Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 452

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 452 (NJ DDR 1984, S. 452); 452 Neue Justiz 11/84 licht wird veranlaßt, Maßnahmen zur Wahrung seiner Funktionen zu ergreifen. Als der damalige USA-Präsident Herbert Hoover im Jahre 1932 in Verbindung mit der verstärkten Einführung staatsmonopolistischer Regulierungsmethoden eine Reorganisation der Regierungsstruktur vornahm, stimmte der Kongreß nur unter der Bedingung zu, daß er einzelne Maßnahmen oder den gesamten Plan dieser Um-struktuierung wieder für null und nichtig erklären konnte. Dies wird als die Geburtsstunde des congressional veto bezeichnet.10 11 Von der Regelung eines Vetorechts des Kongresses wurde allerdings bis in die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg nur selten Gebrauch gemacht. So enthielten bis zu Beginn der 50er Jahre jährlich nur ein bis zwei Gesetze Klauseln, die das congressional veto gegen die Art und Weise der Durchführung des Gesetzes durch die Exekutivorgane vorsahen. Das änderte sich erst grundlegend in den 60er und besonders in den 70er Jahren, als die Exekutive ihre Machtbefugnisse nicht nur rasch weiter ausdehnte, sondern zugleich mit dem Krieg in Vietnam und dem Watergate-Skandal einen immer abenteuerlicheren und kriminellen Kurs einschlug und damit einen schnell zunehmenden Autoritätsverlust erlitt. Um der Gefahr einer ernsthaften Erschütterung der Präsidialgewalt als einer Hauptstütze des politischen Systems der Monopolherrschaft in den USA zu begegnen und die wachsende Kritik seitens der Antikriegs- und Bürgerrechtsbewegung aufzufangen, wurde mehr als zuvor vom congressional veto Gebrauch gemacht. Gegenwärtig enthalten über 200 Gesetze entsprechende Klauseln. Bestrebungen zum weiteren Ausbau der Präsidialgewalt Die Entscheidung des Obersten Gerichts der USA vom 23. Juni 1983, in der das congressional veto als verfassungswidrig bezeichnet wurde, ist nur im Kontext der Bestrebungen der rechtskonservativen Kräfte in den USA zu erklären, alle juristischen Hindernisse zu beseitigen, die der Politik der Hochrüstung und Konfrontation nach außen sowie des Sozialabbaus und der Niederhaltung der demokratischen Kräfte im Innern im Wege stehen. Dazu gehören nicht zuletzt die von der Antikriegs- und der Bürgerrechtsbewegung in den 60er und 70er Jahren erkämpften Zugeständnisse. USA-Präsident Reagan hatte schon im Wahlkampf des Jahres 1980 „legislative und administrative Maßnahmen zur Beseitigung der Restriktionen, die der Administration als Resultat des unpopulären Krieges in Vietnam, des Watergate-Skandals und der allgemeinen Zugeständnisse der sechziger und siebziger Jahre auf erlegt wurden“, angekündigt.11 Nach seinem Amtsantritt 1981 erließ er eine ganze Serie von Verfügungen, mittels deren gesetzliche Bestimmungen, die die Tätigkeit der CIA und des FBI auf bestimmte Aufgabenbereiche beschränken und sie einer gewissen Kontrolle durch den Kongreß unterstellen sollten, unterlaufen und faktisch aufgehoben wurden. Mit der Erweiterung der Ermächtigungen für den staatlichen Repressivapparat, insbesondere für die Geheimdienste, geht ein drastischer Abbau der von den Werktätigen erkämpften Rechte und Zugeständnisse auf sozialem Gebiet einher.12 Um die extrem rechtskonservative, aggressive und sozialreaktionäre Politik des Kreuzzuges gegen den Sozialismus und jeden gesellschaftlichen Fortschritt in der Welt, der zugleich ein Kreuzzug für die Profite der Rüstungsmonopole und Finanzoligarchie ist, gegen innere „Störungen“ jeglicher Art abzusichern, soll die ohnehin schon mächtige Präsidialgewalt weiter ausgebaut werden.13 Das schließt das Bestreben ein, die Befugnisse des Kongresses auch wenn er sich seit Jahrzehnten fest im Griff der beiden großbürgerlichen Parteien der USA befindet zu beschneiden. Denn die von großen Teilen der USA-Bevölkerung getragene Opposition gegen die rechtskonservative Politik der Verschärfung der internationalen Spannungen und des radikalen Sozialabbaus wirkt auch bis in den Kongreß hinein, was wie die aggressivsten und reaktionärsten Kreise des Monopolkapitals befürchten die Verwirklichung dieser Politik gefährden könnte. Als der Repräsentant jener Kreise an der Spitze der Exekutive erklärte Präsident Reagan am 6. April 1984 vor dem konservativen Zentrum für Strategische und Internationale Studien der Georgetown Universität in Washington: „In den 70er Jahren erlebten wir eine Fülle von Initiativen des Kongresses, die Vollmachten des Präsidenten auf den Gebieten des Handels, der Menschenrechte, der Waffenverkäufe, der Auslandshilfe, der Geheimdiensteinsätze