Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 252

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 252 (NJ DDR 1984, S. 252); 252 Neue Justiz 7/84 Die Rechtspflege der DDR ist objektiv untrennbar mit den Werktätigen verbunden, sie schützt und fördert die Interessen der Arbeiter und Bauern sowie aller Werktätigen durch ihre Rechtsprechung. Sie ist um gerechte Urteile bemüht, die die Werktätigen verstehen, und setzt sich für die strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit ein. Diese Verbundenheit der sozialistischen Rechtspflege mit dem Volke wird zunehmend vom Bewußtsein der Bürger erfaßt. Mit den Schöffen, Schtiedsmännern und ab 1953 Mitgliedern von Konfliktkommissionen war erstmals eine breite aktive Teilnahme der Werktätigen an der Rechtspflege als Ausdruck der sozialistischen Demokratie rechtlich vorgegeben, die dn den folgenden Jahren inhaltlich immer besser verwirklicht und auch in ihren Formen weiter ausgestaltet wurde. Aufbau und Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane richteten sich nach den Grundsätzen des demokratischen Zentralismus, sie waren für die Bürger einfach und überschaubar. Damit bestanden beste Voraussetzungen für eine gründliche und zugleich effektive Rechtsprechung. ' Die Leitung der Rechtspflege zur Verwirklichung der einheitlichen sozialistischen Gesetzlichkeit wird bei Abgrenzung der jeweiligen Aufgabenbereiche durch die zentralen Organe und die Organe der Bezirke gewährleistet. Es waren alle Voraussetzungen gegeben, daß sich eine ständige enge Zusammenarbeit der Justizorgane untereinander und mit den örtlichen Organen der Staatsmacht sowie den gesellschaftlichen Organisationen entwickelte und festigte.29 Erste Wahlen der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte bringen Aufschwung der Arbeit In den 50er Jahren wurden die genannten Neuregelungen in ständiger Auseinandersetzung mit alten Arbeitsmethoden und Gewohnheiten immer wirksamer durchgesetzt. Vor allem über die Schöffen und die gesellschaftlichen Gerichte wurde eine vertrauensvolle Verbindung mit den Arbeitern und anderen Werktätigen hergestellt und Gesetze und Gerichtsentscheidungen erläutert. Schöffenkonferenzen dn Kreisen und Bezirken sowie im Republikmaßstab30 gaben Einblick in den erreichten Stand und aktivierten über die Schöffen und ihre Kollektive hinaus viele gesellschaftliche Kräfte für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit. So wuchs das Verständnis der Bürger für die Rechtspflege und ihre Bereitschaft, selbst aktiv mitzuwiirken. In der zweiten Hälfte der 50er Jahre trugen die Schöffenwahlen31 zur weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie bei. Die Wahlbewegungen förderten die Zusammenarbeit der örtlichen Staatsorgane, der Parteien und Massenorganisationen mit den Rechtspflegeorganen. Die Gerichte begannen gemeinsam mit anderen Justizorganen , über die Rechtsprechung und ihre politische Massenarbeit vor der jeweiligen Volksvertretung zu berichten.32 Erfolge in der Zurückdrängung der Kriminalität zeichneten sich ab.33 Der V. Parteitag der SED im Juli 1958 orientierte darauf, die sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR zum Sieg zu führen, die sozialistische Demokratie zu entfalten, Staat und Recht der DDR weiter zu stärken.34 Die Durchführung seiner Beschlüsse führte zu einem Aufschwung in der gesamten Arbeit. Auf der Grundlage eines langfristig konzipierten Plans der Gesetzgebung35 36 wurden das Gesetz über die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte, das LPG-Gesetz und das Gesetzbuch der Arbeit ausgearbeitet Gesetze, die unmittelbar für die Durchsetzung der sozialistischen Produktionsverhältnisse in Industrie und Landwirtschaft wirksam wurden. Die Wirksamkeit der Rechtsprechung weiter zu erhöhen, war nur über die weitere Qualifizierung der Staatsanwälte, Richter und Schöffen in Theorie und Praxis zu erreichen. Die Feststellung der 33. Tagung des Zentralkomitees der SED im Oktober 1957: „Unsere Richter und Staatsanwälte haben in ihrer Rechtsprechung richtig gehandelt, wenn sie differenzierten zwischen solchen Personen, die aus Undiszipliniertheit, aus Mangel an Verantwortungsbewußtsein einen Rechtsbruch begangen haben, und zwischen jenen, die sich bewußt außerhalb unseres Staates stellten und als Staatsverbrecher die Fundamente unseres Staates angriffen,‘,36 bezeugte die Anerkennung des erreichten Standes der Recht- sprechung. Sie war Ausdruck der Verwirklichung des sozialistischen Grundsatzes der Differenzierung in der Strafrechtspraxis gemäß der unterschiedlichen Schwere der Straftaten. Dabei achteten die Staatsanwälte in der Anklagepraxis und die Richter in ihren Urteilen darauf, die Strafen ohne Freiheitsentzug ohne Einengung anzuwenden. In Vorbereitung auf die in den Kreisen und Bezirken im Herbst 1960 durchgeführten Richterwahlen gab es Hunderte Berichterstattungen von Gerichten vor den Kreis- und Bezirkstagen, aber auch vor Gemeindevertretungen. Damit flössen stärker als bisher Erfahrungen aus der Rechtspflege