Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 475

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 475 (NJ DDR 1984, S. 475); Neue Justiz 12/84 475 des Friedens ist ein Wesenszug des sozialistischen Staates und Rechts. Er liegt im sozialistischen gesellschaftlichen System begründet, das auf der Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beruht und dessen internationales Prinzip der Friede ist. So ist nicht zufällig das Dekret über den Frieden zur Geburtsurkunde des ersten sozialistischen ' Staates geworden. Heute nehmen die Verfassungen der sozialistischen Staaten und vieler anderer Länder auf das Friedensgebot des allgemeinen Völkerrechts Bezug. Darüber darf nicht in Vergessenheit geraten, daß das Friedensgebot des allgemeinen Völkerrechts erst im Ergebnis des Sieges des Sozialismus über den Faschismus als grundlegende allgemeine Norm im Völkerrecht anerkannt wurde. Heute ist die entwickelte sozialistische Gesellschaft objektiv die stärkste Kraft, die auf die Erhaltung des Friedens hinwirkt. Sie hat eine geschlossene, universelle Friedenskonzeption anzubieten, die auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker beruht. Sie ist die Hauptkraft, die ein militärisches Übergewicht des Imperialismus verhindert. Sie gibt ein Beispiel für die Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Interesse des Volkes, für die Möglichkeit, globale Probleme in Übereinstimmung mit den Interessen der friedliebenden Völker zu lösen, sowie für die Gestaltung gleichberechtigter internationaler Beziehungen auf der Grundlage der Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Karl Marx hat den Frieden als das Prinzip der neuen Gesellschaft bezeichnet.8 Die sozialistischen Staaten aber stehen heute angesichts der Waffenentwicklung und der internationalen Lage vor der Aufgabe, den Frieden, das Prinzip der neuen Gesellschaft, schon unter Bedingungen international durchzusetzen, da die alte Gesellschaft noch existiert. Mehr noch, es wäre gefährlich zu unterschätzen, daß sie durchaus in der Lage ist, mit ihren Waffenarsenalen die Existenz der Menschheit zu bedrohen und mit ihrer ökonomischen Macht viele Völker auszuplündern. Das erfordert, die sozialistische Gesellschaft schnell und umfassend zu stärken, der Lösung der intrasystemaren Probleme des Sozialismus größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und die Geschlossenheit und Zielstrebigkeit des Handelns aller friedliebenden Kräfte zu fördern. Bei der Lösung dieser Aufgabe spielen sozialistische Rechtsvorstellungen und Normen eine große Rolle. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Gestaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Weiterentwicklung der sozialistischen internationalen Integration jls auch im Hinblick auf die Entwicklung und Durchsetzung des allgemeinen Völkerrechts, auf das Bewußtsein und die Rechtsvorstellungen der Völker. Es besteht eine enge Wechselwirkung zwischen allen Maßnahmen zuf Entwicklung und Stärkung der Demokratie und der Sicherung des Friedens. All das herauszuarbeiten und im Detail darzustellen ist ein wichtiger Beitrag in der weltweiten ideologischen Auseinandersetzung um die Gewährleistung des Friedens. Es trägt dazu bei, deutlich zu machen, in welchem Umfang die Interessen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft mit den Interessen aller friedliebenden Völker übereinstimmen und wie sehr der von den aggressivsten Kreisen des Imperialismus propagierte Kreuzzug gegen den Sozialismus zugleich ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht aller Völker ist. Grundprinzipien des Völkerrechts Basis für eine internationale Friedensordnung Es geht nicht nur um die Entwicklung oder Einführung neuer Normen des Völkerrechts, sondern auch und vor allem um die Verteidigung und Durchsetzung bereits bestehender Normen. Dabei kommt der Aufdeckung von Völkerrechtsverletzungen und Ihrer gesellschaftlichen Ursachen eine besondere Bedeutung zu. Angesichts des unverändert aggressiven Wesens des Imperialismus wäre es gefährlich, sich einem Rechtsillusionis-mus hinzugeben, der den Unterschied zwischen Sollen und Sein verwischt. Die grundlegenden Prinzipien des allgemeinen Völkerrechts in ihrer heutigen Gestalt sind ein wichtiges Ergebnis sozialistischen Einflusses auf die internationale Rechtsentwicklung, der Zerschlagung des Faschismus und der Überwindung des Kolonialismus. Sie sind eine tragfähige Plattform für eine internationale Friedensordnung, deren Durchsetzung als Aufgabe vor uns steht. Sie sind daher ständiger Angriffspunkt der Restaurations- und Kreuzzugspoldtik des USA-Imperialis-mus und der Revanchisten in der BRD.8 10 11 An ihre Adresse war die Warnung des sowjetischen Außenministers Gromyko gerichtet, als er erklärte: „Die europäische Sicherheit hat viele Komponenten. Aber die wichtigste ist die Unverletzlichkeit der europäischen Grenzen, wie sie in Jalta und Potsdam, in den von den sozialistischen Ländern mit der BRD abgeschlossenen Verträgen festgelegt und verankert sind. Jegliche Angriffe gegen diese wichtigsten internationalen Abkommen, die das Antlitz des heutigen Europas prägen, sind zum Scheitern verurteilt.