Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 448

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 448 (NJ DDR 1984, S. 448); 448 Neue Justiz 11/84 Das Gericht kann nur innerhalb dieser gesetzlichen Differenzierung auf unterschiedliche Sachverhalte reagieren. Die Auswahl des rechtlichen Mittels nach anderen Kriterien, z. B. nach der Schwere des Rechtsverstoßes bzw. anderer negativer Umstände oder nach den Adressaten der Maßnahme, ist unzulässig. Dies ergibt sich eindeutig aus der Regelung des § 19 GVG.9 Unterstützung volkswirtschaftlicher Aufgaben Die Untersuchungen, die in Kombinaten und Betrieben durchgeführt wurden, ergäben, daß Gerichtskritiken und Hinweise den Leitern helfen, ihre Verantwortung aus dem Rechtsarbeitsbeschluß10 wirksam wahrzunehmen, damit die Einhaltung des Rechts, hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit als unabdingbare Aufgabe jedes Arbeitskollektivs jederzeit verwirklicht werden. Die Beseitigung kritisierter Zustände und prophylaktische Festlegungen zu ihrer künftigen Vermeidung werden in der Regel durch gründliche Auswertungen der gerichtlichen Maßnahmen in den Leitungskollek-taven gesichert. Die Leiter der Kombinate und Betriebe ziehen konkrete notwendige Schlußfolgerungen aus aufgedeckten Rechtsverletzungen und anderen Mängeln. Gerichtskritiken und Hinweise haben sie u. a. veranlaßt, vorhandene betriebliche Ordnungen zu aktualisieren bzw. zu präzisieren oder Leitungsdokiumente neu zu erarbeiten, wenn in Rechtsvorschriften enthaltene Verhaltensanforderungen einer Umsetzung in kombinatsinterne oder betriebliche Regelungen bedürfen. In erhöhtem Maße haben Gerichtskrdtiken dazu beigetragen, gegenüber den für die Rechtsverletzung Verantwortlichen die arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit durchzusetzen, zur Erhöhung der Rolle der Leitungskräfte bei der Festigung der Gesetzlichkeit das betriebliche Schulungssystem zu verbessern und auf Rechts- und Sicherheitskonferenzen die öffentliche Auseinandersetzung über rechtswidriges Verhalten zu verstärken. Aus den Stellungnahmen zu den Gerichtskritiken und Hinweisen ist ersichtlich, daß diese rechtlichen Mittel ein wichtiges Instrument zur weiteren Stärkung der Rechtsarbeit in den Kombinaten und Betrieben sind. Kennzeichnend dafür sind eine konsequentere Rechtsdurchsetzung zum Schutz des sozialistischen Eigentums und zur umfassenden Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens sowie die Entwicklung einer zielstrebigen rechtserzieherischen Arbeit. Die Justitiare nehmen darüber hinaus die Hinweise und Empfehlungen der Gerichte als Grundlage, um entsprechend ihrer spezifischen Verantwortung gemäß § 4 der JustitiarVO abgeleitete Aufgaben in ihren jährlichen Arbeitsplänen zur Rechtsarbeit aufzunehmen. Aus unseren Untersuchungsergebnissen kann man schlußfolgern, daß die Gerichtskritiken und Hinweise im Bereich der Volkswirtschaft insbesondere dazu beigetragen haben, die bewußte Nutzung des sozialistischen Rechts bei der Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips, bei notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturveränderungen sowie bei der Sicherung und weiteren Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen und ‘bei der weiteren Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin zu fördern. Gerade darauf künftig noch konsequenter hinzuwirken und Rechtsverletzungen aller Art vorzubeugen, wird den gerichtlichen Beitrag zur Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben noch ergebnisreicher gestalten. Eine große praktische Bedeutung hat ebenfalls, daß im Ergebnis der Auswertungen von Gerichtskritiken und Hinweisen die Betriebsakademien sich im .Rahmen ihrer Weiterbildungsmaßnahmen mehr als bisher der Verwirklichung des sozialistischen Airbeitsrechts und der Durchsetzung 'der Rechtsvorschriften zum sicheren Schutz des sozialistischen Eigentums zuwandten; die Justitiare ihre Schulungstätigkeit verstärkt auf die weitere Qualifizierung der Leiter auf diesen