Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 402

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 402 (NJ DDR 1984, S. 402); 402 Neue Justiz 10/84 sozialistischen Ländern wurden hieran bislang aber nur in geringem Maße beteiligt. Verdienste hat sich die IALS dagegen bei der Initiierung nationaler rechtswissenschaftlicher Bibliographien erworben. Auch das Nationale Komitee der DDR hat an diesen Arbeiten mitgewirkt und in mehreren Bänden, die im Selbstverlag der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR erschienen sind, die staats- und rechtswissenschaftliche Literatur der DDR von 1949 bis 1979 nach Sachgebieten geordnet, bibliographisch aufbereitet und somit auch ausländischen Interessenten leichter zugänglich gemacht. Wenn ich Sie richtig verstehe, werden die Aktivitäten der Rechtswissenschaftler der DDR in der IALS über das Nationale Komitee für Rechtswissenschaft der DDR koordiniert. Als Mitglieder der IALS treten nicht Einzelpersönlichkeiten, sondern Nationale Komitees auf. Gegenwärtig gehören etwa 50 Nationale Komitees der IALS an. Daneben gibt es noch assoziierte Mitglieder. Unser Komitee repräsentiert also die an der Rechtsvergleichung interessierten Rechtswissenschaftler der DDR gegenüber der IALS und organisiert die im Rahmen der IALS in der DDR zu erbringenden Aktivitäten. Wie Sie wissen, wird die rechtswissenschaftliche Diskussion in der DDR ebenso wie in anderen Ländern in verschiedenen Formen organisiert, z. B. durch den Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR und seine Arbeitskreise, durch wissenschaftliche Gesellschaften auf speziellen Rechtsgebieten (von denen in dieser Interview-Reihe der „Neuen Justiz“ bereits einige vorgestellt wurden) sowie durch die zu einem erheblichen Teil mit internationaler Beteiligung durchgeführten Konferenzen an wissenschaftlichen Einrichtungen. Deshalb sieht unser Nationales Komitee, das 25 Mitglieder hat, seine Aufgabe nicht darin, ein umfangreiches internes wissenschaftliches Leben zu organisieren, was auch viele andere Nationale Komitees offensichtlich nicht tun. Die statutarisch bestimmte Zielsetzung unseres Nationalen Komitees ist vielmehr stark auf die Mitwirkung in der IALS ausgerichtet. Wir sehen es aber als unsere Aufgabe an, den Gedanken der Rechtsvergleichung auch innerhalb der DDR zu fördern. Das geschieht nicht nur durch die Berichterstattung über die Ergebnisse der rechtsvergleichenden Arbeit der IALS auf den in größeren Abständen stattfindenden Tagungen des Nationalen Komitees und in schriftlicher Form, sondern gelegentlich auch durch thematische Veranstaltungen. So haben wir beispielsweise in Heft 261 der „Aktuellen Beiträge der Staatsund Rechtswissenschaft“ die Ergebnisse einer derartigen Tagung, die unter Beteiligung des ungarischen Prozeßrechtlers Prof. Peteri stattfand, unter dem Titel „Die Rolle der Rechts-vergleichung in der Rechtswissenschaft, Rechtsausbildung und Rechtspraxis der DDR sowie in der ideologischen Auseinandersetzung“ veröffentlicht. Welche Aufgaben nimmt unser Nationales Komitee in bezug auf die von Ihnen genannten internationalen Kongresse für Rechtsvergleichung wahr? Diese''Kongresse werden von der Internationalen Akademie für Rechtsvergleichung veranstaltet, die seit 1924 besteht und deren Mitglieder Einzelpersönlichkeiten sind. Die DDR ist durch Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, der auch die Funktion des Vizepräsidenten des Nationalen Komitees für Rechtswissenschaft innehat, als korrespondierendes Mitglied vertreten. Insgesamt sind hier aber die sozialistischen Länder unterrepräsentiert, denn sie stellen nur 6 der insgesamt 50 ordentlichen Mitglieder der Akademie, während z. B. allein aus Frankreich 10 ordentliche Mitglieder kommen. Da Neuernennungen jeweils aus der Ländergruppe erfolgen, in der eine Vakanz eingetreten ist (die sozialistischen Länder figurieren als Gruppe der „Länder des Ostens“), ist mit einer baldigen Veränderung dieses Verhältnisses wohl nicht zu rechnen. Was jedoch die Kongresse als die bedeutendste wissenschaftliche Aktivität der Akademie anlangt, so sind sie weltoffen und behandeln, eine sehr große Anzahl von Themen aus den verschiedensten Gebieten der Rechtswissenschaft. Der 1986 in Australien stattfindende Kongreß sieht beispielsweise Bei anderen gelesen Professor F.