und der Entsendung von Truppen in Krisenzeiten einzuschränken. Über 100 verschiedene Verbote und Einschränkungen der Vollmachten der Exekutive, die Außenpolitik zu formulieren und durchzuführen, wurden verabschiedet. “14 Auswirkungen des Urteils des Obersten Gerichts zum congressional veto Mit dem Urteil des Obersten Gerichts der USA über die Verfassungswidrigkeit des congressional veto wurde die juristische Handhabe geschaffen, um alle von Reagan genannten Einschränkungen der Ermächtigungen der Exekutive aufzuheben. Denn die besondere Stellung des Obersten Gerichts, im politischen und Rechtssystem der USA besteht darin, daß es die Funktion der Verfassungsgerichtsbarkeit wahrnimmt, d. h. durch „Interpretation der Verfassung bzw. Ausdeutung des Verfassungsrechts Handlungsspielraum und Befugnisse der anderen Staatsorgane festlegt.“15 Der Spruch des Obersten Gerichts, daß die dem Kongreß eingeräumte Möglichkeit der Überprüfung, wie der Präsident und seine Administration die vom Kongreß erlassenen Gesetze ausführen, mit der Verfassung der USA nicht im Einklang stehe, bedeutet in der praktischen Auswirkung, daß alle Gesetze, die das congressional veto in der einen oder anderen Form enthalten, ganz oder zumindest in wesentlichen Teilen als aufgehoben gelten. Das betrifft eine ganze Reihe von Gesetzen, denen außen-, militär- und sichenheitspoliti-sche Bedeutung zukommt.16 Das Urteil wirkt aber auch auf die gegenwärtig noch im Kongreß .zur Debatte stehenden Gesetzentwürfe, die die völkerrechtswidrige Unterstützung der konterrevolutionären Kräfte in Nikaragua durch US-Regierungsstellen zwar nicht untersagen, aber einem begrenzten Veto des Kongresses unterwerfen sollten. Als das wohl bedeutendste Gesetz, das durch den Urteilsspruch betroffen ist, wird in der großbürgerlichen USA-Presse das Gesetz über die Ermächtigung zur Kriegführung (War Powers Resolution) von 1973 bezeichnet: „Verabschiedet am Ende des Vietnamkrieges und geschaffen, ähnliche auswärtige Abenteuer zu verhindern, legt dieses Gesetz eine zeitliche Begrenzung von 60 Tagen für die Teilnahme von US-Streit-kräften an einen unerklärten Krieg fest, es sei denn, der Kon- 10 Vgl. Congressional Digest, a. a. O., S. 290. Seither hat sich folgende Form des congressional veto herausgebildet: Der Kongreß fügt in von ihm verabschiedete Gesetze Klauseln ein, die vorsehen, daß Maßnahmen der Exekutivorgane zur Durchführung der Gesetze nur dann rechtswirksam sind, wenn sie nicht durch Resolutionen beider Häuser des Kongresses, eines der beiden Häuser des Kongresses oder eines Kongreßausschusses innerhalb einer bestimmten Frist für ungültig erklärt werden. 11 The New York Times (New York) vom 24. Januar 1982. 12 Vgl. K.-H. Röder, „Demokratieabbau in der Welt des Kapitals“, Einheit 1984, Heft 4, S. 364 ff. 13 Vgl. K.-H. Röder, „Ausbau der Präsidialgewalt in den USA ein konservatives Konzept“, NJ 1981, Heft 5, S. 218 ff. 14 Wireless Bulletin from Washington (Hrsg. United States Information Service, Embassy of the U. S. A., Bonn) vom 7. April 1984. 15 Staatsrecht bürgerlicher Staaten, a. a. O-, S. 211 f. 16 Nach Angaben des USA-Kongresses (vgl.: The Congressional Digest, a. a. O., S. 292 ff.) handelt es sich dabei um die Ergänzungen zum Gesetz über die Vorratshaltung an strategischen Gütern (Strategie Materials Stockpiling Act Amendments) von 1946, das Bundesgesetz über die Zivilverteidigung (Federal Civil Defense Act) von 1950, das Gesetz über die Atomenergie (Atomic Energy Act) von 1954 mit den Ergänzungsgesetzen von 1957, 1958 und 1974, das Gesetz über Luft- und Raumfahrt (National AerOnautics and Space Act) von 1958, das Gesetz über die Ermächtigung zur Kriegführung (War Powers Resolution) von 1973, das Handelsgesetz (Trade Act) von 1974, das Gesetz über Auslandshilfe (Foreign Assistance Act) von 1974, das Gesetz über Hilfsmaßnahmen zur internationalen Sicherheit und über die Kontrolle des Rüstungsexports (international Security Assistance and Arms Export Control Act) von 1976, das Gesetz über den nationalen Notstand (National Emergencies Act) von 1976, das Gesetz über die Ermächtigungen des Präsidenten im Kriegsfall oder bei einem nationalen Notstand (Wartime or National Emergency Presidential Powers Act) von 1977 sowie das Gesetz über die Nichtweiterverbreitung von Nukleartechnologie (Nuclear Non-Proliferation Act) von 1978.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 452 (NJ DDR 1984, S. 452) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 452 (NJ DDR 1984, S. 452)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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