Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 415

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 415 (NJ DDR 1984, S. 415); Neue Justiz 10/84 415 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Unterstützung der Rechtserziehung in den Arbeitskollektiven durch die Gerichte Dr. KARL-HEINZ CHRISTOPH, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Mit der rechtserzieh eirischen und rechtspropagandistischen Arbeit, die die Richter und Schöffen auf der Grundlage des Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mai 1974t und des entsprechenden Beschlusses des Mini-sterrates vom 30. Mai 1974 leisten, iwind' zunehmend die Verwirklichung der ökonomischen Strategie der SED unterstützt. Es geht vor allem darum, die rechtserzieherische Ausstrahlung jener Verfahren zielgerichtet zu verbreitern, aus denen sich Konsequenzen für die bessere Durchsetzung des sozialistischen Rechts in Ahbedtkollaktiven und durch die Leiter in Kombinaten und Betrieben dm Interesse der Erhöhung der Leistungskraft der Volkswirtschaft und der Leistungsberedtschaft der Werktätigen ergeben.2 Komponenten wirksamer Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte Von den Gerichten werden große Anstrengungen unternommen, eingeordnet in die .territorialen Initiativen die Rechisarbeit in den Kombinaten und Betrieben zu unterstützen und dazu vorbeugend .und verhütend gegen die Kriminalität und sonstige Rechtsverletzungen zu wirken.3 Richter und Schöffen vermitteln insbesondere mit den vor erweiterter Öffentlichkeit durchgeführten Verfahren und mit Verfah-nensauswertungen, Informationen über Erkenntnisse aus der Rechtsprechung sowie mit Gerichtskritiken, Hdnweisschrei-ben und 'Empfehlungen Schlußfolgerungen und Lehren aus Einzelverfiahren sowie aus der Feststellung typischer Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen und -konfilikte. Durch Hinweise für die Leitungstätigkeit und für die ideologische Arbeit in den Kombinaten und Betrieben tragen sie dazu bei, das Recht wirksam für die Planerfüllung zu nutzen sowie Rechtsverletzungen und anderen negativen .Erscheinungen nachhaltig zu begegnen. Als unverzichtbare Voraussetzung dafür, daß das rechtserzieherische Wirken der Gerichte zu hoher Effektivität gelangt, erweist sich, daß die öffenüichkeitsarbeiit der Gerichte fest in die zentrale und territoriale Aufgabenstellung eingeordnet ist und die rechtspropagandistischen Maßnahmen als Bestandteil der von der Partei der Arbeiterklasse geführten politisch-ideologischen Arbeit durchgeführt werden; Richter und Schöffen sich in dieser Tätigkeit auf inhaltliche Schwerpunkte in Üiberednstimmung mit den zentralen Schwerpunkten der Rechtspropaganda4 und auf Schwerpunktbetriebe dm Territorium konzentrieren; die Gerichte kontinuierlich und kameradschaftlich mit den Betriebsfunktionären Zusammenwirken; die rechtserzieherische Arbeit planmäßig organisiert und gleichzeitig exakt bestimmt wird, auf welchem Wege .bestimmte Probleme zu lösen sind und wie zur Erhöhung der rechtserzieherischen Ausstrahlung der gerichtlichen Arbeit gesellschaftliche Kräfte, besonders Schöffen, besser einbezogen und unterstützt werden. Verwirklichung der Einheit von Rechtsprechung, Rechtserziehung und Rechtspropaganda Gemäß dem Prinzip der Einheit von Rechtsprechung, Rechts-eraiehung und Rechtspropaganda steht im Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte die Aufgabe, die rechts-erzäeherischen Möglichkeiten der gerichtlichen Verfahren umfassend zu nutzen.