-C. Schroeder kontra Diskriminierungsverbot des BRD-Grundgesetzes Nach Art. 3 des Grundgesetzes der BRD sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, und niemand darf u. a. wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt werden. Diesem Diskriminierungsverbot steht aber die zunehmende Diskriminierung ausländischer Bürger in der BRD, ja, eine besorgniserregende Ausländerfeindlichkeit entgegen. Daß ein notorischer Antikommunist wie Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder von der Universität Regensburg in diesen Chor einstimmt, verwundert nicht. Über ihn lasen wir in „Die Zeit“ (Hamburg) vom 10. August 1984 eine aufschlußreiche Betrachtung von Hans Schueler, der wir nachstehende Auszüge entnehmen. D. Red. Friedrich-Christian Schroeder, ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Ostrecht, veröffentlichte im Oktober 1983 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung einen Artikel mit dem Titel „Strafen zum Heimattarif?“, in dem er allen Ernstes vorschlug, Ausländer, die in der Bundesrepublik gegen das Gesetz verstoßen, härter zu bestrafen als Deutsche für die gleiche Tat. Denn, so meinte der Professor, in den Ostblock-ländern drohten zum Beispiel bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr auch ohne Alkoholeinfluß Freiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren. Drogenhändler würden in ihren Heimatstaaten zum Teil sogar mit dem Tode bestraft. Solche martialischen Strafdrohungen führten bei der jeweiligen Bevölkerung naturgemäß zu einer geringeren „Strafempfindlichkeit“ (zur Abstumpfung), während die Deutschen, an vergleichsweise milde Strafen gewöhnt, sehr viel sensibler reagierten: „Eine für unsere Vorstellungen nicht unerhebliche Strafe zeigt bei ihnen (den Ausländern) keine Wirkung, ja sie machen sich teilweise darüber lustig. Schon um eines gerechten Schuidausgleichs willen muß daher in diesen Fällen eine höhere Strafe verhängt werden.“ Damit sie das rechte Maß finden, empfahl der Autor den deutschen Richtern, „das dem Täter vertraute ausländische Strafenniveau genau zu ermitteln" Die Regensburger Jurastudentin Christine Schänder! fand das Elaborat Schroeders empörend und nannte ihn darob öffentlich einen „Rassisten“. Der erstattete Strafanzeige: Das Wort sei schwer ehrenkränkend, insbesondere gegenüber einem Professor der Rechte. Die Staatsanwaltschaft schloß sich dem an und beantragte einen Strafbefehl gegen Christine Schanderl. Doch die Richter machten nicht mit, weder in erster noch in zweiter Instanz. Das Landgericht Regensburg erklärte dieser Tage die Kritik der Studentin für vollauf berechtigt. Schlimm sei nicht insbesondere, daß ein Rechtsprofessor so scharf angegriffen wurde, sondern daß „ein juristischer Lehrstuhlinhaber" sich in einer mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes unvereinbaren Weise geäußert habe. Damit habe er „Reaktionen wie die vorliegende der Angeschuldigten geradezu provozieren“ müssen. Die Universität Regensburg schweigt bislang dazu, daß ihrem Ordinarius für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Ostrecht per Gerichtsentscheid mangelnde Verfassungstreue attestiert wurde. 32 Themen vor, die praktisch alle rechtswissenschaftlichen Disziplinen umfassen. Dazu werden jeweils nationale Berichte erarbeitet, die dann zu einem Generalbericht zusammengefaßt werden. Die Rechtswissenschaftler der DDR haben sich seit dem Teheraner Kongreß 1974 an diesen alle vier Jahre stattfindenden Veranstaltungen beteiligt. Für die Kongresse in Budapest (1978) und Caracas (1982) haben wir unsere nationalen Berichte jeweils zu einem Sammelband vereinigt und für den letzten Kongreß auch thematisch orientierte Einzelausgaben in Englisch und in Französisch herausgegeben und auf dem Kongreß zur Verteilung gebracht. Für die beiden letzten Kongresse wurde, jeweils auch ein Generalberichterstatter aus der DDR ausgewählt. Die Vorbereitung dieser Kongresse verlangt umfangreiche Aktivitäten, die durch unser Nationales Komitee organisiert werden. Wir sehen in der Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung dieser Kongresse eine wichtige Möglichkeit, die Stimme der Rechtswissenschaft der DDR zu Gehör zu bringen und damit unseren Beitrag in den ideologischen Kämpfen unserer Zeit zu leisten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 402 (NJ DDR 1984, S. 402) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 402 (NJ DDR 1984, S. 402)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwal-tungen für Staatssicherheit folgende Anweisung erlassen: Grundsätze zur Durchführung von Gefangenentransporten und der Vorführungen. Mit der Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der entwickelte die Ständige Vertretung der in der DDR; übers iedl ungsv illiin der Ständigen - Verweigerung der Aufnahme einer geregelten der Qualifikation entsprechenden Tätigkeit, wobei teilweise arbeitsrechtliche Verstöße provoziert und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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