Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 220 (NJ DDR 1984, S. 220); 220 Neue Justiz 6/84 die Kooperationsbeziehungen in der Landwirtschaft für einen effektiven Einsatz des genossenschaftlichen Arbeitsvermögens zu nutzen. Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit ist eine hohe Qualität der Verfahrensdurchführung und der Entscheidungen. Die Prüfung und Entscheidung der Rechtsstreite in konsequenter Anwendung der LPG-rechtlichen Bestimmungen, das Aufdecken von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für den Konflikt und die zielgerichtete Auswertung der Verfahren tragen in beachtlichem Maße dazu bei, das LPG-Recht immer bewußter als Leitungsinstrument zu nutzen. Rechtsstreitigkeiten wegen Vergütung der genossenschaftlichen Arbeit sind von den Gerichten unter Beachtung der jeweiligen Vergütungs- und Prämienordnung der LPG (Ziff. 41 ff. LPG-MSt, Ziff. 35 ff. LPG-MBO) zu behandeln. Dabei ist konsequent solchen Erscheinungen entgegenzutreten, die der leistungsgerechten Vergütung widersprechen bzw. eine Reduzierung der Vergütung aus disziplinarischen Gründen und nicht nach den Grundsätzen des Leistungsprinzips erkennen lassen. Wird im Verfahren festgestellt, daß die Vergütungs- und die Prämienordnung der LPG das materielle Interesse der Genossenschaftsbauern an der Steigerung der Produktion und an der Senkung des Produktionsverbrauchs nicht genügend stimulieren, so ist die LPG darauf hinzuweisen, damit im Zusammenwirken mit den zuständigen örtlichen Staatsorganen eine entsprechende Überarbeitung der Ordnungen vorgenommen wird. Die konsequente Durchsetzung von Formen der leistungsabhängigen Differenzierung der Vergütung und der Prämien bzw. die eindeutige Festlegung von Kriterien für die differenzierte Vergütung und Prämierung sind bewährte Methoden. So stimulieren differenzierte Jahresendauszahlungen, die Anwendung von Produktionszuwachs- und Einsparungsprämien z. B. auch verbesserte Aufzuchtergebnisse in der Tierproduktion, die Senkung der Tierverluste und des Futteraufwands. In Verfahren wegen materieller Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern ist stärker auf die richtige Bewertung des durch die Pflichtverletzung eingetretenen Schadens und auf die eindeutige Feststellung der konkreten Schuldform als Voraussetzung für die richtige Bestimmung der materiellen Konsequenzen zu achten. Darüber hinaus kann es notwendig werden, durch Verfahrensauswertungen die LPG anzuhalten, Schlußfolgerungen für die zukünftige Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit zu ziehen. Dazu gehören z. B. auch Hinweise, wie die Schäden besser zu erfassen sind. So werden Beschädigungen der Technik, zusätzlich entstandene Kosten, Inventurdifferenzen bei Futtermitteln und Baumaterialien nicht immer als Schäden erkannt. Globale Festlegungen in der Betriebsordnung und in den Arbeits- und Stallordnungen führen zudem dazu, daß solche Schäden nur unvollständig gemeldet werden. Daher sind betriebsspezifische Konkretisierungen durch jede LPG erforderlich. Die LPGs sind in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Schäden aufzudecken und zu beseitigen. Exakte Protokolle und eindeutige Nachweise über Kosten erleichtern die genossenschaftlichen Leitungsmaßnahmen, um Schädigungen zu bewerten und subjektiv bedingte Schadenszufügungen zu erkennen. Nicht selten haben Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitglied und LPG ihre Ursache darin, daß die LPG ohne rechtliche Grundlage, wie sie z. B. § 40 Abs. 4 LPG-G bietet, oder ohne Vereinbarung mit dem Mitglied Beträge von der Vorschußzahlung oder Jahresendauszahlung einbehält. In diesen Streitfällen müssen die Bemühungen der Gerichte darauf gerichtet sein, offenbar gewordene Versäumnisse in der innergenossenschaftlichen Auseinandersetzung mit Mitgliedern, die Schaden am genossenschaftlichen Eigentum schuldhaft verursacht haben, zu überwinden. Erweisen sich Ersatzansprüdie von Genossenschaftsbauern gegenüber der Genossenschaft als begründet, ist die LPG in der Regel zu veranlassen, Schlußfolgerungen für die Verbesserung ihrer Leitungstätigkeit zu ziehen, um künftig ihre Mitglieder vor Schadenszufügung zu bewahren und Belastungen des genossenschaftlichen Eigentums zu vermeiden, die sich aus festgestellten Schadenersatzverpflichtungen (einschließlich der Kosten der gerichtlichen Verfahren) ergeben. Bei Entscheidungen von Rechtsstreitigkeiten wegen Vergütung für Schonarbeit (Ziff. 48 LPG-MBO) ist davon auszugehen, daß ein Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlung bei Schonarbeit nur dann besteht, wenn die Vollversammlung eine entsprechende Regelung getroffen hat (der Anspruch ergibt sich nicht aus § 216 AGB). War es dagegen erforderlich, einer Schwangeren, stillenden Mutter oder Mutter mit Kin- dern im Alter bis zu einem Jahr eine andere zumutbare Arbeit zu übertragen, so besteht Anspruch auf Durchschnittsvergütung, da hier die Regelungen über den besonderen Schutz der Frau im Interesse der Mutterschaft