Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 357 (NJ DDR 1984, S. 357); Neue Justiz 9/84 357 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Leitungstätigkeit auf dem Gebiet der Familienförderung im Bezirk Schwerin Prof. Dr. sc. ANITA GRANDKE, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin In der Stadt Schwerin wurde nach dem VIII. Parteitag der SED damit begonnen, die Aufgaben auf dem Gebiet der Familienförderung systematisch in die Leitungstätigkeit der örtlichen Staatsorgane, Betriebe, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen einzubeziehen. Diese Arbeit ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung der Praxis auch in anderen Territorien und ebenso für die Entwicklung der Theorie.1 Schon frühzeitig machte sich der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer mit dieser Arbeit vertraut.1 2 Auf dem Erfahrungsaustausch zur Familienförderung im Territorium, der 1981 in Frankfurt (Oder) stattfand, bildeten gerade die Schweriner Ergebnisse eine wichtige Beratungsgrundlage.3 4 Sie betreffen auch das Zusammenwirken zwischen Gericht und örtlichen Staatsorganen. Nunmehr wurde die Leitungstätigkeit des Rates des Bezirks Schwerin auf dem Gebiet der Familienförderung ausgebaut. Dazu fand vor rund einem Jahr ein vom Rat des Bezirks einberufener Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern von Räten der Kreise, Bürgermei-sterri von Städten und Gemeinden, Betriebsdirektoren, Schuldirektoren, Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und Mitarbeitern der Ehe- und Familienberatungsstellen statt. Er verdeutlichte, gestützt auf die Erfahrungen der Stadt Schwerin, Aufgaben und Möglichkeiten auf dem Gebiet der Familienförderung sowie die bestmöglichen Wege zur Einordnung dieser Aktivitäten in die Leitungstätigkeit. Dabei wurde herausgearbeitet, daß die Leitungstätigkeit auf dem Gebiet der Familienförderung der Realisierung einer wesentlichen Seite der sozialen Funktion des sozialistischen Staates dient. Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik bedarf der ständigen Konkretisierung und der bewußten Umsetzung dergestalt, daß die wirtschaftliche Entwicklung zum sozialen Fortschritt bestmöglich beiträgt und dieser wiederum auf soziale Aktivität, auf Engagement und damit auf ökonomische Leistung und Entwicklung zurückwirkt. Die Familie hat durch ihre Funktionen an diesen wechselseitigen Beziehungen zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik einen nicht geringen Anteil. Inhalt der Familienförderung ist es, solche materiellen und geistig-kulturellen Bedingungen für die Familie zu schaffen, daß diese ihre spezifischen Aufgaben bei der Erziehung der Kinder und bei der Entfaltung der Persönlichkeit von Mann und Frau immer besser wahrnehmen kann. Natürlich sind die entscheidenden Voraussetzungen dafür bereits durch die allgemeinen Lebensbedingungen der sozialistischen Gesellschaft geschaffen: durch soziale Sicherheit und sozialen Fortschritt, durch die Achtung und Anerkennung der Persönlichkeit, ihre verfassungsmäßigen Bildungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten usw. Doch gehört gerade zur Charakteristik der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, zur Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, daß diese allgemeinen Bedingungen entsprechend den konkreten ; Erfordernissen und Möglichkeiten ihre spezifische familienpolitische Ergänzung erfahren. Familienförderung ergänzt also die allgemeinen Bedingungen durch solche Aktivitäten, die direkt von den Aufgaben der Familie, aber auch von den Problemen bei der Erfüllung dieser Aufgaben abgeleitet sind. Heute existiert eine Vielzahl von Maßnahmen zur Familienförderung, die zentral festgelegt oder als Aufgabe formuliert sind und die vor allem in den Territorien konkretisiert werden müssen. Dazu ist es erforderlich, die wirksame Durchsetzung zentraler Festlegungen (so im Zusammenhang mit dem Mütterjahr, der Arbeitszeitverkürzung für Frauen mit zwei und mehr Kindern, der Kreditgewährung an junge Eheleute) zu verbinden mit der Ausschöpfung territorialer Möglichkeiten, mit der Realisierung der eigenen Verantwortung für die Gestaltung der Entwicklungsbedingungen der Familien (so im Bereich der Wohnungspolitik, der Auslastung und Arbeit der Kindereinrichtungen und besonders auch im ideologischen Bereich). Zu berücksichtigen ist, daß