Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 36

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 36 (NJ DDR 1984, S. 36); 36 Neue Justiz 1/84 Beachtung des Einflusses und der Wechselbeziehungen sozialer und biologischer Faktoren handelt. Zudem geht es hier um eine Materie, zu der auch innerhalb der Sowjetunion unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Die Autoren, die an das Problem dialektisch-materialistisch herangehen, heben hervor, daß die Rolle biologischer Faktoren weder überschätzt noch vernachlässigt werden darf. Sie stellen dar, daß die Wechselbeziehungen von Sozialem und Biologischem im Menschen auf dem Prinzip beruhen, daß die einfachere Form der Bewegung der Materie (die biologische) Grundlage für die Herausbildung einer höheren, komplizierteren Form (der gesellschaftlichen) ist: „Das Biologische im Menschen hat große Bedeutung, weil es die unerläßliche materielle Voraussetzung für die Entwicklung seines sozialen Wesens darstellt“ (S. 15). Es wird unterstrichen, daß jeder Mensch in genetischer Hinsicht einmalig ist. Er besitzt individuelle biologische Eigenheiten und viele Besonderheiten der Persönlichkeit (Temperament, Eigenheiten des Nervensystems, Charakter, Krankheit, Geistesschwäche u. a.), die ererbt wurden. Ungeachtet der Rolle des Biologischen im Menschen besitzt es keine entscheidende Bedeutung für die Formierung der Persönlichkeit; das Biologische ist Voraussetzung (Bedingung) für die Entwicklung des sozialen Wesens des Menschen, das auch das Verhalten des Individuums bestimmt. Als grundlegenden und bestimmenden Faktor der Persönlichkeit kennzeichnen die Autoren das soziale und nicht das biologische Wesen des Menschen. Zugleich fordern sie eine komplexe Betrachtung, denn die Gesetzmäßigkeiten der psychischen Entwicklung bestätigen in der frühen Ontogenese die Einheit von Biologischem und Sozialem im Menschen, und es wäre unzulässig, sie voneinander zu trennen. Besonders wichtig ist, daß die Autoren sich nicht darauf beschränken, die Einheit von Sozialem und Biologischem bei Beachtung der Dominanz der sozialen Faktoren im Prozeß der Formierung der Persönlichkeit zu konstatieren, sondern sich auch der gerade für die Kriminologie bedeutsamen Frage zuwenden: Existiert überhaupt irgendein wenn auch außerordentlich schwacher Zusammenhang zwischen ererbten Eigenheiten und Verhalten des Menschen, darunter auch kriminellem Verhalten? Das Aufwerfen eines solchen Problems erforderte eine konkretere Analyse, d. h. auch eine quantitative Bestimmung des Anteils des Biologischen und Sozialen im Menschen und an seinem Verhalten, ein Aufdecken des komplizierten Mechanismus der Wechselwirkung zwischen Biologischem und Sozialem. Es ist davon auszugehen, daß alle Bedürfnisse des Menschen „sozialisiert“ werden, d. h. gesellschaftliche Formen und gesellschaftlichen Charakter annehmen; so entwickeln sich auch der Intellekt und die Fähigkeiten des Menschen, ein aggressives oder altruistisches Verhalten. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, daß das kriminelle Verhalten unter keinen Umständen im genetischen Programm „vorgesehen“ sein kann (S. 218). Diese Grundthese findet unsere Zustimmung. Jedoch scheint uns die im vorliegenden Buch vermittelte empirische Basis dafür noch etwas schwach zu sein. Das betrifft z. B. das komplizierte Problem des Mechanismus zwischen psychischen Anomalien, die die Zurechnungsfähigkeit noch nicht ausschließen, und kriminellem Verhalten. Das Buch verweist darauf, daß „Psychopathen und Menschen mit psychischen Anomalien in der Regel ihre emotionalen Ausbrüche durchaus unter Kontrolle halten können. Sie sind zur Selbstkontrolle fähig“ (S. 248 f.). Das wird jedoch nicht im einzelnen belegt, und es wird auch nicht bestimmt, was „in der Regel“ bedeutet. Psychische Abweichungen führen nicht in allen Fällen zu kriminellem Verhalten, denn die sozialen Faktoren spielen gerade hier eine beachtliche Rolle. Aber in der sowjetischen Literatur der letzten Jahre wurde eine Reihe von Untersuchungen veröffentlicht (z. B. Untersuchungen der Universität Saratow über minderjährige Straftäter), die bestimmte Korrelationen zwischen ddn Arten psychischer Abartigkeit und Formen kriminellen Verhaltens aufzeigen. Die Zahl der Publikationen, in denen der Einfluß psychischer Anomalien auf die Kriminalität bejaht wird, gestattet es u. E. nicht, diese zu vernachlässigen. Die knappe Aussage in der Monographie, daß durch eine Reihe von Untersuchungen „eine Korrelation zwischen Formen von Psychopathien und Arten kriminellen Verhaltens festgestellt worden seien“ (S. 229), genügt u. E. nicht. Die Autoren verweisen lediglich auf die Unvollständigkeit und Widersprüchlichkeit, auch auf Subjektivismus in diesen Untersuchungen. Angesichts der Bedeutung dieser Frage für Theorie und Praxis scheint uns eine tiefere auch empirisch genügend gestützte Untersuchung dieser Probleme erforderlich. In der Arbeit wird völlig zu Recht darauf hingewiesen, daß COÄEPIKAHME X. KPEFEP npaBO Ha ca,woonpc;ie;iemic napopua h cyaepeHHoe paBCHCTBo rocyaapcTB 3 3aKOH 06 oßmecTBeHHbix cy/jax onpaBbiBaeTca Ha npaKTHKe (Aoraia# MHHMCTpa kjcthijhh rocyflapcTBeHHOMy CoßeTy 17*P) 7 r. 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Die Anerkennung des sozialen Charakters der Kriminalität schließt die Möglichkeit ihrer Bekämpfung, insbesondere mit sozialen Maßnahmen, ein. Die Autoren verweisen auf die Tatsache, daß in der Sowjetunion die vereinfachte These überwunden ist, wonach es im Sozialismus keine objektiven Ursachen der Kriminalität gäbe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß „das Ignorieren des Bestehens von Widersprüchen in der sozialistischen Gesellschaft, von objektiven Ursachen für Rechtsverletzungen einen eigenartigen Versuch darstellt, einer notwendigen Analyse dieser Widersprüche, der Aufdeckung und Überwindung von Mängeln und Schwierigkeiten des gesellschaftlichen Lebens auszuweichen“ (S. 293). Die Monographie ist ein bemerkenswerter Beitrag zum Problem der Erforschung des Menschen im Bereich der biologischen und sozialen Wissenschaften und somit einer der wichtigsten wissenschaftlichen Aufgaben der Gegenwart gewidmet. Pro/. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ und FJODOR MAGAREWSKI, Sektion Rechtswissenschaft der Humbold-Universität Berlin Berichtigung In der Begründung des in NJ 1983, Heft 10, S. 420, veröffentlichten Protests des Staatsanwalts des Kreises Freital vom 23. Juni 1983 muß der erste Satz des vorletzten Absatzes richtig heißen: „Es wäre hinsichtlich der Schuldner K., U. und S. möglich gewesen, die Begleichung der Schadenersatzforderungen aus der Arbeitsvergütung bei den Strafvollzugseinrichtungen durch Vorlage vollstreckbarer Urteilsausfertigungen geltend zu machen." D. Red.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 36 (NJ DDR 1984, S. 36) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 36 (NJ DDR 1984, S. 36)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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