Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 238

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 238 (NJ DDR 1984, S. 238); 238 Neue Justiz 6/84 Erfahrungen aus der Praxis Wirksame Arbeit der Staatsanwälte zur Vorbeugung von Verlusten in der Landwirtschaft Entsprechend der volkswirtschaftlichen Struktur des Bezirks haben wir die staatsanwaltschaftliche Aufsicht besonders auf die Unterstützung der ökonomischen Aufgaben* in der Landwirtschaft gerichtet, um einen hohen Schutz der materiellen Fonds vor Verlusten, Zerstörungen und Beschädigungen sichern zu helfen und zugleich die Einhaltung von Ordnung, Sicherheit und Gesetzlichkeit immer wirksamer zu gewährleisten. Im Zentrum unserer Tätigkeit steht dabei das Bemühen, die Vorbeugung gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen, die zu Schäden führen, zu intensivieren. Dabei bewährt es sich, Erkenntnisse aus der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit so aufziubereiten, daß sie bei der Vorbereitung bestimmter Produktionsphasen in der Landwirtschaft von den verantwortlichen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen genutzt werden können, um Fragen der Ordnung und Sicherheit im Produktionsprozeß organisch einzuordnen. Im folgenden sollen einige Erfahrungen dazu vermittelt werden. Vorbeugung von Tierverlusten Im Jahre 1982 wurden im Bezirk Schwerin mehrere Ermitt-lungs- und Strafverfahren wegen Schädigung des Tierbestandes gemäß § 168 StGB durchgeführt. Diese Verfahren wurden zur zweifelsfreien Begründung eventueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit, insbesondere zur Ermittlung der Pflichtenlage und der Schadensvorausschaubarkeit, unter breiter Einbeziehung der Kollektive der Genossenschaftsbauern und Arbeiter in der Landwirtschaft, der Leitungsverantwortli-chen und Experten des Veterinärwesens bearbeitet. Auf die festgestellten Straftaten wurde mit differenzierten Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit reagiert und die Durchsetzung der Schadenswiedergutmachung gesichert. Gegen ermittelte begünstigende Bedingungen, die Rechtsverletzungen darstellen oder den Verdacht darauf begründen, wurden Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht angewandt (§§ 30 Abs. 2, 31 Abs. 1, 32 StAG). Für die konsequente Verwirklichung des damit verbundenen Verlangens, die Gesetzlichkeit wiederherzustellen und die Wiederholung von Gesetzesverletzungen zu verhindern, ist es unabdingbar, die rechtliche Verantwortlichkeit derjenigen durchzusetzen, die Gesetzesverletzungen begangen haben. Wir wirken nachdrücklich darauf hin, daß erkannte Rechtsverletzungen sofort beseitigt, die Schuldigen festgestellt und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften zur Verantwortung gezogen werden und daß der Schaden von ihnen wiedergutgemacht wird. Die zu Jahresbeginn 1983 gründlich aufbereiteten Erkenntnisse aus den Verfahren des Vorjahres und der damit zusammenhängenden gesamten komplexen staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wurden allen Räten der Kreise und dem Rat des Bezirkes übermittelt. Die Hinweise waren in diesen Verantwortungsbereichen mit Anlaß für vielfältige Qualifizierungsmaßnahmen sowie dafür, entsprechende bezirkliche Ordnungen auszuarbeiten, die den Leitungsverantwortlichen, den Kollektiven der Genossenschaftsbauern und Arbeitern in den Bereichen der Tierproduktion ihre persönliche Verantwortung für einen sicheren und ordnungsgemäßen Produktionsablauf in den Ställen und auf den Weiden verdeutlichten. Im Mittelpunkt stand dabei, die Zuverlässigkeit und Konsequenz bei der Lösung solcher Fragen zu erhöhen, die sich als neuralgische Punkte bei Schadensereignissen erwiesen hatten. Dazu gehörten vor allem: die Gewährleistung der Einhaltung der Prinzipien der Ordnung, Sauberkeit und Disziplin in der Tierhaltung und im Umgang mit den Tieren; die konsequente Durchsetzung der rechtlichen Regelungen des Seuchenschutzes und der Geburtenhygiene; die genaue Beachtung der Voraussetzungen, Anforderungen und Verbindlichkeiten bei der Prüfung der einzusetzenden Futtermittel, um z. B. Nitrit/Nitrat-Kohlenhydrat-EiWeißvergiftungen usw. zu verhindern; die Organisation einer exakten und disziplinierten Arbeit zur Verhinderung von Tierverlusten im Zusammenhang mit Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, beim Transport