Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 143 (NJ DDR 1984, S. 143); Neue Justiz 4/84 143 Aus anderen sozialistischen Ländern Aktuelle Fragen der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft der UdSSR ALEXEJ ALEXEJEW1TSCH CHOLJAWTSCHENKO, Stellvertreter des Ministers der Justiz der UdSSR Das Zentralkomitee der KPdSU und die Regierung der UdSSR widmen der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Volkswirtschaft ständig große Aufmerksamkeit. Die Aufgabe, die Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft und speziell die Tätigkeit des juristischen Dienstes weiter zu vervollkommnen, wird als eine wichtige gesamtstaatliche Angelegenheit betrachtet Zugleich verändern sich in bestimmten Entwicklungsetappen die Schwerpunkte der Rechtsarbeit in Abhängigkeit von den konkreten Problemen, vor denen die Volkswirtschaft der UdSSR steht. Mit dem Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 23. Dezember 1970 „Über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft“! wurden Maßnahmen getroffen, um den Einfluß der Rechtsarbeit auf die gesellschaftliche Produktion zu verstärken und die sozialistische Gesetzlichkeit in den Wirtschaftsbeziehungen zu festigen. So wurde u. a. festgelegt, daß das Ministerium der Justiz die Verantwortung für die methodische Anleitung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft hat, hierzu die Praxis der Rechtsarbeit und deren Effektivität analysiert und verallgemeinert sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtsarbeit gibt.1 2 3 Auf der Grundlage dieses Beschlusses erließ der Ministerrat der UdSSR am 22. Juni 1972 eine Allgemeine Ordnung über die Rechtsabteilung (Rechtsbüro) sowie den Chefjustitiar (Oberjustitiar) und den Justitiar des Ministeriums, des Amtes, des Exekutivkomitees des Sowjets der Volksdeputierten, des Betriebes, der Organisation und der Einrichtung. Hier sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Justitiare, unabhängig von der Ebene, in der sie tätig sind, konkret fest-gelegt.3 Dies sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die zentrale methodische Anleitung der gesamten Rechtsarbeit im Lände sowie für die Organisation und Tätigkeit des juristischen Dienstes in. der Volkswirtschaft. Natürlich wird damit die Verantwortung der Wirtschaftsfunktionäre für die Anwendung und Durchsetzung der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften in ihrem Leitungsbereich in keiner Weise eingeschränkt oder gar aufgehoben. Zur Entwicklung des juristischen Dienstes Seit Beginn der 70er Jahre wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsarbedt in der Volkswirtschaft sowie zur Entwicklung und Festigung des juristischen Dienstes ergriffen,4 Vor allem ging es um die Organisation des juristischen Dienstes in den Ministerien' und Ämtern der UdSSR. Überall sind Rechtsabteilungen bzw. in einigen Ministerien juristische Verwaltungen geschaffen worden. Auch in den Unionsrepubliken wurde der juristische Dienst ausgebaut und die Anzahl der juristischen Mitarbeiter erhöht. Beispielsweise sind in der Ukrainischen SSR mehr als 13 500, in der Usbekischen SSR ungefähr 3 000 und in den baltischen Unionsrepubliken (Estnische, Lettische und Litauische SSR) etwa 2 500 Mitarbeiter im juristischen Dienst tätig. Insgesamt arbeiten jetzt in der Volkswirtschaft der UdSSR mehr als 75 000 Juristen'(1972 waren es 29 000 und 1975 etwa 50 000). Damit ist aber die Entwicklung noch nicht abgeschlossen. In einer Reihe von Industriezweigen verfügen praktisch alle Vereinigungen (Kombinate) Und Betriebe über einen gut organisierten juristischen Dienst. Dazu gehören z. B. die Verantwortungsbereiche des Ministeriums für Kraftfahrzeugindustrie, des Ministeriums für pharmazeutische Industrie und medizinischen Gerätebau, des Ministeriums für Schwer- und Transportmaschinenbau sowie des Ministeriums für energetischen Maschinenbau. In einigen anderen Industriezweigen ist dagegen die Anzahl der Mitarbeiter des juristischen Dienstes noch zu gering. Um auf dem Gebiet der juristischen Betreuung der Vereinigungen und Betriebe zu einer einheitlichen Orientierung