Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 43

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 43 (NJ DDR 1984, S. 43); Neue Justiz 2/84 43 die über Motive und Zielstellung der Handlung eines Täters Aufschluß geben. Eis ist zu prüfen, ob die festgestellten Fakten bei zusammenhängender Betrachtung zweifelsfrei die Täterschaft des Angeklagten beweisen, ob sie für die Richtigkeit eines abgelegten Geständnisses sprechen oder vor allem bei Widerruf eines Geständnisses Zweifel an dessen Richtigkeit begründen.5 1 Bei der Beweiswürdigung, insbesondere für die Prüfung des Wahrheitsgehalts eines Geständnisses und des Widerrufs eines Geständnisses hat in diesem Verfahren, aber darüber hinaus auch in vielen anderen Verfahren, das Täterwissen prinzipielle Bedeutung. Die Gerichte haben zu prüfen, inwieweit das Geständnis Kenntnisse über Einzelheiten wiedergibt (Täterwissen), die nur der Täter im Zusammenhang mit der Tat erworben haben kann (z. B. Einzelheiten über die Beschaffenheit des Brandobjekts, die Brandausbruchstelle, dort vorhandene Bedingungen, Gegenstände u. ä.) und bei denen die Gewähr besteht, daß sie nur auf seinen eigenen Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Tat beruhen und der Täter die Kenntnisse nicht durch andere Personen erhielt. Eis ist auch zu gewährleisten, daß allgemeine Kenntnisse über den Tatort, die der Verdächtige aus seiner Berufstätigkeit oder aus nächster Nähe zwischen seinem Wohnsitz und dem Ereignisort erworben haben kann, nicht schlechthin als Täterwissen angenommen werden dürfen. Erhöhung der Wirksamkeit der Strafverfahren Die Wirksamkeit der das Strafverfahren abschließenden Entscheidung hängt im entscheidenden Maße davon ab, ob durch sie die Grundsätze der sozialistischen Gesetzlichkeit verwirklicht werden. Sie vermag nur dann zu überzeugen, wenn sie auf eindeutigen Feststellungen zur Tat und zur Täterpersönlichkeit beruht und wenn im Falle der Verurteilung eine Strafe ausgesprochen wird, die unter Berücksichtigung aller dafür maßgebenden Umstände und Fakten der sozialistischen Gerechtigkeit entspricht. Die Gerichte müssen, ausgehend von ihren Erkenntnissen, auf allen Rechtsgebieten noch stärker Mahner zur strikten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Disziplin und des sorgsamen Umgangs mit dem Volkseigentum sein. Die Auswertung solcher Strafverfahren muß immer darauf gerichtet sein, eine Wiederholung derartiger Gesetzesverletzungen auszuschließen oder zumindest einzuschränken. Die Gerichte haben noch stärker als bisher die Erkenntnisse aus den Gerichtsverfahren den Partei- und Staatsorganen sowie den wirtschaftsleitenden Organen aufbereitet zu übermitteln. Dabei geht es vor allem darum, solche Ursachen und Bedingungen aufzudecken und um ihre Beseitigung zu ringen, die zu Verlusten und Störungen in der Volkswirtschaft geführt haben oder führen können. Die den Gerichten eigenen gesetzlichen Möglichkeiten, wie Gerichtskritiken, Hinweise, Informationen, Verfahrensauswertungen, Analysen und Berichte sind verstärkt anzuwenden. Die bewährte Methode gemeinsamer Analysen und Berichte der Justiz- und Sicherheitsorgane im jeweiligen Territorium zu den Erscheinungen der Kriminalität ist fortzusetzen. Instruktiver sind vor allem die Räte der Bezirke und Kreise bis hin zu den Bürgermeistern in den Gemeinden zu informieren, damit sie die ihnen gemäß §§ 34, 68 GöV obliegenden Aufgaben zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit und zur Festigung von Sicherheit und Ordnung in ihrem Verantwortungsbereich gezielter und mit kontrollierbaren Festlegungen erfüllen können. Es hat sich gezeigt, daß die Gerichte dort am wirksamsten vorbeugend tätig werden, wo eine zutreffende Analyse der Lage erfolgt, wo ein koordiniertes Handeln gegeben ist, wo die Erkenntnisse aller Rechtsgebiete verzahnt werden und wo entsprechend den örtlichen Gegebenheiten jene Mittel und Methoden zur Anwendung kommen, die am besten öffentlichkeitswirksam sind. Die Nutzung der Medien (einschließlich der Betriebszeitungen und des Betriebsfunks) hat sich dabei bewährt Auch die gut vorbereiteten auswärtigen Hauptverhandlungen in den Betrieben sind geeignet, die Werktätigen im Kampf für die Einhaltung von Recht und Disziplin zu mobilisieren. Es muß allerdings darauf geachtet werden, daß dabei der Produktionsrhythmus so wenig wie möglich gestört wird. Die Durchführung der auswärtigen Hauptverhandlungen in Strafsachen ist gut vorzubereiten, hat in Abstimmung mit den Interessen der Betriebe zu erfolgen und darf nicht zu einer Beeinträchtigung des Arbeitsvermögens führen. 