die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der Familienförderung in den einzelnen Territorien unterschiedlich sind (z. B. Unterschied zwischen Stadt und Land, Bevölkerungsentwicklung, Wohnraumsituation, Schichtfaktor bei Müttern und auch bei Ehepartnern, Auslastung der Kindereinrichtungen u. a. m.), wobei diese Bedingungen im Prozeß der gesellschaftlichen Entwicklung natürlich der Veränderung unterliegen. Der Rat des Bezirks Schwerin beschloß, die in den Territorien vorhandenen Arbeitsgruppen zur Betreuung der kinderreichen Familien umzubilden und ihnen Aufgaben zur Familienförderung insgesamt zu übertragen. Dieser Schritt, der in Auswertung der Erfahrungen der Stadt Schwerin gegangen wurde, nutzt das durch die Gesetzgebung5 geschaffene Modell der komplexen Leitung familienpolitischer Aufgaben entsprechend den herangereiften Möglichkeiten und Erfordernissen für die Familienförderung als Ganzes. Zu den Maßnahmen gehören solche zur Vorbereitung Jugendlicher auf Ehe und Familie, zur Familienplanung, zur Förderung junger Ehen, zum Schutz von Mutter und Kind, zur Einflußnahme auf die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft, zur Unterstützung kinderreicher Familien, zur Zusammenarbeit der Erziehungseinrichtungen mit den Eltern u. a. m. Diese einzelnen Maßnahmen sind den verschiedenen Sachbereichen der Räte zugeordnet und dort in den Leitungsprozeß einbezogen aber stets mit Blick auf die Gesamtheit der Maßnahmen zur Familienförderung. Die Verantwortung für die Koordinierung der Maßnahmen wurde dem Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden übertragen und dazu eine Koordinierungsgruppe geschaffen. Wenn auch die Struktur der Leitung dem Modell der Arbeit mit kinderreichen Familien nachgebildet ist, so geht die Aufgabenstellung bei der Leitung der Familienförderung doch quantitativ und qualitativ weiter. Die Arbeit mit kinderreichen Familien hat vor allem sozialen Ausgleich zum Ziel. Familienförderung die natürlich die Arbeit mit kinderreichen Familien einschließt richtet sich auf die Leitung der Familienentwicklung insgesamt durch die Gestaltung entsprechender materieller und geistig-kultureller Bedingungen dafür. Familienentwicklung als Gegenstand von Leitungstätigkeit verlangt eine diesbezügliche analytische Arbeit, die zur gemeinsamen Arbeitsgrundlage - verschiedener Bereiche werden muß, und die Festlegung gemeinsamer Schwerpunktaufgaben, also konzeptionelle und koordinierende Arbeit.6 So kann die Familie als relativ selbständiges Subjekt der sozialistischen Lebensweise erfaßt und eine Arbeit geleistet werden, mit der eine einheitliche, in sich geschlossene Familienpolitik durch die verschiedenen staatlichen Organe, Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen gesichert wird. Das wurde in der vom Rat des Bezirks Schwerin organisierten Be- 1 Für die Unterstützung, die der Rechtswissenschaft durch die Arbeitsgruppe „Sozialistische Familienpolitik“ beim Rat der Stadt Schwerin gewährt wurde, soll an dieser Stelle dem Sekretär der Arbeitsgruppe, Irmgard G r ä m k e , herzlich Dank gesagt werden. 2 Vgl. A. Grandke/J. Leymann, „Die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane bei der Verwirklichung sozialistischer Familienpolitik (Zu einigen Ergebnissen von Untersuchungen in der Stadt Schwerin)“, NJ 1973, Heft 6, S. 160 ff. 3 Vgl. P. Kuhr, „Familienförderung im Territorium“, NJ 1982, Heft 3, S. 108 ff. 4 Vgl. H.-J. Radke/J. Teschner, „Verwirklichung sozialistischer Fa-müienpölitik in der Stadt Schwerin“, NJ 1980, Heft 11, S. 516. 5 Vgl. §§ 9 ff. der VO über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern vom 4. Dezember 1975 (GBl. I 1976 Nr. 4 'S. 52). Die VO ist bezüglich der Ansprüche auf Kindergeld mehrfach geändert worden, zuletzt durch die VO über die Erhöhung des staatlichen Kindergeldes für das 3. und jedes weitere Kind vom 29. Oktober 1981 (GBl. I Nr. 33 S. 381). 6 Vgl. dazu A. Grandke, Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin 1981. S. 91 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 357 (NJ DDR 1984, S. 357) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 357 (NJ DDR 1984, S. 357)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten und Torf Uhrungen gerichtlichen Baup vcrha uduagon ist auf der Grundlage einer hohen Qualität und Effektivität der Arbeit in der Linie durehzuaotzon.

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