Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 450

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 450 (NJ DDR 1984, S. 450); 450 Neue Justiz 11/84 und solchen Personen, die erstmalig eine nicht besonders gesellschaftsgefährliche Straftat begingen, stärker von Strafen ohne Freiheitsentzug und von Maßnahmen der gesellschaftlichen Einwirkung Gebrauch zu machen. Im Blickfeld des Obersten Gerichts stehen auch ständig Fragen der Anwendung der Arbeitsgesetzgebung durch die Gerichte. Im Zusammenhang mit dem Erlaß von Rechtsvorschriften zur weiteren Festigung der Arbeitsdisziplin Befaßte sich das Plenum im November 1983 und im April 1984 insbesondere mit ungerechtfertigten Kündigungen seitens der Betriebe sowie mit dem Ersatz materieller Schäden, die dem Betrieb durch Werktätige in Erfüllung von Arbeitspflichten zugefügt wurden. Besondere Bedeutung wird der wirksamen Durchsetzung des Gesetzes über die Arbeitskollektive vom 17. Juni 1983 beigemessen, das in Art. 9 die Vollmachten der Arbeitskollektive bei der Gewährleistung der Arbeitsdisziplin festlegt.4 5 Aufsicht des Obersten Gerichts der UdSSR über die Rechtsprechung aller Gerichte Das Oberste Gericht der UdSSR ist gemäß Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Oberste Gericht verpflichtet, die Kontrolle darüber auszuüben, wie die Gerichte des Landes die Beschlüsse des Plenums verwirklichen. Diese Kontrolle wird vor allem bei der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen im Rechtsmittel- und Kassationsverfahren ausgeübt. Sie erstreckt sich nicht nur auf die Durchsetzung der Plenarbeschlüsse, sondern auch auf die Durchsetzung der diesen Beschlüssen zugrunde liegenden Gesetze. Das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR nimmt auch Berichte der Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken und von Vorsitzenden anderer Gerichte entgegen, die sich mit der Anwendung der Gesetze sowie der Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR in der Praxis beschäftigen. Vor der Beratung solcher Berichte in Plenartagungen machen sich Mitarbeiter des Obersten Gerichts der UdSSR an Ort und Stelle mit der Rechtsprechung der Gerichte vertraut. Dabei stellen sie fest, welche Fragen der Rechtsanwendung in der Rechtsprechung besondere Schwierigkeiten bereiten und welche Ursachen etwaigen Fehlern in der Rechtsprechung zugrunde liegen. Bei diesen operativen Untersuchungen werden sowohl unmittelbare Maßnahmen zur Überwindung von Mängeln in der gerichtlichen Tätigkeit eingeleitet als auch diejenigen neuen Probleme erfaßt, die ggf. der Klärung durch einen Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR bedürfen. In Verwirklichung seiner Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, orientiert das Oberste Gericht der UdSSR insbesondere die Gerichte der Rechtsmittelinstanz darauf, die Qualität der Verhandlungen und der Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren weiter zu erhöhen. Aufgaben der Kollegien des Obersten Gerichts der UdSSR Zu den Aufgaben der Kollegien des Obersten Gerichts der UdSSR des Kollegiums für Zivilsachen (einschließlich Familien- und Arbeitsrechtssachen), des Kollegiums für Strafsachen und des Militärkollegiums gehört neben der Durchführung von Verfahren erster Instanz die Ausübung der Aufsicht über die Gesetzlichkeit und die Begründetheit der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen der Gerichte. Als Kassationsinstanz führen die Kollegien Verhandlungen auf der Grundlage von Protesten des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der UdSSR und des Generalstaatsanwalts der UdSSR sowie seiner Stellvertreter gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken durch. Dabei sind die Kollegien nicht an das Vorbringen des Protestes gebunden, sondern überprüfen die Sachen im vollen Umfange. Eine wichtige Funktion des Obersten Gerichts der UdSSR besteht in der Verhandlung von Sachen in erster Instanz. Es handelt sich dabei um Sachen von außerordentlicher Bedeutung, mit besonders komplizierter Beweislage oder von besonderer Aktualität unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Interessen des Staates bzw. der Rechte und gesetzlichen Interessen der Bürger. In den letzten Jahren hat das Oberste Gericht der UdSSR größere Initiative beim Heranziehen von solchen Sachen zur erstinstanzlichen Entscheidung entwickelt. Die Behandlung von Sachen im Kassationsverfahren beruht in der Regel auf Beschwerden und Eingaben, die an das Oberste Gericht der UdSSR gerichtet wurden. Mit ihnen werden Mängel in der Rechtsprechung kritisiert, die oftmals von den Rechtsmittelgerichten nicht festgestellt wurden, so daß die Korrektur der Entscheidungen im Kassationsverfahren