Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 25

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 25 (NJ DDR 1984, S. 25); Neue Justiz 1/84 25 und Kontrollorgane (betriebliche, aber auch ABI und Volkspolizei) in Kenntnis zu setzen. Stellen sie die Verletzung von Rechtsvorschriften und Weisungen fest, sind sie berechtigt, vom Leiter der Verkaufseinrichtung bzw. vom Leiter des Einzelhandelsbetriebes die unverzügliche Herstellung der Gesetzlichkeit zu verlangen. Sie können an den Rechenschaftsjegun-gen des Leiters der Verkaufseinrichtung vor dem Leiter des ETiizelhandelsbetriebes teilnehmen und dort vor allem die Kundenmeinung zur Handelstätigkeit der Verkaufseinrichtung darlegen sowie Eintragungen in das Kontrollbuch der Verkaufseinrichtung vornehmen (§ 7 Abs. 3). Arbeitsweise der Kundenbeiräte. Die Kundenbeiräte führen regelmäßig im allgemeinen monatlich Beratungen durch. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit einschließlich der Kontrolltätigkeit werden vom Vorsitzenden des Kundenbeirats in einem Arbeitsplan festgelegt. Grundlage für diesen Arbeitsplan sind die vom Leiter des Einzelhandels-betriebes gegebene Orientierung über die Grundzüge der Arbeit der Verkaufseinrichtung, die Erkenntnisse aus der Tätigkeit des Kundenbeirats sowie Hinweise der Bevölkerung, wobei den letzteren besonderes Augenmerk zu schenken ist. Der Vorsitzende des Kundenbeirats gewährleistet, daß die im Arbeitsplan festgelegten Aufgaben regelmäßig abgerechnet werden (§ 8 Abs. 1). Eine entscheidende Voraussetzung für die Lösung der Aufgaben des Kundenbeirats ist die gute Verbindung seiner Mitglieder zur Bevölkerung. Sie werden darauf orientiert, nicht nur Anliegen, Anregungen, Hinweise und Kritiken der Bürger in bezug auf die Handelstätigkeit und die Versorgungsleistungen der Verkaufseinrichtung entgegenzunehmen, sondern auch selbst Kontakt mit der Bevölkerung zu suchen. Dies kann sowohl durch individuelle Aussprachen mit Kunden bzw. Gästen als auch in Kundenversammlungen, Sprechstunden und durch Teilnahme an Haus- und Einwohnerversammlungen geschehen. Dazu arbeiten die Kundenbeiräte mit dem jeweiligen Wohftgebiets-, Orts- bzw. Stadtausschuß der Nationalen Front, dem Orts- bzw. Kreisvorstand des FDGB und der Gruppe der DSF eng zusammen. Ebenso wichtig ist aber auch die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Kundenbeiräte mit den Leitern und den Kollektiven der Verkaufseinrichtungen sowie mit allen Mitarbeitern der Einzelhandelsbetriebe, weil vor allem durch die helfende Beratung diesen gegenüber die Interessenvertretung der Bevölkerung durch die Kundenbeiräte durchgesetzt werden kann. Diesem Anliegen dient auch der Kontakt der Kundenbeiräte zu den gesellschaftlichen Organisationen der Einzelhandelsbetriebe (§ 8 Abs. 2 und 3). Die Kundenbeiräte können sich mit Vorschlägen, Hinweisen und Kritiken an die Leiter dVerkaufseinrichtungen bzw. an die Leiter der Einzelhandelsbetriebe wenden.-Der Leiter einer Verkaufseinrichtung hat dazu innerhalb von 10 Tagen, der Leiter eines Einzelhandelsbetriebes innerhalb von 3 Wochen Stellung zu nehmen. Antworten Leiter von Verkaufseinrichtungen nicht oder erscheint eine Antwort ungenügend, kann sich der Vorsitzende des Kundenbeirats an den Leiter des Einzelhandelsbetriebes wenden. Gibt dieser keine oder nur eine unzureichende Stellungnahme ab, dann kann der Vorsitzende des Kundenbeirats die Abteilung Handel und Versorgung des zuständigen örtlichen Rates informieren (§ 7 Abs. 5). Die Mitglieder der Kundenbeiräte üben ihre Tätigkeit grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit aus. Ist das ausnahmsweise nicht möglich, kann der Leiter des Einzelhandelsbetriebes um die erforderliche Freistellung von der Arbeit gemäß §182 Abs. 1 AGB nachsuchen. Entstehen den Mitgliedern der Kundenbeiräte bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Aufwendungen, werden diese vom Einzelhandelsbetrieb auf der Grundlage der Rechtsvorschriften erstattet. Bei Unfällen während ihrer ehrenamtlichen Arbeit genießen die Mitglieder der Kundenbeiräte Versicherungsschutz (§11).3 Anleitung und Unterstützung der Kundenbeiräte Die Pflichten der Leiter der Einzelhandelsbetriebe zur Anleitung und Unterstützung der Kundenbeiräte wurden erweitert. Korruption in der USA-Administration ln der an Bestechungsskandalen gewiß nicht armen Geschichte der US-amerikanischen