Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 313

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 313 (NJ DDR 1984, S. 313); Neue Justiz 8/84 313 ser Richtung Vorschläge auszuarbeiten. Hier zeigt sich, daß unsere staatliche Ordnung stark ist. Und wir gehen vom Leninschen Grundsatz aus, daß eine neue Lage auch eine neue Gesetzlichkeit erfordert. Aber noch zu einigen anderen Bereichen. Wir sind vorangekommen bei der Ausarbeitung eines Entwurfs des Arbeitsgesetzbuchs für die Republik Kuba. Bisher gibt es ein solches umfassendes Gesetz noch nicht. Gegenwärtig gelten noch Einzelgesetze. Das erschwert natürlich die Arbeit. Ich rechne jedoch damit, daß in Kürze über unseren Gewerkschaftsbund der Entwurf des ersten Arbeitsgesetzbuchs zur großen öffentlichen Diskussion angeboten werden kann. Die Nationalversammlung äußerte sich dazu bereits zustimmemd. Ich möchte hier betonen, daß die öffentliche Diskussion von Entwürfen zu grundlegenden Gesetzen zu einer bewährten Praxis in unserem Land wurde. So war das bei der Verfassung, beim Strafgesetzbuch, beim Familiengesetzbuch und bei anderen Gesetzen. Es engagieren sich dabei je nach Interessenlage besonders die verschiedensten gesellschaftlichen Organisationen im Lande. Uns scheint das eine gute Methode zur Verwirklichung der sozialistischen Demokratie ziu sein. Genosse Minister, wie werden in Kuba Arbeitsrechtsstreitigkeiten behandelt? Sind hier ausschließlich die Gerichte zuständig? In allen Betrieben und Genossenschaften gibt es Kommissionen für Arbeitsrecht. Das sind von den Werktätigen gewählte Kollektive, die man in gewisser Weise mit den Konfliktkommissionen in der DDR vergleichen kann. Sie müssen immer zunächst den Konfliktfall behandeln. Dabei bemühen sie sich, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Einigungen zu erzielen. Das gelingt zumeist. Nur in Fällen der Nichtübereinstimmung bzw. wenn der Konflikt hier nicht zu lösen ist, muß das Munizipalgericht entscheiden. Es interessiert auch das Zivilrecht. Gibt es hier Überlegungen zu Neukodifikationen? An einem neuen Zivilgesetzbuch wird intensiv gearbeitet. Das ist schon deshalb besonders dringlich, weil das jetzt gültige Zivilrecht sich auf ein Gesetz aus der Kolonialzeit von 1895 stützt, das noch vom Code Napoleon geprägt ist. Hier haben wir es also mit einem französischen „Erbstück“ spanischer Aufmachung zu tun. Das paßt selbstverständlich nicht in unsere sozialistische Gegenwart. Teilfragen mußten schon vorab gelöst werden. So war für die Rechtsarbeit bedeutsam, daß durch die Bodenreform 70 Prozent des Grund und Bodens staatliches Eigentum wurden. Seit einigen Jahren bewähren sich die gebildeten Genossenschaften auf dem Lande. 60 Prozent des sich nicht im staatlichen Eigentum befindenden Bodens werden derzeit genossenschaftlich bewirtschaftet. Dazu gibt es die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Zu regeln war auch das Vertragsrecht, denn für die Beziehungen zwischen den sozialistischen Betrieben war der Code Napoleon absolut untauglich. Beim Ministerrat wurde ein zentrales Vertragsgericht geschaffen. Den Vorsitz hat der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates für ökonomische Fragen. Vertragsgerichte, die von den ordentlichen Gerichten unabhängig und getrennt arbeiten, gibt es in allen Provinzen. Aus Ihren Darlegungen ergibt sich, daß es in Kuba umfangreiche rechtspolitische Aufgaben zu lösen gibt. Worauf konzentriert sich gegenwärtig die Arbeit des Ministeriums der Justiz? Das Ministerium der Justiz der Republik Kuba leitet seine Aufgaben aus den Beschlüssen unserer Kommunistischen Partei und aus den Gesetzen ab. Die 8. Tagung des Zentralkomitees unserer Partei gab kürzlich eine Grundorientierung für die gezielte Arbeit zum Aufbau des Sozialismus. Daraus haben wir ein Programm zur Verwirklichung der sozialistischen Ziele auch in den Justizfragen entwickelt. Darin betonen wir die Verantwortung des Ministeriums für die Organisation der Tätigkeit der Gerichte als Klasseninstrument zur Verteidigung und Stärkung der Diktatur des Proletariats. Wir haben aber auch Aufgaben zur Entwicklung einer wirksamen Rechtspropaganda und zur effektiven Arbeit der Rechtsanwaltschaft festgelegt. Das Programm umfaßt auch Aufgaben des Ministeriums der Justiz für die Aus- und Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Justitiaren. Ich erwähnte vorhin das Gesetz über die Organisation des Justizsystems in Kuba. Dieses Gesetz orientiert uns vor allem darauf, die Munizipalgerichte also Kreisgerichte und die Provinzialgerichte anzuleiten und zu kontrollieren. Hier obliegt uns eine große erzieherische Verantwortung. Wir betrachten es als eine bedeutende ideologische Aufgabe, die Richter in Kuba so zu erziehen und sie zu befähigen, daß sie ihre Funktion vom Inhalt her als Klassenauftrag voll erfassen, daß sie sich stets bewußt sind, welche stimulierende Wirkung und welche Folgen ihre Arbeit für unsere sozialistische Gesellschaftsordnung