Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 21

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 21 (NJ DDR 1984, S. 21); Förderung der Erfindertätigkeit und Rechtsschutz für Erfindungen Dr. FRANZ JONKISCH, Leiter der Hauptabteilung Recht des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz für Erfindungen Patentgesetz vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 277) wurde in Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED ein wichtiger Teilbereich des sozialistischen Rechts auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik neu gestaltet.1 Ziel des neuen Patentgesetzes ist es, noch wirksamer das Hervorbringen schöpferischer Ergebnisse in Forschung und Entwicklung zu stimulieren und ihre schnelle und umfassende Nutzung im Interesse der Beschleunigung des Wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu fördern. Es ist damit zugleich eine Maßnahme des sozialistischen Staates zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie der 80er Jahre. Die Neuregelung schließt unmittelbar an die Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zur Förderung des erfinderischen Schaffens an, die in den vergangenen Jahren einen nachhaltigen Aufschwung des erfinderischen Schaffens in unserer Republik bewirkt haben.1 2 Die Tätigkeit der Erfinder hat in den letzten Jahren zunehmend an Breite gewonnen und volkswirtschaftlich beachtliche Ergebnisse hervorgebracht. Im Jahre 1982 wurden 8 584 Erfindungen zum Patent angemeldet (1978 waren es 5 692 Patentanmeldungen). Diese dynamische Entwicklung hat sich 1983 fortgesetzt. Nach der Anzahl der zum Patent angemeldeten Erfindungen nimmt die DDR den 7. Platz in der Welt ein. Das ist das Ergebnis der ständig gewachsenen Patentergiebigkeit vor allem in den zentralgeleiteten Kombinaten der Industrie und des Bauwesens. Von besonderem Gewicht ist, daß der volkswirtschaftliche Nutzen aus Erfindungen in den vergangenen Jahren rasch gewachsen ist. Die planmäßige Lenkung des erfinderischen Schaffens auf Schwerpunkte der volkswirtschaftlichen Entwicklung hat bewirkt, daß Erfindungen einen wachsenden Anteil an der Vervollkommnung der technisch-ökonomischen Kennziffern von Erzeugnissen im Vergleich zum international bekannten Stand haben und daß immer mehr neue Erzeugnisse Vorteile im Funktionsprinzip oder in der Konstruktion aufweisen und vorhandene oder neu entstandene Bedürfnisse mit neuen Gebrauchseigenschaften befriedigen. Erfindungen tragen zunehmend zur Erhöhung des Neuheitsgrades von Erzeugnissen bei und verbessern damit deren Konkurrenzfähigkeit auf den internationalen Märkten.3 4 5 In konsequenter Fortführung der erreichten Ergebnisse geht es darum, das schöpferische Niveau der wissenschaftlich-technischen Leistungen weiterhin spürbar zu verbessern. Die steigenden Ansprüche bei der Versorgung der Bevölkerung und die Erfordernisse des Exports verlangen mehr Erzeugnisse, die sich durch originelle Ideen in den Gebrauchseigenschaften auszeichnen. Das stellt zugleich höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit, die schöpferische Arbeit zu entwickeln. Wachsende Anforderungen an die Förderung des erfinderischen Schaffens Die Verwirklichung der ökonomischen Strategie der Partei der Arbeiterklasse für die 80er Jahre verlangt, das bedeutende geistige Potential der DDR so zu nutzen und zu entwickeln, daß aus den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ein maximaler Zuwachs an ökonomischer Kraft gewonnen und die ökonomische Wirksamkeit von Wissenschaft und Technik ständig erhöht wird/1 Die Verwirklichung dieses Anliegens wirksam zu unterstützen ist ein grundlegendes Ziel des neuen Patentgesetzes. Deshalb konnte sich die Neuregelung auch nicht auf die Gestaltung des Rechtsschutzes für Erfindungen im engeren Sinne beschränken, sondern sie bestimmt vor allem in ihren Grundsätzen (§§ 2 bis 7) die prinzipiellen Anforderungen zur Förderung der Erfindertätigkeit und zur effektiven Verwertung ihrer Ergebnisse. Damit geht das neue Gesetz weit über den Regelungsbereich des Patentgesetzes vom 6. September 1950 (GBl. Nr. 106 S. 989) hinaus und stimmt mit den