Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 449

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 449 (NJ DDR 1984, S. 449); Neue Justiz 11/84 449 Aus anderen sozialistischen Ländern Aktuelle Aufgaben des Obersten Gerichts der UdSSR RÜDIGER PANTEL, Berlin Der XXVI. Parteitag der KPdSU und die nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees der KPdSU haben prinzipielle Hinweise zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Verstärkung des Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen sowie zur Erhöhung des Niveaus der Tätigkeit aller rechtschützenden Organe in der UdSSR gegeben.1 Auf der Grundlage dieser Orientierungen trägt das Oberste Gericht der UdSSR, das vor 60 Jahren, im April 1924, gegründet wurde, mit seinen spezifischen Mitteln zum Schutz der Interessen der Gesellschaft und des Staates sowie zur Erziehung der Bürger im Sinne einer hohen kommunistischen Bewußtheit bei. Entsprechend dem Gesetz über das Oberste Gericht der UdSSR vom 30. November 19791 2 bestehen die Aufgaben dieses höchsten Gerichtsorgans in der Rechtsprechung (als erstinstanzliches Gericht, als Rechtsmittel- und als Kassations-gericht sowie im Wiederaufnahmeverfahren), in der Aufsicht über die Rechtsprechung aller Gerichte des Landes, dm Studium und in der Verallgemeinerung der gerichtlichen Praxis, in der Ausarbeitung von verbindlichen anleitenden Erläuterungen (Beschlüssen) zu Fragen der Rechtsanwendung, in der Wahr nähme der Gesetzgeb ungsinitiative und in der Mitwirkung an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen. Seine Hauptfunktion besteht darin, die richtige und einheitliche Anwendung der Gesetze in der Rechtsprechung aller Gerichte des Landes zu gewährleisten. Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR zur einheitlichen Rechtsanwendung Besondere Bedeutung für die Gewährleistung der einheitlichen Praxis der Gerichte, für die exakte und einheitliche Anwendung der Gesetze in der Rechtsprechung hat das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR. Ausgehend von der eigenen Rechtsprechung und der systematischen Analyse und Verallgemeinerung der gerichtlichen Praxis aller Ebenen, erläßt das Plenum Beschlüsse zur Rechtsanwendung in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen, die gemäß Ar.t. 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Oberste Gericht der UdSSR sowohl für die Gerichte als auch für andere Organe und Funktionäre, die die entsprechenden Gesetze in ihrer Tätigkeit anwenden, verbindlich sind. Die Beschlüsse des Plenums sind keine Rechtsnormen. Sie sind auf die richtige Rechtsanwendung und die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Rechtsprechung gerichtet und tragen somit dazu bei, die Beschlüsse der KPdSU und der Sowjetregierung auf dem Gebiet der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zu verwirklichen. Sie sind .unmittelbar mit der Lösung von Aufgaben verbunden, die sich aus Beschlüssen der Parteitage und von Plenartagungen 'des Zentralkomitees der KPdSU sowie aus Beschlüssen des Präsidiums des Obersten Sowjets und des Ministerrates der UdSSR ergeben. Richtungweisende Bedeutung hat der Beschluß Nr. 1 des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 26. März 1981 „Über die Aufgaben der Gerichte in Auswertung der Beschlüsse des XXVI. Parteitags der KPdSU“, der die Verantwortung der Gerichte für die Gewährleistung der richtigen Anwendung der Rechtsvorschriften, für die Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen sowie für die Verstärkung der vorbeugenden und erzieherischen Wirkung der Gerichtsverfahren unterstreicht.3 Eine Reihe der in jüngster Zeit ergangenen Beschlüsse des Plenums befaßt sich mit Wesen und Inhalt der Verfassungsprinzipien der Rechtsprechung, so mit dem Prinzip der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und Gericht (Art. 156), mit der Präsumtion der Nichtschuld (Art. 160), mit der Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung (Art. 