Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 16

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 16 (NJ DDR 1984, S. 16); 16 Neue Justiz 1/84 Aus anderen sozialistischen Ländern 50 Jahre „Sozialistitscheskaja sakonnost“ Vor 50 Jahren im Januar 1934 erschien das erste Heft unserer sowjetischen Bruderzeitschrift „Sozialistitscheskaja sakonnost“ (Sozialistische Gesetzlichkeit). Rechnet man die 12 Jahre ihrer 1922 gegründeten Vorgängerin, der „Wochenzeitschrift der Sowjetjustiz“, hinzu, so hat sie bereits zwei Generationen sowjetischer Juristen begleitet. Als Organ der damaligen Volkskommissariate für Justiz der UdSSR und der RSFSR, der Staatsanwaltschaften der UdSSR und der RSFSR sowie der Obersten Gerichte der UdSSR und der RSFSR geschaffen, hat sie in dem vergangenen halben Jahrhundert einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Rechtspolitik der KPdSU, zur Festigung der sowjetischen Staats- und Rechtsordnung, zur Erziehung und Weiterbildung der juristischen Kader sowie zur Mobilisierung der gesellschaftlichen Kräfte zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen geleistet. Unter den Publikationen des ersten Jahrgangs der „Sozialistitscheskaja sakonnost“ ist vor allem die berühmte Rede Michail Kalinins über die Arbeit der Volksgerichte und der örtlichen Staatsanwaltschaften zu nennen, die er 1934 anläßlich des 10. Jahrestages der Bildung des Obersten Gerichts der UdSSR gehalten hatte eine Rede, die auf die politisch-ideologische Erziehung der Justizkader nicht nur der Sowjetunion, sondern auch der DDR nachhaltigen Einfluß ausübte (sie wurde 20 Jahre später in NJ 1954, Heft 9, S. 253 ff., nachgedruckt). Von Anfang an hat die Zeitschrift eine besonders wichtige Rolle bei der Entwicklung der sowjetischen Staatsanwaltschaft gespielt entstand sie doch im Zusammenhang mit der Schaffung der einheitlichen zentralen Staatsanwaltschaft der UdSSR im Jahre 1933. Die Veröffentlichungen waren darauf gerichtet, die Organisation der Staatsanwaltschaft zu vervollkommnen, die Tätigkeit der Staatsanwälte und Untersuchungsführer auf ein höheres Niveau zu heben, sie gesellschaftlich wirksamer zu gestalten. Die Zeitschrift förderte den Erfahrungsaustausch der Praktiker, verallgemeinerte gute Beispiele aus allen Gebieten der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit, äußerte sich kritisch zu Mängeln in der Arbeit und half bei der Lösung von Problemen, die beim Kampf um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit auftauchten. Zugleich bewährte sie sich als Organisator einer engen Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis. Zu den Sachkomplexen, denen sich die Zeitschrift in ihrem ersten Jahrzehnt zuwandte, gehörten u. a. die theoretischen Grundlagen des sowjetischen Gerichtsverfahrens, die Prinzipien des Gerichtsrechts sowie des Straf- und des Zivilprozeßrechts, die Methodik und Taktik der Untersuchungsführung. Während des Großen Vaterländischen Krieges wurden Fragen der Verantwortlichkeit für Verbrechen gegen den Frieden und die Menschheit, für Kriegsverbrechen und für Verbrechen gegen den Sowjetstaat behandelt. In den ersten Nachkriegsjahren stand die Diskussion über den Inhalt der Begriffe Recht und Gesetzlichkeit sowie Verantwortlichkeit und Schuld, über das Wesen der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft, über Institutionen einzelner Rechtszweige im Zentrum der Veröffentlichungen. Die Jahre nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) waren mit dem Beginn der Kodifizierung wichtiger Rechtsgebiete, mit der stärkeren Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte sowie mit einem Aufschwung in der Rechtswissenschaft verbunden. Dies widerspiegelte sich auch in der Zeitschrift „Sozialistitscheskaja sakonnost“. In ihr wurde die Diskussion über die Gestaltung der Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung, der Strafgesetzgebung sowie des Strafprozeßrechts der UdSSR und der Unionsrepubliken geführt drei bedeutsame Rechtsakte, die im Dezember 1958 vom Obersten Sowjet der UdSSR angenommen wurden. In den Jahren danach wurden die Entwürfe der im Dezember 1962 beschlos- senen Grundlagen der Zivilgesetzgebung sowie der im Dezember 1961 angenommenen Grundlagen des Zivilprozeßrechts der UdSSR und der Unionsrepubliken erörtert. Gegenstand