Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 40 (NJ DDR 1984, S. 40); 40 Neue Justiz 2/84 rechtlichen Voraussetzungen für den geltend gemachten Schaden in jedem Fall eingehend geprüft werden und auf der Grundlage der zutreffenden Rechtsvorschriften darüber entschieden wird. Das trifft vor allem für Konfliktkommissionen zu, die auf diesem Gebiet bisher noch wenig Erfahrung haben. Insbesondere ist in kleineren Betrieben die Kenntnis der Probleme mitunter noch nicht so ausgeprägt. Aufmerksamkeit erfordert aber auch eine bessere Antragstellung durch die Betriebe als Voraussetzung für eine richtige, gerechte und damit erzieherisch wirksame Entscheidung. Für die Konfliktkommission ist es wichtig, daß Anträge auf materielle Verantwortlichkeit (§ 19 KKO) Auskunft geben über solche Kriterien wie die Art und Weise der Begehung der Arbeitspflichtverletzung, ihre gesellschaftlichen Folgen, Ursachen und Bedingungen, die Höhe des Schadens, die Art und Schwere der Schuld, die bisherigen Leistungen des Werktätigen, sein Verhalten vor und nach der Arbeitspflichtverletzung bzw. dem Eintritt des Schadens und die bisherigen erzieherischen Maßnahmen (§ 253 AGB), damit im konkreten Fall das richtige Maß des Schadenersatzes getroffen und eine Unter- oder Überbewertung der schädigenden Handlung des Werktätigen und seiner Persönlichkeit ausgeschlossen wird. Neben einer verstärkten Anleitung müssen auch in den Schulungen der Konfliktkommissionen diese Fragen noch mehr behandelt werden. Zielgerichtete Informationen über Ergebnisse der Beschlußüberprüfung Nach wie vor konzentriert sich die Hilfe und Unterstützung für die gesellschaftlichen Gerichte durch die Staatsanwaltschaft auf die Sorge für die Gesetzlichkeit und Wirksamkeit der Beschlüsse der Konflikt- und Schiedskommissionen. Die Staatsanwaltschaft unterstützt die Gewerkschaften und die Gerichte bei der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte durch Informationen über Ergebnisse der Beschlußüberprüfung (§ 26 GGG). So geben u. a. die jährlichen schriftlichen Berichte der Staatsanwälte der Kreise und Bezirke an die Kreis- bzw. Bezirksvorstände des FDGB Aufschluß über die Gesetzlichkeit der überprüften Beschlüsse der Konfliktkommissionen sowie über andere Fragen und Probleme, die aus der Gesamtheit der Beschlüsse erkennbar sind. Sie informieren darüber, wie die Fristen für die Durchführung der Beratungen gewahrt wurden und welche Gründe für Fristüberschreitungen maßgebend waren. Die Staatsanwälte berichten den Vorständen der Gewerkschaft ebenfalls darüber, wie die Konfliktkommissionen mit Empfehlungen (§ 21 GGG) an Leiter von Betrieben, Kombinaten, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und Einrichtungen, an Vorstände von Produktionsgenossenschaften sowie an Leitungen gesellschaftlicher Organisationen auf die Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen sowie auf die weitere Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit hinwirken. Auch die Reaktion der Adressaten und die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft in Fällen der Mißachtung von Empfehlungen sind Gegenstand der Informationen. Die Berichte umfassen alle Feststellungen, die für die Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen bedeutsam sind. Noch zielgerichteter sollten in den Informationen vor allem diejenigen Komplexe und Fragen herausgearbeitet werden, die im Mittelpunkt der Schulungen der Mitglieder der Konfliktkommissionen sowie der gewerkschaftlichen Rechtsarbeit überhaupt stehen müssen. Dieselbe Verantwortung nimmt die Staatsanwaltschaft gegenüber den Schiedskommissionen wahr. Die dazu notwendigen Informationen sind regelmäßig in die Schiedskommissionsbeiräte bei den Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte, denen Vertreter der Staatsanwaltschaft angehören, einzubringen. Der Beitrag der Gerichte zum Kampf gegen Brände, Havarien und Wirtschaftsschädigungen Oberrichter Dr. HERBERT POMPOES, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Die Verwirklichung der auf dem X. Parteitag der SED beschlossenen ökonomischen Strategie erfordert, das kontinuierliche, planmäßige Wachstum der Volkswirtschaft der DDR entsprechend den gegebenen realen Möglichkeiten zu gewährleisten. Das 7. Plenum des Zentralkomitees der SED hat mit aller Deutlichkeit die komplizierte internationale Lage aufgezeigt, die durch die Hochrüstungspolitik der Reagan-Administration und ihrer NATO-Verbündeten entstanden ist.1 In dieser Situation kommt es besonders darauf an, die DDR allseitig zu stärken und die Beschlüsse des X. Parteitages der SED über die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfolgreich zu verwirklichen. Politische Stabilität, ökonomische Dynamik, kontinuierliche Fortsetzung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zum Wohle des Volkes sind von entscheidender Bedeutung für unseren Beitrag zur Sicherung des Friedens. Das setzt u. a. den Kampf um höhere Leistungen, um eine höhere Arbeitsproduktivität in allen Bereichen der Volkswirtschaft und hohe Steigerungsraten des Nationaleinkommens voraus. Erforderlich sind aber auch größere Anstrengungen zum Schutz des sozialistischen Eigentums vor Verlusten durch Havarien, Brände und Störungen des Produktionsprozesses. Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit Bei der Durchsetzung der Beschlüsse zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und des störungsfreien Betriebs der Produktionsanlagen haben die Werktätigen in den vergangenen Jahren gute Ergebnisse erzielt. Die besten Resultate sind dort zu verzeichnen, wo die sozialistische Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes durchgesetzt wird, das Verantwortungsbewußtsein für das volkswirtschaftliche Ganze bei den Leitern und allen Werktätigen ausgeprägt und arbeitsschutz- und brandschutzgerechtes Verhalten zur Norm geworden ist. Die Anzahl der Arbeitsunfälle wurde bedeutend gesenkt. So ging die Unfallhäufigkeit pro 1 000 Beschäftigte im Jahre 1982 im Verhältnis zu 1976 um 16 Prozent zurück. Auf 1 000 Beschäftigte kamen im Jahre 1982 danach 27,41 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Im Jahre 1983 konnte eine weitere Senkung erreicht werden. Darin zeigt sich, welche Erfolge in der sozialistischen Gesellschaft erzielt werden können, wo der Mensch im Mittelpunkt steht, wo die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen das Ziel der Produktion ist. Durch Brandstiftungen, fahrlässige Brandverursachungen, Havarien und andere Wirtschaftsschädigungen werden der Volkswirtschaft aber immer noch bedeutende Verluste zugefügt, die die von den Werktätigen mit Fleiß und Schöpferkraft sowie unter großen Anstrengungen geschaffenen Werte zum Teil wieder zunichte machen und sich hemmend auf die Verwirklichung der ökonomischen Ziele auswirken. Von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist deshalb das Ringen um höchste Arbeits- und Produktionssicherheit durch die ständige Gewährleistung von Ordnung, Disziplin 1 Vgl. E. Honecker, Diskussionsrede auf der 7. Tagung des Zentral-komitees der SED, Berlin 1983, S. 7 und 25.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 40 (NJ DDR 1984, S. 40) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 40 (NJ DDR 1984, S. 40)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung weg, gibt es auch keine Veranlassung für die Anordnung Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft. Das gilt sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für das gerichtliche Verfahren.

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