Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 190 (NJ DDR 1984, S. 190); 190 Neue Justiz 5/84 Bei anderen gelesen BRD-Bundesgerichtshof legalisiert Wuchermieten Auch bei nachgewiesenen überhöhten Mietforderungen kann nach einem jetzt gefällten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) der Mieter keine Reduzierung auf die ortsübliche Miete verlangen, er muß eine Überschreitung der Vergleichsmiete in „gesetzlich zulässigem Rahmen“ in Kauf nehmen. Ein Mieter hatte wegen Überschreitens der ortsüblichen Miete um mehr als 50 Prozent auf Herabsetzung der Miete geklagt. Die Vorinstanz gab dem Kläger insoweit recht, als sie die Forderung des Vermieters als unangemessen hoch und damit als Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz (§5) ansah. Der geforderten Reduzierung auf die ortsübliche Miete stimmte der BGH allerdings nicht zu. Vielmehr sei ein Mietpreis als zulässig zu betrachten, der zwar über der Durchschnittsmiete, aber unter der Grenze des Wirtschaftsstrafgesetzes liege. Obwohl die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart andere Auffassungen vertreten, hielt das OLG Hamm einen Aufschlag von 20 Prozent auf die ortsübliche Miete für noch zulässig. Diese Rechtsauffassung wurde mit dem BGH-Urteil voll bestätigt. (Aus: Unsere Zeit [Düsseldorf] vom 16. Februar 1984, S. 1) In den parlamentarischen Systemen findet die Mitwirkung an der Regierungsbildung in der Regel in einem Dreieck statt: Das Staatsoberhaupt ernennt den Regierungschef, der seinerseits die Regierungsmitglieder ernennt; das Parlament (praktisch die Regierungsmehrheit im Parlament) spricht der Regierung das Vertrauen aus. „Das Recht des Parlaments auf Regierungsbildung wird auf die eine oder andere Weise durch Klauseln oder praktische Einschränkungen ergänzt, die von der Exekutive festgelegt werden.“7 Die Mitwirkung des Parlaments an der Regierungsbildung in präsidialen Republiken ist in der Regel minimal, wenngleich u. U. propagandistisch wirkungsvoll. So hat der Senat der USA in fast 200 Jahren nur in acht Fällen vom Präsidenten ernannte Minister nicht bestätigt. Die der Bestätigung vorangehenden Anhörungen vor den zuständigen Ausschüssen des Senats sind aber gleichwohl von großer publizistischer Wirkung. Das Recht des Parlaments, eine Regierung aus dem Amt zu drängen, ist in den meisten Verfassungen der parlamentarischen Systeme durch bestimmte Klauseln eingeschränkt. Dieses Recht sichert auch kein konstitutionelles Übergewicht des Parlaments, weil es in der Regel durch die Möglichkeit neutralisiert wird, daß die Regierung das Parlament auflösen kann. Schließlich stehen auch die Gerichte mehr oder weniger unter Regierungskontrolle. Die Richter werden vom Staatsoberhaupt, von der Regierung oder von besonderen Behörden ernannt, die von der Regierung abhängig sind. In den USA ernennt der Präsident die Richter des Obersten Gerichts, die ihrerseits über die Verfassungsmäßigkeit der vom Kongreß erlassenen Gesetze zu entscheiden haben. In Frankreich und Italien führt der Präsident der Republik zugleich den Vorsitz im Obersten Rat der Gerichtsbehörde. Das Prinzip, daß die Richter dem Gesetz unterworfen sein sollen, wird durch die Verfassungsgerichte auf den Kopf gestellt. Diese stichwortartigen Hinweise verdeutlichen, daß es in den entwickelten kapitalistischen Staaten zwar Elemente der Gewaltenteilung gibt und wohl auch weiterhin geben wird. Der „ewige Charakter“ aber, den bürgerliche Theoretiker der auf Gewaltenteilung beruhenden Regierungsform zuschreiben wollten, ist eine Fiktion. Gewaltenteilungs-Doktrinen als Waffe im ideologischen Kampf gegen den Sozialismus Die sozialistische Revolution als radikalste Bewegung der unterdrückten Klassen bricht mit allen überkommenen For- men der Staatsorganisation. Dem neuen Inhalt Herrschaft der Arbeiterklasse im Bündnis mit den werktätigen Bauern sind die Formen der Beziehungen zwischen den Staatsorganen adäquat. Dabei sind in der Übergangsperiode, in der Etappe der antifaschistisch-demokratischen