eines lebhaften Erfahrungsaustauschs und wissenschaftlichen Meinungsstreits in der Mitte der 60er Jahre waren Fragen des Systems der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit, der Effektivität der Strafe, insbesondere des kurzzeitigen Freiheitsentzugs, der bedingten Verurteilung und der bedingten Strafaussetzung. Gleichzeitig wurden gute Beispiele für neue Wege, Formen und Methoden der Mitwirkung der Werktätigen an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung gerichtlicher Verfahren verallgemeinert. In jenen Jahren entwickelte sich die staatsanwaltschaftliche Aufsicht zu einer selbständigen Wissenschaftsdisziplin in der UdSSR. In den Spalten der „Sozialistitscheskaja sakonnost“ wurde über Wesen, Grenzen, Formen und Methoden der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht diskutiert. Dabei standen u. a. solche praktisch bedeutsamen Fragen, wie das Wechselverhältnis von Aufsicht und Kontrolle, das Zusammenwirken der Staatsanwaltschaft mit Organen der Volkskontrolle, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen im Mittelpunkt. Mit besonderer Aufmerksamkeit wandte sich die Zeitschrift mit Beginn der 60er Jahre, als sich die sowjetische Kriminologie als selbständiger Forschungsgegenstand herausgebildet hatte, den komplizierten Problemen der Kriminalitätsursachen und der Persönlichkeit der Straftäter zu. An der Erörterung des Gegenstandes und der Aufgaben der Kriminologie, am Meinungsstreit über die Ursachen der Kriminalität im allgemeinen und einzelner Straftatengruppen im speziellen sowie am Gedankenaustausch über die wirksamsten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten beteiligten sich u. a. die auch in der DDR gut bekannten sowjetischen Rechtswissenschaftler Herzenson, Karpez, Kudrjawzew und Swirbul. Der gemeinsame Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 30. Juli 1970 „Über Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft“ sowie der ihm folgende Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über die Bildung des Ministeriums der Justiz der UdSSR stellten die Zeitschrift vor neue Aufgaben. Sie wuchs über den engen Rahmen eines Fachorgans für Juristen hinaus. In zunehmendem Maße wurden auch Partei- und Staatsfunktionäre, Leiter in den verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft, Funktionäre gesellschaftlicher Organisationen, ehrenamtliche Kräfte der Justiz- und Sicherheitsorgane sowie viele an Rechtsfragen interessierte Bürger zu ständigen Lesern der Zeitschrift. Die Auflage der „Sozialistitscheskaja sakonnost“, die im Jahr 1934 nur etwa 5 000 Exemplare gezählt hatte, stieg in den Jahren bis 1978 auf rund 230 000 Exemplare an. Ebenso wie der Leserkreis veränderte sich auch die Zusammensetzung der Autoren: führende Funktionäre des Parteiapparates, Minister und Leiter anderer staatlicher Organe, Wirtschafts- und Gewerkschaftsfunktionäre ergriffen in der Zeitschrift das Wort und berichteten über ihre Arbeit mit dem sozialistischen Recht, über Maßnahmen und Wege zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, über gesellschaftliche Möglichkeiten zur Erziehung von Rechtsverletzern. Eine herausragende Etappe in der Entwicklung der „Sozialistitscheskaja sakonnost“ war die zweite Hälfte der 70er Jahre: das zentrale Thema war die Diskussion über den Entwurf der dritten Verfassung der UdSSR und nach der Annahme dieses Grundgesetzes am 7. Oktober 1977 die Propagierung und Erläuterung ihrer Prinzipien und grundlegenden Artikel, die Darstellung ihrer Lebensnähe, gesellschaftlichen Wirksamkeit und internationalen Bedeutung. Damit eng verbunden war der Meinungsaustausch über die Entwürfe der Gesetze über die Staatsanwaltschaft der UdSSR, über das Oberste Gericht der UdSSR, über die Staatliche Arbitrage der UdSSR und über die Rechtsanwaltschaft der UdSSR, die am;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 16 (NJ DDR 1984, S. 16) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 16 (NJ DDR 1984, S. 16)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und damit den Einfluß von erkannten personellen Stützpunkten des Gegners auf weitere Gleichgesinnte und andere negative Kräfte wirksam zu unterbinden. Sie sind zur ständigen Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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