Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 240

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 240 (NJ DDR 1984, S. 240); 240 Neue Justiz 6/84 3. Ein über den Inhalt des Haftbefehls hinausgehender besonderer Aktenvermerk wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Dr. FRITZ MÜHLBERGER, Berlin Auswahl und Qualifizierung von Pflegern für Nachlaßpflegschaften Nach § 415 Abs. 1 ZGB hat das Staatliche Notariat zur Sicherung von Nachlässen und zu ihrer ordnungsgemäßen Verwaltung Maßnahmen zu treffen, wenn dies im gesellschaftlichen Interesse, zur Wahrung von Interessen der Gläubiger und anderer Personen und nicht zuletzt auch im Interesse der Erben selbst erforderlich ist. Sind die Erben unbekannt, muß das Staatliche Notariat vorausgesetzt, daß ein Fürsorgebedürfnis dafür besteht alles tun, um diese zu ermitteln und den Nachlaß zu sichern (vgl. J. Knodel/R. Krone, „Wahrung der Rechte der Bürger Aufgabe des notariellen Fürsorgeverfahrens“, NJ 1979, Heft 7, S. 303 f.). Der Notar muß eigenständig entscheiden, was zur Sicherung des Nachlasses getan werden muß. Oft ist es z. B. erforderlich, eine Wohnung zu versiegeln oder Forderungen von Gläubigem bzw. Nachlaß Verbindlichkeiten (Bestattungskosten, Wohnungsmiete usw.) zu erfüllen. Das geeignetste Mittel, um den Nachlaß ordnungsgemäß zu sichern, ist die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft und die Bestellung eines Nachlaßpflegers gemäß § 415 Abs. 2 ZGB. Die Ermittlung der Erben der immer umfangreicher werdenden Nachlässe und die Verwertung von gebrauchten Gegenständen stellen hohe Anforderungen sowohl an das Staatliche Notariat als auch an die Nachlaßpfleger (vgl. S. Her-mann/H. Stavorinus, „Anleitung von Pfleger und Vormund Bestandteil der Fürsorgetätigkeit der Staatlichen Notariate“, NJ 1981, Heft 11, S. 492 ff.). Dabei müssen vor allem die Interessen der noch unbekannten Erben berücksichtigt werden. Diese Aufgaben können nur dann in der erforderlichen Qualität gelöst werden, wenn sich das Notariat auf erfahrene Nachlaßpfleger stützen kann. Im folgenden soll dargelegt werden, welche Erfahrungen bei der Qualifizierung von Nachlaßpflegern im Kreis Marienberg gesammelt werden konnten. Bei der Auswahl und Gewinnung von Bürgern als Nachlaßpfleger haben wir uns vor allem um solche Bürger bemüht, die verantwortungsbewußt handeln und als zuverlässig bekannt sind. Als vorteilhaft hat es sich auch erwiesen, wenn diese Bürger telefonisch erreichbar sind, damit sie auch kurzfristig eingesetzt werden können, und wenn sie über Schreibmaschinen- und Buchführungskenntnisse verfügen, weil häufig ein erheblicher Schriftwechsel zu führen ist und größere Abrechnungen anzufertigen sind. Im Kreis Marienberg, der 67 000 Einwohner hat, konnten in enger Zusammenarbeit mit dem Rat des Kreises und den örtlichen Räten der Gemeinden acht Bürger, die über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, als Nachlaßpfleger gewonnen werden. Davon sind sechs berufstätig, zwei haben das Rentenalter erreicht. Soweit sie in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, liegt die Zustimmung der Betriebe zur Pflegertätigkeit vor. Wie bei allen Staatlichen Notariaten des Bezirks Karl-Marx-Stadt wurde auch in diesem Kreis eine Pflegergruppe gebildet. Die ihr angehörenden Pfleger werden fast ausschließlich als Nachlaßpfleger tätig. Nur selten werden sie für Pflegschaften nach § 105 FGB eingesetzt. Die Bildung von Pflegergruppen ist u. E. insbesondere für die Qualifizierung der Pfleger, für den Austausch von Erfahrungen und für die Anleitung noch unerfahrener Pfleger von Bedeutung. So finden z. B. jährlich zwei Beratungen statt, an denen Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Staatliches Eigentum beim Rat des Kreises teilnehmen. In diesen Beratungen wird u. a. über solche Rechtsvorschriften informiert, die die Tätigkeit der Pfleger betreffen, wie z. B. über die AO zur GrundstücksverkehrsVO vom 19. Januar 1978 (GBl. I Nr. 5 S. 79), die AO über die Allgemeinen Bedingungen beim An-und Verkauf gebrauchter Konsumgüter vom 10. November 1978 (GBl. I Nr. 41 S. 449) und die VO über das Bestattungsund Friedhofswesen vom 17. April 1980 (GBl. I Nr. 18 S. 159). Gleichzeitig gibt es einen regen Erfahrungsaustausch über allgemein interessierende Fragen. Dabei vermitteln schon länger tätige Pfleger ihre Erfahrungen, „dienstjunge“ Pfleger legen ihre Probleme dar, und die Notare sowie die Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Staatliches Eigentum geben hei-fende Orientierungen. So wurde z. B. über Probleme bei der Räumung einer Nachlaßwohnung, über die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit beim Verkauf von beweglichen Nachlässen und über die Geltendmachung von Garantieansprüchen beim Verkauf gebrauchter Waren diskutiert. Diese kollektive Anleitung schätzen die Mitglieder der Pflegergruppen als sehr