Macht, der revolutionär-demokratischen Diktatur, Phasen einer Teilung der Macht möglich, die sich als Teilung der Gewalten und als Widersprüche zwischen den Gewalten äußern können.8 In dieser Phase vollziehen die Ideologen der Bourgeoisie eine prinzipielle Wende in der Richtung ihrer Argumentation. Während sie vor der sozialistischen Revolution keinerlei Teilung der Macht zwischen Bourgeoisie und Arbeiterklasse auch nur ins Auge gefaßt hatten, reaktivieren sie jetzt den sozialen Inhalt der Gewaltenteilungslehre und wenden sie gegen die die gesamte Macht anstrebende Arbeiterklasse. Es gibt sowohl aus den ersten Jahren der Sowjetmacht als auch aus den ersten Jahren der europäischen Volksdemokratien zahlreiche Beispiele dafür, wie sich die Bourgeoisie mit der Erbitterung einer dem Untergang geweihten Klasse an die Unabhängigkeit der Gewalten klammerte. In ihr sah sie einen Rückhalt für ihren Widerstand gegen die fortschreitende Revolution. Auch in den konterrevolutionären Forderungen, die in der Gegenwart von außen und zum Teil auch von innen gegen die sozialistischen Staaten vorgetragen werden, spielen Forderungen nach Gewaltenteilung eine beträchtliche Rolle. Dabei geht es hier dem sozialen Inhalt nach um eine Teilung der Macht der Arbeiterklasse. Ihre Schwächung ist die Vorstufe zur Restauration der ungeteilten Herrschaft der Bourgeoisie. Dabei sind bei allen Varianten bestimmte, immer wiederkehrende Forderungen zu beobachten: Eine der Hauptforderungen ist auf die Trennung der kommunistischen Partei von der politischen Macht, auf die Beseitigung der führenden Rolle der Partei gerichtet. Eine weitere der beständigen konterrevolutionären Forderungen wird in die Formel gekleidet, daß es ohne politische Opposition keine Demokratie geben könne. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, daß es den Gegnern des Sozialismus gar nicht um Demokratie oder deren Verbesserung, sondern um die Schaffung von Möglichkeiten geht, sich der sozialistischen Staatsmacht auf „legale“ Weise entgegenzustellen. Opposition ist kein notwendiges Attribut der Demokratie. Die Opposition der Reaktion ist stets gegen die Demokratie gerichtet Die dritte traditionelle Säule konterrevolutionärer Angriffe drückt sich in der Behauptung aus, im sozialistischen Staat herrsche infolge des Fehlens von Gewaltenteilung Willkür, er sei kein „Rechtsstaat“. Zugleich scheut sich die Konterrevolution nicht, unter Verletzung des Rechts des sozialistischen Staates auf die Untergrabung der politischen Macht der Arbeiterklasse hinzuwirken. Die den sozialistischen Staaten von der offenen oder verschleierten Konterrevolution offerierten Modelle unterscheiden sich lediglich in Einzelheiten. Im Kern laufen sie entweder auf die Restauration des bürgerlichen Parlamentarismus oder wie im Falle des 1981 von der konterrevolutionären „Konföderation für ein unabhängiges Polen“ (KPN) ausgearbeiteten Verfassungsprojekts auf die offen despotische Diktatur der Reaktion hinaus. * Die politische Praxis zeigt, daß in kapitalistischen Staaten die Staatsmacht in ihrem gesamten Mechanismus ungeteilte politische Herrschaft der Bourgeoisie ist und daß sich in der Trennung der staatlichen Organe in Legislative, Exekutive und Judikative nur die Arbeitsteilung bei der Ausübung dieser Klassenherrschaft ausdrückt. Die bürgerliche Gewaltenteilungslehre hat deshalb lediglich das Ziel, bei den Volksmassen rechtsstaatliche Illusionen zu erzeugen und das Wesen kapitalistischer Klassenherrschaft zu verschleiern. 7 J. Radew, Die Lehre von der Gewaltenteilung, Sofia 1983, S. 54 (russ., Manuskript). 8 Vgl. R. Mand/K.-H. Schöneburg, „Politisches System der antifaschistisch-demokratischen Macht und revolutionärer Prozeß (1945 bis 1949)“, Staat und Recht 1980, Heft 7, S. 589 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 190 (NJ DDR 1984, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 190 (NJ DDR 1984, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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