Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 277

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 277 (NJ DDR 1984, S. 277); Neue Justiz 7/84 277 Dokumentation Gleichberechtigung der Frau in der BRD Verfassungsanspruch und Wirklichkeit Der Bundestag der BRD beschäftigte sich in seiner Sitzung am 12. April 1984 mit Fragen der Gleichberechtigung der Frau. Auf der Tagesordnung standen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung der BRD, der auf die Ratifizierung der Internationalen Konvention über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979 gerichtet ist*, die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Frauenarbeitslosigkeit, ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zur Großen Anfrage zur Frauenarbeitslosigkeit. In der Debatte im Bundestag wurde deutlich, daß zwischen der Regelung in Art. 3 Abs. 2 des BRD-Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und der Realität in der BRD ein Widerspruch klafft. Aus den Diskussionsreden, die in der Bonner Wochenzeitung „Das Parlament“ vom 5. Mai 1984 unter der treffenden Überschrift „Von Gleichberechtigung weit entfernt“ gekürzt wiedergegeben sind, veröffentlichen wir im folgenden Auszüge. Annemarie Renger, SPD-Fraktion, Yizepräsidentin des Bundestages Trotz aller Emanzipationsbewegung, die viel zu einem neuen Bewußtsein der Frauen beigetragen hat, ist eine patriarchalische Hülse geblieben, die den Frauen eigene Berufstätigkeit erschwert oder in schwierigen Zeiten sogar verwehren will. Eine sogenannte „neue Mütterlichkeit“ will sie zurück in die „sanfte Gewalt der Familie“ bringen. Schon längst ist nicht mehr von Chancengleichheit und davon die Rede, daß Beruf und Familie in Einklang zu bringen sind, und vom gleichen Anspruch der Frau auf Bildung und Arbeit. Ein konservatives Frauenbild konkurriert mit der gleichberechtigten Partnerin in der Ehe wie im öffentlichen Leben. Hierzu dient offensichtlich auch die Methode, Hausfrauen und Berufstätige gegeneinander auszuspielen, wozu auch das böse gemeinte Wort vom Doppelverdienertum die Runde macht. Für viele ist das Doppelverdienen eine Notwendigkeit für die Existenz der Familie ,. Die konservativ-liberale Regierung hat in zahllosen Ankündigungen Leistungen für Frauen und Familien angekündigt. Zur Zeit sehe ich allerdings nur, daß in das entscheidend von den Sozialdemokraten geknüpfte soziale Netz, das auch in der Zeit der hohen Arbeitslosenzahlen den betroffenen Menschen das Leben noch erträglich macht und einen inneren Frieden wahrt, tief eingeschnitten wird. So kann man Frauen nicht vom Arbeitsplatz wegloben und dabei auch noch Leistungen kürzen. So lassen sich Hausfrauen, die aus früherer Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente hatten, die sie seit Anfang des Jahres in den meisten Fällen praktisch verloren haben, nicht mit vagen Versprechungen abspeisen. Es ist schwer erträglich, wenn die jetzige Bundesregierung die Hinterbliebenenversorgung dahin neu regelt, daß jene Frauen, die langjährig erwerbstätig waren, mit Einbußen bei der zu erwartenden Altersversorgung rechnen müssen oder daß man bei Behinderten Abstriche macht. So wie bis heute im Durchschnitt Löhne und Gehälter für Frauen um ein Drittel niedriger als die der Männer sind, sind entsprechend später auch die Renten Es gibt landauf, landab Klagen darüber, daß in den Parlamenten und Kommunen viel zu wenige Frauen vertreten sind. Die Unterrepräsentanz der Frauen im Parlament spiegelt die Unterrepräsentanz der Frauen auf anderen Gebieten des sozialen Lebens wider. Hier gibt es Sünden bei allen Parteien. Der von dieser Bundesregierung eingeleitete Rückschritt auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Verhältnisse wird diesen zu beklagenden Zustand noch vergrößern. Roswitha Verhülsdonk, Vorsitzende der Frauengruppe in der CDU/CSU-Fraktion Viele junge Frauen haben kein Verständnis dafür, daß ihnen kaum Rückkehrchancen ins Erwerbsleben offenstehen, wenn sie ihrer Kinder wegen im Beruf ausgesetzt haben oft auch dann nicht, wenn sie gut qualifiziert sind und genügend Berufserfahrung haben. Selbst wenn wir, was ich für ganz vordringlich halte, alles täten, um genügend Ausbildungsplätze für Mädchen zu schaffen, bliebe auch in Zukunft das Problem der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine politische Daueraufgabe, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktsituation. Marieluise Beck-Oberdorf, Fraktion der Grünen Nach einer UNO-Studie verrichten Frauen und dies geschieht weltweit, weil weltweit die Wirtschaft auf dem Rük-ken der Frauen funktioniert zwei Drittel aller gesellschaftlich notwendigen