Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 253

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 253 (NJ DDR 1984, S. 253); Neue Justiz 7/84 253 bindende Richtlinien bereits in hohem Maße wahrgenommen. Die Leitung der Gerichte durch das Justizministerium konzentrierte sich auf die Arbeit mit den Kadern und ihre Aus- und Weiterbildung, auf Fragen der Gerichtsorganisation, die Kontrolle der Arbeitsergebnisse, der Gerichte durch Revisionen und auf die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts in der Gerichtspraxis. Dementsprechend war die Zusammenarbeit des Obersten Gerichts, des Justizministeriums und des Generalstaatsanwalts neu zu organisieren. Dies geschah "vor allem durch gemeinsame Beratungen der Leiter und gemeinsame Schwerpunktpläne.38 In den 60er Jahren wurden die Rechtsgrundlagen der Rechtspflege durch das Gesetzbuch der Arbeit (April 1961), das Familiengesetzbuch (Dezember 1965), das Strafgesetzbuch (Januar 1968) und damit zusammenhängende Gesetze strafrechtlichen und strafprozessualen Inhalts wesentlich gestärkt. Inhalt der neuen Gesetze waren vor allem die Beziehungen der Werktätigen im Produktionsprozeß, in der Familie und im Alltagsleben sowie ihr wirksamer Schutz. Sie förderten lebensnahe und erzieherisch wirksame Entscheidungen der Gerichte. Ein neuer Schritt zur vertrauensvollen Verbindung der Rechtspflege mit den Werktätigen war der weitere Ausbau gesellschaftlicher Rechtspflegeorgane. So wurde der Zuständigkeitsbereich der Konfliktkommissionen über Arbeitsrechtssachen hinaus auf ihnen übergebene Strafsachen, Beleidigungsfälle und weitere Streitfälle erweitert. Von 1964 an entstand in Städten, Gemeinden und Produktionsgenossenschaften ein umfassendes Netz von Schiedskommissionen. Sie und die Konfliktkommissionen wurden zu gesellschaftlichen Gerichten weiterentwickelt, deren Rechtsprechung zum festen Bestandteil der sozialistischen Rechtspflege wurde. Auch damit wurde die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege immer mehr zur Sache aller Werktätigen. Dies bekräftigte die durch Volksentscheid angenommene Verfassung der DDR vom 6. April 1968. Dort wurde betont, daß die Werktätigen die sozialistische Gesetzlichkeit durch ihre Teilnahme an der staatlichen Leitung und an der Rechtspflege verwirklichen. Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen wurden verfassungsrechtlich als gesellschaftliche Gerichte und untrennbarer Bestandteil des Gerichtssystems der DDR ausgewiesen. Art. 90 der Verfassung macht das Wesen sozialistischer Rechtspflege deutlich: Sie dient der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der DDR, dem Schutz der Freiheit, des friedlichen Lebens sowie der Rechte und Würde der Menschen. Straftaten und andere Rechtsverletzungen zu bekämpfen und ihnen vorzubeugen ist daher gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger. Gesetzlichkeit und Rechtspflege in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Der VIII. Parteitag der SED erarbeitete die Orientierung für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, die durch die Erfüllung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Entfaltung der sozialistischen Demokratie und durch neue und umfassendere Aufgaben des sozialistischen Staates und des Rechts gekennzeichnet ist.39 Der IX. und der X. Parteitag führten diese Politik zielstrebig fort, und unter Führung der SED erreichten die Werktätigen der DDR große Erfolge bei der Stärkung der Volkswirtschaft, in der Sozialpolitik, im geistig-kulturgllen Leben und bei der Sicherung des Friedens. Im 35. Jahr der Gründung der DDR kann hierzu eine eindrucksvolle Bilanz gezogen werden.40 Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege haben zur Durchsetzung der Beschlüsse des VIII. und der folgenden Parteitage der SED beigetragen und wurden hierbei selbst vorangebracht.41 Das betrifft die wirksame Teilnahme der Rechtspflege an der Lösung der gesamtstaatlichen Aufgaben bei der gesellschaftlichen Entwicklung durch den Ausbau und die Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen, die ständige Qualifizierung der Richter, Staatsanwälte und Notare sowie der Schöffen und der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte, die dem Schutz der DDR und den Rechten der Bürger gerecht werdende, überzeugende und effektive Rechtsprechung und verstärkte Bemühungen um die Erläuterung des sozialistischen Rechts. Die sozialistische Rechtsordnung der DDR wurde in den 70er Jahren konsequent ausgebaut, um den