Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 396

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 396 (NJ DDR 1984, S. 396); 396 Neue Justiz 10/84 Die verfassungsrechtliche Stellung Prof. Dr. sc. ROLF STEDING, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Die Agrarfrage spielt in der sozialistischen Revolution eine entscheidende Rolle. Sie läuft im Kern auf die Frage nach der sozialen Befreiung der Bauern sowie auf'die Frage nach der effektiven Entwicklung der Agrarproduktion als einem wesentlichen Bereich der Schaffung gesellschaftlichen Reichtums hinaus. Das bestätigt die historische Erfahrung in allen Ländern, die zum Sozialismus übergehen oder diesen Übergang bereits vollzogen haben. Diese Erfahrung schließt aber auch die Erkenntnis ein, daß die Agrarfrage in jedem Land nur erfolgreich gelöst werden kann, wenn.seine nationalen Besonderheiten berücksichtigt werden. Unbeschadet dessen wirkt dabei allerdings mehr oder weniger in jedem Land, das die sozialistische Gesellschaft,auf baut, die allgemeine Gesetzmäßigkeit, daß die Vereinigung der Bauern in Genossenschaften ein entscheidender Weg ist, um die Agrarfrage sowohl im Interesse der Bauern als auch der ganzen Gesellschaft zu lösen. In der DDR ist die Landwirtschaft überwiegend genossenschaftlich organisiert; die Genossenschaften sind die dominierenden Organisationsformen der Agrarproduktion. Das findet seinen sichtbaren Ausdruck darin, daß in der Landwirtschaft der DDR neben den mehr als 450 volkseigenen Gütern (VEG) nahezu 4 000 Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) bestehen. Sie bewirtschaften ca. 86 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, verfügen über 80 Prozent aller Grundfonds der Landwirtschaft und halten über 89 Prozent des landwirtschaftlichen Tierbestandes. Die LPGs geben damit der sozialistischen Landwirtschaft der DDR ihr Gepräge. Die LPGs haben in der DDR eine erfolgreiche Entwicklung zurückgelegt.1 Auf dem X. Parteitag der SED wurde bekräftigt, daß unsere Agrarpolitik nach wie vor darauf gerichtet ist, die sozialistischen Produktionsverhältnisse zu vervollkommnen und das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern zu festigen.1 2 Die Charakterisierung der LPGs in Art. 46 der Verfassung als „freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft“, die „auf der Grundlage der Gesetze eigenverantwortlich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen“ gestalten, ist von prinzipieller Bedeutung für die sozialistische Gesellschaftsentwicklung in der DDR. Sie weist nämlich auf die Form hin, in der sich die Bauern im Sozialismus als mit der führenden Arbeiterklasse freundschaftlich verbündete Klasse organisieren und in deren Rahmen sie vornehmlich ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Ganzen leisten. Gestützt auf die Erfahrungen der Kolchosordnung in der UdSSR und der Entwicklung der LPGs in der DDR, ist die entscheidende theoretische Quelle der Verfassumgsregelung zur LPG erkennbar die von den Klassikern des Marxismus-Leninismus ausgearbeitete Lehre vom Bündnis der Arbeiterklasse mit der Bauernschaft und von der Hegemonie der Arbeiterklasse in diesem Bündnis.3 4 Im LPG-Gesetz vom 12. Juli 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 443) hat die Erkenntnis der Klassiker des Marxismus-Leninismus über die Bedeutung des Bündnisses zwischen Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern ihre aktuelle Bekräftigung gefunden (vgl. die Präambel sowie §§ 2, 3 Abs. 2, 6 Abs. 1). Die LPG Element der sozialistischen Volkswirtschaft und der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft Die Verfassung der DDR räumt den LPGs als den. agrarischen Hauptproduzenten einen festen Platz als Bestandteile der einheitlichen sozialistischen Volkswirtschaft ein (vgl. auch § 4 LPG-G). Und in der Tat: Die ökonomische Entwicklung der LPG der Landwirtschaft veranschaulicht, daß die sozialistische Agrarproduktion ohne LPG undenkbar ist; denn