Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 373 (NJ DDR 1984, S. 373); Neue Justiz 9/84 373 den, wenn die betreffende Tierart zu seinem vorrätigen oder mit vertretbarem Aufwand zu beschaffenden Standardsortiment gehört.12 Beim Verkauf durch Bürger wird die Ersatzlieferung zumindest von Jungtieren davon abhängen, ob es sich um einen Züchter handelt, der in einem angemessenen Zeitraum über ein regelmäßiges Aufkommen an gleichartigen Tieren (Rasse, Geschlecht) aus eigener Nachzucht verfügt. Preisminderung und Preisrückzahlung Die Ansprüche auf Preisminderung oder -rückzahlung weisen kaum Besonderheiten zur allgemeinen Regelung auf. Ein Anspruch auf Preisminderung kann dann geltend gemacht werden, wenn bei einem Zuchttier z. B. eine solche zugesicherte Eigenschaft wie die Trächtigkeit nicht vorhanden ist, das Tier aber sonst den züchterischen Erfordernissen voll genügt, oder wenn bei einem Nutztier ein geringfügiger Mangel vorliegt, der den Gebrauchswert nicht nennenswert beeinträchtigt. Beim Verkauf von Tieren, die als Speziessachen anzusehen sind, wird bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer Heilbehandlung (Nachbesserung) die Preisminderung, in der Regel aber die Preisrückzahlung anzuwenden sein, sofern eine Ersatzlieferung nicht möglich ist: Sollte sich auf Grund seuchenrechtlicher Bestimmungen die Tötung eines infizierten Tieres als notwendig erweisen oder ist es infolge des Mangels verendet, entfällt natürlich die Rückgabe der mangelhaften Ware. Das gilt auch für die Ersatzlieferung. Mangelfolgeschadenersatz Obwohl sich die Mangelfolgeschadenersatzregelung aus der Gebrauchswertgarantie für neuwertige Waren ergibt, beim Tierkauf dagegen ähnlich wie bei Gebrauchtwaren nur eine Übergabegarantie zu bejahen ist, sollte u. E. beim Tierkauf auch die Anwendung von § 156 ZGB möglich sein. Tiere im Entwicklungs- und Leistungsalter und während dieser Zeit vollziehen sich fast ausschließlich Veräußerungen gelten als neuwertige Waren, so daß für den Ausschluß dieses Anspruchs keine analoge Situation wie bei Gebrauchtwaren gegeben ist. Der Käufer kann demnach davon ausgehen, daß er eine Ware erwirbt, deren'Gebrauch für ihn kein erhöhtes Risiko (wie bei Gebrauchtwaren) bedeutet, so daß es unbillig wäre, ihm, der ohnehin schon die Mangelhaftigkeit bei der Übergabe des Tieres nachzuweisen hat, den Ersatz der Schäden zu versagen, die erfahrungsgemäß als Folge des Mangels anzusehen sind (z. B. Infektion weiterer Tiere des Käufers) und die die Grenzen der erfahrungsgemäßen Verhältnismäßigkeit nicht überschreiten. * Auf Grund der Besonderheiten des Tierkaufs, die im ZGB nicht geregelt werden konnten, wäre es u. E zweckmäßig, hierfür Allgemeine Bedingungen gemäß § 46 ZGB zu schaffen. Das würde dazu beitragen, unterschiedliche Auffassungen, wie sie bisher in der Rechtsprechung und in der Literatur vertreten werden, zu überwinden. 12 Vgl. ZGB-KOmmentar, a. a. O., Anm. 1.5. zu §151 (S. 204 f.). Erfahrungen aus der Praxis Gewerkschaftliche Interessenvertretung in einem Landwirtschaftsbetrieb Der weitere Leistungsanstieg in der Landwirtschaft zur Durchsetzung der vom X. Parteitag beschlossenen ökonomischen Strategie setzt u. a. auch voraus, daß überall auf den Feldern und in den Ställen Ordnung, Disziplin und Rechtssicherheit gewährleistet werden. Am Beispiel eines Betriebes der Tierproduktion soll im folgenden gezeigt werden, wie gewerkschaftliche Initiativen zur Anwendung des Arbeitsrechts und zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu dem geforderten Leistungsanstieg beitragen können. Der VEB Rindermast Ferdinandshof ist einer der ersten industriemäßig produzierenden Betriebe der Tierproduktion in unserer sozialistischen Landwirtschaft. Seit seiner Gründung im Jahre 1966 leisten die Werktätigen unseres Betriebes eine hervorragende Arbeit wir konnten immer übererfüllte Pläne abrechnen , und im VE-Kombinat Industrielle Tierproduktion Berlin nehmen wir im Wettbewerb der Betriebe der industriellen Schlachtrinderproduktion den 1. Platz ein. Die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist bei uns im Betrieb entsprechend der Verpflichtung aus § 81 Abs. 1 AGB fester Bestandteil der Leitungstätigkeit. Dabei wirken alle staatlichen Leiter eng mit den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) und