Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 475

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 475 (NJ DDR 1984, S. 475); Neue Justiz 12/84 475 des Friedens ist ein Wesenszug des sozialistischen Staates und Rechts. Er liegt im sozialistischen gesellschaftlichen System begründet, das auf der Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beruht und dessen internationales Prinzip der Friede ist. So ist nicht zufällig das Dekret über den Frieden zur Geburtsurkunde des ersten sozialistischen ' Staates geworden. Heute nehmen die Verfassungen der sozialistischen Staaten und vieler anderer Länder auf das Friedensgebot des allgemeinen Völkerrechts Bezug. Darüber darf nicht in Vergessenheit geraten, daß das Friedensgebot des allgemeinen Völkerrechts erst im Ergebnis des Sieges des Sozialismus über den Faschismus als grundlegende allgemeine Norm im Völkerrecht anerkannt wurde. Heute ist die entwickelte sozialistische Gesellschaft objektiv die stärkste Kraft, die auf die Erhaltung des Friedens hinwirkt. Sie hat eine geschlossene, universelle Friedenskonzeption anzubieten, die auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker beruht. Sie ist die Hauptkraft, die ein militärisches Übergewicht des Imperialismus verhindert. Sie gibt ein Beispiel für die Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Interesse des Volkes, für die Möglichkeit, globale Probleme in Übereinstimmung mit den Interessen der friedliebenden Völker zu lösen, sowie für die Gestaltung gleichberechtigter internationaler Beziehungen auf der Grundlage der Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Karl Marx hat den Frieden als das Prinzip der neuen Gesellschaft bezeichnet.8 Die sozialistischen Staaten aber stehen heute angesichts der Waffenentwicklung und der internationalen Lage vor der Aufgabe, den Frieden, das Prinzip der neuen Gesellschaft, schon unter Bedingungen international durchzusetzen, da die alte Gesellschaft noch existiert. Mehr noch, es wäre gefährlich zu unterschätzen, daß sie durchaus in der Lage ist, mit ihren Waffenarsenalen die Existenz der Menschheit zu bedrohen und mit ihrer ökonomischen Macht viele Völker auszuplündern. Das erfordert, die sozialistische Gesellschaft schnell und umfassend zu stärken, der Lösung der intrasystemaren Probleme des Sozialismus größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und die Geschlossenheit und Zielstrebigkeit des Handelns aller friedliebenden Kräfte zu fördern. Bei der Lösung dieser Aufgabe spielen sozialistische Rechtsvorstellungen und Normen eine große Rolle. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Gestaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Weiterentwicklung der sozialistischen internationalen Integration jls auch im Hinblick auf die Entwicklung und Durchsetzung des allgemeinen Völkerrechts, auf das Bewußtsein und die Rechtsvorstellungen der Völker. Es besteht eine enge Wechselwirkung zwischen allen Maßnahmen zuf Entwicklung und Stärkung der Demokratie und der Sicherung des Friedens. All das herauszuarbeiten und im Detail darzustellen ist ein wichtiger Beitrag in der weltweiten ideologischen Auseinandersetzung um die Gewährleistung des Friedens. Es trägt dazu bei, deutlich zu machen, in welchem Umfang die Interessen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft mit den Interessen aller friedliebenden Völker übereinstimmen und wie sehr der von den aggressivsten Kreisen des Imperialismus propagierte Kreuzzug gegen den Sozialismus zugleich ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht aller Völker ist. Grundprinzipien des Völkerrechts Basis für eine internationale Friedensordnung Es geht nicht nur um die Entwicklung oder Einführung neuer Normen des Völkerrechts, sondern auch und vor allem um die Verteidigung und Durchsetzung bereits bestehender Normen. Dabei kommt der Aufdeckung von Völkerrechtsverletzungen und Ihrer gesellschaftlichen Ursachen eine besondere Bedeutung zu. Angesichts des unverändert aggressiven Wesens des Imperialismus wäre es gefährlich, sich einem Rechtsillusionis-mus hinzugeben, der den Unterschied zwischen Sollen und Sein verwischt. Die grundlegenden Prinzipien des allgemeinen Völkerrechts in ihrer heutigen Gestalt sind ein wichtiges Ergebnis sozialistischen Einflusses auf die internationale Rechtsentwicklung, der Zerschlagung des Faschismus und der Überwindung des Kolonialismus. Sie sind eine