158) und mit der Mitwirkung von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und von Arbeitskollektiven am Gerichtsverfahren (Art. 162). Behandelt wurden weiterhin die Rolle der Gerichte bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen, die Differenzierung der rechtlichen Verantwortlichkeit und die Individualisierung der Strafe, der Kampf gegen Rückfali- und Jugendkriminalität, die Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Nach einer gründlichen Analyse der Gerichtspraxis hat das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR allen Gerichten Hinweise zur konsequenteren und differenzierteren Anwendung der Tatbestände gegen Diebstahl von staatlichem und gesellschaftlichem Eigentum gegeben. Das Plenum orientierte u. a. darauf, die erforderlichen Maßnahmen für den vollständigen Ersatz des durch Diebstahl verursachten Schadens zu treffen und solche Zusatzstrafen wie das Tätigkeitsverbat oder die Vermögenseinziehung stärker anzuwenden. Zugleich wird die Aufmerksamkeit der Betriebe und Handelsorgane darauf gelenkt, begünstigende Bedingungen für die Begehung von Eigentumsstraf taten auszuräumen und den Schutz des sozialistischen Eigentums strikt zu gewährleisten. Mit einem weiteren Beschluß legte das Plenum des Obersten Gerichts deif UdSSR Aufgaben für die Gerichte im Zusammenhang mit dem Beschluß des Mai-Plenums (1982) des Zentralkomitees der KPdSU über das Lebensmittelprogramm der UdSSR fest. Hier sind den Gerichten konkrete Aufgaben zur weiteren Verstärkung des Kampfes gegen die Kriminalität .und andere Rechtsverletzungen, zur Erhöhung der Effektivität der Rechtsprechung, u. a. mit dem .Ziel, die Staats-, Anbeits- und Produktionsdisziplin weiter zu festigen, und zur Gewährleistung des zuverlässigen rechtlichen Schutzes der Interessen des Staates und der Bürger übertragen worden. Große Bedeutung mißt das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten Jugendlicher bei. Mit seinem Beschluß vom 9. Juli 1982 hat es den Gerichten Hinweise zur Individualisierung der Strafe gegenüber Jugendlichen gegeben. Ferner wurden die Gerichte darauf orientiert, höhere Anforderungen an die Qualität der Voruntersuchung zu stellen, strikt auf die vollständige Untersuchung der Tatumstände .und der Motive der Tatbegehung zu achten sowie diejenigen Personen festzustellen und zur Verantwortung zu ziehen, die Jugendliche zu Straftaten verleitet haben. In diesem Zusammenhang hat das Plenum darauf hingewiesen, daß ein großer Teil jugendlicher Straftäter .in unvollständigen Familien aufgewadisen ist, sich zum Teil selbst überlassen war und negativen Einflüssen unterlag. Maßnahmen zur Festigung der sowjetischen Familien könnten solchen Bedingungen entgegenwirken. Die Bekämpfung der Rüdcfallkriminalität ist ein weiterer Schwerpunkt der Anleitung durch das Oberste Gericht der UdSSR. Das Plenum orientierte in einem Beschluß vom Dezember 1982 auf die strikte Beachtung der Rechtsvorschriften über die gesellschaftliche Wiedereingliederung Strafentlassener, insbesondere auf die Eingliederung in den Arbeitsprozeß, die Versorgung mit Wohnraum und die notwendige Erziehungsarbeit mit diesen Bürgern. Die Gerichte erhielten Hinweise darauf, daß bei Rückfalltätern strenge Anforderungen an die Anwendung der bedingten Verurteilung mit Heranziehung zur Arbeit sowie an die vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug zu stellen sind. Die Aufmerksamkeit der Gerichte wird in jüngster Zeit vor allem darauf gelenkt, gegen straffällig gewordene Personen differenzierter vorzugehen, d. h. einerseits die Anwendung strenger Strafmaßnahmen gegen gefährliche Straftäter zu gewährleisten und andererseits gegenüber Jugendlichen 1 Vgl. dazu NJ 1981, Heft 7, S. 314 ff.; Heft 8, S. 355 ff.; Heft 9, S. 409 f. 2 Vgl. dazu W. Sawizki, NJ 1980, Heft 5, S. 213 f. 3 Vgl. OG-Informationen 1981, Nr. 4, S. 13 fl.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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