Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 446

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 446 (NJ DDR 1984, S. 446); 446 Neue Justiz 11/84 Wirksame Anwendung der Gerichtskritik und des Hinweises Dr. HEINZ MATTHIAS, Stellv. Leiter der Inspektion, und HARTMUT RADECK, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Die Lösung der mit der Durchsetzung der ökonomischen Strategie der SED und der umfassenden sozialistischen Intensivierung verbundenen Aufgaben stellt wachsende Anforderungen auch an den Beitrag, der mit der gerichtlichen Tätigkeit zur weiteren Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit geleistet wird. In diesem Zusammenhang gewinnt auf allen Gebieten der Rechtsprechung die Arbeit mit Gerichtskritiken und Hinweisen (§19 GVG; §§ 19, 256 Abs. 2 StPO; § 2'Abs. 4 ZPO) Bedeutung. Die Praxis zeigt, daß damit unmittelbar wirksam auf die Beseitigung von Rechtsverletzungen und ihren Ursachen und Bedingungen sowie auf ihre Vorbeugung besonders in Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften Einfluß genommen wird. Zum Inhalt der gerichtlichen Maßnahmen Dieser Verantwortung bei der Durchführung der Verfahren sind die .Gerichte in den vergangenen Jahren zunehmend 'besser gerecht geworden. Die Zahl der Gerichtskritiken und Hinweise hat sich in fast allen Bezirken erhöht.1 Die noch konsequentere Verwirklichung der gesetzlichen Orientierung, in allen gebotenen Fällen mit gerichtlichen Maßnahmen gemäß § 19 GVG zu reagieren, wird durch die Vertiefung der Grundposition der Richter gefördert, daß diese Aufgabe, wenn auch keine rechtsprechende, so doch eine damit verbundene Tätigkeit der Gerichte d. S. des § 3 GVG ist. Sie ist von der Rechtsprechung nicht zu trennen.1 2 Diese unmittelbare Einheit muß während des gesamten Verfahrens beachtet werden. Es geht nicht nur darum, die individuelle Verantwortlichkeit des Täters festzustellen oder einen Rechtsstreit abschließend zu entscheiden, sondern auch um eine diesen Erfordernissen entsprechende Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen für die Straftat fezw. den Rechtskonflikt. Dabei ist zu sehen, daß nicht überall dort, wo z. B. Straftaten vorgekommen sind, auch 'Sie begünstigende Rechtsverletzungen in der Leitungstätigkeit vorliegen müssen. Untersuchungen in der Praxis lassen erkennen, daß die Anwendung von Gerichtskritiken und gerichtlichen Hinweisen noch gezielter darauf gerichtet sein muß, die ökonomische 'Leistungsentwiick1 u n g zu unterstützen. Solche Fragen, wie dem Entstehen von Straftaten und Rechtskonflikten wirksam vorgebeugt wird, (wie 'das sozialistische Eigentum besser geschützt und die effektive Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens stärker gefördert werden kann, müssen mehr im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Diesem Grundanliegen ist noch besser zu entsprechen. Wie Erfahrungen zeigen, konzentrieren sich die Gerichte dabei auf folgende Schwerpunkte: In Strafverfahren geht es vor allem darum, auf eine strenge Ordnung und Kontrolle in den Prozessen der Materialwirtschaft und des Umgangs mit den finanziellen Fonds, auf die zuverlässige Sicherung der materiellen Werte, die strikte Einhaltung der Bestimmungen über Ordnung und Sicherheit bei der betrieblichen Ausgangskontrolle u. ä. einzuwirken.3 4 In Arbeitsrechtsverfähren liegt das Schwergewicht auf Gerichtskritiken und Hinweisen, die die Betriebe z. B. zur präzisen Einhaltung der Miltwirkungsrechte der Gewerkschaft, der Rechtsvorschriften über die Bearbeitung der Neuerervorschläge sowie der Rechte und Pflichten bei Abschluß, Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen und bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen anhalten. In Zivilrechtsverfahren sind die gerichtlichen Maßnahmen häufig auf die Gewährleistung der Garantiebestiimmungen durch die Handelsorgane und die konsequente Reaktion der staatlichen Organe auf Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen der Bürger gerichtet. Aber auch in Familienrechtsverfahren sind Möglichkeiten zur Anwendung der gerichtlichen Maßnahmen gegeben. Zum Beispiel wurde Kritik an begünstigenden Bedingungen für die Verletzung des Alfcoholvenbots während der Arbeitszeit und