Rechtsgebieten konzentrierten; die innerbetriebliche Kontrolle über die strikte Einhaltung der Leitungsdokumente zur Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit verstärkt wurde. Zur Kontrolle der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit Die Praxis vieler Gerichte, zur Erhöhung der Wirksamkeit der Gerichtskritik die übergeordneten Organe nicht nur gemäß § 19 Abs. 3 StPO bei straftatbegünstigenden Rechtsverletzungen, sondern in notwendigen Fällen auch über Rechtsverletzungen zu informieren, die sie ‘bei der Durchführung eines Arbeits-, Neuerer- und Zivilrechtsverfahrens feststellen, bewährte sich. Dadurch wird das übergeordnete Organ veranlaßt, seine eigene Verantwortung zur Rechtskontrolle im Zuständigkeitsbereich voll wirksam .und allseitig waihrzu-nehimen. So ha'ben beispielsweise Generaldirektoren von Kombinaten die sachlich richtige und termingemäße Erarbeitung der Stellungnahmen der kritisierten Kombinatsbetriebe an die Gerichte kontrolliert, die Gerichtskritiken mit den Direktoren dieser Betriebe ausgewertet und notwendige Maßnahmen zur Verallgemeinerung der Schlußfolgerungen aus den aufgedeckten Rechtsverletzungen auch in den anderen Kombinatsbereichen getroffen. Die Information des übergeordneten Organs durch das Gericht erfolgte besonders in solchen Fällen, in denen Rechtsverletzungen bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung in kleineren und mittleren Betrieben der örtlichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft zu rügen waren. Die besondere Unterstützung dieser Betriebe, die das enge Zusammenwirken mit den für ihre Anleitung maßgebenden Organen erfordert, ergab sich u. a. daraus, daß sie nur unzureichend in das System der juristischen Betreuung einbezogen waren. Im Interesse der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nach wie vor besonderes Augenmerk auf die verstärkte Einbeziehung dieser Betriebe in das System der juristischen Mitbetreuung durch qualifizierte Justitiare und auf die weitere Erhöhung der Rechtskenntniisse der Leiter dieser Betriebe zu richten. 9 Der Auffassung von A. Seidel (a. a. O., S. 74), die das Kriterium der Abgrenzung der Gerichtskritik vom Hinweisschreiben in der Bedeutung der Mängel sieht, kann deshalb nicht zugestimmt werden. 10 Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313). Fortsetzung von S. 445 Die Rechtswirkungen, die sich aus der Verbindung von Bauwerken mit dem Boden ergeben, treten jedoch hinsichtlich der Objekte der Baustelleneinrichtung, wie Massivbaracken, Leitungsmaste, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, nicht ein. Diese Objekte werden nur für die Dauer und als technologisches Mittel der Bau- und Montagedurchführung in den Boden eingebracht. Ungeachtet des Fehlens einer positiven Regelung hinsichtlich solcher Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Boden verbunden sind, muß für diese verneint werden, daß der Bestandteilbegriff für Grundstücke (§ 467 ZGB) anwendbar ist. Hinsichtlich des Umfangs der Fondsinhaberschaft kann es nur darum gehen, wirtschaftliche Sacheinheiten zu schaffen. Diese wirtschaftliche Einheit ist das für einen bestimmten Zweck bebaute Grundstück. Diese Einheit liegt nicht vor, wenn die Verbindung zu einem nur vorübergehenden Zweck erfolgt und die spätere Trennung wie bei der Baustelleneinrichtung von vornherein beabsichtigt ist. Eine solche Auslegung des § 295 Abs. 1 ZGB entspricht auch §§ 14 ff. der AO vom 5. September 1978, wonach der Baubetrieb und nicht der IAG verpflichtet ist, für eine volkswirtschaftlich effektive Verwertung der nicht mehr benötigten Objekte der Baustelleneinrichtung zu sorgen und sie ggf. an Dritte zu verkaufen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit erfordern. Sie können aber auch, wenn sie mehrfach in Verfahren auftreten, gebotene umfangreichere Oberprüfungen und Veränderungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit signalisieren.

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