Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 276

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 276 (NJ DDR 1984, S. 276); 276 Neue Justiz 7/84 Neufassung des Bundessozdalhilfegesetzes vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) eine Handhabe geschaffen, um arbeitslose Sozialhilfebedürftige weitestgehend zu entrechten. Nach § 19 Abs. 1 dieses Gesetzes sollen für Arbeitslose „Arbeitsgelegenheiten“ geschaffen-werden, und §19 Abs. 2 räumt die Möglichkeit ein, daß ihnen anstelle von Arbeitsentgelt weiter Sozialhilfe zuzüglich einer „angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen“ (z. B. Erstattung der Fahrkosten zur Arbeitsstelle) gezahlt wird. Die Arbeitslosen sind damit gleich mehrfach betrogen: Erstens erhalten sie für ihre Arbeitsleistung nicht den üblichen Lohn, sondern Sozialhilfe; zweitens werden die Zeiten, in denen Arbeitslose zu „gemeinnützigen zusätzlichen Arbeiten“ herangezogen werden, gemäß § 19 Abs. 3 nicht für die Anwartschaftszeit zur Arbeitslosenversicherung berücksichtigt, und drittens wird die Arbeit in diesem Rahmen nicht auf die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung angerechnet. Weigert sich ein soziälhilfebedürftiger Arbeitsloser, diese diskriminierenden Maßnahmen hinzunehmen § 20 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes spricht von „arbeitsentwöhnten Hilfesuchenden“, die an Arbeit zu gewöhnen seien , so verliert er nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes den Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Jüngste Vorstellungen der BRD-Regierung gehen dahin, bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe gegeben ist, nicht nur die finanzielle Lage der nächsten Angehörigen des Antragstellers (Ehegatte, Kinder, Eltern), sondern auch die der Verwandten 2. Grades mit einzubeziehen was ein weiteres Indiz dafür ist, daß staatliche Sozialleistungen immer mehr durch „Selbsthilfe und Unterstützung der Angehörigen“ ersetzt werden sollen. * Den umfangreichen Sozialkürzungen, die die Werktätigen hinnehmen müssen, stehen erhebliche Steuergeschenke an die Unternehmer gegenüber. Das Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (Steuerentlastungsgesetz 1984) vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1553) sieht u. a. vor, daß die Vermögenssteuer durch Einführung eines Freibetrags von 125 000 DM und eines allgemeinen Abschlags von 25 Prozent verringert wird. Der Vermögenssteuersatz für Körperschaften wurde von 0,7 auf 0,6 Prozent gesenkt. Weiter wurden umfangreiche Möglichkeiten für Sonderabschreibungen eingeräumt, i2 Mit den Haushaltsbeschlüssen 1984 wurden die Weichen dafür gestellt, daß bis 1987 28 Mrd. DM an Haushaltsmitteln vorwiegend im Sozialbereich eingespart werden. Dieser Kurs trifft auf die prinzipielle Zustimmung der Unternehmerverbände. Im Jahresbericht 1983 der „Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände“ wird „der Mut der Bundesregierung“ begrüßt, eine Politik der „strukturellen Konsolidierung im Sozialbereich“ sowie eine Lohn- und Tarifpolitik durchzuführen, „die den Prozeß der Kostenstabilisierung weiter vorantreibt und vor allem in der Arbeitszeitpolitik keine gefährlichen Fehlentwicklungen einleitet“.12 13 Dieses Konzept des sozialpolitischen Rückschritts stellt die Arbeiterklasse der BRD und ihre Gewerkschaften vor eine neue Situation. Folgerichtig hat die DKP, dem wachsenden Widerstandswillen der Arbeiterklasse gegen den Sozialabbau Rechnung tragend, ein Kampf- und Aktionsprogramm für Arbeit und soziale Sicherheit ausgearbeitet, das die Verteidigung von Arbeitsplätzen und Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung in den Mittelpunkt rückt und sich in eine gesellschaftsverändernde Alternative einordnet.14 12 Wenn in der Überschrift des Gesetzes von der „Einschränkung von steuerlichen Vorteilen“ die Bede ist, so bezieht sich dies nicht aui die von den Unternehmern zu zahlenden Steuern, sondern auf die Einschränkung der Befreiung von der Kfz-Steuer für Behinderte. Diese Steuerbefreiung wird künftig nur solchen Schwerbehinderten gewährt, die in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind. Aber selbst diese müssen einen Anteil der Steuer selbst tragen. 13 Vgl. Pressedienst der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Köln) Nr. 41 vom 8. Dezember 1983. 