zur Anwendung kommen (Ziff. 46 LPG-MBO i. V. m. § 242 AGB). In diesen Verfahren tritt teilweise das Problem auf, daß die LPG nicht immer in der Lage ist, dem Mitglied Arbeitsaufgaben innerhalb der Genossenschaft zu übertragen, die seinem zeitweilig beeinträchtigten Gesundheitszustand entsprechen. In Auswertung solcher Feststellungen sollte auf eine stärkere Nutzung bestehender Kooperationsbeziehungen orientiert werden. So können u. E. Delegierungsverträge zwischen LPG und Mitglied über einen Einsatz beim Kooperationspartner auch für Zeiten der erforderlichen Schonarbeit ein geeignetes Mittel sein, um das genossenschaftliche Arbeitsvermögen effektiv zu nutzen. Die Verfahren in LPG-rechtlichen Streitigkeiten werden oft durch gerichtliche Einigungen (§ 46 ZPO) beendet. Diese sind geeignet, das genossenschaftliche Mitgliedschaftsverhältnis zu festigen, wenn damit der Konflikt auf der Grundlage des Rechts überwunden wird. Das Gericht hat daher dafür zu sorgen, daß LPG und Mitglied vor Abschluß der Einigung Kenntnis von den sich aus den LPG-rechtlichen Bestimmungen für sie ergebenden Rechten und Pflichten haben. Aufgaben der Schiedskommissionen in LPGs Entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen können auf Beschluß des Kreistags auch in LPGs Schiedskommissionen gebildet werden (§ 5 GGG). Ihre Einordnung in das Gerichtssystem und ihre Aufgaben in Abgrenzung zur Zuständigkeit der Vollversammlung und des Vorstandes sind exakt zu beachten. Mit der Erweiterung der Befugnisse der Schiedskommissionen9 wurde eine bessere Vorbeugung von Rechtskonflikten möglich, und ihr Einfluß auf die Verbesserung der Rechtsarbeit in den LPGs erhöhte sich. Dafür sind die erweiterten Kontrollrechte zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen und die Befugnis, Empfehlungen für die Verbesserung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu unterbreiten, besonders geeignet (§§ 15, 16 SchKO). Eine Aufgabe der staatlichen Organe besteht darin, die LPG-Vorstände dabei zu unterstützen, ihrer Verantwortung für die Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen gerecht zu werden (§ 32 GGG). Die Gerichte werden bei der Anleitung der Schiedskommissionen die besonderen Bedingungen für ihr Wirken in LPGs berücksichtigen. So treffen die Vollversammlung und der Vorstand innerhalb ihrer Zuständigkeit verbindliche Beschlüsse. Darüber erfolgt keine Beratung und Entscheidung durch die Schiedskommission. Entscheidungen der genossenschaftlichen Organe und des gesellschaftlichen Gerichts ergänzen sich sinnvoll. Dafür trägt der Vorstand eine besondere Verantwortung. Mit der Zuständigkeit der Schiedskommission (§ 14 GGG, § 17 SchKO) wurde zugleich der in § 42 LPG-G geregelte Gerichtsweg insofern konkretisiert, als über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Schiedskommission in einem erzieherischen Verfahren wegen Verletzung der Arbeitsdisziplin die Kreisgerichte befinden (§ 49 SchKO). 9 Vgl. H.-J. Heusinger, „Neues Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte (Begründung des Gesetzentwurfs vor der Volkskammer der DDR)“, NJ 1982, Heft 4, S. 146 ff.; H. Grleger, „Das Wesen der gesellschaftlichen Gerichte in der DDR“, Staat und Recht 1982, Heft 4, S. 311 ff. Fortsetzung von S. 212 Fachkreise, wie Ökonomen, Ingenieure, Gesellschaftswissenschaftler, Pädagogen und Mediziner, einbezogen wurden. So verfügt die VdJ erkennbar über gewachsene Möglichkeiten und Erfahrungen, aber zugleich auch über weitere Reserven, um, orientiert an den neuen Maßstäben und Anforderungen, mit hoher Aktivität für die Erfüllung der Beschlüsse der 7. Tagung des Zentralkomitees der SED zu wirken. , Den 35. Jahrestag der Gründung unserer Juristenvereinigung begehen wir in der Erkenntnis, daß Charakter, gesellschaftliche Stellung und Aufgaben der VdJ geprägt sind vom revolutionären Weg, den sie unter Führung der SED zurückgelegt hat und weiter beschreitet, daß die VdJ als kämpferische sozialistische Organisation der Juristen auch in Zukunft alle gesellschaftlichen Aufgaben, die sie sich zur Stärkung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und zur Sicherung des Friedens stellt, erfüllen wird.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden auf die Lösung der Schwerpunktaufgaben Gewährleistung einer zielstrebigen Informationsbeschaffung und die Prinzipien der Erfassung und Auswertung Einhaltung der Regeln der Konspiration Allseitige Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik im überwiegenden Teil nur Häftlinge wegen politischer Straftaten gibt. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, so erklärte mir Grau weiter, daß das politische System in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben zur Sicherung des Nationalen Dugendfestivals und der. anderen gesellschaftlichen Höhepunkte im Oahr der vorbereiten und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen einleiten und deren Durchsetzung streng kontrollieren.

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