“ 1° Die Durchsetzung und Gewährleistung des Gewaltverbots, des Prinzips der souveränen Gleichheit, des Selbstbestimmungsrechts der Völker, des Prinzips der friedlichen Streitbeilegung und der friedlichen internationalen Zusammenarbeit wird wesentlich davon abhängen, in welchem Maße es gelingt, die nukleare Gefahr und die imperialistische Kriegsdrohung überhaupt abzubauen. Zugleich sind diese grundlegenden Prinzipien und die Bemühungen, sie weiter zu konkretisieren und in speziellen Bereichen anzuwenden, ein wichtiges Instrument im Kampf um die Erhaltung des Friedens. Die Dialektik dieser Wechselbeziehung läßt sich sehr gut am Beispiel des sowjetischen Vorschlags für den Abschluß eines Gewaltverzichtsvertrags nachweisen. Er stellt eine konkrete Verbindung zwischen der Bekräftigung des bestehenden Gewaltverbots und seiner Weiterentwicklung und Konkretisierung durch ein Verbot der Anwendung von Kernwaffen her. Die Spezifik der nuklearen Kriegsdrohung führt dazu, daß für die Gewährleistung des Gewaltverbots, des Prinzips der souveränen Gleichheit und des Selbstbestimmungsrechts der Völker immer stärker neben Verfahren der kollektiven Sicherheit, die auf die Bekämpfung internationaler Verbrechen wie der Aggression gerichtet sind, solche Mittel und Verfahren an Bedeutung gewinnen, die zur Konfliktverhütung und -lösung geeignet sind. Das erfordert u. a., daß wir dem Verfahren und damit organdsations- und verfahrensrechtlichen Fragen mehr Aufmerksamkeit zuwenden müssen. Immer größere Bedeutung erlangen auch Verfahren, die der Kontrolle und Stimulierung der Einhaltung von Normen dienen, ohne von einer vorliegenden oder behaupteten Verletzung abhängig zu sein. Friedliche Koexistenz heißt nicht, daß es keine Konflikte gibt, sondern daß Streitfragen mit friedlichen Mitteln ausgetragen werden. Immer wieder betonen wir, daß es keine Frage gibt, die nicht durch friedliche Verhandlungen gelöst werden könnte. Das bedeutet notwendig, daß dem Prinzip der friedlichen Streitbeilegung und seinen Verfahren sowie allen Maßnahmen zur Stabilisierung der in allen Bereichen zunehmenden internationalen Zusammenarbeit eine wachsende Bedeutung zukommt, „Die zuverlässige Sicherung des Friedens auf Dauer“, die Erich Honecker ausdrücklich neben der „Abwendung eines nuklearen Infernos“ als „wichtigste Aufgabe der Gegenwart“ bezeichnete11, erfordert, daß Entwicklung und Einsatz der Produktivkräfte dem Kommando des Monopolkapitals entzogen und den Interessen der Völker untergeordnet werden. Die Geschichte zeigt, wie sehr ein solcher gesellschaftlicher Prozeß, dessen komprimierteste Form die sozialistische Revolution ist, Rechtsforderungen hervorbringt und schrittweise in Rechtsformen umgesetzt wird. Unter diesem Aspekt ist es notwendig, die innerhalb des sozialistischen Lagers sowie in der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern entstandenen Rechtsformen in ihrer Bedeutung für die Sicherung des Friedens 8 Vgl. K. Marx, „Erste Adresse des Generalrats über den Deutsch-Französischen Krieg", ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 17, Berlin 1962, S 7. 9 Vgl. dazu O. Fischer, „Aktiver und geachteter Partner ln der Internationalen Arena“, Einheit 1984, Heit 9/10, S. 847 1. 10 A. Gromyko, Grußadresse auf der Festveranstaltung zum 35. Jahrestag der DDR, ND vom 8. Oktober 1984, S. 5. 11 E. HoneCker, „Unsere Republik Staat des Friedens und des Sozialismus“, Einheit 1984, Heit 9/10, S. 777.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 475 (NJ DDR 1984, S. 475) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 475 (NJ DDR 1984, S. 475)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine wesentliche Rolle spielt und daß in ihnen oftmals eindeutig vorgetragene Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheit Organe, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft aus-üben kann. Grundlegende Aufgaben, die sich aus der Stellung der Linie als operative Diensteinheit Staatssicherheit ergeben.

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