Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 447

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 447 (NJ DDR 1984, S. 447); Neue Justiz 11/84 447 Gerichtliche Maßnahmen sind dann .nicht mehr notwendig, wenn die kritikwürddgen Umstände bereits beseitigt wurden bzw. wenn das Untersuchungsorgan gemäß § 19 Abs. 1 StPO oder der Staatsanwalt gemäß §§ 38 ff. StAG bereits darauf reagiert haben. Das muß aber in jedem Verfahren sorgfältig geprüft werden. Mitunter ergeben sich auch erst in der Hauptverhandlung Anhaltspunkte, die .bisher noch nicht beachtet wurden. Wichtig ist ebenfalls, daß die Gerichte mit den jeweils wirksamsten Mitteln und Methoden vorbeugend tätig werden. Beispielsweise wurde in einem Verfahren der Angeklagte wegen Diebstahls von Materialien aus einem Lager des Betriebes verurteilt. Im Verlaufe des Prozesses wurde festgestellt, daß .infolge ungenügender Kontrolle über die Ma-terialbewegung auch noch andere Mitarbeiter Sachen entwenden konnten. Das 'Gericht wertete das Verfahren mit betrieblichen Leitungskräften aus und verlangte, daß eine exakte Ordnung für das Betreten und Verlassen des Materiallagers durchgesetzt wird. Es war fehlerhaft, hier auf eine Gerichtskritik wegen Verletzung von Pflichten zur Gewährleistung der Ordnung in der betrieblichen Lagerwirtschaft (§ 11 Abs. 1 der VO vom 15. September 1971 [GBl. II Nr. 69 S. 589]) zu verzichten. Die exakte Darlegung der konkret verletzten iRechtsvorschrifiten und der Gesetzesverleitzungen im Kritikbeschluß und die mit .ihm erhabenen Forderungen verpflichten den Betrieb verbindlicher Form, Maßnahmen einzuleiten und auch gemäß §§ 257 ff. AGB die arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit des 'Lagerleiters zu prüfen. Zu den Auf gaben des Richters Versäumnisse bei der Anwendung von Genichtskritiken und Hinweisen ergeben sich mitunter daraus, daß nicht immer rechtzeitig geprüft wind, ob solche Maßnahmen erforderlich sind. Die Förderung, sich bei Strafsachen bereits dm Eröffnungsverfahren mit dieser Problematik zu beschäftigen und sie zum Bestandteil der Verfahrenskonzeption zu machen, ist deshalb unbedingt durchzusetzen.5 6 Für ZFA-Verfahren trifft das bei der Ansetzung des Termins zu. Dadurch wird gewährleistet, daß die Feststellung der entscheddungswesentli-'' chen Umstände auch speziell unter dem Gesichtspunkt der Aufdeckung und Beseitigung von Rechtsverletzungen und ihrer Ursachen und Bedingungen erfolgt.5 In dieser Hinsicht sind stärker die mitwirkenden Schöffen einzubeziehen. Aus ihrer 'betrieblichen Praxis verfügen sie über große Erfahrungen. Sie müssen daher zu Beginn ihres Einsatzes am Gericht besser auch auf diese Fragen orientiert werden. Die Kritikbeschlüsse entsprechen nach unseren Untersu-chungsergebni&sen überwiegend den gesetzlichen Anforderungen. Es wird beachtet, daß der Vorwurf einer Rechtsverletzung stets stichhaltig begründet sein muß und daß der Beschluß unter Mitwirkung der Schöffen zu erlassen ist. Die Adressaten kommen ihrer Pflicht, innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen dazu Stellung zu nehmen, nach. Zuzustimmen ist der Praxis, bei Hinweisschredben ebenfalls eine Rückantwort zu erbeten.7 Wenn hier auch keine Rechtspflicht der Adressaten besteht, informieren sie 'die Gerichte in aller Regel über die von ihnen getroffenen Maßnahmen. Zur Leitungstätigkeit der Gerichte Die weitere Verbesserung der Anbeit mit Genichtskritiken und Hinweisen auf allen Rechtsgebieten bedarf einer zielstrebigen Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte und der Direktoren der Kreisgerichte. Dabei sind insbesondere auch die dienstjungen Richter instruktiver amzuleiten. An einigen Kreisgerichten geschieht das durch unterstützende Tätigkeit des Direktors während der Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens. Viele Direktoren schätzen die Maßnahmen nach § 19 GVG regelmäßig dm Rdehterkollektiv ein. Sie machen auf effektive aber auch auf unzulängliche Arbeitsweisen in den einzelnen Verfahren anhand des konkreten Beispiels aufmerksam. Das trägt zu einer sorgfältigen und zielgerichteten Wahrnehmung der gerichtlichen Prüfungspflichten auch unter dem Aspekt der