die LPGs produzieren in der DDR beispielsweise mehr als 90 Prozent des Getreides, der Kartoffeln und der Zuckerrüben sowie der Milch. Das erfordert vor allem, daß die LPGs die ihnen auf der Grundlage der Verfassungsregelung durch § 1 LPG-G auferlegte Rechtspflicht durchsetzen, nach der sie durch ihre Tätigkeit in der landwirtschaftlichen Produktion einen bedeutenden Leistungsanstieg und hohe Effektivität durch ständige Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis gewährleisten. Die LPG trägt aber nicht nur den Charakter als Organisationsform der materiellen Produktion. Nach Art. 46 Verfassung kommt es vielmehr darauf an, die LPG stets in ihrer Einheit von spezifischer Organisationsform der materiellen Produktion und politischer Organisationsform der in ihr vereinigten Bauern zu betrachtend Die Rolle der LPG darf folglich nicht nur unter dem Blickwinkel der Ökonomie gesehen werden. Dieser verfassungsrechtliche Aspekt wurde durch das LPG-Gesetz noch verstärkt, indem es den Grundsatz fixierte, daß sich die Klasse der Genossenschaftsbauern, die als Bündnispartner der Arbeiterklasse an der Ausübung der politischen Macht teilnimmt, erstarkt und festigt. Daraus folgt, daß die LPGs auch in der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft einen wichtigen Platz einnehmen, weil sich in ihnen unter Führung der Arbeiterklasse die Klasse der Genossenschaftsbauern in einer bestimmten Weise politisch organisiert und die Arbeiterklasse maßgeblich über die LPG ihre Führungsrolle im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern verwirklicht. Im Rahmen der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft haben die LPGs eine besondere Stellung inne, die sich z. B. von der Stellung politischer Massenorganisationen unterscheidet. Das erklärt sich vor allem aus dem verfassungsrechtlich ausgestalteten eigentümlichen Doppelcharakter der LPG als agrarische Produktionsform und soziale Gemeinschaft. Die Sicht auf diesen Doppelcharakter der LPG ist jedoch für ihre erfolgreiche Entwicklung von außerordentlicher Bedeutung, weil die ökonomischen und sozialen Komponenten im Rahmen der Genossenschaftsentwicklung unlösbar miteinander verbunden sind. Mit dem LPG-Gesetz wurde auch der Orientierung des X. Parteitages der SED Rechnung getragen, zur Sicherung einer stabilen und effektiven landwirtschaftlichen Produktion den Arbeitskräftebestand nicht weiter zurückgehen zu lassen und vor allem die benötigten Lehrlinge für die landwirtschaftliche Produktion in den Dörfern selbst zu gewinnen und sie nach der Ausbildung weiter zu fördern.5 Mit der Erfüllung der Forderung in § 2 LPG-G, mit der Gewinnung junger Mitglieder für die LPG den Wechsel der Generationen der Genossenschaftsbauern zu gewährleisten, die in §§ 31, 32 LPG-G ihren konkreten Niederschlag gefunden hat, wird auch dazu beigetragen, die Klasse der Genossenschaftsbauern als Bündnispartner der Arbeiterklasse zu stärken. Genossenschaftliches Eigentum und genossenschaftliche Demokratie Wesensmerkmale der LPG Der X. Parteitag der SED orientiert im Rahmen seiner Agrarpolitik darauf, „alle Potenzen des genossenschaftlichen Eigen- 1 Vgl. B. Lietz, „Entwicklung und Festigung der LPGs - weitere Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande“, NJ 1984, Heft 9, S. 346 ff. 2 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 75. 3 Vgl. z. B, W. I. Lenin, „Ursprünglicher Entwurf der Thesen zur Agrarfrage“, in: Werke, Bd. 31, Berlin 1959, S. 140 ff. 4 Vgl. z. B. Autorenkollektiv, Die LPG als politisch-soziale Gemeinschaften Eine Studie zur verfassungsrechtlichen Stellung und Funktion der LPG , Berlin 1970, S. 33 ff. 5 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 74.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 396 (NJ DDR 1984, S. 396) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 396 (NJ DDR 1984, S. 396)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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