Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 279

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 279 (NJ DDR 1984, S. 279); Neue Justiz 7/84 279 getragen werden kann. Maßgeblich muß das Vertrauen der Bürger in die exakte Vorbereitung und Realisierung des Vertrags durch die Betriebe sein und dazu gehört auch eine richtige Preisfestlegung. Beachtlich ist schließlich auch, daß die Anfechtung ihren Sinn verlieren würde, wenn der berechtigt Anfechtende zwar den Vertrag damit nichtig machen kann, ihm aber über weitere Normen der rechtspolitische Zweck dieser Anfechtungsmöglichkeit dadurch genommen wird, daß er faktisch so gestellt wird (hier: Zahlung der Preisdifferenz als „materieller Vorteil“) wie vor der Anfechtung. Anders erscheint mir die Situation allerdings in den Fällen, in denen ein Betrieb oder ein staatliches Organ Vertragspartner des Reiseveranstalters („Kunde“ i. S. des § 1 Abs. 2 Buchst, b der Leistungsbedingungen des Reisebüros) ist. Es ist m. E. nicht begründet, Betriebe und Bürger als Kunden des Reiseveranstalters in allen Beziehungen gleichzustellen. So beweisen schon die Preis- und Zahlungsbedingungen in § 7 der Leistungsbedingungen, daß hier gesellschaftlich gerechtfertigte Unterschiede gemacht werden. Auch hier gilt die allgemeine Verpflichtung des Reisebüros (vgl. § 6 Abs. 1 Buchst, d der Leistungsbedingungen), dem' Kunden bei wesentlichen Veränderungen (auch Preisveränderungen) eine Vertragsänderung bzw. beim Rücktritt des Kunden ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Sollte jedoch die oben erörterte Bedingung, nämlich die zu niedrige Preisberechnung, eintreten, so ergeben sich keine Ansatzpunkte dafür, daß der Kunde wegen des weggefallenen materiellen Vorteils nicht mehr bereichert sei. Die Regel würde sein, daß zumindest volkseigene Betriebe, staatliche Organe und ähnliche Institutionen wegen ihrer einheitlichen ökonomischen Basis (ungeteiltes Volkseigentum) durch fehlerhafte Preisfestlegungen nicht „entreichert“ oder „bereichert“ sein können. Es erfolgt nur eine (zeitweilige) Umverteilung des den Betrieben zur Verwaltung übertragenen Volkseigentums. Der geplante Zustand kann aber nicht durch Mittel des Zivilrechts wiederhergestellt werden. Deshalb sehen die §§ 15 und 16 der Leistungsbedingungen für diese Fälle die Anwendung des Vertragsgesetzes sowie die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts bei Streitigkeiten .vor. Neue Rechtsvorschriften Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten Dr. HEINZ DUFT, Sektorenleiter, und ROLF GERBERDING, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Mit der Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWVO vom 22. März 1984 (GBl. I Nr. 14 S. 173) ist die Verordnung vom 16. Mai 1968 neu gefaßt worden. Dabei wurden die Tatbestände, die sich bisher in der Praxis bewährt haben, und der Aufbau der VO von 1968 beibehalten, während eine Reihe von Tatbeständen entsprechend der gesellschaftlichen Weiterentwicklung geändert wurden. Ausgehend von den Festlegungen des X. Parteitages der SED, die sozialistische Rechtsordnung ständig zu vervollkommnen und auf jede Rechtsverletzung eine angemessene Reaktion zu sichern, werden mit der Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf leichte Rechtsverletzungen differenzierter und gesellschaftlich wirksamer zu reagieren. Das betrifft insbesondere leichtere Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, wie z. B. Belästigungen der Bürger in der Öffentlichkeit durch Betrunkene, die nicht erhebliche Beschädigung von Verkehrsmitteln oder -anlagen, von Erholungseinrichtungen oder von anderen Werten des Eigentums der Bürger, unbefugtes Benutzen von Fahrzeugen sowie Verstöße auf dem Gebiet des Steuer-, Abgaben-, Preis-und Sozialversicherungsrechts. Mit Recht fordern die Bürger, daß die zuständigen Staatsorgane auf derartige Handlungen konsequent reagieren. Die neue Verordnung soll daher auch dazu beitragen, durch eine differenziertere Ahndung von Ordnungswidrigkeiten die staatliche Autorität auf diesem Gebiet zu stärken und das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat weiter zu festigen. Mit der Neufassung der OWVO wird den staatlichen Organen und deren Leitern eine erhöhte Verantwortung für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Disziplin in ihren Zuständigkeitsbereichen übertragen. Erweitert und präzisiert wurden damit die rechtlichen Möglichkeiten, auf Rechtsverletzungen im Vorfeld der Kriminalität nachhaltiger und flexibler zu