zu gelangen, haben das Staatliche Komitee für Arbeit und soziale Fragen, das Ministerium der Justiz und der Zentralrat der Gewerkschaften der UdSSR Normative für die erforderliche Anzahl der Mitarbeiter des juristischen Dienstes in der Industrie ausgearbeitet und bestätigt. Das Ministerium der Justiz der UdSSR hat die Normative mit Empfehlungen an die Industrieministerien übergeben* damit diese für ihren Verantwortungsbereich Zweignormative ausarbeiten und auf ihrer Grundlage Maßnahmen zur besseren Organisation des juristischen Dienstes ergreifen können. Den anderen Ministerien, Staatlichen Komitees und Ämtern wurde empfohlen, eigenverantwortlich Normative auszuarbeiten, wobei die Normative für die Industrie entsprechend berücksichtigt werden sollten. Ähnlich wird in den einzelnen Unionsrepubliken verfahren. Auf diese Weise wird die Organisation der juristischen Betreuung in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft entsprechend den jeweiligen spezifischen Besonderheiten vervollkommnet und damit auch eine effektivere Arbeit des juristischen Dienstes gesichert. Eine Reihe von Maßnahmen bezieht sich auf die Erweiterung und Vertiefung der Rechtskenntnisse der leitenden Wirtschaftsfunktionäre, die Weiterbildung der Justitiare und die Förderung des Erfahrungsaustauschs auf dem Gebiet der Rechtsarbeit. Dazu werden u. a. Lehrgänge zu Rechtsfragen für leitende Wirtschaftsfunktionäre und Spezialisten durchgeführt. Die Justizorgane helfen bei der Ausarbeitung von Lehrprogrammen und bei der Auswahl qualifizierter Lektoren und Seminarleiter. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß jetzt an allen Hochschulen der UdSSR Kurse zu Rechtsdisziplinen eingerichtet wurden. Die Hochschulabsolventen, die sich darauf vorbereiten, leitende Funktionen in der Wirtschaft zu übernehmen* verfügen, zu diesem Zeitpunkt bereits über Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Rechts. Aufgaben und Arbeitsweise des juristischen Dienstes im Agrar-Industrie-Komplex Gegenwärtig wird in der UdSSR an der Verwirklichung des vom XXVI. Parteitag der KPdSU beschlossenen großen Programms der sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft gearbeitet. Die nachfolgenden Beschlüsse des Zentralkomitees der KPdSU bestimmten die Hauptrichtungen: das Lebensmittel-und das Energieprogramm* die weitere Festigung der Staatsund der Arbeitsdisziplin, die exakte Erfüllung der Vertragsverpflichtungen u. a. m. Auf die Realisierung dieser Aufgaben müssen natürlich auch die Rechtsarbeit und speziell die Tätigkeit des juristischen Dienstes gerichtet sein. Zur Verwirklichung des Lebensmittelprogramms gehört die Umgestaltung der Leitung der Landwirtschaft sowie der Beziehungen der Kollektivwirtschaften (Kolchose) und der Sowjetwirtschaften (Sowchose) mit anderen Betrieben und Organisationen, die zum Agrar-Industrie-Komplex gehören.5 Dazu wurden in den Rayons Agrar-Industrie-Vereinigungen geschaffen, deren höchstes Leitungsorgan der Rat der Vereinigung ist; Vorsitzender des Rates ist der Leiter der Verwaltung für Landwirtschaft des Rayon-Exekutivkomitees. Im November 1982 beschloß der Ministerrat der UdSSR 1 Veröffentlicht in: UdSSR - Staat, Demokratie, Leitung (Dokumente) , 2. Aull., Berlin 1983, S. 378 11. 2 Vgl. hierzu A. A. Choljawtschenko, „Methodische Anleitung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschalt der UdSSR“, NJ 1978, Heit 1, S. 20 ff. 3 Vgl. hierzu S. Lassak, „Neue Justitiarverordnung in der UdSSR“, Wirtschaltsrecht 1973, Heit 2, S. 108 fl. 4 Vgl. hierzu W. I. Terebilow, NJ 1976, Heit 16, S. 490, und NJ 1981, Heit 8, S. 356; A. A. Choljawtschenko, a. a. O. 5 Vgl. Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 24. Mai 1982 „Über die Verbesserung der Leitung der Landwirtschalt und der anderen Zweige des Agrar-Industrie-Komplexes“, in: UdSSR - Staat, Demokratie, Leitung, a. a. O., S. 363 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 143 (NJ DDR 1984, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 143 (NJ DDR 1984, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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