie z. B. das Recht auf Arbeit, auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, weiter aus und ist als Leitungsinstrument darauf gerichtet, das gesellschaftliche Arbeitsvermögen zu entwickeln und rationell zu nutzen sowie besonders in der neuen Etappe der Verwirklichung der ökono- mischen Strategie Schöpfertum und Initiativen zu entfalten. Es soll helfen, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Arbeitsfreude und Einsatzbereitschaft der Werktätigen fördern und ihnen hohe Leistungen zum Wohle der ganzen Gesellschaft und jedes einzelnen ermöglichen. Wie auch die Erfahrungen aus der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte und der Konfliktkommissionen bestätigen, beruht die bewußtseinsfördernde Kraft der arbeitsrechtlichen Regelungen auf ihrer bewußten und freiwilligen Einhaltung. Das wird, auch durch die Tatsache unterstrichen, daß die Zahl der von den staatlichen Gerichten entschiedenen Arbeitsrechtsstreitfälle gering ist. Im Bericht des Präsidiums wird hervorgehoben, daß besonders im Zusammenhang mit der sozialistischen Rationalisierung die Rechtssicherheit konsequent gewährleistet ist. Darin drücken sich die hervorragenden Leistungen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb aus, der den aktiven Einsatz für Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit einschließt. Besonders bei der sozialistischen Rationalisierung mit den Menschen und für die Menschen wird durch die Leiter und Gewerkschaftsfunktionäre das Arbeits- und Neuererrecht zunehmend als wichtiges Mittel zur Förderung der Initiative und Tatkraft der Werktätigen und auf der Grundlage langfristiger betrieblicher und territorialer Rationalisierungskonzeptionen für eine gründliche Vorbereitung und Beratung mit ihnen genutzt. Dadurch treten im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen äußerst selten Konflikte auf, die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Durch eine solche Arbeitsweise wird bewußt der untrennbare Zusammenhang zwischen steigender Produktivität und sozialer Geborgenheit vor allem der Sicherung des Grundrechts auf Arbeit sowie umfassender rechtlicher Sicherheit bei der Anwendung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der sozialistischen Gesellschaft gestaltet. Auf der Plenartagung wurde darauf verwiesen, daß dieser Zusammen- 1 E. Honecker, In kampferfüllter zeit setzen wir den bewährten Kurs des X. Parteitages für Frieden und Sozialismus erfolgreich fort, Diskussionsrede auf der 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1983, S. 24 ff.; K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 8. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1984, S. 22 ff. 2 Vgl. H. Toeplitz, „Aufgaben der Rechtsprechung im Zeichen des 35. Jahrestages der DDR“, NJ 1984, Heft 10, S. 391 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 476 (NJ DDR 1984, S. 476) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 476 (NJ DDR 1984, S. 476)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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