und die Bevölkerung unseres Landes haben kann und haben muß. Eine weitere spezifische Verantwortung überträgt das Gesetz dem Justizministerium mit der Kontrolle der Tätigkeit der Rechtsanwaltschaften. Dabei konzentrieren wir uns z. Z. sowohl darauf, daß die Rechtsarbeit der Anwälte für die Bevölkerung von hoher Qualität ist, als auch darauf, daß die Struktur der Rechtsanwaltschaft im Lande diesen Erfordernissen angepaßt wird. Außerdem haben wir ein umfangreiches Programm der aktuellen Gesetzgebung zu bewältigen. Neue Gesetze sind zu erarbeiten für die Rechtsanwaltschaft und für die Notariate, zum Personenstands- und Katasterregister sowie zum Schutz des Volkseigentums an Immobilien. Noch im Jahr 1984 wird das Ministerium der Justiz entsprechende Entwürfe der Regierung mit der Bitte vorlegen, sie an die Nationalversammlung weiterzuleiten. Genosse Minister, während Ihres Aufenthalts in der DDR Unterzeichneten Sie gemeinsam mit dem Minister der Justiz der DDR eine Arbeitsvereinbarung. Würden Sie bitte abschließend etwas zum Inhalt dieser Vereinbarung sagen? Wie schätzen Sie überhaupt den Stand der Zusammenarbeit ein? Wir stehen ja nicht am Anfang unserer Beziehungen. So hat z. B. der Abschluß des Vertrags über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 8. Juni 1979 wesentlich zur Erleichterung des Rechtsverkehrs zwischen unseren eng befreundeten Staaten beigetragen. Während unseres jetzigen Aufenthalts wurden zwei Abkommen unterzeichnet. Dabei handelt es sich um ein bilaterales Regierungsabkommen „Über die Übergabe zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen zum Vollzug der Strafe in dem Land, dessen Staatsbürger sie sind“ und um eine Arbeitsvereinbarung zwischen den Ministerien der Justiz der DDR und der Republik Kuba. Mit dem Regierungsabkommen konkretisierten wir die bereits 1978 anläßlich der V. Konferenz der Justizminister sozialistischer Länder in Berlin Unterzeichnete gleichnamige multilaterale Konvention. Was die Arbedtsvereinbarung angeht, so leitet sie eine neue Etappe unserer Beziehungen ein. Wir haben damit die Grundlage geschaffen, die seit Jahren bestehenden Kontakte wesentlich zu intensivieren und sie dem Niveau anzupassen, wie es z. B. auf den Gebieten der Politik, der Ökonomie und der Kultur bereits vorhanden ist. Wir setzen in die Verwirklichung des Abkommens große Erwartungen und wollen alles Erforderliche tun, damit sich unsere Beziehungen immer enger und dynamischer gestalten. Die Republik Kuba errichtet den Sozialismus. In dieser Etappe sind für uns die Erfahrungen der DDR, die ja die entwickelte sozialistische Gesellschaft gestaltet, von großem Interesse. Das trifft in vollem Maße auch auf die Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR und auf die Tätigkeit der Justizorgane zu. Es wird nun von uns abhängen, wie wir diese Erfahrungen für die Lösung unserer Aufgaben auch auf gesetzgeberischem Gebiet nutzen. Besondere Höhepunkte waren die herzlichen Aussprachen mit dem Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED, Genossen Egon Krenz, sowie im Ministerrat der DDR mit dem Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Ministerrates, Genossen Willi Stoph. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, gestaltete unseren Aufenthalt so warmherzig und inhaltsreich, daß er uns unvergeßlich bleiben wird. Insgesamt schätzen wir am Ende unseres Aufenthalts hier in der DDR die erzielten Arbeitsergebnisse sehr hoch ein. Sie sind eine hervorragende Basis für die weitere Vertiefung unserer Beziehungen. Wir verlassen die DDR mit Worten des Dankes, und wir wünschen den Juristen und allen Werktätigen in der DDR auch weiterhin viel Erfolg bei der Lösung der von der Partei der Arbeiterklasse gestellten Aufgaben. Das Gespräch führte Dr. Gerhard Steffens;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 313 (NJ DDR 1984, S. 313) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 313 (NJ DDR 1984, S. 313)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Gewinnung der benötigten Beweismittel erfoüerlich sind und - in welcher Richtung ihr Einsatz erfolgen muß. Schließlich ist der Gegenstand der Beweisfühfung ein entscheidendes Kriterium für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit. Hinweise zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen gegeben sind. Dieser Prozeß des sich allmählich entwickelnden Widerspruchs zwischen Individuen und sozialistischer Gesellschaft ist zugleich ein Teil der Problematik der Bewegung und Lösung von Widersprüchen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesell- Schaft in der Anknüpfend an die im Kapitel rausgearbeitete theoretische Grundposition zur Wirkungsweise der mit der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Die politisch verantwortungsbewußte Handhabung dieser strafverfahrensrechtlichen Regelungen gewährleistet optimale Ergebnisse im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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