reagieren. Die Weiterentwicklung des Ordnungswidrigkeitsrechts zur Ahndung solcher Handlungen, die die öffentliche Ordnung sowie die Rechte und Interessen der Bürger beeinträchtigen, entspricht auch der Grundrichtung der Entwicklung des Ordnungswidrigkeitsrechts in den anderen sozialistischen Ländern.1 Dieser Ausbau der ordnungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit enthält zugleich neue Möglichkeiten der Erweiterung seines Anwendungsbereichs im Verhältnis zum Strafrecht und trägt so zur Gewährleistung des Prinzips der Unabwendbarkeit der Verantwortlichkeit bei.1 2 Stellung der OWVO im Ordnungswidrigkeitsrecht der DDR Grundlage der OWVO ist das Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten (OWG), das als Rahmengesetz für die rechtliche Beurteilung von Ordnungswidrigkeiten sowie für die Aufgaben und Arbeitsweise der jeweils zuständigen staatlichen Organe einheitliche Maßstäbe setzt. Es bestimmt die Kriterien für die Einschätzung einer Handlung als Ordnungswidrigkeit, die Voraussetzungen für die Anwendung und die Art der Ordnungsstrafmaßnahmen, die Verjährung und die Verfahrensdurchführung.3 Weiterhin enthält das OWG Bestimmungen über die allgemeinen Voraussetzungen für die Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, die Rechtsmittel, die Auslagen des Verfahrens sowie die Durchsetzung der Entscheidungen. Nach § 4 Abs. 2 OWG haben die staatlichen Organe durch ständige Überprüfung zu sichern, daß die ihren Verantwortungsbereich betreffenden Ordnungsstrafbestimmungen den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen, und zu veranlassen, daß diese Bestimmungen geändert oder aufgehoben werden, wenn sie zum Schutz und zur Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse nicht mehr wirksam beitragen. Auf der Grundlage des OWG wurden daher seit 1968 über 200 Ordnungsstrafbestimmungen in Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen und anderen Rechtsvorschriften erlassen und teilweise bereits wiederholt geändert bzw. neu gefaßt. Das erfordert entsprechend den Festlegungen in § 43 Abs. 3 OWG, in nächster Zeit erneut einen Überblick über die geltenden Ordnungsstrafbestimmungen in Form einer Bekanntmachung im Gesetzblatt der DDR zu geben. Die Festlegungen des OWG sind auch gemäß § 28 Abs. 1 OWVO die Grundlage für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen. Im Verhältnis zu den anderen Rechtsvorschriften mit Ordnungswidrigkeitstatbeständen nimmt die OWVO eine Sonderstellung ein, da sie ausschließlich Ordnungsstrafbestimmungen enthält, deren Anwendungsbereich sich nicht unmittelbar aus speziellen Rechtsvorschriften ergibt bzw. über den Regelungsbereich einzelner Rechtsvorschriften hinausgeht. Die Ordnungsstraftatbestände haben einen gewissen allgemeinverbindlichen Charakter und stehen häufig zu vergleichbaren Strafbestimmungen in enger Beziehung. Die OWVO enthält nunmehr zwei Grundsatzbestimmungen (§§ 17 und 28) und 26 Tatbestände, die in folgenden drei Abschnitten geregelt sind: I. Verstöße gegen die' staatliche Ordnung, II. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit, III. Verstöße gegen wirtschaftsleitende Maßnahmen. Es bestehen damit wesentliche rechtliche Voraussetzungen, um auf alle Verstöße in bedeutsamen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zur wirksameren Durchsetzung Staat- 1 Vgl. dazu z. B. auch F. Braungardt/E. Leymann/W. Surkau, „Sowjetisches Grundlagengesetz über Verwaltungsrechtsverletzungen“, NJ 1981, Heft 5, S. 215; H. Diehlmann, „Ordnungswidrigkeitsrecht der Ungarischen Volksrepublik im Vergleich mit dem der DDR“, NJ 1983, Heft 1, S. 20; D. Rilling, „Ordnungswidrigkeitsrecht der CSSR im Vergleich mit dem der DDR“, NJ 1984, Heft 6, S. 225. 2 Vgl. E. Buchholz/U. Dähn/H. Weber, Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Strafe, Berlin 1982, S; 62 f.; H. Duft, „Bemerkungen zum Buch ,Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Strafe*“, NJ 1983, Heft 6, S. 231 ff. 3 Vgl. dazu auch W. Surkau, „Rechtliche Anforderungen an die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens“, NJ 1983, Heft 11, S. 437.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 279 (NJ DDR 1984, S. 279) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 279 (NJ DDR 1984, S. 279)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und ihrer schrittweisen Ausmerzung aus dem Leben der Gesellschaft Eins ehr- änkung ihrer Wirksamkeit zu intensivieren und effektiver zu gestalten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X