f ür Arbeitsbummelei geübt/* Diese Beispiele sollen verdeutlichen, daß auf allen Gebieten der Rechtsprechung reale Möglichkeiten vorhanden sind, durch Genichtskritiken und Hinweise auf die Gestaltung betrieblicher Prozesse und Bedingungen sowie auf Verhaltensweisen gezielt mit dem Grundanliegen Einfluß zu nehmen, die Lösung der ökonomischen Aufgaben zu unterstützen. Voraussetzungen wirksamer Anwendung Die Auswertung der Erfahrungen der Praxis zeigt, daß .politisch-ideologische Klarheit über Wesen und Ziel der gerichtlichen Maßnahmen gemäß § 19 GVG entscheidend für ihre wirkungsvolle Anwendung ist. Richtig verfahren die 'Gerichte, wenn sie den Gegenstand des Verfahrens von Beginn an in die gesellschaftlichen Gesamtzusammenhänge einordnen und ihre Überlegungen darauf richten, wie über das Verfahren hinaus eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit erreicht werden kann, d. h. welche Erscheinungen im jeweiligen Bereich für die Rechtsverletzung oder den Rechtskonflikt ursächlich oder begünstigend wirkten und mit welchen rechtlichen Mitteln ihnen begegnet werden muß. Eine solche, die gesellschaftlichen Zusammenhänge beachtende, einheitliche Betrachtungsweise von Verfahrensdurchführung und .Einleitung von Wiirksamkeitsmaßnahmen sichert die gezielte und wirksame Nutzung der gerichtlichen Mittel zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen. Es erweist sich, daß dort, wo diese Möglichkeiten zum Teil noch nicht voll genutzt werden, .insbesondere der enge Zusammenhang zwischen qualifizierter Verfahrensdurchführung und Wirksamkeit verkannt wird. Das erfordert, daß u. a. die Direktoren der Kreisgerdchte durch ihre Leitungstätigkeit verstärkt auf eine richtige und qualifizierte Anwendung der Maßnahmen gemäß § 19 GVG .Einfluß nehmen. Untersuchungen :in Betrieben haben ergeben .was nachfolgend noch .dargelegt wird , daß sich nach solchen Maßnahmen dort nur selten die gleichen Rechtsverletzungen wiederholt haben. Die zielgerichtete Anwendung von Gerichtskritiken und gerichtlichen Hinweisen ist nicht nur in bedeutsamen Verfahren ein notwendiger Faktor zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung. Vielfach sind es gerade die sog. kleinen Verfahren, in denen Rechtsverletzungen in der Tätigkeit der .Betriebe sichtbar werden. Maßnahmen in solchen Verfahren sind nicht geringer zu bewerten. Mit ihnen wird ein ebenso wirksamer Beitrag zur Verhütung weiterer Rechtsverletzungen geleistet. 1 Zur Entwicklung der Arbeit mit Gerichtskritiken und Hinweisschreiben in den Bezirken vgl. auch H. Seidel in NJ 1983, Heft 2, S. 74 f., und R. Reichelt in NJ 1983, Heft 9, S. 374. 2 Zum Wesen der gerichtlichen Maßnahmen gemäß § 19 GVG vgl. F. Müller/P. Lischke, „Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen wichtige Mittel zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung und zur Festigung der Gesetzlichkeit“, NJ 1976, Heft 20, S. 613 ff. 3 Uber weitere Erfahrungen vgl. K.-D. Schmidt/P. Seidler, „Zur Arbeit mit Gerichtskritiken", NJ 1982, Heft 9, S. 417 ff.; vgl. auch die Beschlüsse (Gerichtskritik) des KrG Torgau vom 27. September 1982 - 1311 S 118/82 - (NJ 1983, Heft 3, S. 129), des BG Halle vom 22. Februar 1983 - 2 BSB 21/83 - (111-2-83) - (NJ 1983, Heft 11, S. 470) und des KrG Gera (Land) vom 22. März 1984 - S 23/84 - (111-3-84) -(NJ 1984, Heft 10, S. 424). 4 Zur Anwendung von Gerichtskritiken in ZFA-Verfahren vgl. H. Latka/W. Seifert, „Gerichtskritik in Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts-Verfahren“, NJ 1970, Heft 23, S. 701 ff.; F. Hentz-schel, „Gerichtskritik hilft Arbeit mit dem Neuererrecht verbessern“, NJ 1981, Heft 9, S. 418 f. Vgl. außerdem die Beschlüsse (Gerichtskritik) des BG Erfurt vom 24. Mai 1982 - 6 BAB 77/82 - (NJ 1983, Heft 1, S. 36), des KrG Leipzig (Stadtbezirk Mitte) vom 11. Juni 1982 - 1333 Z 25/82 (NJ 1983, Heft 4, S. 169), des Stadtgerichts Berlin vom 28. Dezember 1982 - 111 BAB 160/82 - (NJ 1983, Heft 8, S. 337).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 446 (NJ DDR 1984, S. 446) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 446 (NJ DDR 1984, S. 446)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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