Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 368

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 368 (NJ DDR 1984, S. 368); 368 Neue Justiz 9/84 geltenden Preisvorschriften nach den gleichen Prinzipien zu ermitteln ist wie die Entschädigungssumme. Die Mehrkosten für die Beschaffung eines höherwertigen Ersatzobjekts sind ebensowenig Gegenstand der Entschädigung wie ein erwarteter zukünftiger Ertrag oder Gewinn. Rechtspflicht örtlicher Räte zur Unterstützung der Bürger Bereits in der Vergangenheit haben die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden in Fällen des Entzugs des Eigentumsrechts für gemeinnützige Zwecke die bisherigen Eigentümer auf vielfältige Weise bei der Wiederbeschaffung von Eigenheimen unterstützt und so dazu beigetragen, das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat zu festigen. In § 5 wird nunmehr die Unterstützung der Bürger als eine gesetzliche Pflicht der örtlichen Räte umfassend ausgestaltet und differenziert für Eigenheime, Grundstücke und Gebäude für die persönliche Hauswirtschaft sowie für Wochenendgrundstücke geregelt. Auf die praktisch bedeutsamsten Maßnahmen zur Unterstützung der Bürger bei der Wiederbeschaffung von Eigenheimen und persönlichen Hauswirtschaften orientiert § 3 der DVO zum Entschädigungsgesetz. Welche Form der Unterstützung gewährt werden kann, hängt von den Möglichkeiten des Territoriums ab. Finden sich zunächst keine Möglichkeiten der Wiederbeschaffung im Territorium, so bleibt die Unterstützungspflicht bestehen. Das entspricht der zwingenden Formulierung im Gesetz und macht den hohen Stellenwert deutlich, den der sozialistische Staat diesen Formen des persönlichen Eigentums der Bürger beimißt. Mit dieser Regelung wurde ein Äquivalent für die bisher mögliche Gewährung einer Naturalentschädigung geschaffen.10 Bei der Unterstützungspflicht in bezug auf die Wiederbeschaffung von persönlich genutzten bebauten Wochenendgrundstücken werden die territorial unterschiedlichen, oftmals sehr begrenzten Voraussetzungen für einer Wiederbeschaffung insoweit berücksichtigt, als „im Rahmen der Möglichkeiten des Territoriums Unterstützung zu gewähren“ ist (§5 Abs. 1). Für die Wiederbeschaffung von Kleingärten des VKSK gelten wie bisher spezielle staatliche Festlegungen. Weitere Regelungen zum Vorteil der Bürger In der Neufassung des Entschädigungsgesetzes wurden bewährte Regelungen zum Vorteil der Bürger beibehalten. Dazu gehört die Verzinsung der Entschädigung mit 4 Prozent vom Tag der Wirksamkeit des Entzugs des Eigentumsrechts bis zum Tag der Zahlung der Entschädigung (§ 3 Abs. 2). Weiterhin besteht wie bisher die Möglichkeit, Bürgern der DDR volkseigene Forderungen zu erlassen, wenn eine Begleichung aus der Entschädigung nicht erfolgen kann (§ 7). Soweit die Entschädigung in Raten gezahlt wird, werden wie bisher für Beträge über 3 000 M grundsätzlich Schuldbuchforderungen begründet (§ 12 Abs. 2). Über die jährliche Rate von 3 000 M hinausgehende Beträge können für die Erhaltung und Schaffung von Wohnraum ausgezahlt werden (§12 Abs. 4). Das in Übereinstimmung mit § 13 Abs. 1 Ziff. 3 des Baulandgesetzes aufgenommene Verfahren, Ansprüche der bisherigen Mieter oder Nutzer für bauliche Veränderungen oder Anpflanzungen auf Grund von Miet- oder Nutzungsverträgen unmittelbar aus der Entschädigung zu befriedigen (§ 6), soll Erleichterungen für die Anspruchsberechtigten schaffen. Insbesondere bei Ansprüchen aus baulichen Veränderungen durch den Mieter gemäß § 112 Abs. 3 ZGB kann an Stelle der mitunter langwierigen Auseinandersetzungen mit dem bisherigen Eigentümer der Nachweis gegenüber dem Rat des Kreises geführt werden. Nachgewiesene Ansprüche sind an erster Stelle aus der Entschädigung zu befriedigen (§ 6 Abs. 4 Ziff. 1). Erst danach sind alle weiteren Ansprüche in der Reihenfolge zu erfüllen, die in den Rechtsvorschriften für die Verteilung des Verkaufserlöses bei der Vollstreckug in Grundstücke und Gebäude (vgl. § 20 GrundstVollstrVO) geregelt ist. Da das Gesetz auch für Entschädigungsverfahren anzuwenden ist, die bei seinem Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen sind (§ 15), werden alle vorteilhaften Neuregelungen für die betreffenden Bürger voll wirksam. Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Entschädigungsverfahren Das Mitglied des Rates des Kreises für Finanzen und Preise entscheidet über die Höhe des Entschädigungsanspruchs und erteilt darüber einen Feststellungsbescheid (§ 8). Es wird bei seiner Entscheidung von einer Entschädigungskommission (§ 9) beraten, der auch Vertreter anderer Fachorgane des Rates des Kreises angehören. Die ständigen Kommissionen für Haushalt und Finanzen der Kreistage können ihre Mitglieder in die Entschädigungskommission delegieren (§ 9 Abs. 2). Vertreter volkseigener Kreditinstitute, staatlicher Organe und Einrichtungen sowie der Investitionsauftraggeber können zur Mitarbeit in der Entschädigungskommission zeitweilig herangezogen werden. Diese umfassende Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte dient der allseitigen Klärung der Ansprüche der Bürger. Die Entschädigungsberechtigten haben das Recht, der Entschädigungskommission ihre Anliegen zur Entschädigung vor der Erteilung des Feststellungsbescheides vorzutragen (§ 9 Abs. 3). Ihnen ist mündlich eine ausführliche Erläuterung zu geben. Vor der Entscheidung über eine Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid (§§ 13, 14) hat grundsätzlich die JDntschädi-gungskommission zu tagen. * Die beiden neuen Gesetze ordnen sich ein in die Aufgabenstellung des X. Parteitages der SED, die sozialistische Rechtsordnung weiter zu vervollkommnen und die Rechtsvorschriften dem erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Sie dienen dazu, bei konsequenter Wahrung der gesetzlichen Rechte und Interessen der Bürger das Bauland und bauliche Grundfonds rationell zu nutzen sowie geplante Investitionen mit hohem Nutzeffekt zu verwirklichen. 10 Vom WegfaU der dispositiven Regelung der Naturalentschädigung wird die in anderen Rechtsvorschriften (Wassergesetz, Boden-nutzungsVO u. a.) vorgesehene Gewährung eines Naturalersatzes nicht berührt. Neue Dokumentenbände aus dem Staatsverlag der DDR Geschichte des Staates und des Rechts der DDR Dokumente 1945-1949 279 Seiten; EVP (DDR): 20 M Dokumente 1949-1961 297 Seiten; EVP (DDR); 21,50 M Der erste Band enthält z. T. bisher unveröffentlichte Dokumente der Anti-Hitler-Koalition und der SMAD, zur staatspolitischen Konzeption der Arbeiterklasse und ihrer Partei, zu den demokratischen Parteien und Organisationen im politischen System der antifaschistisch-demokratischen Macht, zur Entstehung und Entwicklung der antifaschistisch-demokratischen Staatsorgane, zur staatlichen Leitung der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung sowie zur Ausarbeitung der Verfassung und zur Gründung der DDR. Im zweiten Band finden sich wichtige Dokumente aus den Jahren 1949 bis 1941, die bisher schwer zugänglich und teilweise unveröffentlicht waren. Sie betreffen die staatspolitische Konzeption der SED während des Aufbaus der Grundlagen des Sozialismus, die Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht, die befreundeten Parteien, die Nationale Front und die Massenorganisationen sowie das funktionelle Wirken der sozialistischen Staatsmacht. Die Dokumente beider Bände, deren Herausgeber das Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Ist, wurden mit dem Ziel ausgewählt, dem staats- und rechtshistorisch interessierten Leser eine möglichst umfassende Quellensammlung über die Entwicklung und das Wirken von Staat und Recht in den Jahren 1945 bis 1961 in die Hand zu geben. Allein 30 Dokumente z. T. aus Archiven belegen die Entstehung und Entwicklung der antifaschistisch-demokratischen Justiz sowie die Herausbildung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR. Knappe Erläuterungen erleichtern dem Leser das Einordnen der Dokumente in den historischen Prozeß, und ermöglichen es ihm, weitere Quellen zu erschließen. Das Potsdamer Abkommen (Dokumentensammlung) .4., durchgesehene Auflage; 285 Seiten; EVP (DDR): 10 M Diese Dokumentation konzentriert sich auf Materialien von der Dreimächte-Konferenz vom Juli/August 1945 und die damit verbundenen wichtigsten Festlegungen und Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition in den Jahren bis 1948. Sie enthält u. a. die Niederschrift der sowjetischen Delegation von den Verhandlungen auf der Potsdamer Konferenz (S. 39 181). Diese Dokumente haben auch vier Jahrzehnte nach dem zweiten Weltkrieg ihre historische Bedeutung und Aktualität nicht eingebüßt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 368 (NJ DDR 1984, S. 368) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 368 (NJ DDR 1984, S. 368)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Begriff der inneren dient dem Ziel, vorhandene feindliche, negative und unzufriedene Kräfte zum poiitisch-organisatorisohen Zusammenschluß zu inspirieren Vorhandensein eines solchen Zusammenschlusses in den sozialistischen Staaten antisozialistische Kräfte zur Schaffung einer inneren Opposition und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit zu fördern und zu aktivieren. VgT. Mielke,E., Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das Zentralkomitee der Partei Tagung des der Dietz Verlag Berlin Auflage Hager, Die entscheidende Kraft ist das Schöpfertum der Arbeiterklasse Diskussionsbeitrag auf dem Plenum der Neues Deutschland Seite Honecker, Die Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ergeben sich sowohl aus den den Staatssicherheit zur Verwirklichung seines Verfassungsauftrages, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in seinem vernehmungstaktischen Vorgehen. Insbesondere aus diesen Gründen kann in der Regel auf die schriftliche Fixierung eines Vernehmungsplanes nicht verzichtet werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X