Arbeit. Aber sie erhalten dafür nicht etwa zwei Drittel des erwirtschafteten Einkommens. In der Bundesrepublik haben von 26 Millionen Frauen über 15 Jahren mehr als 16 Millionen kein Einkommen, von dem sie selbständig leben könnten. Wir sollten die Begriffsverwirrungen also ein für allemal richtigstellen: Frauen haben genug Arbeit. Was ihnen fehlt, ist bezahlte und qualitativ zumutbare Arbeit. So kann bei uns der Großteil der Frauen wählen zwischen unbezahlter Haus-' und Kinderarbeit in Illustrierten zumeist dargestellt als glückliche Ehefrau und Mutter ohne eigenständige Sozial- und Alterssicherung einerseits und zum anderen saumäßig schlecht entlohnter Arbeit, oft monoton und auch in dienenden, Opferbereitschaft fordernden Berufen. Glücklich schätzen darf sich dann der Teil der Frauen, der beide Aufgaben erfüllen darf. Ursula Seiler-Albring, FDP-Fraktion Es wäre unredlich in Abrede zu stellen, daß in 35 Jahren Grundgesetz Fortschritte in Richtung auf das Ziel des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes gemacht worden sind. Aber immer noch klafft zwischen dem Verfassungsanspruch und der Verfassungswirklichkeit ein skandalöser Widerspruch. Der Bogen spannt sich vom überdurchschnittlich hohen Anteil von Mädchen bei den nicht vermittelten Bewerbern um einen Ausbildungsplatz im Jahr 1983 63,9 % über die immer noch zwar objektiv nicht vorhandene, aber faktisch so begriffene Reduzierung auf wenige Ausbildungsberufe, über die geschlechtsspezifische Ausschreibung von Stellen, über die Einstellungsentscheidung nicht nach Leistung, sondern nach Geschlecht, über die Benachteiligung bei Beförderung und Bevorzugung bei Entlassung, über verdeckte und offene Lohndiskriminierung wahrhaftig kein Ruhmesblatt für Gewerkschaften und Arbeitgeber; öffentliche und private . über die überdurchschnittlich hohe Betroffenheit von Arbeitslosigkeit, die unzureichende materielle und ideelle Hilfe zur Wiedereingliederung in das Berufsleben nach der Zeit der Kindererziehung, über die Benachteiligung von Müttern mit Kindern bei der Suche nach einer adäquaten Wohnung bis hin zur Repräsentanz von Frauen in Aufstiegspositionen in Berufsverbänden, Gewerkschaften und Parteien von der direkten körperlichen Gewalt gegen Frauen ganz zu schweigen. Waltraud Steinhauer, stellv. Obmann der SPD-Fraktion im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Wenn wir auch im Tarif recht die gleichwertige Behandlung haben, können wir doch feststellen, daß es noch Unterschiede von bis zu 30 % beim Effektivverdienst gibt Ein weiteres Beispiel für die Ungleichbehandlung ist insbesondere bei der Einstellung von Arbeitnehmern festzustellen. Hier sind Frauen in großem Maße nach wie vor benachteiligt. Das geht so weit, daß man weibliche Sozialpädagogen ablehnt oder behauptet, Operationsschwestern seien für diesen Beruf nicht geeignet. Auch die mittelbare Diskriminierung findet nach wie vor statt, d. h. Arbeiterinnen werden insbesondere in bezug auf Arbeitsschutzbestimmungen unterschiedlich behandelt Die Bundesregierung beabsichtigt einige Änderungen. Zum Beispiel im Frauenarbeitsschutz, bei der Schichtarbeit und Nachtarbeit und bei der Pausenregelung sind Verschlechterungen vorgesehen. Hausarbeitstagsgesetze sollen aufgehoben werden; also nur Verschlechterungen, aber keine Weiterentwicklung. Wir können dieser Einschätzung nur entnehmen, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien ihre grundsätzliche Einstellung für eine klar geregelte Chancengleichheit der Frauen im Arbeitsleben nicht revidiert haben, indem sie weitere gesetzliche Regelungen zur Förderung der Chancengleichheit für überflüssig halten. Die Bundesregierung vertraut hier völlig auf Regelungen der Vertragsfreiheit und erklärt Chancengleichheit im Arbeitsleben zur Privatsache. Sie öffnet damit die Möglichkeit zur Diskriminierung. Dahinter verbirgt sich das tatenlose Zusehen beim Zurückdrängen der Frauen aus dem Arbeitsleben. * Die DDR hat die Ratifikation bereits vollzogen und die Ratifikationsurkunde am 9. Juli 1980 beim UN-Generalsekretär hinterlegt. Die Konvention ist für die DDR am 3. September 1981 in Kraft getreten (vgl. GBl. II 1980 Nr. 8 S. 120 und GBl. n 1981 Nr. 7 S. 109).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 277 (NJ DDR 1984, S. 277) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 277 (NJ DDR 1984, S. 277)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung zu chädigen. Im strafrechtlichen Sinne umfaßt der Terror gemäß, Strafgesetzbuch einerseit die Begehung von Gewaltakten, um Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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