Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 302

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 302 (NJ DDR 1984, S. 302); 302 Neue Justiz 8/84 i Ideologie Rechtsbewußtsein und damit sozialistisches Bewußtsein auszubilden und zu festigen vermag. Das gewinnt unter den verschärften Bedingungen der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus immer größeres Gewicht. Auf diese Weise wird dem zunehmenden ideologischen Druck offensiv begegnet und allen gegnerischen Einflüssen und Einmi-schungsversuchen erfolgreich entgegengetreten. Hier kommen in unserer gesamten Tätigkeit objektive Erfordernisse aus den Grundfunktionen des sozialistischen Staates im Hinblick auf seine Schutzfunktion nach innen und außen, seine kulturell-erzieherische und seine wirtschaftlich-organisatorische Funktion zum Tragen. Es ist notwendig, die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse, das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft konsequent zu schützen, die Rechte und berechtigten Interessen der Bürger zu gewährleisten und ihr Vertrauensverhältnis zum Arbeiter-und-Bauern-Staat durch Rechtssicherheit und Rechtskultur weiter zu stärken. Diese allgemeinen Erfordernisse setzen die wirksame Analyse und Informationstätigkeit als unverzichtbaren Bestandteil der Leitungstätigkeit auf allen Ebenen und zwischen den Verantwortungsbereichen voraus. Die Wahlbewegung vermittelte weitere Impulse, wie auch die Gerichte zur Erfüllung volkswirtschaftlicher Aufgaben beitragen können. Die Lösung dieser Aufgaben dient der Durchsetzung der ökonomischen Strategie der SED entsprechend der Feststellung ihres Generalsekretärs, Genossen E. Honecker, im Bericht an den X. Parteitag: „Hier vor allem fallen die Entscheidungen über die weiteren Fortschritte bei der Gestaltung des entwickelten Sozialismus. Zugleich wirkt das Gedeihen aller anderen gesellschaftlichen Bereiche immer stärker auf das Tempo des Produktionswachstums zurück.“2 Diesem Aspekt gilt es in der weiteren Tätigkeit der Justizorgane verstärktes Augenmerk zu widmen, weil die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit selbst ein wichtiger Faktor zur Gewährleistung einer störungsfreien Produktion ist. Das ist für die weitere Gesellschaftsentwicklung stärker zu berücksichtigen. Deshalb ist das volkswirtschaftliche Denken und Handeln der Werktätigen auszuprägen, wobei die große gesellschaftliche Kraft der Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte zu nutzen ist. In dieser Richtung ist der Beitrag der Gerichte insgesamt zu vergrößern; mit Hilfe dieser ehrenamtlichen Funktionäre der Justiz ist die Erläuterung des sozialistischen Rechts in seiner Einheit von Rechten und staatsbürgerlichen Pflichten noch wirksamer zu gestalten. Von den Gerichten werden erfolgreiche Anstrengungen unternommen, eingeordnet in die Komplexität territorialer Initiativen vorbeugend und verhütend gegen die Kriminalität und sonstige Rechtsverletzungen zu wirken. Durch diie Rechtsprechung wird konsequent und doch differenziert auf Straftaten reagiert. Notorische Rückfalltäter und solche Personen, die nicht gewillt sind, sich ehrlich und anständig zu verhalten, werden im Interesse der Sicherung der Staatsautorität sowie der Grundinteressen der Bürger auf Rechtssicherheit und soziale Geborgenheit unnachgiebig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.3 Im Interesse weiterer Fortschritte bei der Festigung der sozialistischen Ordnung und der Zurückdrängung von Gesetzesverletzungen sind alle auftretenden negativen Erscheinungen besser als bisher in ihren Wechselbeziehungen, ihren Ursachen und Wirkungen zu erfassen, und es ist zu beachten, daß auch jede gerichtliche Entscheidung auf andere Bereiche und Seiten des gesellschaftlichen Lebens einwirkt. Deshalb sind Erkenntnisse aus Gerichtsverfahren informationswirksam den verantwortlichen Staatsorganen, Betrieben und Einrichtungen zu übermitteln, um über das Einzelverfahren hinaus zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sowie zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit beizutragen. Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit in den Gerichten, aber auch in den Betrieben, sind in dafür geeigneten Fällen ein Mittel, Leitungsmängel bzw. sonstige Unzulänglichkeiten, die oft auch Rechtsverletzungen darstellen, aufzuzeigen und ihnen wirksam zu begegnen. Im Kampf gegen Havarien, Brände und Störungen des Produktionsablaufs sowie gegen Vergeudung, Entwendung sozialistischen Eigentums und andere Handlungen, die zu Ver- lusten in der Volkswirtschaft führen, hat die Rechtsprechung einen wirksamen Beitrag zu leisten. Mit Gerichtskritiken, Hinweisschreiben, Empfehlungen und durch Auswertung von Verfahren ist verstärkt Einfluß darauf zu nehmen, daß solche dem Wesen unserer sozialistischen Ordnung fremde und sie hemmende Erscheinungen zurückgedrängt werden. So haben z. B. vor erweiterter Öffentlichkeit durchgeführte Strafverfahren wegen Betriebsstörungen oder wegen der Schädigung von Tierbeständen durch vorsätzliche Verletzung von Pflichten sowie die Auswertung der Verfahren zu leitungsmäßigen Schlußfolgerungen in Wirtschaftszweigen, Kombinaten, Betrieben und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften geführt. Aber auch in Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren ergeben sich wichtige Hinweise, z. B. für die rationelle Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, zur Durchsetzung von Neuererrechten und zur Einziehung' volkseigener Forderungen sowohl aus vertraglichen als auch außervertraglichen (Schadenersatz) Rechtsbeziehungen. Hier ist künftig das sozialistische Recht besonders auch im Vollstreckungsverfahren konsequenter durchzusetzen, um Ordnung, Disziplin und Sicherheit auf höherem Niveau zum Nutzen der sozialistischen Gesellschaft zu verwirklichen. Für die Rechtspflege liegt hier ein großes Bewährungsfeld gemäß der Marxschen Erkenntnis, daß „Regel und Ordnung selbst ein unentbehrliches Moment jeder Produktionsweise (ist), die gesellschaftliche Festigkeit und Unabhängigkeit von bloßem Zufall oder Willkür annehmen soll.“4 Aus der gerichtlichen Tätigkeit ergeben sich also vielfältige Erkenntnisse und Möglichkeiten zur Unterstützung der Rechtsarbeit in den Kombinaten und Betrieben. Sie tragen zur Festigung des Standpunktes bei, daß das sozialistische Recht und seine strikte Einhaltung Einfluß auf den planmäßigen und schöpferischen Produktionsablauf haben. Zur Festigung des Vertrauensverhältnisses gehört auch, den Anliegen rechtsuchender Bürger, ob sie nun als Verfahrensbeteiligte, in der Rechtsauskunft oder als Eingabenverfasser auftreten, immer gerecht zu werden, den gerichtlichen Hinweis-, Aufklärungs- und Unterstützungspflichten nachzukommen, sich kritisch gegenüber Mängeln und Versäumnissen zu verhalten und so ständig die eigene Arbeit zu vervollkommnen. Es darf hier auch nicht in Ansätzen keine Erscheinungen von Formalismus oder Bürokratie geben. Denn die Mitarbeiter und ehrenamtlichen Funktionäre der Justizorgane werden in jeder Sache mit der sozialistischen Staatsmacht identifiziert und danach beurteilt, ob sie ihren Verfassungsauftrag gegenüber den Werktätigen erfüllen und deren Meinungen und Bedürfnisse achten. Neu gewählte Schöffen mit ihren Aufgaben vertraut machen Die Direktoren der Kreis- und Stadtbezirksgerichte sichern unterstützt durch ihre Schöffenaktive , daß auch die erstmals gewählten Schöffen von Anbeginn ihrer Tätigkeit bei Gericht ihre richterliche Funktion mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Berufsrichter wahrnehmen können. Diese Gleichberechtigung ist Ausdruck des demokratischen Wesens unserer Rechtspflege und der hohen politischen Verantwortung der mit der Rechtsprechung beauftragten Vertreter der Werktätigen. Denn die Wahl als Schöffe bzw. als Mitglied einer Schiedskommission ist eine Form der Auftragserteilung und Bevollmächtigung zur Machtausübung in der Rechtsprechungstätigkeit. Das gilt es besonders in der Weiterbildung zu berücksichtigen; es ist deutlich zu machen, daß von der Rechtsprechung auf allen Gebieten und den damit verbundenen Tätigkeiten ein größerer Beitrag erwartet wird. 2 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag, Berlin 1981, S. 48. 3 So Ist es z. B. seit dem 1. Juli 1984, dem Inkrafttreten der VO zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten (OWVO) vom 22. März 1984 (GBl. I Nr. 14 S. 173), den herangereiften Praxiserfordemissen entsprechend möglich, auf Rechtsverletzungen im Vorfeld der Kriminalität erziehungswirksamer zu reagieren. Für Ordnungswidrigkeiten, z. B. bei Belästigung durch Betrunkene, Beschädigung von Verkehrsmitteln, Anlagen und Erholungseinrichtungen sowie bei unbefugtem Benutzen von Fahrzeugen, kann bei einer Übergabe der Sache durch die befugten Organe die Zuständigkeit eines geseUschaftlichen Gerichts begründet werden (§ 13 Abs. 1 GGG). 4 Vgl. K. Marx, Das Kapital, Bd. 3, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 25, Berlin 1964, S. 801.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 302 (NJ DDR 1984, S. 302) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 302 (NJ DDR 1984, S. 302)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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