Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 219

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 219 (NJ DDR 1984, S. 219); Neue Justiz 6/84 219 Pflanzenproduktion und die LPG Tierproduktion (Beschluß des Ministerrates vom 28. Juli 1977 [GBl.-Sdr. Nr. 937]) zur Rechtsanwendung ermächtigte Organisationen.5 6 Diese Befugnisse der LPG-Organe haben auch unmittelbar Konsequenzen für die Arbeit der Gerichte. So sind im gerichtlichen Verfahren nicht nur die entsprechenden Beschlüsse zur rechtlichen Gestaltung der LPG-Verhältnisse, sondern auch genossenschaftliche Entscheidungen zur Beilegung eines Rechtskonflikts zu beachten. Diese Befugnisse zur Rechtsanwendung durch die LPG-Organe schließen die Pflicht des Vorstandes und der Mitglieder ein, bei der Klärung von Streitigkeiten aus dem genossenschaftlichen Rechtsverhältnis, also der Mitgliedschaft, verantwortungsbewußt zusammenzuwirken. Zwischen den Beteiligten ist eine gütliche Einigung anzustreben (§ 42 Abs. 1 LPG-G). Dafür sind die Möglichkeiten, die die genossenschaftliche Demokratie bietet, noch breiter zu nutzen. Beispielsweise können bereits in den monatlichen Versammlungen der Brigaden und Abteilungen (Ziff. 71 Abs. 1 LPG-MSt) Rechte und Pflichten geklärt werden. Auch die Kommissionen des Vorstandes müssen in stärkerem Maße zur sachkundigen Klärung von Streitigkeiten genutzt werden. Dabei sind die unterschiedlichen Bedingungen in den LPGs für die schnelle Schlichtung eines Streitfalls, für eine gewissenhafte Prüfung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtskonflikten zu beachten.5 In größeren LPGs könnten sich spezielle genossenschaftliche Kommissionen vornehmlich mit der Aufklärung der Ursachen und Bedingungen von Rechtskonflikten befassen und dem Vorstand Entscheidungsvorlagen unterbreiten, was zur Qualifizierung seiner Leitungstätigkeit beitragen könnte. In anderen LPGs übernehmen die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit solche Aufgaben. Darüber hinaus hat jedes LPG-Mitglied das Recht, sich unmittelbar an den Vorstand oder an die Vollversammlung zu wenden und sein Anliegen vorzutragen (§42 Abs. 1 LPG-G). Nur diese Organe können unter Beachtung ihrer im Statut geregelten Zuständigkeit verbindliche Entscheidungen treffen (Ziff. 61 LPG-MSt). Die Anwendung des § 42 Abs. 1 LPG-G darf jedoch nicht dazu führen, in einem Rechtsstreit die gerichtliche Entscheidung davon abhängig zu machen, daß die Streitigkeit vorher in der LPG geklärt wird. Das Bemühen um eine genossenschaftliche Klärung oder die Entscheidung eines LPG-Or-gans ist in einem gerichtlichen Verfahren keine Sachurteilsvoraussetzung. Das gilt nur für bestimmte Forderungen der LPG, z. B. für die materielle Verantwortlichkeit eines LPG-Mitglieds (§ 40 Abs. 2 LPG-G). Zuständigkeit der Gerichte in LPG-Rechtssachen Die Gerichte sind in LPG-Rechtssachen zur Entscheidung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen der LPG und ihren Mitgliedern zuständig (§ 42 LPG-G), wenn nicht die endgültige Entscheidung der Vollversammlung (Ziff. 61 LPG-MSt) oder dem Rat des Kreises (§ 41 GöV) übertragen wurde. Für andere Streitigkeiten sind die Gerichte dann zuständig, wenn das in Rechtsvorschriften geregelt ist (vgl. §§ 5, 19 GGG; §§ 17, 48, 49 SchKO). So entscheiden die Gerichte über Einsprüche gegen eine Entscheidung der Schiedskommission in einem erzieherischen Verfahren wegen Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin durch ein LPG-Mitglied. Hierbei handelt es sich um eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit, und insofern wird § 42 LPG-G konkretisiert. Demgegenüber sind die Gerichte für die Entscheidung über Ansprüche und Streitigkeiten aus dem Sozialversicherungsverhältnis nicht zuständig, obwohl es auch hier vermögensrechtliche Streitigkeiten gibt. Sie ergeben sich aber nicht aus dem genossenschaftlichen Rechtsverhältnis, der Mitgliedschaft.7 Die spezifische Regelung über die Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung von LPG-rechtlichen Streitigkeiten berücksichtigt die Stellung der LPG in der sozialistischen Gesellschaft und ihre Befugnis, eigenverantwortlich die genossenschaftlichen Verhältnisse nach den Grundsätzen der genossenschaftlichen Demokratie zu gestalten. Dies schließt das Recht der LPG-Organe ein, über bestimmte Rechtsverhältnisse und darüber auftretende Streitigkeiten ausschließlich zu entscheiden (Ziff. 61 Abs. 2 LPG-MSt, §40 Abs. 2 LPG-G). Dazu zählen vor allem die Rechtsbeziehungen zur Verwirklichung der genossenschaftlichen Demokratie und der sozialistischen Betriebswirtschaft, die Beschlüsse über die Begründung und die Beendigung der Mitgliedschaft sowie die Festlegungen über die Beteiligung der Genossenschaftsbauern am Ergebnis des genossenschaftlichen Wirtschaftens (Vergütungs- normen). Verstoßen solche Beschlüsse gegen die Gesetzlichkeit, ist der Rat des Kreises befugt, diese fehlerhaften Entscheidungen aufzuheben, wenn das durch die LPG nicht selbst erfolgt (§ 41 GöV).8 Obwohl die Gerichte nur für die Entscheidung von bestimmten vermögensrechtlichen Streitigkeiten zuständig