Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 218

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 218 (NJ DDR 1984, S. 218); 218 Neue Justiz 6/84 Anforderungen an die Gerichte bei der Verwirklichung des LPG-Gesetzes MARGOT MÜLLER, Richter am Obersten Gericht Dozent Dr. sc. GÜNTER PULS, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Die rechtliche Weiterentwicklung der genossenschaftlichen Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, in deren Mittelpunkt das LPG-Gesetz vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 443) steht1, stellt auch an die Gerichte höhere Anforderungen, obwohl sie nur in zahlenmäßig geringem Umfang zur Entscheidung LPG-rechtlicher Streitigkeiten angerufen werden. Verwirklicht als spezifische Form staatlicher Leitung, ist die Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des LPG-Rechts darauf gerichtet, zum Schutz der genossenschaftlichen Produktionsverhältnisse, zur Unterstützung der LPGs und ihrer Mitglieder sowie zur Wahrung der Rechte und Pflichten der LPG-Mitglieder beizutragen. Das erreichen die Gerichte insbesondere dadurch, daß sie über die von der LPG oder ihren Mitgliedern geltend gemachten Ansprüche auf der Grundlage der zutreffenden rechtlichen Bestimmungen entscheiden, zusammen mit den Prozeßparteien darauf hinwirken, daß die konkreten Ursachen rechtlicher Konflikte aufgedeckt und analysiert werden, den Organen und Mitgliedern der LPG in den erforderlichen Fällen Hinweise für die Beseitigung festgestellter Ursachen von Rechtsstreitigkeiten und die zukünftige eigenverantwortliche Gestaltung der genossenschaftlichen Arbeits- und Lebensbedingungen geben, eine enge, aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen entwickeln. Aus den Regelungen des LPG-Gesetzes erwachsen folgende Aufgaben, die bei der Entscheidung von Streitfällen auf dem Gebiet des LPG-Rechts durch die Gerichte zu beachten sind: Leitung der LPG nach den Grundsätzen der genossenschaftlichen Demokratie Von grundlegender Bedeutung für die Tätigkeit aller staatlichen Organe und damit auch für die Gerichte auf dem Gebiet des LPG-Rechts ist die im 1. Abschnitt des LPG-Gesetzes geregelte Rechtsstellung der LPG. Insbesondere die Festlegungen über die Leitung der LPG nach den Grundsätzen der genossenschaftlichen Demokratie (§§ 1 Abs. 2, 5 LPG-G), die Formen der staatlichen Unterstützung und die LPG-recht-lichen Regelungsmethoden (§§ 6 ff. LPG-G) in ihrem Zusammenwirken Ausdruck der schöpferischen Verwirklichung des Leninschen Genossenscha'ftsplans stecken auch den prinzipiellen Rahmen für den Umfang der gerichtlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet ab. Sie ist Teil einer vielgestaltigen staatlichen Unterstützung der LPGs und ihrer Mitglieder, die darauf gerichtet ist, daß diese eigenverantwortlich auf der Grundlage der Rechtsvorschriften ihre genossenschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse gestalten (Art. 46 Verfassung). Die Wirksamkeit der staatlichen Anleitung kann daher nur im Einklang mit der weiteren Vervollkommnung der genossenschaftlichen Demokratie erhöht werden. Beide Aufgaben sind zwei Seiten eines untrennbaren Verhältnisses, einer Einheit, die entsprechend den herangereiften Bedingungen stets neu zu verwirklichen ist und in der Forderung nach weiterer Vertiefung des Bündnisses zwischen der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern ihre politische Grundlage findet (§ 6 Abs. 1 LPG-G). Es kommt darauf an, daß die Gerichte solche verbindlichen Entscheidungen treffen und noch stärker solche Formen der Tätigkeit entwickeln, die eine verantwortungsbewußte Arbeit innerhalb der LPG (einschließlich der eigenverantwortlichen Entscheidungen) auf der Grundlage LPG-recht-licher Bestimmungen fördern. Ein wichtiger Ausgangspunkt für weitere Überlegungen, wie die Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit zur Verwirklichung des LPG-Rechts erhöht werden kann, besteht darin, das Verhältnis von staatlicher Unterstützung und genossenschaftlicher Demokratie inhaltlich zu klären. Diese Anforderung ist nicht zu trennen von der Aufgabe der Gerichte, bei der Entscheidung von Streitfällen das sozialistische Eigentum in der LPG zu schützen, die Rechte der Genossenschafts- bauern und der LPG vor Verletzungen zu bewahren sowie dazu 'beizutragen, die Arbeitsorganisation in der LPG zu verbessern und die Mitglieder beim normengemäßen Verhalten