tragfähige Plattform für eine internationale Friedensordnung, deren Durchsetzung als Aufgabe vor uns steht. Sie sind daher ständiger Angriffspunkt der Restaurations- und Kreuzzugspoldtik des USA-Imperialis-mus und der Revanchisten in der BRD.8 10 11 An ihre Adresse war die Warnung des sowjetischen Außenministers Gromyko gerichtet, als er erklärte: „Die europäische Sicherheit hat viele Komponenten. Aber die wichtigste ist die Unverletzlichkeit der europäischen Grenzen, wie sie in Jalta und Potsdam, in den von den sozialistischen Ländern mit der BRD abgeschlossenen Verträgen festgelegt und verankert sind. Jegliche Angriffe gegen diese wichtigsten internationalen Abkommen, die das Antlitz des heutigen Europas prägen, sind zum Scheitern verurteilt.“ 1° Die Durchsetzung und Gewährleistung des Gewaltverbots, des Prinzips der souveränen Gleichheit, des Selbstbestimmungsrechts der Völker, des Prinzips der friedlichen Streitbeilegung und der friedlichen internationalen Zusammenarbeit wird wesentlich davon abhängen, in welchem Maße es gelingt, die nukleare Gefahr und die imperialistische Kriegsdrohung überhaupt abzubauen. Zugleich sind diese grundlegenden Prinzipien und die Bemühungen, sie weiter zu konkretisieren und in speziellen Bereichen anzuwenden, ein wichtiges Instrument im Kampf um die Erhaltung des Friedens. Die Dialektik dieser Wechselbeziehung läßt sich sehr gut am Beispiel des sowjetischen Vorschlags für den Abschluß eines Gewaltverzichtsvertrags nachweisen. Er stellt eine konkrete Verbindung zwischen der Bekräftigung des bestehenden Gewaltverbots und seiner Weiterentwicklung und Konkretisierung durch ein Verbot der Anwendung von Kernwaffen her. Die Spezifik der nuklearen Kriegsdrohung führt dazu, daß für die Gewährleistung des Gewaltverbots, des Prinzips der souveränen Gleichheit und des Selbstbestimmungsrechts der Völker immer stärker neben Verfahren der kollektiven Sicherheit, die auf die Bekämpfung internationaler Verbrechen wie der Aggression gerichtet sind, solche Mittel und Verfahren an Bedeutung gewinnen, die zur Konfliktverhütung und -lösung geeignet sind. Das erfordert u. a., daß wir dem Verfahren und damit organdsations- und verfahrensrechtlichen Fragen mehr Aufmerksamkeit zuwenden müssen. Immer größere Bedeutung erlangen auch Verfahren, die der Kontrolle und Stimulierung der Einhaltung von Normen dienen, ohne von einer vorliegenden oder behaupteten Verletzung abhängig zu sein. Friedliche Koexistenz heißt nicht, daß es keine Konflikte gibt, sondern daß Streitfragen mit friedlichen Mitteln ausgetragen werden. Immer wieder betonen wir, daß es keine Frage gibt, die nicht durch friedliche Verhandlungen gelöst werden könnte. Das bedeutet notwendig, daß dem Prinzip der friedlichen Streitbeilegung und seinen Verfahren sowie allen Maßnahmen zur Stabilisierung der in allen Bereichen zunehmenden internationalen Zusammenarbeit eine wachsende Bedeutung zukommt, „Die zuverlässige Sicherung des Friedens auf Dauer“, die Erich Honecker ausdrücklich neben der „Abwendung eines nuklearen Infernos“ als „wichtigste Aufgabe der Gegenwart“ bezeichnete11, erfordert, daß Entwicklung und Einsatz der Produktivkräfte dem Kommando des Monopolkapitals entzogen und den Interessen der Völker untergeordnet werden. Die Geschichte zeigt, wie sehr ein solcher gesellschaftlicher Prozeß, dessen komprimierteste Form die sozialistische Revolution ist, Rechtsforderungen hervorbringt und schrittweise in Rechtsformen umgesetzt wird. Unter diesem Aspekt ist es notwendig, die innerhalb des sozialistischen Lagers sowie in der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern entstandenen Rechtsformen in ihrer Bedeutung für die Sicherung des Friedens 8 Vgl. K. Marx, „Erste Adresse des Generalrats über den Deutsch-Französischen Krieg", ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 17, Berlin 1962, S 7. 9 Vgl. dazu O. Fischer, „Aktiver und geachteter Partner ln der Internationalen Arena“, Einheit 1984, Heit 9/10, S. 847 1. 10 A. Gromyko, Grußadresse auf der Festveranstaltung zum 35. Jahrestag der DDR, ND vom 8. Oktober 1984, S. 5. 11 E. HoneCker, „Unsere Republik Staat des Friedens und des Sozialismus“, Einheit 1984, Heit 9/10, S. 777.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 475 (NJ DDR 1984, S. 475) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 475 (NJ DDR 1984, S. 475)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X