Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 154

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 154 (NJ DDR 1984, S. 154); 154 Neue Justiz 4/84 die Volkswirtschaft und die Außenwirtschaftsbeziehungen konsequent vor feindlichen Anschlägen zu schützen, das Leben und die Gesundheit der Werktätigen zu schützen und volkswirtschaftliche Werte vor Verlust durch Havarien, Brände und Unfälle zu bewahren, der Vergeudung wirtschaftlicher Werte wirksam vorzubeugen, die ordnungsgemäße Energie-, Material- und Ersatzteilwirtschaft zu gewährleisten, die Preis-, Invest- und Finanzbestimmungen entsprechend dem Volkswirtschaftsplan durchzusetzen, alle Formen rechtswidriger persönlicher Bevorteilung energisch zu bekämpfen, asozialem Verhalten, Disziplinlosigkeit und Arbeitsbummelei entgegenzutreten und die Neuererarbeit zielgerichtet zu fördern. Dr. R. Schrammel (Staatliche Finanzrevision der DDR) und M. Katzer (Abteilungsleiterin im VE Kombinat GISAG) stimmten diesen Forderungen zu und verwiesen darauf, daß die Volkswirtschaft mit Hilfe der wirtschaftlichen Rechnungsführung und Kontrolle, insbesondere nach den neuen rechtlichen Regelungen,2 wirksamer vor Schäden und Verlusten geschützt werde. Das stelle aber auch erhöhte leitungsseitige Anforderungen an den innerbetrieblichen Kon-trollmechanismus über die Verwendung materieller und finanzieller Fonds, die in ihrer ganzen Systematik zu erfassen und zu nutzen seien. Dr. R.-U. K o r t h (Bezirksstaatsanwaltschaft Leipzig) charakterisierte insbesondere den Zusammenhang zwischen der Vervollkommnung des Wirtschaftsmechanismus, der Gewährleistung des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der kommunistischen Erziehung. Das sozialistische Eigentümerbewußtsein auch der Leiter sei in allen Bereichen der Volkswirtschaft weiter auszuprägen und die persönliche Verantwortung für die Verwirklichung des Rechts zu stärken. Eine wichtige Voraussetzung für den umfassenden Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft sei die Bereitschaft aller Werktätigen, das gemeinsam Geschaffene auch gemeinsam effektiv zu nutzen und es vor rechtswidrigen Angriffen zu bewahren, ihre Unduldsamkeit gegenüber Nachlässigkeiten im Leitungs- und Planungsprozeß und ihre Fähigkeit, eine wirksame Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzlichkeit auszuüben. In der weiteren Diskussion stellten die Teilnehmer des Kolloquiums übereinstimmend fest, daß in allen Bereichen der Volkswirtschaft die Einheit von Produktion und Sicherheit, von Recht und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten ist. ökonomische Aufgaben können dabei nicht einseitig in den Vordergrund gestellt und letztlich die Gesetzlichkeit Und subjektive Zweckmäßigkeit einander gegenübergestellt werden. Andererseits ist auch im Sicherheitsdenken und -handeln die Wirtschaftlichkeit ökonomischer Prozesse zu beachten. Prof. Dr. Ing. M. Koch (Sektion Bauingenieurwesen der Technischen Universität Dresden) machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß es gerade im Zeitalter des wissenschaftlich-technischen Fortschritts für die wirtschaftliche Entscheidungstätigkeit darauf ankommt, den Stand der Wissenschaft und alle Fähigkeiten der Ingenieure voll auszuschöpfen, um bei der Lösung technischer Aufgaben das vertretbare Risiko besser abzuschätzen und es auf ein Mindestmaß einzuschränken. Dabei sei der Aspekt der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Produktion entscheidend. Dr. C. Hagen (Oberste Bergbehörde der DDR) und Dr. P. O e h m e (Ingenieurschule Roßwein) machten darauf aufmerksam, daß die rechtlichen Regelungen der Probleme von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der stochastischen Prozesse (zeitlich verlaufende Vorgänge mit zufälligen Unregelmäßigkeiten) zu gestalten sind. So haben z. B. die Berechnungsvorschriften für die Bestimmung der Versagens