erfolgen muß. Das Oberste Gericht der UdSSR beschränkt die Arbeit mit solchen Eingaben und Beschwerden von Bürgern nicht auf die Überprüfung der konkreten Straf- oder Zivilsache, sondern analysiert auf dieser Grundlage und in Verbindung mit operativen Untersuchungen, welche Mängel und Probleme in der Rechtsprechung wiederholt auftreten. Zugleich orientiert es alle Gerichte des Landes auf die Notwendigkeit, die Ursachen derartiger Mängel in der Rechtsprechung selbst gründlich zu analysieren und Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Qualität und Effektivität der Rechtsprechung festzulegen. Besondere Aufmerksamkeit wenden die Kollegien der erzieherischen Wirkung der Gerichtsverfahren zu. Die richtige, schnelle und erzieherisch wirksame Behandlung und Entscheidung der Strafsachen sowie von Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen erhöht die Autorität des Gerichts und vertieft die Achtung der Bürger vor dem Gesetz. Deshalb hat sich das Oberste Gericht wiederholt mit der Frage beschäftigt, welche Anforderungen an die Kultur der gerichtlichen Tätigkeit zu stellen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die vorbeugende Wirkung der Gerichtsprozesse zu erhöhen und die Bürger zur strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erziehen. Es hat darauf hingewiesen, daß zur Gerichtskultur auch ein würdiges Verhalten der Prozeßbeteiligten zueinander gehört und daß die Gerichte bei ihren Verhandlungen eine Atmosphäre zu sichern haben, die dazu beiträgt, daß sich bei allen im Termin Anwesenden die Überzeugung vom Gericht als einem objektiven, unabhängigen und unvoreingenommenen Organ der sozialistischen Rechtsprechung vertieft. Das Oberste Gericht der UdSSR orientiert die Gerichte darauf, in den erforderlichen Fällen durch Gerichtskritiken die Aufmerksamkeit der Leiter von Betrieben und Einrichtungen sowie der Leitungen gesellschaftlicher Organisationen auf die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Straftaten und andere Rechtsverletzungen zu lenken, deren Beseitigung zu verlangen und auf diese Weise die erzieherische und vorbeugende Tätigkeit zu erhöhen. Gegenwärtig ergehen in jeder 7. Sache Gerichtskritiken. Diese Form des Reagierens auf Mängel wird am häufigsten in Fällen des Diebstahls von staatlichem oder gesellschaftlichem Eigentum, bei Verletzungen der Arbeitsgesetzgebung, bei Straftaten gegen Leben und Gesundheit der Bürger sowie bei Straftaten Jugendlicher angewendet.ö Auch das Kollegium für Zivilsachen des Obersten Gerichts der UdSSR hat in einer Reihe von Fällen von der Gerichtskritik Gebrauch gemacht, so z. B. bei Verletzung des Prozeßrechts durch Gerichte. Einen bedeutenden Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben des Obersten Gerichts der UdSSR leisten auch die Abteilung für die Verallgemeinerung der gerichtlichen Praxis und die Abteilung für Systematisierung und Propagierung der sowjetischen Gesetzgebung. Mitarbeiter des Obersten Gerichts sind ständig an der Vorbereitung neuer Rechtsvorschriften beteiligt. Sie erstatten Gutachten zu Gesetzentwürfen, die von anderen staatlichen Organen oder gesellschaftlichen Organisationen vorgelegt wurden, und wirken in Gesetzgebungskommissionen mit. Das gilt in jedem Fall für Gesetzentwürfe, die die gerichtliche Tätigkeit berühren. 4 Vgl.: UdSSR Staat, Demokratie, Leitung, 2. Aull., Berlin 1983, S. 464 fl.; W. A. Maslennikow, NJ 1984, Heft 2, S. 48 1. 5 Vgl. S. 1. Gusjew, „Über die Hebung des Niveaus der gerichtlichen Tätigkeit“, Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1984, Heit 5, S. 9.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 450 (NJ DDR 1984, S. 450) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 450 (NJ DDR 1984, S. 450)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der politisch-operativen Erfordernisse und der Uberprüfungsergebnisse die Leiter zu entscheiden, die das Anlegen des betreffenden Vorlaufs bestätigten. Zur Festlegung der Art und Weise der Informationsoewinnuna in der Beschuldiatenvernehmung Umfang und Inhalt der Beweisführung im Ermittlungsverfahren werden durch den Gegenstand der Beweisführung bestimmt. Er ist auch Grundlage für die Bestimmung des ahrheitswertes des gesamten Untersuchungsergebnisses in Form des Rekonstruktionsbildes herauszuarbeiten. Das Rekonstruktionsbild erfährt seine Entwicklung vor allem durch die Einbeziehung neu er Unte rsu hungss nis über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Staaten - Politiker der in Personen Westberlin An diesen insgesamt hergestellten versuchten Verbindungen beteiligten sich in Fällen Kontaktpartner aus dem kapitalistischen Ausland.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X