Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 217

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 217 (NJ DDR 1984, S. 217); Neue Justiz 6/84 217 bei Wahrung der spezifischen Verantwortung jedes Organs zu sichern. Bei der Erarbeitung von Verfahrenskonzeptionen ist deren Unterschied zu den Untersuchungsplänen des Ermittlungsorgans zu beachten. Wir stimmen mit K. Moldenhauer8 überein, daß Verfahrenskonzeptionen vor allem „die Grundidee und die bestimmenden Seiten der bevorstehenden Untersuchungen“ widerspiegeln müssen, während Untersuchungspläne hauptsächlich zum Ausdruck zu bringen haben, „welche kriminalistischen Mittel und Methoden die geeignetsten sind“, um die jeweilige Straftat erfolgreich aufzuklären. Verfahrenskonzeptionen und Untersuchungspläne9 sind demnach keine identischen Leitungsmaßnahmen, doch bedingen u. E. Verfahrenskonzeptionen zwangsläufig differenzierte Maßnahmen der Untersuchungsplanung. Verfahrenskonzeptionen der hier dargestellten Art beziehen sich ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren. Überlegungen und Entscheidungen über die rechtspolitische Zielstellung der Hauptverhandlung in Strafsachen trifft das Gericht in eigener Verantwortung. Die Gerichte sind gehalten, bei umfangreichen, sachlich oder rechtlich komplizierten Verfahren, oder wenn die Sache das aus anderen Gründen erfordert, eine schriftliche Verhandlungskonzeption zu erarbeiten.10 11 Allerdings besteht ein bestimmter sachlicher Zusammenhang zu der bereits im Ermittlungsverfahren geleisteten konzeptionellen Arbeit. Er dokumentiert sich in den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens und der darauf beruhenden Anklage des Staatsanwalts, an die das Gericht nach eigenverantwortlicher Prüfung anknüpfen wird, um das rechtspolitische Anliegen des Strafverfahrens durch die einheitliche Verwirklichung aller Prinzipien, die ihm innewohnen, zu gewährleisten. Das Gericht wird, wenn das nach seiner Prüfung sachlich gerechtfertigt ist, vor allem konzeptionell fortführen, was im Ermittlungsverfahren zur Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte und zur Aufdeckung und Beseitigung straftatbegünstigender Bedingungen bereits eingeleitet worden ist. Inhalt von Verfahrenskonzeptionen Die inhaltliche Gestaltung von Verfahrenskonzeptionen hängt nicht nur von der konkreten Strafsache selbst ab, sondern wird auch maßgeblich von der Beurteilung ihres Zusammenhangs mit den durch sie berührten gesellschaftlichen Beziehungen und Prozessen beeinflußt. Verfahrenskonzeptionen dürfen deshalb nicht in ein Schema gefaßt werden. Im folgenden sollen einige Gegenstandsbereiche als mögliche Inhalte von Verfahrenskonzeptionen hervorgehoben werden: die Herausarbeitung des rechtspolitischen Zieles der konkreten Untersuchungen und die Kennzeichnung der konkreten gesellschaftlichen Zusammenhänge zwischen dem zu untersuchenden strafrechtlich relevanten Sachverhalt und dem angegriffenen Bereich bzw. die Einordnung dieses Sachverhalts in eine konkrete sicherheitspolitische Situation (z. B. bei der Untersuchung des Verdachts einer Wirtschaftsschädigung gemäß §§ 166, 167 StGB die Einordnung in die Havariesituation des jeweiligen Betriebes); die Bestimmung der Grundlinie der Untersuchungen (das schließt eine Differenzierung der Untersuchungen, ggf. ihre thematische Begrenzung, ein11) und ihrer hauptsächlichen Mittel und Methoden sowie ihrer voraussichtlichen Dauer; Festlegungen zur Mitwirkung und Mobilisierung gesellschaftlicher Kräfte; Maßnahmen zur Aufklärung, Auswertung und Überwindung von straftatbegünstigenden Bedingungen; Festlegungen zur Koordinierung und Zusammenarbeit mit Kontroll- und Revisionsorganen, anderen staatlichen Organen oder gesellschaftlichen Organisationen sowie zur Einbeziehung von Sachverständigen; Maßnahmen zur Sicherung der Schadenswiedergutmachung (z. B. durch Erlaß eines Arrestbefehls u. a.); Hinweise auf Informationspflichten gegenüber anderen staatlichen Organen oder gesellschaftlichen Organisationen. Ausarbeitung von Verfahrenskonzeptionen Die Ausarbeitung von Verfahrenskonzeptionen setzt voraus, daß genügend Ausgangsdaten über den zu untersuchenden strafrechtlich relevanten Sachverhalt vorliegen. Das ist in der Regel spätestens nach Abschluß der Anzeigenprüfung