Erfordernissen des entwickelten Sozialismus zu entsprechen.42 Große Bedeutung haben die ergänzte und geänderte Verfassung, die am 7. Oktober 1974 in Kraft trat, das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juni 1973, das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. September 1974, das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 7. April 1977, das Notariatsgesetz vom 5. Februar 1976, das Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte vom 17. Dezember 1980. Mit dem Zivilgesetzbuch der DDR vom 19. Juni 1975 wurde das BGB außer Kraft gesetzt und damit der letzte Pfeiler des überkommenen bürgerlichen Rechtssystems beseitigt. Die neuen Gesetze stellen an die Kader der Rechtspflege hohe Anforderungen. Richter und Staatsanwälte gestalten ihre Arbeit und vor allem den Verfahrensablauf gemäß den zentralen Anleitungen effektiver. Sie verstärken die Erläuterung des sozialistischen Rechts unter den Werktätigen und tragen so zum sozialistischen Bewußtsein der Bürger, zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen bei. Eine wichtige Arbeit leisten sie bei der Anleitung und Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte, die als Organe der Erziehung und Selbsterziehung das Vertrauen der Bürger besitzen, Streitfälle klären, Konflikte lösen und über ihnen übergebene Vergehen, Ordnungswidrigkeiten und Disziplinverletzungen entscheiden. Das Gesetz vom 25. März 1982 über die gesellschaftlichen Gerichte bringt den erreichten hohen Stand der Rechtspflege der DDR zum Ausdruck. Arbeiter und andere Werktätige üben in den gesellschaftlichen Gerichten Rechtsprechung aus; ihre Beschlüsse werden anerkannt und in aller Regel freiwillig verwirklicht. Bereits im Vorfeld des VIII. Parteitages entwickelte sich insbesondere ausgehend vom Bezirk Halle eine breite gesellschaftliche Initiative für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung und Sicherheit. Diese Bewegung, der Kampf um die Anerkenung als „Bereich vorbildlicher Ordnung und Sicherheit“ entspricht dem Verfassungsgedanken, daß die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege Sache der Werktätigen, des ganzen Volkes ist.43 44 Sie ist in der Volkswirtschaft, in Staat und Gesellschaft, in der sozialistischen Lebensweise fest verwurzelt. Sie hilft, Produktionsaufgaben effektiv zu lösen und das Denken und Handeln der Menschen sozialistisch zu formen. Die 35jährige Geschickte der DDR macht bewußt: Wir können stolz sein, daß mit der Arbeiter-und-Bauern-Macht, mit unserer sozialistischen Volkswirtschaft und Demokratie eine Rechtsordnung, Gesetzlichkeit und Rechtspflege entstanden sind, die den Frieden schützen, aber friedensfeindliche Maßnahmen ächten. Die Rechtspflege der DDR ist untrennbar mit dem Volk verbunden. Daß sozialistische Demokratie und Gesetzlichkeit zur Sache der Werktätigen geworden sind, erwies sich erneut in der Wahlbewegung zu den Kommunalwahlen im Mai 1984 und der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen. K. Hager konnte dazu auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED feststellen: „Die öffentliche Wahl der Vertreter der staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte unseres Landes ist eine bedeutende Errungenschaft, die von der historischen Überlegenheit unserer Rechtsordnung Zeugnis ablegt.44 38 Vgl. J. Streit, „Zu den gemeinsamen Aufgaben der Rechtspflegeorgane im Jahre 1969“, NJ 1969, Heft 2, S. 39 ff. 39 Vgl. Protokoll der Verhandlungen des VHI. Parteitages der SED, Berlin 1971, Bd. 1, S. 54 ff., 80 ff.; Bd. 2, S. 19, 296. 40 Vgl. Aufruf zum 35. Jahrestag der Gründung der DDR, a. a. O.; K. Hager, Aus dem' Bericht des Politbüros an die 8. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1984, S. 5 ff. 41 Vgl. J. Streit, „Zur Entwicklung der Rechtspflege in der DDR“, NJ 1979, Heft 2, S. 50 ff. 42 Vgl. Grundlagen der Rechtspflege, Lehrbuch, Berlin 1983, S. 37 ff.; Staats- und Rechtsgeschichte der DDR, a. a. O., S. 200 ff. 43 Vgl. S. Heger/H. Wostry, Sozialistische Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit, Berlin 1979. 44 Vgl. K. Hager, a. a. O., S. 43.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 253 (NJ DDR 1984, S. 253) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 253 (NJ DDR 1984, S. 253)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ein vielschichtiger und vielfältiger Prozeß ist, der an die Leiter aller Ebenen in der Linie hohe persönliche Anforderungen stellt.

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