Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 301

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 301 (NJ DDR 1984, S. 301); Neue Justiz 8/84 301 Rechtsprechung im Interesse des Volkes Dr. HERBERT KERN, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Mit den Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1984 wurde ein weiterer Schritt zur politischen Stärkung der Justizorgane getan. Die Kandidaten für die staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte stellten sich gemeinsam mit den Kandidaten für die örtlichen Volksvertretungen ihren Wählern, berichteten über ihre Entwicklung und ihr bisheriges Wirken und berieten mit ihnen, welche weiteren Aufgaben zur Festigung der Gesetzlichkeit gemeinsam zu lösen sind. Überzeugend kam dabei der Klasseninhalt des sozialistischen Rechts zum Ausdruck, auf der Grundlage der Beschlüsse der SED sowie des Aufrufs zum 35. Jahrestag der Gründung der DDR1 allseitig unseren sozialistischen Staat zu stärken, die sozialistische Demokratie zu entwickeln und die Rechtssicherheit weiter zu erhöhen. Charakteristisch für alle Veranstaltungen waren Lebensnähe und realistische Positionen bei der Erörterung der innen- und außenpolitischen Fragen sowie der örtlichen Angelegenheiten. Auf vielfältige Weise wurden das feste Bekenntnis zur Arbeiter-und-Bauern-Macht und die große Bereitschaft zur konsequenten Durchsetzung des sozialistischen Rechts sichtbar. Angesichts der gefährlichen Situation, die insbesondere durch die weitere Raketenstationierung der USA in Westeuropa geschaffen wurde, versicherten die Bürger, alles zu tun, damit der geplante Leistungsanstieg in der Volkswirtschaft erreicht und im Interesse der Friedenssicherung die Verteidigungsbereitschaft erhöht werden kann. Die Gesamtbilanz aus der einheitlichen Wahlbewegung, in die das Wirken aller gesellschaftlichen Bereiche, einschließlich der Justizorgane, eingeordnet ist, bildet dafür einen zuverlässigen Ausgangspunkt. Der Stolz und die Freude über das bisher Erreichte ist für alle in den staatlichen und gesellschaftlichen Rechtspflegeorganen Tätigen Ansporn für weitere Anstrengungen bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Wahlen stärkten die Rolle der Arbeiterklasse in den Justizorganen Aufbau und Entwicklung der sozialistischen Rechtspflegeorgane sind mit der Entwicklung unserer Republik identisch, die für alle sichtbar im 35. Gründungsjahr ihre Lebenskraft überzeugend unter Beweis stellt. Sie verbürgt nicht nur für den Sozialismus als Gesellschaftssystem, sondern für jeden Bürger Stabilität, wie sie u. a. in der demokratischen Mitwirkung in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie in den Rechten auf Arbeit, Bildung, Urlaub, Wohnraum, Versorgung im Alter und bei Krankheit zum Ausdruck kommt. In den Wahl Veranstaltungen brachten Arbeitskollektive bzw. einzelne Teilnehmer wiederholt ihre Genugtuung darüber zum Ausdruck, daß Schöffen und Mitglieder von Schiedskommissionen aus ihren Reihen kommen. Häufig wurde dies mit den konkreten Verpflichtungen verbunden, ihre Kandidaten bei der Wahrnehmung der künftigen Funktionen tatkräftig zu unterstützen und dafür zu sorgen, daß deren betriebliche Arbeitsaufgaben auch während des gerichtlichen Einsatzes voll erfüllt werden. Durch die Wahl konnte der Anteil der Kader aus der Arbeiterklasse in den Justizorganen erhöht und die demokratische Basis für die Rechtsprechung erweitert werden. Es wurden Frauen und Männer vorgeschlagen, die sich in ihrer bisherigen Arbeit, ihrem gesellschaftlichen Wirken und im persönlichen Leben bewährten, Anerkennung und Ansehen genießen und Träger gesellschaftlicher oder staatlicher Auszeichnungen sind. Manche Kandidaten für das Amt eines Schöffen oder Mitglieds einer Schiedskommission wurden in den Versammlungen der Werktätigen aber auch abgelehnt, weil sie den Anforderungen nicht genügten. Mit der Wahl von 234 Direktoren sowie 723 Richtern für die Kreis- und Stadtbezirksgerichte durch die Kreistage, Stadtverordneten- bzw. Stadtbezirksversammlungen wurde die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei weiter gestärkt. 64,6 Prozent dieser gewählten Juristen kommen aus der Arbeiterklasse. Der Frauenanteil beträgt 55,1 Prozent, was Ausdruck der Gleichberechtigung von Mann und Frau in diesem Beruf ist. In der Altersstruktur trat eine Verjüngung ein. 60 Prozent aller Gewählten sind unter 40 Jahre. Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen erfahrenen älteren und dienstjungen Richtern bzw. Direktoren. Bei den Schöffen zeigt sich folgendes: In 21 116 Veranstaltungen zur Vorbereitung der Kommunalwahlen würden 50 857 Schöffen davon 10 115 für die Kammern für Arbeitsrecht gewählt. Das sind 1157 mehr als im Jahr 1979. 71,5 Prozent der bisherigen Schöffen kandidierten erneut. Der Frauenanteil liegt hier bei 52,9 Prozent. 44,4 Prozent der gewählten Schöffen sind unter 40 Jahre. 51 Prozent sind Arbeiter, 5,8 Prozent Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, 31,3 Prozent Angestellte und 8,9 Prozent Angehörige der Intelligenz. Nach ihrer politischen Zusammensetzung gehören 48 Prozent der Partei der Arbeiterklasse an, 16,5 Prozent sind Mitglieder der mit der SED befreundeten Parteien. Gegenüber 1979 hat sich die Anzahl der Schiedskommissionen um 315 auf insgesamt 5 552 erhöht. Die Mitgliederzahl stieg um 1 621 auf insgesamt 55 911. Dadurch wurden die Zuständigkeitsbereiche dieser Kommissionen besser mit den Wahlkreisen in Übereinstimmung gebracht, und es wurde ermöglicht, daß in größeren Gemeinden eigene Schiedskommissionen bestehen. Das fördert ihre Bürgernähe. 72,1 Prozent der bisherigen Mitglieder von Schiedskommissionen kandidierten erneut. Von der Gesamtmitgliederzahl sind 36,4 Prozent unter 40 Jahre. Aus der Arbeiterklasse kommen 38,6 Prozent; 15,8 Prozent sind Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, 27 Prozent Angestellte und 9,2 Prozent Angehörige der Intelligenz. Der Frauenanteil beträgt 47,3 Prozent. 38,8 Prozent gehören der SED an, 13,2 Prozent sind Mitglieder der anderen Parteien. Diese Kader sind eine wesentliche Grundlage für das volksverbundene Wirken der Justiz, und es gilt, sie in der Rechtsprechung sowie in der anderen gerichtlichen Tätigkeit so einzusetzen, daß Aktivität und Bewußtheit gefördert und gesellschaftliche Triebkräfte für unseren ökonomischen und sozialen Fortschritt freigesetzt werden. Für eine hohe Wirksamkeit des sozialistischen Rechts Die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte bereiten alle neu gewählten Richter und Schöffen der Kreis- und Stadtbezirksgerichte sowie die Mitglieder der Schiedskommissionen gründlich auf ihre Tätigkeit vor. Sie fördern ihre Einbeziehung in die bestehenden Kollektive und machen sie mit den Schwerpunkten ihrer Arbeit vertraut. Es gilt, die sozialistische Gesetzlichkeit als grundlegendes, unverzichtbares Mittel für die Unantastbarkeit der Staatsmacht, für die Durchsetzung der Hauptaufgabe und die weitere Festigung des Vertrauens-verhältnisses-der Bürger zum Staat durch die Rechtsprechung konsequent zu verwirklichen. Die Gerichte setzen kontinuierlich die bewährte Rechtspolitik der SED durch und ordnen ihre Tätigkeit in die Erfüllung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ein. Der zuverlässige Schutz unserer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ist eine erstrangige Aufgabe auch der Gerichte. Die bisherigen Erfahrungen aus der Rechtsprechung und der Rechtspropaganda beweisen, daß die Vermittlung konkreter Rechtskenntnisse im Sinne unserer sozialistischen 1 Vgl. ND vom 21./22. Januar 1984, S. 1.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 301 (NJ DDR 1984, S. 301) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 301 (NJ DDR 1984, S. 301)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der inoffiziellen Arbeit zu sichern. Deshalb muß die Überprüfung und Kontrolle zu einem ständigen Arbeitsprinzip der operativen Mitarbeiter werden und sich sowohl auf die als auch auf die neue Arbeitsstelle und die dort auszuübende Tätigkeit. Deshalb sind die Legenden dafür und die Verhaltenslinie gegenüber Außenstehenden gründlich mit den zu beraten. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Volksbildung, der Jugend, der Kirchen- und Sektentätigkeit, der Kampfgruppen, Absicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und Sicherung der örtlichen Industrie. Ihm wurden demzufolge übergeben aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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