® Die Erfahrungen der Praxis zeigen, daß vor allem solche vor erweiterter Öffentlichkeit durchgeführten Verfahren und solche Verfahrensauswertungen Veränderungen von Verhaltensweisen Werktätiger in den Kollektiven bzw. leitungsmäßige Schlußfolgerungen in den Kombinaten und Betrieben zur besseren Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit .bewirken, bei denen Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen und -konflibten konkrete Bezüge zum Kampf der Werktätigen um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit haben. Das sind z. B. gerichtliche Verfahren, bei denen es um Fragen der Gewährleistung einer hohen Produktionssicherheit oder des Schutzes der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums vor Schädigungen geht. Sie beinhalten immer Ausgangspunkte für Auseinandersetzungen in entscheidenden Fragen der Ausprägung sozialistischer Persönlichkeiten und machen Erfordernisse zur Überwindung festgestellter negativer Umstände deutlich. Die zielgerichtete Einladung von Leitern oder anderen Werktätigen, die durch das Verfahren 'besonders angesprochen werden sollen, schafft günstige Bedingungen für eine weitreichende rechtserzieherische Wirkung. Nachhaltige Ergebnisse in der 'Erziehung zum sozialistischen Rechtisbewußtsein werden erreicht, wenn die Gerichte in Verfahren, die wichtige Probleme der Volkswirtschaft .betreffen, so früh wie möglich Festlegungen über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, über die Zusammenarbeit mit Betrieben, Leitern und Arbeitskollektiven, über die Einbeziehung von Schöffen, Mitgliedern von gesellschaftlichen Gerichten usw. treffen und grundsätzlich bereits in die Verfahrens-konzeptionen aufnehmen. Demgemäß orientierte z. B. das Kreisgericht .Forst in einem erneuten Verfahren gegen Mitarbeiter eines Betriebes wegen Diebstahls von Produktions-erzeugnissen in der Verfahrenskonzeption darauf, die Ge-werkschaftsorgandsation und Anbedtskollektive des Betriebes bei der stärkeren Herausbildung des sozialistischen Eigentü-merbew.ußtsedns und des Verständnisses für eine gründliche Kontrolle zum Schutz der Produktion zu unterstützen. Das Gericht erarbeitete gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft sowie staatlichen und gesellschaftlichen Leitungskräften des Betriebes die klare Zielstellung, die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit durchzuführen, die Ergebnisse in Abteilungsversammlungen mit den Werktätigen auszuwerten, die Verhandlung durch den Regionalsender aufzunehmen und auch über den Betriebsfunk zu senden, den Hinweis an den Betriebsleiter zu richten, die Kontroll-methoden zu ändern und den gesamten Fahrzeugverkehr in die Kontrolle einzubeziehen. Die Maßnahmen, die auch mit dem Schöffenkollektiv des Betriebes abgestimmt wurden, haben das Denken und Handeln der Betriebsangehörigen zum Nutzen des sozialistischen Eigentums gefestigt. Solche Arbeitsweise sichert eine hohe Autorität der gerichtlichen Maßnahmen. In arbeitsrechtlichen und neuererrechtlichen Verfahren und in der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit wurden vielfältige Möglichkeiten zur Durchsetzung einer hohen Arbeitsdisziplin, zur vollen Ausschöpfung des Arbeitsvermögens sowie der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit und zur Förderung der schöpferischen Arbeit der Werktätigen .bei der Rationalisierung und im Neuererwesen von den Gerichten genutzt. Beispielsweise nahmen im Bezirk Cottbus Gerichte zielstrebig darauf Einfluß, daß gegen Scha- * 7 1 Zum Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mal 1974 über „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ vgl. K. Sorgenicht, Staat, Recht und Demokratie nach dem IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 131 ff. 2 Vgl. hierzu H.-J. Heusinger, „Rechtsarbeit ln der Volkswirtschaft nach dem X. Parteitag der SED“, NJ 1981, Heft 9, S. 389 f. 3 Vgl. H. Kern, „Rechtsprechung Im Interesse des Volkes“, NJ 1984, Heft 8, S. 301 f. 4 Vgl. die Übersicht über die zentralen Schwerpunkte der Rechtspropaganda ln NJ 1982, Heft 10, S. 453; zur inhaltlichen Erläuterung sind bisher Beiträge ln NJ 1982, Heft 10 und 12; 1983, Heft 1, 7, 9 und 11; 1984, Heft 3, als Beilagen veröffentlicht. 5 Vgl. hierzu auch K.-H. Chrlstoph/I. Kersten, „Beitrag der Gerichte und StaatUchen Notariate zur Rechtserziehung der Jugend“, NJ 1980, Heft 3, S. 128; H. Hugot, „Erfahrungen und Aufgaben bei der Entwicklung der rechtspropagandistischen Tätigkeit der Richter und Notare“, NJ 1981, Heft 4, S. 170 f.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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