der BGL zusammen. Durch die feste Einordnung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den sozialistischen Wettbewerb ist gesichert, daß die Werktätigen in großem Umfang in diesen Prozeß einbezogen sind. Anläßlich des 25. Jahrestages der DDR 1974 wurde dem VEB Rindermast Ferdinandshof erstmals der Titel „Betrieb der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“" verliehen. Die Werktätigen des Betriebes sind stolz darauf, diesen Titel auch im Jahr 1983 zum wiederholten Male erfolgreich verteidigt zu haben. Das hat sich auch in hohen ökonomischen Ergebnissen niedergeschlagen. So wurde z. B. erreicht, daß wir im Jahre 1983 die Tierverluste im Bereich Kälberaufzucht von 2,1 Prozent laut Plan auf 1,4 Prozent senken konnten. Auch 1984 liegen wir mit diesem Ergebnis in der Erhöhung der Aufzuchtleistungen und der Senkung der Tierverluste an der Spitze unseres Kombinats und unter dem Republikdurchschnitt. Als AGL des Bereichs Kälberaufzucht haben wir die Pflicht, die Interessen unserer Werktätigen im Betrieb zu vertreten und sie in allen wichtigen Fragen des Arbeitslebens zu beraten (§ 22 AGB).Neben der Mitwirkung an der Ausarbei- tung anspruchsvoller und-realer Pläne und der Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs gehören dazu die Mitwirkung bei der Gestaltung von Lohnfragen, der Arbeitszeit- und Urlaubsplanung, der Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin und der rechtlichen Regelung von Personalangelegenheiten (vgl. auch § 24 AGB). Durch meine Teilnahme an den Arbeitsberatungen des Bereichsleiters bin ich über die aktuellen Aufgaben und Probleme in unserem Bereich ständig informiert und kann den Standpunkt der AGL dort unmittelbar zum Ausdruck bringen. Die Teilnahme an diesen Arbeitsberatungen ermöglicht es auch, auftretende Probleme für die Leitungstätigkeit der AGL und mit den Werktätigen auszuwerten. In unserem Bereich nutzen wir dazu vor allem die gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen sowie den monatlichen „Tag der Brigade“, an dem alle Werktätigen des Bereichs teilnehmen. Hierbei beraten wir insbesondere alle die Produktion betreffenden Probleme, wie z. B. Plandiskussion (§ 32 AGB), Auswertung der Produktionsergebnisse und die Wettbewerbsführung (§ 35 AGB). Wir führen in diesen Beratungen auch die Diskussion zum BKV (§§ 28 f. AGB) und zu anderen Fragen des Arbeitsrechts, wie z. B. zur Arbeitsordnung (§ 91 Abs. 2 AGB), stimmen Urlaubstermine und andere Freistellungen von der Arbeit ab und beraten Auszeichnungs- und Prämienvorschläge (§§ 93, 116 Abs. 3 AGB). Der Betriebsleiter legt grundsätzlich zweimal jährlich Rechenschaft vor den Werktätigen ab. Wir nutzen diese Zusammenkünfte aber auch, um uns kritisch mit solchen Kollegen auseinanderzusetzen, die meinen, daß sie sich über unsere Rechtsnormen hinwegsetzen können, denn es widerspricht den Interessen der Werktätigen,- wenn ihre im sozialistischen Wettbewerb vollbrachten Arbeitsleistungen durch Pflichtverletzungen einzelner eingeschränkt werden (§ 81 Abs. 2 AGB). Zur gewerkschaftlichen Interessenvertretung gehört auch, dafür einzutreten, daß disziplinlose Werktätige zur Verantwortung gezogen werden. Dabei gehen wir immer davon aus, daß die Erziehung im Arbeitskollektiv die effektivste ist. Damit haben wir schon gute Erfolge erzielt. Die Rechtsarbeit unserer Konfliktkommission ist sehr wirksam, vor allem ihre vorbeugende Tätigkeit in den Arbeitskollektiven. Dadurch und durch Vertiefung der Rechtskenntnisse der Leiter und der gewerkschaftlichen Funktionäre ist es uns zunehmend gelungen, daß der erzieherische Erfolg bereits ohne Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme erreicht werden konnte. Sozialistische Arbeitsdisziplin besteht nicht nur in der Einhaltung der Arbeitszeit, sondern das heißt auch:;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 373 (NJ DDR 1984, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 373 (NJ DDR 1984, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit hat, ist ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen unbedingt notwendig. Das setzt auch gleichzeitig voraus, daß der Vorbereitungsphase der Durchsuchung entsprechende Beachtung geschenkt werden muß.

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