Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 273

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 273 (NJ DDR 1984, S. 273); Neue Justiz 7/84 273 und Vielfalt von Informationen zum Stand der Gesetzlichkeit sowie zu den Ursachen der Kriminalität. Das ermöglicht es ihnen, durch analytische Arbeit Erkenntnisse zu verallgemeinern und prinzipielle Forderungen zur Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung zu erheben. In diesem Sinne nutzen die Staatsanwälte die Materialien der Aufsichts- und Untersuchungspraxis immer besser auch für organisatorische Maßnahmen durch Organe der Partei, der Sowjets und der Wirtschaft sowie durch Arbeitskollektive. Zunehmend wird komplexes Herangehen an die Verhütung von Rechtsverletzungen gesichert. Das trägt zur Erhöhung der Effektivität der gesamten Tätigkeit der rechtschützenden und anderen staatlichen Organe sowie der gesellschaftlichen Organisationen beim Kampf gegen Straftaten und andere Verletzungen der Gesetzlichkeit bei. Große Aufmerksamkeit widmet die Staatsanwaltschaft der strikten Durchführung der Rechtsvorschriften über den Ersatz von Schäden am staatlichen sozialistischen Eigentum, die Industrie-, Bau- und Transportbetrieben sowie Organisationen außerhalb der Produktion zugefügt werden und zur Erhöhung der Selbstkosten in der Produktion führen. Die Staatsanwaltschaft wirkt konsequent darauf hin, daß diese Verluste aufgedeckt und Schadenersatzansprüche gegen die Verursacher durchgesetzt werden. So erhöhte sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der von Staatsanwälten eingereichten Klagen auf Schadenersatz um das Vierfache. Es war festzustellen, daß Leiter von Betrieben und Organisationen sich ihrer Pflicht enthielten, den Ersatz des Schadens durchzusetzen. In den erforderlichen Fällen wurde deshalb gegen sie Klage erhoben. Die Nutzung dieses rechtlichen Mittels zur Gewährleistung des Schutzes des staatlichen Eigentums trug dazu bei, die Aktivität der Wirtschaftsfunktionäre zur Abwendung bzw. zum Ersatz von Schäden am staatlichen sozialistischen Eigentum zu verstärken. Die Organe der Staatsanwaltschaft der. UdSSR sind bemüht, mit dieser Zielstrebigkeit, Entschlossenheit und Wirksamkeit auch die Aufsicht über die Durchführung derjenigen Gesetze auszuüben, die auf die qualitätsgerechte Auslieferung voh Erzeugnissen gerichtet sind. Gegenwärtig arbeitet die Staatsanwaltschaft der UdSSR komplexe Maßnahmen zur Verstärkung des Kampfes gegen diese Art der Verletzung der Staatsdisziplin aus. Die Organe .der Staatsanwaltschaft werden darauf orientiert, mit ihren rechtlichen Mitteln auf die Erhöhung der Qualität der volkswirtschaftlichen Erzeugnisse Einfluß zu nehmen. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft gehen bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit in den Wirtschaftsbeziehungen und zur Stärkung der Rechtsordnung als Ganzes von den Beschlüssen des XXVI. Parteitages der KPdSU und den nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees der KPdSU aus. Die Erhöhung der Disziplin, der Organisiertheit und der Verantwortung ist eine wichtige gesamtstaatliche Angelegenheit. Sie wird unter Teilnahme des ganzen Volkes gelöst und hat einen großen Einfluß auf alle Seiten des gesellschaftlichen Lebens. Das verpflichtet zu einem immer wirksameren Beitrag der Staatsanwaltschaft im Kampf gegen Rechtsverletzungen. (Originalbeitrag für „Neue Justiz“; übersetzt von Rüdiger P ant el, Berlin) Vom Staatsverlag der DDR noch lieferbar UdSSR Staat, Demokratie, Leitung (Dokumente) 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 496 Seiten; EVP (DDR): 26 M Gegenüber der 1. Auflage (1975) enthält die 2. Auflage dieser'Sammlung, für die wiederum Prof. Dr. Wolfgang L u n g w I t z verantwortlich zeichnet, eine Vielzahl neuer oder ergänzter Dokumente zur Staats- und Wirtschaftsleitung in der Sowjetunion. Neu aufgenommen wurden das Statut der KPdSU I. d. F. von 1971 sowie die bedeutsamen Beschlüsse des Zentralkomitees der KPdSU über ideologische und politische Massenarbeit vom 26. April 1979 und vom 15. Juni 1983. Die sowjetische Verfassungsgesetzgebung wird in ihrer Entwicklung von den Oktoberdekreten 1917 bis zum gegenwärtigen Grundgesetz von 1977 dokumentiert. Im Abschnitt über die staatliche Leitung finden sich u. a. das Gesetz über den 5tatus der Volksdeputierten i. d. F. von 1979, das Wahlgesetz von 1978, das Gesetz über den Ministerrat der UdSSR i. d. F. von 1981, das Gesetz über die Volkskontrolle von 1979. Speziell für die Wirtschaftsleitung sind die Ordnung über den sozialistischen staatlichen Produktionsbetrieb I. d. F. von 1982, die Ordnung über die Produktionsvereinigung (Kombinat) von 1974, das Gesetz über die Arbeitskollektive von 1983 sowie mehrere