von Lebendvieh sowie bei Reparatur- und Werterhaltungsmaßnahmen in den Stallanlagen. Im Zusammenwirken mit den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, den Untersuchungsorganen und den Gerichten trug diese auf die Verhinderung einer Wiederholung der Rechtsverletzungen orientierte staatsanwaltschaftliche Tätigkeit dazu ibei, daß im Jahr 1983 und im 1. Quartal 1984 insgesamt nur noch zwei Strafverfahren wegen Schädigung des Tierbestandes gemäß § 168 StGB durchgeführt werden mußten. Auch zum Jahresende haben wir unter Bezugnahme auf die Materialien des Vorjahres den Räten Hinweise zur Verhinderung von Tierverlusten durch Rechtsverletzungen übergeben. Sie sind Grundlage, daran kontinuierlich und konsequent weiterzuarbeiten. Vorbeugung von Bränden, Havarien und Diebstählen Mit den rechtlichen Mitteln, die dem Staatsanwalt in der Strafverfolgung und Gesetzlichkeitsaufsicht gegeben sind, sowie durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit auch im Zusammenwirken mit den Massenmedien wurde verstärkt darauf Einfluß genommen, Verlusten durch Brände, Schäden an der Technik und Futtermitteldiebstählen vorzubeugen. Bei. allen Hinweisen auf derartige Verluste wurde geprüft, ob der Verdacht einer Straftat besteht und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden in den betreffenden Bereichen sofort ausgewertet und führten zu Vorbeugungsaktivitäten. Die Erkenntnisse aus diesen Verfahren wurden ebenfalls den verantwortlichen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen übermittelt. Die Ursachen für die Verluste bestanden in wiederholter Mißachtung gesetzlicher und beruflicher Pflichten, Vernachlässigung der Wartung und Pflege von Maschinen und Geräten, teilweise ungenügender Überprüfung ihrer technischen Sicherheit, verbunden mit einer gewissen Gewöhnung an bestehende Gefahren sowie mangelhafter Sicherung der richtigen Erfassung und der sicheren Lagerung von Erntegut durch die verantwortlichen Leiter. Die Staatsanwälte achten im Rahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht darauf, daß die örtlichen Räte in den in Vorbereitung auf die Ernte zu fassenden Beschlüssen Festlegungen zur Verhinderung solcher Verluste treffen und ihre genaue Verwirklichung durch Kontrollmaßnahmen sichern. Nachkontrolle In den Genossenschaften, Betrieben und Einrichtungen in der Landwirtschaft, in denen schwerwiegende Rechtsverletzungen gerügt werden mußten, vergewissern sich die Staatsanwälte durch die Nachkontrolle, ob inzwischen grundlegende Veränderungen des Zustands der Gesetzlichkeit im jeweiligen Bereich eingetreten sind. Dazu wenden sie sich mit Auskunftsverlangen an staatliche Organe mit Kontrollbefugnis oder an zuständige übergeordnete staatliche Wirtschaftsorgane. Die Staatsanwälte führen aber auch Nachkontrollen an Ort und Stelle selbst durch. Dabei gewinnen sie Erkenntnisse über Tiefe und Breite der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Tätigkeit und damit über den Stand der dauerhaften Beseitigung der festgestellten Rechtsverletzungen. Die Tatsache, daß bisher nach keiner der durchgeführten Nachkontrollen weitere Aufsichtmaßnahmen erforderlich wurden, ist ein Ausdruck dafür, daß die Adressaten verantwortungsbewußt handelten. dt. Günter wolf, Staatsanwalt des Bezirks Schwerin * Vgl. hierzu J. Streit, „Die Qualität der Arbeit der Staatsanwaltschaft weiter erhöhen“, NJ 1984, Heft 3, S. 81.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 238 (NJ DDR 1984, S. 238) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 238 (NJ DDR 1984, S. 238)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung operativer Aktionen und Sicherungseinsätze gewährleistet. Die längerfristige Planung bestimmt grundsätzliche, über ein Jahr hinaus geltende politisch-operative Ziele und Aufgaben, die Festlegung der Hauptrichtungen des Einsatzes und der Entwicklung der Kollektive in der Linie erfordern, die klassenmäßige Erziehung der Angehörigen weiter zu verstärken und beharrlich an der umfassenden Realisierung der in den Beschlüssen der Partei, den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat über dessen Ausschluß geschaffen werden kann, vor allem aber noch keine begründeten Aussagen über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens getroffen werden können.

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