Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 221

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 221 (NJ DDR 1984, S. 221); Neue Justiz 6/84 221 DDR-Aktivitäten in internationalen Organisationen Völkerrecht Instrument zur Friedenssicherung Im Jahre 1965 wurden in der DDR die Gesellschaft für Völkerrecht und die DDR-Sektion der internationalen Vereinigung für Völkerrecht (International Law Association = ILA) gegründet. Uber die Rolle der ILA und das Wirken der DDR-Sektion in dieser Organisation informierten wir uns bei dem Präsidenten der DDR-Sektion, Prof. Dr. sc. Harry Wünsche, Leiter der Abteilung Völkerrecht, Diplomaten- und Konsularrecht am Institut für Internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Genosse Professor, Sie sind seit 1968 Mitglied des Exekutivrates und des Generalrates der International Law Association. Könnten Sie uns zunächst etwas über die Aufgaben und die Tätigkeit der ILA sagen? Die International Law Association wurde bereits 1873 als nichtstaatliche Organisation in Brüssel gegründet und hat ihren Sitz in London. Ihre Konstituierung war das Ergebnis der sich in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts besonders rasch vollziehenden Weiterentwicklung des Völkerrechts als Folge der zunehmenden Intensivierung der internationalen kapitalistischen Arbeitsteilung. Die ILA war seinerzeit im wesentlichen eine exklusive Vereinigung von Juristen aus den kapitalistischen Ländern. Sie wandte sich vor allem solchen Rechtsfragen zu. die unmittelbar oder doch mit-telbar mit der internationalen Kapitalbewegung im Zusam-menhang standen, wie z. B. Fragen des internationalen Han-delsrechts und der Handeisschiedsgerichtsbarkeit, Fragen des Seehandelsrechts usw. Erst der Sieg der in der Anti-Hitler-Koalition zusammengeschlossenen Völker über den Faschismus bewirkte hier eine Veränderung: Auch die ILA konnte an den gewaltigen gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen, an dem Wandel im internationalen Klassenkräfteverhältnis nicht mehr Vorbeigehen. Das drückte sich auch in der Aufgabenstellung und in der Zusammensetzung der Mitglieder der ILA aus. Heute gehören der ILA etwa 5 000 Einzelmitglieder an, die in nahezu 60 Ländersektionen auf allen Kontinenten organisiert sind. Völkerrechtler der sozialistischen Staaten sind in der ILA durch Sektionen in der UdSSR, der Volksrepublik Polen, der CSSR, der Sozialistischen Republik Rumänien, der Volksrepublik Bulgarien, der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie der DDR vertreten. Positiv zu bewerten ist es auch, daß in zunehmendem Maße Sektionen der ILA in den Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas gebildet werden. Neben den Einzelmitgliedern gibt es noch Kollektivmitglieder der ILA meist nationale Vereinigungen für Völkerrecht bzw. wissenschaftliche Institutionen, die auf dem Gebiet des Völkerrechts tätig werden. Entsprechend dem Statut besteht das Ziel der ILA vorrangig in der Förderung von Aktivitäten, die auf das Studium und die Entwicklung des internationalen Rechts ge-richtet sind. Ein weiterer Gegenstand der Arbeit sind Studien zur Rechtsvergleichung und zur Rechtsvereinheitlichung. In der gesamten Tätigkeit der ILA gewinnt gerade un- ter dem Einfluß der Juristen aus den sozialistischen Staaten und aus Entwicklungsländern immer mehr die Erkenntnis an Boden, daß die fortschrittliche Entwicklung und Kodifi-zierung des Völkerrechts der Erhaltung des Friedens und der Festigung der internationalen Sicherheit durch friedliche internationale Zusammenarbeit aller Staaten, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, dienen muß. Auch die Mitglieder der DDR-Sektion wirken darauf hin, daß diese Hauptfrage in der Arbeit der ILA zunehmend ihren Niederschlag findet. Dazu gehören insbesondere solche Probleme, die mit der weiteren Ausgestaltung der Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts unmittelbar verbunden sind, wie etwa Rechtsfragen der Rüstungsbegrenzung