Regierungsbürokratie gibt es einen neuen Höhepunkt: Der Justizminister des Bundesstaates Texas, Jim Mattox, ist wegen passiver Bestechung angeklagt worden und wartet auf das Gerichtsverfahren. Das Nachrichtenmagazin „U. S. News & World Report" vom 26. September 1983 (S. 16), das über diesen Fall berichtet, vermittelt weitere Tatsachen: 1982 mußten sich allein die Bundesgerichte der USA in 422 Strafverfahren mit Fällen der Bestechung von Regierungsbeamten befassen. In den letzten 10 Jahren haben sieb diese Verfahren verdreifacht. Die Korruptionsfälle, die in der Zuständigkeit von Gerichten der 50 Bundesstaaten verhandelt wurden, sind hierbei gar nicht erfaßt. ln der Welt des Kapitals, in der alles käuflich ist, nehmen auch leitende Regierungsangestellte horrende Geldsummen dafür entgegen, daß sie jemandem einen „Gefallen“ tun, z. B. Regierungsaufträge für Industrie- und Bauunternehmen vergeben, Wahlergebnisse manipulieren oder Strafverfahren unter den Tisch fallen lassen. Eine besondere Rolle spielt das sog. Drogengeld, das Beamte von den Rauschgiftringen beziehen, die ihre illegalen Geschäfte in ständig wachsendem Umfang tätigen. Die New Yorker Zeitung „Daily World“ vom 19. August 1983 (S. 9) zitiert hierzu den Justizminister der USA. W. F. Smith, der Anfang 1982 lakonisch mitteilte: „Regierungsangestellte aller Ebenen werden durch Drogengeld korrumpiert." Das Bundesuntersuchungsamt (FBI) ermittelt gegenwärtig gegen 54 leitende Mitarbeiter von Bundesbehörden und von Behörden der Bundesstaaten wegen Annahme von „Drogengeld". Daß auch Justizbeamte in diese Sachen verwickelt sind, zeigt der Fall des Staatsanwalts Frank Robin aus Houston, der Anfang September 1983 zu Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er für ein Bestechungsgeld von 200 000 Dollar Informationen über laufende Ermittlungen an Rauschgiftringe geliefert hatte. Resignierender Kommentar von „U. S. News & World Report“ zu dieser Entwicklung: „Die Bekämpfung der Korruption in der Regierung ist eine niemals endende Aufgabe." R. L. Sie müssen sichern, daß die Tätigkeit der Kundenbeiräte durch die Leiter der Verkaufseinrichtungen und alle Mitarbeiter der Einzelhandelsbetriebe gefördert, ihre Vorschläge in die Lösung der Aufgaben einbezogen und in den Verkaufseinrichtungen alle Voraussetzungen für ihre wirkungsvolle Arbeit geschaffen werden. Dabei kommt es besonders darauf an, die Kundenbeiräte zur Lösung ihrer Aufgaben zu befähigen. Eine wirksame Methode dazu ist die Anleitung im Rahmen ihrer praktischen Arbeit. Dazu gehören eine gründliche Arbeitseinweisung, die unmittelbare Teilnähme an der Arbeit, die Einbeziehung von Mitgliedern der Kundenbeiräte in betriebliche Kontrollen und der Erfahrungsaustausch der Beiräte untereinander. Auch durch spezielle Schulungen können wichtige Einsichten in Versorgungs- und Handelsprobleme vermittelt werden. Einer wirkungsvollen Arbeit der Kundenbeiräte dienen schließlich auch die schnelle Verallgemeinerung der besten Erfahrungen, die Teilnahme von Mitgliedern der Kundenbeiräte an betrieblichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen der Einzelhandelsbetriebe und Verkaufseinrichtungen sowie die Verpflichtung der Leiter der Einzelhandelsbetriebe, die Arbeit mit den Kundenbeiräten jährlich zu analysieren und die Ergebnisse solcher Analysen für Schlußfolgerungen zur Gewährleistung der Versorgungsaufgaben und einer effektiven Handelstätigkeit zu nutzen. Für besonders aktive und hervorragende Leistungen sind die Mitglieder der Kundenbeiräte auszuzeichnen (§ 10). 3 Dafür gelten z. Z. die VO über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten vom 11. April 1973 (GBl. I Nr. 22 S. 199), die AO über die Erweiterung des zusätzlichen Unfallversicherungsschutzes durch die Staatliche Versicherung der DDR bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller und sportlicher Tätigkeiten vom 6. August 1973 (GBl. I Nr. 38 S. 404) und § 3 der AO über die Bedingungen für die Pflichtversicherung der volkseigenen Wirtschaft bei der Staatlichen Versicherung der DDR vom 19. November 1968 (GBl. II Nr. 120 S. 945).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß bezüglich der gesellschaftlichen Pflichten für die die gleichen Normen gelten wie für jedes andere Mitglied unserer Partei für jeden anderen Bürger unserer Republik.

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