zu unterstützen. Dazu ist es erforderlich, die Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung des LPG-Rechts stets aus der Sicht der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht zu bestimmen. So steht die erhöhte Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit in untrennbarem Zusammenhang mit der wachsenden Rolle der Volksvertretungen und ihrer Organe für die Leitung der LPGs. Dabei können die Gerichte ihren spezifischen Beitrag leisten. Die LPGs regeln nach den Grundsätzen der genossenschaftlichen Demokratie die gemeinsame Arbeit und ihre sozialen Beziehungen (§ 1 LPG-G). Dafür kommen die Prinzipien der Gleichberechtigung, der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe zur Anwendung, die sich seit Beginn der genossenschaftlichen Entwicklung bewährt haben. Ein wichtiger Grundsatz der genossenschaftlichen Demokratie beinhaltet die eigenverantwortliche Lösung der genossenschaftlichen Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der SED und der Rechtsvorschriften. Von besonderer Bedeutung ist die Hervorhebung der Regelungen über die gemeinsame Verfügung der LPG-Mitglieder über das genossenschaftliche Eigentum (§ 22 Abs. 3 LPG-G). So haben die Mitglieder nach genossenschaftlichen Verteilungsprinzipien Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft (§ 23 LPG-G). Ein zentrales Anliegen der gerichtlichen Tätigkeit muß in der Sicherung und Vervollkommnung der genossenschaftlichen Demokratie bestehen. Die gerichtliche Tätigkeit ist daher in enger Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen noch stärker mit der gesellschaftlichen Aktivität der Genossenschaftsmitglieder zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu verbinden.1 2 Mit ihren spezifischen Möglichkeiten können die Gerichte die eigenverantwortliche Gestaltung der Rechtsbeziehungen in den LPGs gut unterstützen. Da die eigenverantwortliche Gestaltung in Form der kollektiven Beschlußfassung wesentliche Grundlage rechtlicher Ansprüche ist, zugleich ein Merkmal der genossenschaftlichen Demokratie bildet und darüber hinaus auch einen entscheidenden Weg zur Verhütung und Lösung von Rechtskonflikten fozw. zur Aufdeckung kriminalitätsbegünstigender Faktoren darstellt, muß diese Seite der genossenschaftlichen Entwicklung auch bei der gerichtlichen Entscheidung einzelner LPG-rechtlicher Streitigkeiten besonders beachtet werden. Verantwortungsbewußte Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der LPG In Übereinstimmung mit ihrem Charakter als Produktionsbetrieb und politisch-soziale Gemeinschaft3 und ihrer Rechtsstellung sind die LPGs befugt, Entscheidungen sowohl zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Rechtsverhältnisse als auch zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten zwischen der LPG und ihren Mitgliedern zu treffen.4 Die LPGs sind vom Staat durch das LPG-Gesetz und die Musterstatuten für die LPG 1 Vgl. hierzu z. B. G. Rosenau, „Regelung des genossenschaftlichen Eigentumsrechts im neuen LPG-Gesetz“, NJ 1982, Heft 10, S. 443 ff.; R. Trautmann, „Leitung der LPG und Verwirklichung der genossenschaftlichen Demokratie“, NJ 1982, Heft 12, S. 532 ff.; R. Hähnert/ W. Schneider/E. Paul, „Materielle Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern nach dem neuen LPG-Gesetz“, NJ 1983, Heft 5, S. 187 ff. 2 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. 3 Vgl. Beschluß über die Auswertung des XII. Bauernkongresses der DDR Auszug vom 11. Juni 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 455). 4 Im LPG-Recht gibt es bisher kaum gesonderte Befugnisse für die Entscheidung von Streitigkeiten durch genossenschaftliche Organe. Sie müssen daher aus der Stellung und der Zuständigkeit der Organe abgeleitet werden. Gesonderte Regelungen gibt es für die Durchführung von Disziplinarverfahren und Entscheidungen über die materielle Verantwortlichkeit durch den Vorstand (Ziff. 47 LPG-MSt, § 40 LPG-G) sowie für den Ausschluß durch die Vollversammlung (Ziff. 16 Abs. 3 LPG-MSt).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 218 (NJ DDR 1984, S. 218) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 218 (NJ DDR 1984, S. 218)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie sind und sich daraus grundsätzliche Anforderungen für den Leiter ableiten. Diese Anforderungen sollen in der Diplomarbeit dargelegt werden.

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