Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 284

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 284 (NJ DDR 1984, S. 284); 284 Neue Justiz 7/84 exakt geprüft werden, welcher Zweck mit den gesetzlich zulässigen Mitteln verfolgt werden soll. Unsere Erfahrungen beweisen, daß Zwangsgeld auf gleichen Sachgebieten (Hygiene, Errichtung von Bauwerken, Nutzung der Gewässer usw.) an verschiedenen Orten unterschiedlich angewendet wird. Das ist z. T. Ausdruck der jeweils gegebenen realen Situation; es ist aber auch neben anderen Einflußfaktoren z. T. auf eine unterschiedliche Arbeitsweise der staatlichen Organe zurückzuführen. Auf Grund der Orientierung, vorrangig mit den Mitteln der Überzeugung zu arbeiten, und weil eine gesetzliche Pflicht zur Anwendung von Zwangsgeld nicht besteht (Zwangsgeld kann erhoben werden), entspricht dies durchaus der sozialistischen Gesetzlichkeit, wenn im Ergebnis des Vorgehens der staatlichen Organe ein pflichtgemäßes Handeln der Bürger erreicht wurde. Hin und wieder wird der völlige Verzicht auf die Anwendung von Zwangsgeld auch mit den Besonderheiten des Verfahrens der Erhebung von Zwangsgeld begründet. Das Verfahren beginnt (in der Regel nach vorausgehender verpflichtender Einzelentscheidung) mit der Androhung des Zwangsgeldes, führt zur Festsetzung des Zwangsgeldes (gegen die Rechtsmittel eingelegt werden kann) und wird ggf. erst mit der Vollstreckung (gegen die wiederum Beschwerde erhoben werden kann) beendet, wenn der Bürger nicht inzwischen pflichtgemäß gehandelt hat. Damit werden dem staatlichen Organ Möglichkeiten zur gründlichen Überprüfung seiner Entscheidung und dem Bürger ausreichend Gelegenheit zu rechtzeitigem pflichtbewußtem Handeln eingeräumt. Müssen sich demzufolge auch Staatsorgan und Bürger längere Zeit mit der Sache befassen, so kann doch eben diese Zeit genutzt werden, um positive Haltungen und Einstellungen zu schaffen, also Überzeugungs- und Erziehungsarbeit zu leisten, um die Erhebung des Zwangsgeldes durch die Erfüllung der versäumten Pflicht zu vermeiden. Diese Zeit wird im allgemeinen auch ohne das Zwangsgeldverfahren benötigt, um ein pflichtgemäßes Verhalten des Bürgers zu erreichen. Die Regelungen über das Zwangsgeld sind sehr knapp gehalten, insbesondere im Vergleich zu den Regelungen über die ordnungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, die sich stets* auf einen konkreten Tatbestand stützt und in einem im OWG ausführlich geregelten Verfahren geprüft wird. Das vereinfacht einerseits die Anwendung der Zwangsgeldregelungen, weil weniger bindende Vorschriften einzuhalten sind. Andererseits erfordert aber die Durchführung des Verfahrens Kenntnisse über die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Grundsätze des Verfahrens zur Erhebung von Zwangsgeld. Das wiederum setzt die juristische Qualifizierung der Mitarbeiter der Staatsorgane, die Zwangsgeld anzuwenden haben, und die anleitende Tätigkeit der übergeordneten Organe voraus, damit auch auf diesem Gebiet ein einheitliches, abgewogenes und rechtlich richtiges Vorgehen gewährleistet ist. Prof. Dr. sc. KLAUS GLÄSS, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Wiedergutmachung des Schadens und prozessuale Sicherung seiner Durchsetzung Die Aufgaben zum Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft bestimmen wesentlich den Inhalt unserer Leitungstätigkeit. Dadurch erreichen wir gute Ergebnisse in der komplexen Arbeit und bei der Durchsetzung der Einheit von strafrechtlicher und materieller Verantwortlichkeit. Es wird weitestgehend gesichert, „daß sich kein Täter seiner Pflicht zur Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens entziehen kann und daß ihm keine Vorteile aus der Straftat verbleiben“. Auf die konsequente Verwirklichung dieser Grundsätze ist J. Streit im Zusammenhang mit der Kennzeichnung grundlegender Aufgaben zur weiteren Erhöhung der Qualität der Arbeit der Staatsanwaltschaft1 ein- gegangen. Damit werden politisch-juristische Anforderungen der Verfahrensdurchführung angesprochen, zu denen im folgenden unsere Erfahrungen dargelegt werden sollen. Zusammen mit der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, dem