wertvoll ein. Sie trägt wesentlich dazu bei, daß es bei der Aufnahme von Nachlässen, bei der Preisbildung und bei unbedingt erforderlichen Wohnungsräumungen keine unlösbaren Probleme gibt. So konnten z. B. Fragen, die beim Abtransport von Gegenständen, deren Veräußerung nicht möglich war, aufgetreten sind, gemeinsam gelöst werden. Hilfskräfte besorgen sich die Pfleger nunmehr selbst. Die erforderlichen Fahrzeuge werden in den Städten von den Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben und in den Landgemeinden zumeist von den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zur Verfügung gestellt. Da die Räte der Städte und Gemeinden an der Räumung von Nachlaßwohnungen interessiert sind, unterstützen sie in der Regel die entsprechenden Bemühungen der Pfleger. Bei jeder Verpflichtung wird der Pfleger konkret angeleitet. Die dabei getroffenen Vereinbarungen und Festlegungen werden in einer Niederschrift festgehalten, die Arbeitsgrundlage des Pflegers ist. Gute Ergebnisse werden immer dann erzielt, wenn der Notar die Wohnung des Erblassers vorher besichtigt hat und über Art und Umfang des Nachlasses unterrichtet ist. Jeder neu gewonnene Pfleger wird zunächst einmal bei einer Aufnahme des Nachlasses durch den Notar als Zeuge hinzugezogen, bevor ihm selbständig eine solche Aufgabe übertragen wird. Das Staatliche Notariat Marienberg ist jederzeit über die Belastung der einzelnen Pfleger informiert. Dem dient die Pflegerkartei, die Auskunft über die Anzahl und Dauer der Pflegeverfahren gibt. Auch die Pflegergruppe hat sich im Kreis Marienberg bewährt. Der für die Gewinnung und Qualifizierung der Pfleger notwendige Aufwand zahlt sich in der Regel durch die exakte Arbeitsweise der Pfleger in den einzelnen Angelegenheiten aus. Vorteilhaft ist dabei auch, daß es nicht mehr zu Verzögerungen bei der Anordnung einer Nachlaßpflegschaft kommt, weil erst ein Pfleger gesucht werden muß oder weil sich nach der Verpflichtung herausstellt, daß der Pfleger seinen Aufgaben nicht gewachsen ist. Durch die Bildung der Pflegergruppe ist es gelungen, den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Nachlaßpflegschaften zu stellen sind, besser gerecht zu werden. RUDI KUNZ, Leiter der Abteilung Staatliche Notariate beim Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt KURT IHLE, Leiter des Staatlichen Notariats Marienberg Im Staatsverlag der DDR sind erschienen: Arbeitsgrundlagen für Abgeordnete der örtlichen Volksvertretungen (Dokumente) Schriftenreihe „Der sozialistische Staat - Theorie, Leitung, Planung“ 112 Seiten; 3., überarbeitete Auflage; EVP (DDR): 2,50 M Die Broschüre enthält für die Tätigkeit der Abgeordneten bedeutsame Gesetze, weitere Rechtsvorschriften sowie Empfehlungen des Staatsrates der DDR zur Arbeit der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Organe und Abgeordneten. Aufgenommen sind auch Hinweise auf solche Rechtsvorschriften, die ebenfalls für die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen und Abgeordneten von besonderer Bedeutung sind bzw. beachtenswerte Festlegungen enthalten. Abschließend werden aktuelle Informationen über das Literaturangebot für Abgeordnete der örtlichen Volksvertretungen vermittelt. Gesundheits- und Arbeitsschutz - Aufgaben und Erfahrungen Schriftenreihe „Der sozialistische Staat - Theorie, Leitung, Planungm 78 Seiten; EVP (DDR): 1,80 M Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, die Gewerkschaften sowie die Kombinate, Betriebe und Einrichtungen tragen bei der Verwirklichung eines umfassenden Gesundheits- und Arbeitsschutzes hohe Verantwortung. Sie legen gesundheitsfördernde Maßnahmen fest und sichern, insbesondere Im Zusammenhang mit der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die kontinuierliche Gestaltung sicherer, erschwernisfreier Arbeitsbedingungen. In der Broschüre werden die Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Räte und Fachorgane auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes behandelt und fortgeschrittene Erfahrungen vermittelt. Mit dieser Schrift wird den Abgeordneten, Leitern und Mitarbeitern der örtlichen Räte und Fachorgane, den Vorsitzenden und Mitgliedern der ständigen Kommissionen, den Leitern und verantwortlichen Kadern in Betrieben und Einrichtungen ein Hilfsmittel für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit zur Gewährleistung eines vorbildlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes, vor allem auch bei der territorialen Rationalisierung, in die Hand gegeben.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 240 (NJ DDR 1984, S. 240) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 240 (NJ DDR 1984, S. 240)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage des dialektischen Determinismus als Bestandteil des dialektischen und historischen, Materialismus geklärt werden.

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