5 Vgl. Abschn. III der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung lm sozialistischen Strafprozeß vom 16. März 1978 (GBl. I Nr. 14 S. 169). Wirksame Leistungsstimulierung durch Jahresendprämie Prof. Dr. sc. ANNEMARIE LANGANKE, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Die auf der 7. Tagung des Zentralkomitees der SED getroffene Einschätzung der gegenwärtigen Situation machte nochmals sichtbar, daß es gerade jetzt unabdingbar ist, „die DDR allseitig zu stärken und die Beschlüsse des X. Parteitages über die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfolgreich zu verwirklichen“.1 In Durchführung dieser Beschlüsse und der Orientierungen des Zentralkomitees der SED setzen die Werktätigen ihre ganze Kraft dafür ein, im sozialistischen Wettbewerb die ökonomische Strategie mit eindrucksvollen Leistungen zu verwirklichen. Die Plandiskussion, die in Vorbereitung des Volkswirtschaftsplans 1984 als große demokratische Aussprache geführt wurde, zeigte u. a., daß besonders die Aufschlüsselung der qualitativen Leistungskennziffern für einen guten Planstart 1984 große Bedeutung hat.2 Dabei kommt es darauf an, durch die richtige Verbindung moralischer und materieller Stimuli mit den Anforderungen im sozialistischen Wettbewerb die Werktätigen zu hohen Leistungen anzuspornen. Dazu gehört die Durchsetzung einer hohen Arbeitssicherheit und sozialistischen Arbeitsdisziplin, die leistungsgerechte Vergütung und der richtige Einsatz der Prämienmittel. Die gegenwärtig in den Kombinaten und Betrieben stattfindende Berechnung und Auszahlung der Jahresendprämien wird deshalb genutzt, um die Anerkennung der bei der Planerfüllung des Jahres 1983 erreichten Leistungen mit der Entwicklung und Förderung der Initiativen der Werktätigen für die Plandurchführung 1984 zu verbinden. Dieses Anliegen wird dadurch unterstützt, daß die VO über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds für volkseigene Betriebe vom 9. September 1982 (GBl. I Nr. 34 S. 595) im folgenden: PrämienVO und die 1. DB dazu vom 9. September 1982 (GBl. I Nr. 34 S. 598) erstmals in vollem Umfang wirksam werden. Von der Vorgabe der Kennziffern, über die Planung und Bildung des Prämienfonds bis zu seiner Verwendung wirken damit solche Bedingungen, die das materielle Interesse der Werktätigen auf wachsende Leistungen zur Verwirklichung der vom X. Parteitag der SED beschlossenen Wirtschaftsstrategie lenken. Hierbei kommt einer verantwortungsbewußten Leitungstätigkeit große Bedeutung zu. Der betriebliche Prämienfonds setzt sich aus einem geplanten Grundbetrag je Beschäftigen (VbE) und zusätzlichen Zuführungen zusammen, die sich aus der Erfüllung und Übererfüllung der Planziele entsprechend den jährlichen wirtschaftspolitischen Schwerpunkten ergeben (§§ 3 bis 6 PrämienVO). Damit wird gewährleistet, daß die Betriebe über die notwendigen Prämienmittel verfügen, um wachsende 1 E. Honecker, In kampferfüllter Zeit setzen wir den bewährten Kurs des X. Parteitages für Frieden und Sozialismus erfolgreich fort (Aus der Diskussionsrede auf dem 7. Plenum des Zentralkomitees der SED), Berlin 1983, S. 22 f. 2 W. Felfe, Aus dem Bericht des Politbüros an das Plenum des Zentralkomitees der SED, Berlin 1983, S. 26.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 43 (NJ DDR 1984, S. 43) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 43 (NJ DDR 1984, S. 43)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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