Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 229

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 229 (NJ DDR 1984, S. 229); Neue Justiz 6/84 229 Berichte über die Thematik (Haagerup- und Fergusson-Be-richt) sowie die Einrichtung eines Ausschusses für Sicherheit und Abrüstung erörtert. Unter dem Vorwand, sich lediglich mit den politischen und wirtschaftlichen Fragen der westeuropäischen „Sicherheitspolitik“ beschäftigen zu wollen, werden Fragen einer engeren Rüstungskooperation als Teil einer verbesserten Industriepolitik im EG-Raum diskutiert. Letztlich wird damit durch das EG-Parlament der Einstieg in eine Art gemeinsamer „Verteidigungspolitik“ vorbereitet, für die es in den EG-Verträgen keine Rechtsgrundlage gibt. Den Verfechtern des Brüsseler NATO-Raketenbeschlusses vom 12. Dezember 1979 und der Stationierung von neuen USA-Erst-schlagswaffen in Westeuropa wurde im Rahmen dieser „sicherheitspolitischen“ Diskussionen durch eine zustimmende Entschließung des EG-Parlaments vom November 1983 ideologisch Flankenschutz gegeben. Nicht zu unterschätzen ist auch die Mitwirkung des EG-Parlaments an der Gestaltung der „Innenpolitik“ der EG. Hier hat es seine differenzierten Möglichkeiten für eine größere Wirksamkeit der Sozial-, Regional-, Forschungs- und Entwicklungshilfepolitik der EG eingesetzt. Um seine diesbezüglichen Forderungen durchzusetzen, hat es von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Gesamthaushalt bzw. Nachtragshaushalt abzulehnen. Die mit der Annahme des Haushalts für 1984 verbundenen Mehrforderungen des EG-Parlaments für die Bereiche Energie, Forschung, Entwicklungshilfe und Industriepolitik sowie die Sperrung der Mittel für Ausgleichszahlungen an Großbritannien und die BRD in Höhe von ca. 2,7 Mrd. DM trugen mit zu den in diesem Frühjahr erfolgten Veränderungen in der EG-Agrarpoli-tik bei. Daß die letzten Endes durchgesetzten Umverteilungen zugunsten der obengenannten Politik-Bereiche und auf Kosten der Agrarpolitik nicht größer waren, liegt in erster Linie an den innenpolitischen Folgen von Veränderungen der EG-Agrarpreise in einigen Mitgliedstaaten. Verschärfung des politischen und ökonomischen Kampfes gegen die sozialistischen Staaten Mit einer größeren Anzahl von Stellungnahmen, Entschließungen und Berichten hat sich das EG-Parlament in jüngster Zeit zu den Ost-West-Beziehungen, namentlich zu den Wirtschaftsbeziehungen, zu Wirtschaftssanktionen gegen sozialistische Staaten sowie zu angeblichen Menschenrechtsverletzungen in sozialistischen Staaten, geäußert. Hier handelt es sich um mehr oder weniger deutliche Versuche der Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieser Staaten. Dabei fällt die ausgesprochen antisowjetische Stoßrichtung auf. Die bürgerliche Mehrheit des EG-Parlaments setzte in der Regel Entschließungen durch, die noch reaktionärer sind als die jeweilige Politik der EG-Kommission und der Regierungen der meisten EG-Mitgliedstaaten. So wurde im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Volksrepublik Polen in einer Entschließung des EG-Parlaments vom 16. September 1982 eine „grundlegende Überprüfung der gesamten Wirtschaftspolitik der EWG gegenüber der UdSSR und anderen osteuropäischen Staatshandelsländern“ für notwendig erachtet, „und zwar trotz der Vorteile, die sowohl die Gemeinschaft als auch Osteuropa aus der Entwicklung des Handels gewonnen haben“.13 Von allen zuständigen Instanzen wurde verlangt, die weitere wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit mit der Volksrepublik Polen „auf der Grundlage der Entwicklung der internen Lage des Landes abzustufen“ und „von neuen Kredit- und Hilfsangeboten in jedweder Form Abstand“ zu nehmen.14 15 In einer „Entschließung zur Repression in Polen “ vom 14. Mai 1983 forderte das EG-Parlament von den Außenministern der EG-Mitgliedstaaten, „unverzüglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um der derzeitigen Situation in Polen ein Ende zu setzen“.13 Hier wird in der Sprache des kalten Krieges offene Einmischung in innere Angelegenheiten sozialistischer Staaten betrieben. Auf der gleichen