14 Vgl. Bericht des Parteivorstands an den 7. Parteitag der DKP (6. bis 8. Januar 1984 in Nürnberg), Neuss 1984, s. 31 ff. Polizeiterror gegen Streikposten und Grenzen bürgerlicher Freizügigkeit in Großbritannien Die konservative Regierung Großbritanniens setzt vielfältige Mittel ein, um den Einfluß der Gewerkschaften zu vermindern, die Solidarität der Werktätigen zu untergraben und den Herr-im-Hause-Standpunkt der Unternehmer zu stärken. Sie kombiniert eine gewerkschaftsfeindliche Gesetzgebung mit brutalen Polizeieinsätzen gegen Streikende oder kauft wie in der Nachrichtendienstzentrale Cheltenham den Gewerkschaftern ihre Mitgliedschaft für 1 000 Pfund einfach ab. Einer der Hauptschauplätze im Kampf der Regierung gegen die Gewerkschaften ist zur Zeit das englische Kohlerevier. Seit Wochen streiken hier unter Führung der National Union of Mineworkers die Bergleute zahlreicher Steinkohlengruben gegen die von der staatlichen Kohiebehörde geplante Stillegung ihrer Zechen. Es ist eine jahrzehntealte Tradition und nicht nur in Großbritannien , daß Streikposten gegen Streikbrecher auftreten und daß dabei die Arbeiter verschiedener Betriebe einander unterstützen. In Großbritannien ist diese Form der Solidarität seit dem Employment Act von 1980* verboten. Der imperialistische britische Staat setzt dieses Verbot mit rigorosen Mitteln gegen die Arbeiter durch. Aus allen Teilen Großbritanniens wurden inzwischen 20 000 Polizisten zu den Kohlegruben gebracht. Ihr Einsatz wird durch das von Scotland Yard betriebene computerge-stützte sog. Nationale Berichts-Zentrum (National Reporting Centre) unter der Leitung des Polizeidirektors von Humber-side dirigiert. Innerhalb kürzester Zeit können die Polizisten zu den Minen geschickt werden, um mit rücksichtslosem Einsatz den Streikbrechern den Zugang zu den Schächten gegen die fliegenden Streikposten-Ketten der Gewerkschaft zu erzwingen. Die Thatcher-Regierung, die angeblich die Verteidigung des einzelnen gegen staatliche Bevormundung auf ihre Fahnen geschrieben hat, greift dabei in ihrem Kampf gegen die Gewerkschaften auch zu drastischen Beschränkungen der Freizügigkeit innerhalb Großbritanniens. Die Polizei macht auf Autobahnen und Straßen Jagd auf potentielle Streikposten und hindert sie unter Gewaltandrohung an der Weiterfahrt. In Zentral-Schottland wurde ein Bus voller Fußballfans, die zum schottischen Cup-Finale nach Glasgow fuhren, von der Polizei gestoppt. Sie waren als potentielle Streikposten verdächtig, weil sie aus einer schottischen Bergarbeitersiedlung kamen. An der Grenze der vom Streikgebiet weit entfernten südostenglischen Grafschaft Kent wurden als Streikposten verdächtige Bergleute von der Polizei am Verlassen der Grafschaft gehindert. Es war seit der Beseitigung des Feudalismus in Großbritannien nicht mehr üblich, daß ein Arbeiter seinen Herrn um Erlaubnis fragen mußte, wenn. er die Grenzen einer Grafschaft überschreiten wollte. Selbst die eindeutig gewerkschaftsfeindliche großbürgerliche Zeitung „Economist“ meinte am 24. März 1984: „Die Erfahrung und der Präzedenzfall, den sie für Polizeiaktionen unter noch umstritteneren Umständen geschaffen haben könnte, ist nicht glücklich.“ Aber wenn es gegen die Gewerkschaften geht, greift der britische Staat gegenwärtig selbst zu Beschränkungen der bürgerlichen Freiheiten, die ans Mittelalter erinnern. A. Do. * Näheres hierzu bei J. Dötsch/M. Premßler, „Aktuelle Entwicklungstendenzen des Arbeits- und Sozialrechts in Großbritannien*4, NJ 1981, Heit 7, S. 319 1.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 276 (NJ DDR 1984, S. 276) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 276 (NJ DDR 1984, S. 276)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit. Die Mobilmachung wird durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik angeordnet. Auf der Grundlage der Anordnung über die Mobilmachung der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Schadens verursachender Handlungen. Die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit verlangt den zielgerichteten Einsatz der dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? stets relativen Charakter trägt, muß bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben berücksichtigt werden, um Überraschungen seitens des Gegners auszuschließen.

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