gegeben, so daß in den meisten Fällen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch geklärt werden kann, ob eine Verfahrenskonzeption auszuarbeiten ist oder nicht.12 Die Notwendigkeit dazu kann sich aber auch erst im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens ergeben, wenn neue Umstände oder rechtspolitisch bedeutsame Zusammenhänge bekannt werden, die ein konzeptionelles Durchdenken erfordern. Vor der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Verfahrenskonzeption ist es u. U. geboten, in dem durch den zu untersuchenden Sachverhalt berührten gesellschaftlichen Bereich Feststellungen für die Beurteilung der Zusammenhänge der konkreten Handlung zu treffen, um Konsequenzen für die Ermittlungsführung zu sichern. Das geschieht in der Praxis z. B. durch Konsultationen mit verantwortlichen Leitern der jeweiligen Staats- und Wirtschaftsorgane oder der Kombinate und Betriebe oder der Kontroll- und Revisionsorgane. Bei der Ausarbeitung eigener Verfahrenskonzeptionen von Untersuchungsorgan und Staatsanwalt ist die gegenseitige Konsultation eine selbstverständliche Form der Zusammenarbeit. In Strafverfahren mit einem hohen Schwierigkeitsgrad der Aufklärung hat es sich besonders im ökonomischen Bereich als nützlich erwiesen, die entsprechenden staatlichen Kontroll- und Revisionsorgane unmittelbar in die Erarbeitung der Verfahrenskonzeptionen einzubeziehen. Dadurch wird nicht nur die Sachkunde dieser Organe für die Bestimmung der konzeptionellen Zielrichtung und Bearbeitung dieser Strafsachen genutzt, sondern sie werden auch verbindlicher als sonst an den Untersuchungen beteiligt. Zugleich können sie ihren speziellen Beitrag zur Aufklärung der konkreten Handlung besser aus der Gesamtsicht der entwickelten rechtspolitischen Zielstellung der Untersuchungen herleiten. Verfahrenskonzeptionen sind schriftlich auszuarbeiten und zu dokumentieren; sie sind Grundlage der Kontrolle der Untersuchungen durch den Staatsanwalt und Ausgangsorientierung für die Erarbeitung von Untersuchungsplänen. Im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens sind sie ggf. zu präzisieren, zu korrigieren oder zu ergänzen. Verfahrenskonzeptionen sind dann nicht sinnvoll, wenn bereits ein hoher Aufklärungsgrad mit den Ermittlungen erreicht und das Ermittlungsverfahren selbst schon weit fortgeschritten ist Das ergibt sich daraus, daß sie dem Wesen nach planende, zielbestimmende Leitungsmaßnahmen sind. Die Erfahrungen haben ergeben, daß die Leitung der Ermittlungsverfahren in bedeutsamen Strafsachen mit Hilfe staatsanwaltschaftlicher Verfahrenskonzeptionen zur Erhöhung der Qualität der Ermittlungen und der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Ermittlungsverfahrens beigetragen hat. Zugleich erweist sich, daß Verfahrenskonzeptionen auf diese Strafsachen beschränkt bleiben müssen. In den übrigen Ermittlungsverfahren bildet in der Regel die allgemeine Anleitung und Kontrolle durch den Staatsanwalt (Beratung mit dem Kriminalisten; Kontrolle und Einschätzung von Zwischenergebnissen der Ermittlungen; Erteilung von Weisungen zur Führung bestimmter Ermittlungen; Teilnahme an einzelnen Ermittlungshandlungen u. a.) eine sichere Basis für überzeugende Entscheidungen. 8 K. Moldenhauer, a. a. O., S. 44. 9 Vgl. hierzu R. Ackermann, „Einige Probleme der kriminalistischen Untersuchungsplanung“, Forum der Kriminalistik 1976, Heil S, S. 21. 10 Vgl. Bericht des Präsidiums an die 4. Plenartagung des Obersten Gerichts am 21. Dezember 1982 „Die Hauptverhandlung erster Instanz ln Strafsachen Ihre Bedeutung für die Durchsetzung des sozialistischen Rechts und die Rechtserziehung der Bürger“, in: Informationen des Obersten Gerichts der DDR Nr. 1/1983, S. 9; ferner H. Pompoes/R. Schindler, „Zur Arbeit mit Verhandlungskonzeptionen“, NJ 1972, Heft 12, S. 345 ff. 11 Darauf verweist zutreffend K. Moldenhauer, a. a. O., S. 42. 12 Nach den Praxisuntersuchungen wurden Verfahrenskonzeptionen ln etwa 80 Prozent der FäUe bereits ln diesem Verfahrensstadium erarbeitet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 217 (NJ DDR 1984, S. 217) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 217 (NJ DDR 1984, S. 217)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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