Linie liegt eine Entschließung vom 14. Januar 1983, in der die EG-Kommission kritisiert wird, weil sie nicht in der Lage war, ein 1980 beschlossenes Embargo auf die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an die UdSSR durchzusetzen.16 Der Versuch, einen Keil zwischen die UdSSR und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft zu treiben, wird in einer Entschließung vom 11. Oktober 1982 deutlich, in der betont wird, daß das EG-Parlament „den Ost-West-Handel nur im Rahmen enger, direkter und bilateraler Beziehungen zwischen der gesamten Europäischen Gemeinschaft einerseits und den einzelnen Signatarstaaten des RGW andererseits für möglich“ hält.17 Gleichzeitig wird ein ge- Auszeichnungen Mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze wurden ausgezeichnet: Günther Hofmann, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt, Wilhelm Jüptner, Leiter der Abt. Kader beim Bezirksgericht Suhl in Meiningen, Dr. Gerhard Körner, Oberrichter am Obersten Gericht der DDR, Heinz Mai, pol. Mitarbeiter der Abt. Staats- und Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED, Dr. Karl-Heinz Oehmke, Stellv. Direktor des Stadtgerichts Berlin Hauptstadt der DDR , Dr. Gerhard Schreier, Vorsitzender des Rechtsanwaltsbüros für internationale Zivilrechtsvertretungen, Alfred Steffan, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Erfurt, Dr. Hans Tarnick, Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Sekretariats des Ministerrats der DDR, Werner Windhausen, Stellv. Direktor des Bezirksgerichts Gera. Den Orden Banner der Arbeit Stufe III bekamen Wolfgang Dorsch, Staatsanwalt des Kreises Sangerhausen, Herbert Graß, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz, Hans-Joachim Neumann, Leiter des Staatlichen Notariats Forst, Edgar Prüfer, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht, Rudolf Schmidt, Staatsanwalt des Kreises Flöha, Theo Spindler, Direktor des Kreisgerichts Glauchau, Hans Stodolka, Richter am Obersten Gericht, Dr. Ernst Wittkopf, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR. meinsamer Standpunkt der EG-Organe „zu der Wirksamkeit von Sanktionen als Instrument der gemeinsamen Handelspolitik und auch zu ihrer Anwendung gegenüber den RGW-Län-dern“ gefordert, „wobei Kreditbeschränkungen neben Import-und Exportbeschränkungen ein Instrument wirtschaftlicher Sanktionen sein können“.18 Wiederholt hat das EG-Parlament die Praxis einzelner EG-Mitgliedstaaten, bilaterale Kooperationsabkommen mit RGW-Staaten abzuschließen, scharf verurteilt.19 Natürlich haben derartige Entschließungen des EG-Parlaments keine zwingende Auswirkung auf die Politik der EG-Mitgliedstaaten oder des EG-Ministerrates. Sie werden aber im Unterschied zu anderen Aktivitäten des EG-Parlaments von den bürgerlichen Medien bereitwillig aufgegriffen und verbreitet. Damit wird eine bestimmte Atmosphäre geschaffen, in der sich dann langfristig auch die konkreten politischen Maßnahmen verändern. 13 Europäisches Parlament, Protokoll der Sitzung vom 16. September 1982, PV 31 PE 79 886, S. 75. 14 Ebenda, S. 78. 15 Europäisches Parlament, Protokoll der Sitzung vom 14. Mal 1983, PV 15 PE 84 744, S. 6. 16 Europäisches Parlament, Protokoll der Sitzung vom 14. Januar 1983, PV 56 PE 82 487, S. 27 fl. 17 Europäisches Parlament, Protokoll der Sitzung vom 11. Oktober 1982, PV 33 PE 80 633, S. 30. 18 Ebenda, S. 33. 19 Vgl. Bericht lm Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen über den Stand der Beziehungen der EWG zu den osteuropäischen Staatshandelsländern und dem RGW, in: Europäisches Parlament, Sitzungsdokumente 1978 1979, Dokument 89/78 vom 11. Mal 1978, PE 51 342/endg., S. 5, 11 f. und 30.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Qualität der Ur.tersuchur.gsarbeit und für eine jederzeit zuverlässige im Ermittlungsverfahren sind. Große Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die weitere Qualifizierung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genutzt werden, obwohl die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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