und der Abrüstung, des Verzichts auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen usw. Wie ist die Arbeit der ILA organisiert? Die laufende Arbeit der ILA wird vom Exekutivrat geleistet, zu dessen Mitgliedern u. a. alle Präsidenten der Ländersektionen zählen. Der Exekutivrat tagt zweimal jährlich und berichtet dem Generalrat, dem jeweils mehrere Mitglieder der Ländersektionen angehören. Dieser tagt in Verbindung mit den ILA-Kongressen, die im Abstand von zwei Jahren stattfinden. Die nächste Tagung wird im August in Paris abgehalten. Auf diesen Kongressen legen die ILA-Komitees schriftliche Berichte vor. Den ILA-Komitees zur Zeit sind es 15 gehören jeweils 30 bis 40 ILA-Mitglieder an. Die Berichte der Komitees werden nach entsprechender Überarbeitung unter Berücksichtigung der Diskussion auf dem ILA-Kongreß publiziert. Sie werden auch offiziell den Vereinten Nationen übermittelt, da die ILA Konsultativstatus B beim Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) und bei der UNESCO hat. Man kann davon ausgehen, daß diese Berichte auch in den jeweiligen Staaten mit Interesse zur Kenntnis genommen werden, da sehr viele Mitglieder der ILA in staatlichen Funktionen bzw. als Berater ihrer Außenministerien tätig sind. Sie erwähnten schon die Notwendigkeit, die progressive Entwicklung des Völkerrechts und seine Kodifikation zu fördern eine Aufgabe, die ja der UN-Vollversammlung in Art. 13 Abs. 1 Buchst, a der UN-Charta gestellt ist. Welchen Einfluß kann die ILA in dieser Hinsicht ausüben? Nehmen wir als Beispiel den bevorstehenden ILA-Kongreß in Paris. Er wird sich u. a. mit einigen globalen Problemen beschäftigen, so mit den Rechtsfragen einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung und des internationalen Umweltschutzes. Weiter stehen auf der Tagesordnung Probleme der Förderung der Menschenrechte, des internationalen Seerechts, vor allem im Zusammenhang mit der neuen UN-Kon-vention über das Seerecht, des Weltraumrechts usw. Behandelt werden auch solche Themen, mit denen sich zur Zeit die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (ILC) befaßt, z. B. Rechtsfragen der internationalen Wasserressourcen. Sie sehen: Es handelt sich durchweg um Themen, die derzeit auch in verschiedenen Gremien internationaler staatlicher Organisationen erörtert werden. Ich möchte nur an einem Beispiel verdeutlichen, wie die ILA zur progressiven Entwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts beitragen kann: Bereits seit 1948 beschäftigte sich die ILA mit neuen Problemen des Seerechts, z. B. Fragen der Ausbeutung des Festlandsockels. Eine ganze Reihe von Überlegungen fand dann auf der I. UN-Seerechtskon-ferenz 1958 Eingang in die Konvention über den Festlandsockel. 1966 wurde auf dem Kongreß in Helsinki ein Bericht zu den Fragen des Meeresbergbaus verabschiedet, also ein Jahr vor der Aufnahme der Tätigkeit des UN-Meeresboden-komitees und sieben Jahre vor Beginn der III. UN-Seerechts-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 221 (NJ DDR 1984, S. 221) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 221 (NJ DDR 1984, S. 221)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der zweckmäßigsten Zusammensetzung sind die politisch-operativen Schwerpunktaufgaben der operativen Diensteinheit Linie auf der Grundlage der Analyse der konkreten politisch-operativen Situation. Auf einige operative Schwerpunkte sowie wesentliche Bestandteile und Zielstellungen dieser Analyse sind wir bereits im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bekannt gewordenen geheimzuhaltenden Dokumente Gegenstände Informationen und anderen geheimzuhaltenden Tatsachen bleibt unabhängig von der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit von Übergangs- sowie Dienstbeschädigungsteilrentnern anderer bewaffneter Organe ist der Anspruch auf Rentenleistung durch Staatssicherheit gemäß Ziffer dieser Durchführungsbestimmung zu prüfen.

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