Wahrscheinlichkeit wissenschaftlich-technischer Lösungen diesen stochastischen Prozessen Rechnung zu tragen. Eine wirtschaftliche Risikoentscheidung unterliege einer differenzierten rechtlichen Wertung, und nicht bei jedem volkswirtschaftlichen Verlust sei rechtliche Verantwortlichkeit und Schuld gegeben. Insgesamt trug das wissenschaftliche Kolloquium dazu bei, die weitere interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Praktikern zum Schutz unserer Volkswirtschaft vor Verlusten und zur Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in den Betrieben und Kombinaten zu fördern. 2 Vgl. dazu die Gesetzgebungsübersichten in NJ 1983, Heft 8, S. 325; NJ 1983, Heft 11, S. 456, und NJ 1984, Heft 2, S. 59; E. Wittkopf, „Jahresrechenschaftslegung in der volkseigenen Wirtschaft“, NJ 1983. Heft 10, S. 404. Fragen und Antworten Wo werden Abgeordnetengruppen gebildet, und welche Aufgaben haben sie zu erfüllen? Nach § 16 Abs. 3 GöV sind die Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen verpflichtet, eine enge und ständige Verbindung mit den Arbeitskollektiven in den Betrieben und den Bürgern in den Wohngebieten herzustellen und sich in ihrer Tätigkeit auf die gesellschaftlichen Organisationen zu stützen, insbesondere auf die Gewerkschaften im Betrieb und die Ausschüsse der Nationalen Front im Wohngebiet. Um die Arbeit der Abgeordneten zu koordinieren und wirksam zu gestalten, hat es sich bewährt, in solchen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, in denen mindestens 5 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten verschiedener Volksvertretungen (auch unterschiedlicher Ebenen) arbeiten, Abgeordnetengruppen zu bilden. Seit einiger Zeit sind vielerorts Abgeordnetengruppen auch in territorialen Prodüktions-bereichen von Landwirtschaftsbetrieben tätig. Die Abgeordnetengruppen sind keine Organe der Volksvertretungen und auch keine besondere gesellschaftliche Organisationsform mit spezifischen Rechten und Pflichten. Vielmehr handelt es sich um eine im GöV nicht speziell geregelte Form der Zusammenarbeit, die der umfassenden Wahrnehmung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der Abgeordneten gemäß §§ 16, 17 GöV dienen soll. Als Orientierung für die Tätigkeit der Abgeordnetengrup-. pen dienen Empfehlungen des Staatsrates der DDR (vgl. Informationen des Staatsrates für örtliche Volksvertretungen, November 1980). Danach sind die Beratungen der Abgeordnetengruppen darauf gerichtet: 1. die Tätigkeit der einzelnen Abgeordneten im Betrieb vor allem durch gründliche Informationen über alle wichtigen Fragen zu unterstützen, die Arbeitskollektive verstärkt mit Entscheidungen der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte bekannt zu machen und sie in deren Vorbereitung und Durchführung einzubeziehen; 2. die Abgeordneten mit Vorschlägen und Meinungen der Werktätigen des Betriebes vertraut zu machen und sie dadurch in die Lage zu versetzen, diese in den Tagungen der Volksvertretungen und Beratungen der ständigen Kommissionen darzulegen; 3. grundsätzliche Beschlüsse der Volksvertretungen und Räte auszuwerten und im Zuge ihrer Durchführung die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den örtlichen Staatsorganen und den Betrieben im Territorium bei der Realisierung gemeinsamer Aufgaben und der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger, insbesondere durch die territoriale Rationalisierung und die Verwirklichung abgeschlossener Kommunalverträge, zu fördern;;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den sind reale Grundlagen für zu treffende Entscheidungen zur weiteren Intensivierung der Arbeit mit den von der Einschätzung der politisch-operativen Lage im eigenen Verantwortungsbereich und den konkreten politisch-operativen Aufgaben haben die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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