sind, müssen sie doch den komplexen Charakter der genossenschaftlichen Beziehungen beachten. So sind vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Beziehungen oftmals untrennbar miteinander verbunden. Daher ist ein LPG-rechtli-cher Konflikt nicht ohne weiteres darauf zu reduzieren, ob er vermögensrechtlichen Charakter trägt oder nicht. Die Gerichte sind angehalten, die Einheit der Rechte und Pflichten, ihre Wechselbeziehungen zu beachten und die Rechtsbeziehungen in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. So können einige vermögensrechtliche Streitigkeiten nur in Abhängigkeit davon entschieden werden, inwieweit entsprechende Festlegungen in der Betriebsordnung der LPG oder durch andere Festlegungen der Vollversammlung getroffen wurden (Ziff. 55 Abs. 2 LPG-MSt). Hierzu zählen z. B. der Vergütungsanspruch für Urlaub oder für Hausarbeitstag, der Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Schonarbeit für Schwangere und stillende Mütter. Dazu gehören auch vermögensrechtliche Streitigkeiten, die eng mit den nichtvermögensrechtlichen verbunden sind, aber dennoch eine selbständige Berechtigung haben und eine unterschiedliche Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitigkeiten durch die Gerichte und die Räte der Kreise ermöglichen. In diesen Fällen müssen die Gerichte eng mit den Räten der Kreise Zusammenwirken und ggf. eine Stellungnahme über die Entscheidung von nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten herbeiführen. Hierzu zählt z. B. auch eine noch ausstehende Entscheidung der Vollversammlung über die Beendigung der Mitgliedschaft als Voraussetzung für den Anspruch auf Austragung der Mitgliedschaft aus dem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung. Aufgaben und Wirksamkeit der Rechtsprechung Bei den Gerichten werden auf dem Gebiet des LPG-Rechts vorwiegend solche vermögensrechtlichen Streitigkeiten anhängig, die eng mit dem genossenschaftlichen Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. Es sind Rechtsstreitigkeiten über die leistungsgerechte Vergütung (§ 23 LPG-G), über Ausgleichszahlungen für Freistellungen und vorübergehend ausgeübte Schonarbeit (Ziff. 55 Abs. 2 LPG-MSt i. V. m. Ziff. 43, 44, 48 LPG-MBO), über Ersatzansprüche der Genossenschaftsbauern gegenüber ihrer LPG (§§ 36, 37 LPG-G) und über die materielle Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern (§§ 39 f. LPG-G). Mit der Rechtsprechung haben die Gerichte ihren spezifischen Beitrag zur Verwirklichung der Agrarpolitik des sozialistischen Staates zu leisten. Dabei kommt es insbesondere darauf an, das genossenschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande vor Schäden zu schützen und ökonomische Verluste zu verhindern, die Beteiligung der Genossenschaftsbauern am Ergebnis des genossenschaftlichen Wirtschaftens nach Menge und Qualität der geleisteten Arbeit zu gewährleisten, die genossenschaftliche Demokratie zu festigen, die Initiativen in der Genossenschaft zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs zu unterstützen, 5 Es ist ein Merkmal sozialistischer Demokratie, wenn bestimmte Machtbefugnisse auf dem Gebiet der Rechtsanwendung an gesellschaftliche Organisationen übertragen werden (vgl. Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Berlin 1976, Bd. 4, S. 311 f.). 6 Die Größe des Betriebes und der vielgliedrig organisierte Arbeitsprozeß, die umfangreiche Verantwortung des Vorstandes und die Struktur der Brigaden, die selbständig Produktionsprozesse ln Mehrschichtarbeit durchführen, sind zugleich Faktoren, die eine schnelle, differenzierte und sachkundige Beratung, Klärung und Entscheidung von Rechtskonflikten durch den Vorstand erschweren können. 7 So entscheidet über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall die Abteilung Sozialversicherung in den Kreisdirektionen bzw. Kreisstellen der Staatlichen Versicherung (8 S der VO über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR vom 9. Dezember 1977 [GBl. I 1978 Nr. 1 S. 1]). Ist der Genossenschaftsbauer mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er sich gemäß 8 1Q4 der VO Uber die Sozialversicherung an die Kreisbeschwerdekommission wenden (VO über die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR - BesChwerde-kommissionsordnung - vom 4. Mai 1979 [GBl. I Nr. 14 S. 106]). 8 Vgl. R. Stedlng, „Rechtsbeziehungen zwischen örtlichen Staatsorganen und LPGs“, NJ 1983, Heft 9, S. 355 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 219 (NJ DDR 1984, S. 219) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 219 (NJ DDR 1984, S. 219)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen. Dabei müssen solche bewährten Methoden der grenznahen Tiefensicherung, wie sie im Kreis Oranienburg erfolgreich praktiziert werden, ausgewertet und unter Beachtung der mit dem Vorgang zu erreichenden politisch-operativen Zielstellung wird in der abschließenden Einschätzung der Linie die Abschlußvariante des operativen Ausgongsmaterials in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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