in die gesamtstaatliche Leitung ein, wie auch andererseits die Richter die Situation in den Territorien besser kennenlernten.37 Nicht wenige Richter waren Abgeordnete Richter und Staatsanwälte führten regelmäßig Aussprachen in Betrieben und in Ausschüssen der Nationalen Front zu Fragen und Problemen des Staates und des Rechts sowie der Rechtspflege durch. Miit ihrer politischen Massenarbeit trugen sie dazu bei, die Bürger fest mit ihrem Staat zu verbinden. Das war angesichts der unablässigen Hetze durch Massenmedien der BRD gegen die sozialistische Entwicklung in der DDR eine wichtige politische Aufgabe. Aufbau und Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege in den 60er Jahren Anfang der 60er Jahre trat die DDR in eine neue Periode ihrer Geschichte ein. Mit den Beschlüssen des VI. Parteitages der SED, insbesondere mit dem dort beschlossenen Programm, wurden die Aufgaben für die weitere Errichtung der sozialistischen Gesellschaft festgelegt. Die Wege hierzu mußten umfassend bestimmt werden, so auch im Bereich der Rechtspflege. Durch die Rechtsprechung waren Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen noch gründlicher aufzudecken, um so die Überzeugungskraft der Urteile und ihre Erziehungswirkung zu erhöhen. Eine wesentliche Rolle kam dabei dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. April 1963 (GBl. I 1963 Nr. 3 S. 23) und den neugefaßten Gesetzen über die Gerichtsverfassung und die Staatsanwaltschaft der DDR vom 17. April 1963 (GBl. I 1963 Nr. 4 S. 45 und S. 57) zu. Die Grundsätze des Erlasses wiesen die neuen, höheren Anforderungen an die sozialistische Rechtspflege aus: „Die enge Verbindung der Organe der Rechtspflege mit dem Leben der Werktätigen, den Problemen der Leitung der Volkswirtschaft und die genaue Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung bilden die Grundlage für die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Tätigkeit. Diese ist nicht nur auf die richtige Entscheidung des Einzelfalls, sondern auf die Aufdeckung der Ursachen von Rechtsverletzungen, ihre sozialen und politischen Zusammenhänge und die Mobilisierung der gesellschaftlichen Kräfte zu ihrer Beseitigung gerichtet.“ Die Leitung der Rechtsprechung war nunmehr allein dem Obersten Gericht übertragen, das der Volkskammer gegenüber verantwortlich war. Diese Aufgabe hatte es durch seine Rechtsmittel- und Kassationsurteile und durch die Gerichte 29 Vgl. Zur Geschichte der Rechtspflege a. a. O., S. 189 ff. 30 Vgl. Drei Monate Arbeit der neuen Schöffen, Berlin 1955, sowie: Die gegenwärtigen Aufgaben der Schöffen, Protokoll der ersten zentralen Schöffenkonferenz, Berlin 1956. 31 Vgl. Zur Geschichte der Rechtspflege a. a. O., S. 185 f. und S. 252 f. 32 Vgl. K. Görner, „öffentliche Berichterstattung der Gerichte vor den örtlichen Organen der Volksmacht“, NJ 1957, Heft 17, S. 529 ff. 33 Betrug die Zahl der Straftaten im Jahr 1950 noch 230 000, so gingen diese 1957 auf 170 000 zurück (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1962, Berlin 1962, S. 153). 34 In der Diskussion auf dem Parteitag wies der Minister der Justiz, Hilde Benjamin, darauf hin, daß das sozialistische Recht neben seiner Grundaufgabe, die Arbeiter-und-Bauem-Macht und die sozialistischen Errungenschaften der DDR sowie die Rechte der Bürger wirksam''zu schützen, „in immer stärkerem Maße seine Funktion als Instrument der Führung der Menschen und der schöpferischen Entwicklung der sozialistischen Beziehungen der Menschen untereinander“ verwirklichen muß. Damit war die sich herausbildende neue Qualität des Rechts, der Gesetzlichkeit, der Rechtspflege gekennzeichnet; vgl. dazu auch Protokoll der Verhandlungen des V. Parteitages der SED, Bd. I, Berlin 1959, S. 635. 35 Vgl. Zur Geschichte der Rechtspflege , a. a. O., S. 229 ff. 36 Vgl. 33. Tagung des Zentralkomitees der SED, in: W. Ulbricht, Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 6, Berlin 1962, S. 695 f. 37 Vgl. Zur Geschichte der Rechtspflege , a. a. O., S. 269 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 252 (NJ DDR 1984, S. 252) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 252 (NJ DDR 1984, S. 252)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik und ich aus der Deutschen Demokratischen Republik ausgewiesen werde, dieses Antrages kund getan hatte, daß Da ich bereits mit der Abgabe mit. den Verhältnissen in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Führung operativer Prozesse und des Einsatzes der ist die Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und die Vermeidung weiterer Schäden. Qualifizierter Einsatz der Suche und Auswahl von in der Regel bereits dort begonnen werden sollte, wo Strafgefangene offiziell zur personellen Auffüllung der ausgewählt werden. Das betrifft insbesondere alle nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes hat. und welchen Einfluß Rechtsargumentationen und Belehrungen auf die Realisierung der politischoperativen Zielsetzung haben können.

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