Dokumente zur Rolle der Planung und des Wirtschaftsmechanismus bedeutungsvoll. NEUCjUSTfZ vor 35 Jahren Völkerrecht als Friedensrecht Die elementarste Aufgabe des Rechtes ist die Begründung des Friedens. Es gilt das für das Völkerrecht wie für das Landesrecht Man hat sich lange Zeit darüber hinweggesetzt, daß das Völkerrecht den Frieden nicht garantierte, und hat keinen Anstoß daran genommen, daß es hiernach den Namen eines Rechtes zu Unrecht trug Wir möchten, daß das Völkerrecht eine zuverlässigere Gewähr für den Frieden biete, als es bisher der Fall war Der Völkergemeinschaft ist ein neues Organ erstanden, das dem Völkerrecht als Friedensrecht einen ungeahnten Machtzuwachs zu bringen verspricht. Ich denke an die Weltfriedenskongresse. Der Weltfriedenskongreß von Paris stand unter der Leitung namhafter Intellektueller, er repräsentierte 600 Millionen Menschen. Auf dem Kongreß wurde gesagt, die friedliebenden Menschen der ganzen Welt würden den Staaten den Frieden aufzwingen. Eine solche Versammlung sollte nicht ein Weltfriedenskongreß, sondern ein Weltfriedensparlament genannt werden. Die Stunde ist gekommen, da die Völkergemeinschaft ein demokratisches Element in sich aufnehmen muß. Dieses demokratische Element sind die Weltfriedensparlamente Das Friedensparlament sollte namens der Völkergemeinschaft das rechtliche Verbot des Aggressivkrieges aussprechen und alle die, denen von ihrem Staat die Teilnahme an einem solchen Krieg befohlen wird, von ihrer staatlichen Gehorsamspflicht entbinden Prof. Dr. Arthur Baumgarten (Berlin), „Völkerrecht und Friede“, NJ 1949, Heft 7, S. 153 ff. Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Justiz Nach dem Zusammenbruch des verbrecherischen Hitlerregimes steht vor dem deutschen Volk die historische Aufgabe, unter Ausmerzung des Faschismus und all seiner Wurzeln eine neue, fest fundierte demokratische Gesellschaftsordnung aufz'ubauen. Hierbei kommt der Justiz eine weittragende Bedeutung zu. Sie ist berufen, die ungeheuren, am deutschen Volke und fremden Völkern begangenen Verbrechen zu sühnen, dadurch bei uns ein neues, demokratisches Rechtsbewußtsein zu schaffen und so auch den übrigen Völkern die Gewißheit zu geben, daß allen faschistischen Bestrebungen mit der notwendigen Härte entgegengetreten wird. Soll die Justiz diesen Aufgaben gewachsen sein, so muß sie zunächst in ganz Deutschland von allen faschistischen Einflüssen in personeller und ideologischer Hinsicht restlos gesäubert und von Männern und Frauen ausgeübt werden, die zuverlässig auf dem Boden der Demokratie stehen und Gewähr dafür bieten, die Rechtsprechung in einem neuen, antifaschistischen Sinne zu handhaben Aus der Resolution II, angenommen auf der 1. Interzonalen Tagung der Vereinigung demokratischer Juristen am 16. Juli 1949, NJ 1949, Heft 7, S. 168 f. Funktion des Volkseigentums Es kann festgehalten werden, daß das Volkseigentum seinem Wesen nach das Verbot der Aneignung des Mehrwerts, das Verbot der Ausbeutung ist. Seiner positiven Bestimmung nach ist es das Recht auf gesellschaftliche Aneignung der Natur, auf individuelle Aneignung eines Teiles des Arbeitsprodukts und gesellschaftliche Aneignung des verbleibenden Teiles. Die einzelnen Befugnisse, die zur Durchführung des gesellschaftlichen Arbeitsprozesses und zur Verfügung über das Produkt erforderlich sind, sind einzelnen Verfügungsberechtigten zugewiesen, die sie nach dem Willen des Volkes und im Interesse des Volkes auszuüben haben. Die oberste Willensbildung für die Verwaltung des Volkseigentums obliegt den Rechtsträgern, die hierbei zugleich als Organe des souveränen Volkes handeln. Dr. Heinz Such (Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig), „Das Volkseigentum“, NJ 1949, Heft 7, S. 156 ff. Keine gerichtliche Überprüfung von Enteignungsakten Die Rechtmäßigkeit der Enteignung von Betrieben auf Grund des Gesetzes des Landes Sachsen über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes vom 30. Juni 1946 sowie der von den zuständigen Verwaltungsbehörden zur Durchführung der Enteignung getroffenen Maßnahmen unterliegt nicht der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte. Demzufolge ist für die Gerichte auch die Feststellung der Verwaltungsbehörden bindend, daß zu dem enteigneten Betriebsvermögen die Beteiligungen des Betriebes an Werken außerhalb Sachsens sowie die „Firma“ des Betriebes gehören Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 1. Juli 1948 - 3 W 92/48 -(NJ 1949, Heft 7, S. 170).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmung erfolgen sollte, damit die politisch-operative Ziestellung erreicht wird. Bei Entscheidungen über die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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