Bezirksgericht, der Staatlichen Versicherung und dem Bezirksvorstand des FDGB Verwaltung der Sozialversicherung wurden im März 1980 „Gemeinsame Grundsätze zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren“ erarbeitet. Die darin unter Beachtung der Eigenverantwortung jeder Dienststelle festgelegte Verfahrensweise hat sich bewährt. Danach ist u. a. zu prüfen, ob und welcher Personen- und Sachschaden durch die Straftat verursacht wurde, und festzustellen, ob Leistungen oder Entschädigungen durch Rechtsträger sozialistischen Eigentums erbracht werden oder zu erwarten sind. Die Konkretisierung der Schadenersatzanträge und die Beiziehung von Beweisen ist zu sichern, und die Beschuldigten sind aktenkundig zur freiwilligen Wiedergutmachung anzuhalten. Wir haben auch auf eine stärkere konzeptionelle Arbeit orientiert. Dadurch werden die Aufgaben von allen Beteiligten mit hoher persönlicher Verantwortung erfüllt. Gute Erfahrungen wurden damit gemacht, den Beschuldigten die erforderlichen Informationen über den Schadensumfang zu geben und sie auf die gestellten Schadenersatzanträge und ihre Pflicht zur schnellen und vollständigen Wiedergutmachung hinzuweisen. Dadurch entwickelten sie eigene Aktivitäten zur Schadensregulierung. Die rechtzeitige Einflußnahme auf die Täter bewirkte, daß vielfach bereits vor Durchführung der Hauptverhandlung der Schaden beglichen wurde und eine Verurteilung zum Schadenersatz nicht mehr notwendig war. Dafür ein Beispiel: Eine junge Frau hatte sich aus einer Kasse, die sie verwaltete, im Laufe von vier Jahren 19 000 M angeeignet. Noch während des Ermittlungsverfahrens zahlte sie durch Aufnahme eines Darlehens und den Verkauf von Mastschweinen aus der individuellen Viehaltung über 13 000 M an die geschädigte LPG zurück. Die weiteren 6 000 M, zu deren Ersatz sie verurteilt wurde, waren zunächst durch noch nicht schlachtreifes Vieh ihrer eigenen Hauswirtschaft gesichert und etwa drei Monate nach Rechtskraft des Urteils beglichen. Auch bei Übergaben an gesellschaftliche Gerichte erhalten die Beschuldigten mit der Mitteilung darüber den Hinweis, welche Schadenshöhe ermittelt wurde und daß der Schadenersatz noch vor der Beratung geleistet werden sollte. Eine weitere Methode der Wiedergutmachung ist die Leistung von Schadenersatz in Naturalform bei Futtermitteldiebstählen (§ 40 Äbs. 3 i. V. m. Abs. 5 LPG-G).1 2 In den geeigneten Fällen wurde in den Ermittlungsverfahren darauf eingewirkt, daß die Täter eine schriftliche Vereinbarung mit den geschädigten Genossenschaften abschließen, in der Höhe des entstandenen Schadens auf ihnen zustehende Naturalien zu verzichten bzw. zum Verkauf gefütterte Tiere der LPG zu übereignen. Von den Tätern sind dann nur Restbeträge des verursachten Schadens in Geld beglichen worden. Zum Beispiel hatten zwei Täter aus dem Kreis Rügen Futtermittel im Werte von 8 700 und 9 800 M gestohlen. Während des Ermittlungsverfahrens kam es mit der geschädigten LPG zu einer schriftlichen Vereinbarung darüber, daß sie ihre Mastschweine aus der individuellen Viehhaltung als Naturalersatz übergeben. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung war dadurch der gesamte Schaden wiedergutgemacht. Diese Verfahrensweise hat einen hohen erzieherischen Wert, weil die Täter oft viel lieber den Schaden in Geld begleichen würden, da sie durch den Besitz der Futtermittel und deren Veredlung im Vorteil sind. Wir richteten unsere Anstrengungen auch darauf, die Täter im Interesse der allseitigen Wiedergutmachung zu veranlassen, bestimmte Vermögenswerte zu veräußern oder sich Bargeld zu leihen, um dadurch noch vor Abschluß des Verfahrens Schadenersatzforderungen nachzukommen. Es ist in der Öffentlichkeit bekannt, daß dann, wenn die 1 J. Streit, ln: NJ 1984, Heft 3, S. 81. 2 Vgl. R. Hähnert/W. Schneider/E. Paul, „Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern nach dem neuen LPG-Gesetz“, NJ 1983, Heft 5, S. 189.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 284 (NJ DDR 1984, S. 284) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 284 (NJ DDR 1984, S. 284)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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