entsprechenden Rechtsvorschriften der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Länder überein. Ein Wesenszug des sozialistischen Erfinder- und Patentrechts ist, daß es die Förderung des erfinderischen Schaffens durch den sozialistischen Staat unmittelbar gestaltet. Dieser fördert die Tätigkeit der Erfinder auf vielfältige Weise. Er gewährt ihnen umfassende Rechte. So heben die Grundsätze des neuen Gesetzes vor allem das Recht der Erfinder auf den Schutz der erfinderischen Ergebnisse, das Recht auf moralische und materielle Anerkennung ihrer Leistungen und das Recht auf den Schutz1 ihrer Persönlichkeitsrechte hervor. Diese Rechte werden sowohl im Gesetz selbst (§§10 ff.) als auch in anderen Rechtsvorschriften im einzelnen ausgestaltet, so z. B. in der VO über die Arbeit mit Schutzrechten vom 31. Januar 1980 (GBl. I Nr. 7 S. 49). Die Erfinder haben nach §18 dieser VO insbesondere das Recht auf planmäßige Überleitung und Benutzung ihrer Erfindungen sowie Mitwirkungsrechte im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung schutzrechtlicher Maßnahmen. Der sozialistische Staat fördert das erfinderische Schaffen vor allem durch die Tätigkeit seiner Organe und der sozialistischen Betriebe. Die Entwicklung der Erfindertätigkeit in unserer Republik hat gezeigt, daß Breite und Niveau des erfinderischen Schaffens entscheidend von einer hohen Anforderungen genügenden Leitungstätigkeit in Forschung und Entwicklung abhängen. Vor allem ist die Tätigkeit der Erfinder auf Schwerpunkte des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu orientieren, damit noch größere schöpferische Ergebnisse in Forschung und Entwicklung erreicht werden. Dazu sind durch wissenschaftlich-technische Aufgabenstellungen, die von einer kompromißlosen Einschätzung des international erreichten Niveaus ausgehen, die schöpferischen Potenzen der Erfinder noch stärker herauszufordern. Die Übertragung anspruchsvoller Aufgaben und die Festlegung entsprechender Zielstellungen in den Pflichtenheften ist eine der wirkungsvollsten Formen der Förderung des erfinderischen Schaffens.3 Die in den Grundsätzen des Patentgesetzes (insb. in § 4) festgelegten Aufgaben der staatlichen Organe und der sozialistischen Betriebe gehen von diesen Erfordernissen aus und machen zugleich deutlich, daß der Maßstab für den Beitrag des erfinderischen Schaffens zum wissenschaftlich-technischen Fortschritt vor allem in der ökonomischen Wirksamkeit der Erfindungen bei ihrer Anwendung in der materiellen Produktion besteht. Damit in Übereinstimmung steht der in § 2 Abs. 1 des Gesetzes formulierte Grundsatz, daß die Leistungen der Erfinder entsprechend dem Beitrag der Erfindungen zur Effektivitätsentwicklung und zur Steigerung der Wirtschaftskraft der DDR gewürdigt werden. Die allseitige Förderung des erfinderischen Schaffens stellt wachsende Ansprüche an die ständige Vervollkommnung aller leitungsmäßigen, organisatorischen und informationellen Bedingungen für die Tätigkeit der Erfinder in den sozialistischen Betrieben und naturwissenschaftlich-technischen Einrichtungen. Eine Atmosphäre des Vordringens in technisches Neuland, Risikobereitschaft, moderne Arbeitsorganisation, die umfassende Information über den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik und die konsequente Würdigung erfinderischer Leistungen entsprechend ihrem Beitrag zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 119.' 2 Vgl. z. B. den Beschluß des Ministerrates über Maßnahmen zur Förderung der Erfindertätigkeit vom 2. März 1978 (GBl. I Nr. 7 S. 101). * 3 Vgl. H. Dohlus, Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1983, S. 32. 4 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, a. a. O., S. 50; W. Felfe, Aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1QOO Q 07 5 Vgl.’ W. Felfe, a. a. O., S. 27. Neue Justiz 1/84 ~ 21 Neue Rechtsvorschriften;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 21 (NJ DDR 1984, S. 21) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 21 (NJ DDR 1984, S. 21)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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