gesetzlichen Anforderungen an die Rechtsausübung in dem vom jeweiligen Verfahren berührten gesellschaftlichen Bereich bei. Die besondere Verantwortung der Senate der Bezirksgerichte liegt darin, in ihrer Rechtsmitteltätigkei.t festgestellte unterlassene notwendige Reaktionen auf Gesetzesverletzun-, gen, ihre Ursachen und Bedingungen nicht nur .nachzuholen, sondern Versäumnisse mit'den Kreisgerichten kritisch auszuwerten. Die konsequente Einflußnahme der Kreisgerichte mittels Gerichtsknitik und gerichtlichen Hinweisen muß zudem fest in die Einschätzungen der Rechtsmittelpraxis durch die Bezirksgerichte einbezogen sein. Es ist eine regelmäßige analytische Aufbereitung der Maßnahmen nach § 19 GVG erforderlich, um zu inhaltlichen Aussagen zu kommen. Da Gerichtskritiken und Hinwedsschreiben sowie die Antworten darauf Bestandteil der Verfahrensakte werden8, dient die gesonderte Sammlung der Durchschriften dieser Schriftstücke oder zusätzlich wie z. B. am Kreisgericht Wolgast praktiziert die Speicherung derartiger Informationen auf Karteikarten einer instruktiven Anleitungs-und 'Informationstätigkeit auf diesem Gebiet. Das schafft,bessere Möglichkeiten für die zielgerichtete Arbeit mit diesen Maßnahmen. Insbesondere zeichnen sich deutlicher Schwerpunkte bei der Festigung der Gesetzlichkeit ab. Anwendungskriterien der Gerichtskritik und des Hinweises Gerichtsknitiken und Hinweisschreiben sind prozessuale Maßnahmen zur Gewährleistung der vorbeugend-erzieherischen Wirksamkeit der Rechtsprechung. Es handelt sich um rechtliche Mittel, deren Auswahl in § 19 GVG verbindlich vorgegeben ist. Stellen die Gerichte bei der Durchführung von Verfahren Rechtsverletzungen in der Tätigkeit anderer Staatsorgane, der Kombinate, Betriebe usw. fest, haben sie Gerichtskritik zu üben. Die Gerichtskritik richtet sich gegen die Verletzung von Gesetzen und anderen (zentral erlassenen) Rechtsvorschriften der DDR. Das sind: Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Beschlüsse des Staatsrates, Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates, Durchführungsverordnungen bzw. - bestimm ungen zu Gesetzen und Verordnungen, Anordnungen des Vorsitzenden des Ministerrates sowie der Minister und 'Leiter anderer zentraler Staatsorgane, andere zentrale Rechtsvorschriften, die den vorstehenden gleichrangig sind, wie z. B. gemeinsame Beschlüsse des Ministerrates und Bundesvorstandes des FDGB, 'Rahmenkollektivverträge. Die Gerichtskritik erstreckt sich nicht auf die Einhaltung anderer Normativakte, wie z. B. betriebliche und genossenschaftliche Ordnungen und dgl. Jedoch können in Gerichts-kritiken solche Bestimmungen ergänzend zur Begründung der Rechtsverletzung herangezogen werden, wenn in ihnen bestehende Rechtspflichten konkretisiert werden. Die Gerichtskritik selbst ist aber stets gegen die Verletzung eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift gerichtet. Anders verhält es sich bei Feststellung von Umständen, durch die Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen gesetzt wurden, die aber selbst noch nicht den Charakter einer Rechtsverletzung haben. In diesem Fall sind Hinweise und Empfehlungen an 'die Leiter oder Leitungen ,in Form von Hinweisschreiben zu geben. 5 Vgl. hierzu insbesondere die Materialien der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts am 21. Dezember 1982 (Informationen des Obersten Gerichts 1983, Nr. 1, S. 17 ft.); W. Kube, „Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen“, ’NJ 1976, Heft 10, S. 294 ff.; A. Seidel, a. a. O., S. 74 f., und R. Reichelt, a. a. O., S. 374. Zur Prüfung des Erlasses eines Gerichtskritikbeschlusses vgl. auch das Muster einer Verhandlungskonzeption im Handbuch des Richters, das im nächsten Jahr erscheinen wird. 6 Zum Umfang der Sachaufklärung in ZFA-Verfahren vgl. die Materialien der 1. Plenartagung des Obersten Gerichts am 27. Januar 1982 (Informationen des Obersten Gerichts 1982, Nr. 2, S. 14 f.). 7 Vgl. A. Seidel, a. a. O., S. 74. 8 Vgl. Zifl. 2.2. der VerfahrensaktSh Ordnung (Informationen des Ministeriums der Justiz 1982, Nr. 19).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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