Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 142 (NJ DDR 1984, S. 142); 142 Neue Justiz 4/84 dingungen bei. So wurde z. B. der Schulhof zum Pausenhof und damit zu einer Stätte der Entspannung und Erholung umgestaltet. Das is.t Ergebnis der gemeinsamen Aktivitäten von Schule, Eltern und Gemeinde. Die URANIA des Kreises Eisleben hält Vorträge vor interessierten Zuhörern im Dorf und stellt die Referenten für die Frauenakademie der DFD-Orts-gruppe und für Zirkel zur Weiterbildung in den beiden LPGs. Zentrum der Kulturarbeit ist das Volkshaus Polleben. In ihm hat der Dorfclub mit seinen Arbeitsgemeinschaften und der Blaskapelle eine ausgezeichnete Heimstatt. Wöchentlich finden zwei Kinovorführungen statt und regelmäßig Tanzabende. Die Jugend verfügt über einen eigenen Jugendraum mit 30 Plätzen. Die Veranstaltungen und die Arbeit in verschiedenen Zirkeln beweisen, daß sich die Jugend in ihrem Dorf wohl fühlt. Auch Traditionsarbeit wird in Polleben geleistet. So macht z. B. eine Festschrift aus dem Jahre 1962 zur damaligen 800-Jahr-Feier der Gemeinde herausgegeben deutlich, daß die Einwohner dieses Dorfes im Mansfeldischen sich in der Vergangenheit stets mit ihren Ausbeutern auseinandersetzten und sich dem Fortschritt verschrieben hatten. Ein Ernst-Thäl-mann-Ehrenmal, ein Ernst-Schneller-Gedenkstein auf dem Schulhof und ein Gedenkstein für den Turnvater Jahn sind Stätten liebevoller Ehrung und verpflichtender Erinnerung. Die jährlichen Dorfspiele und solche Höhepunkte wie die Sportfeste sind Ausdruck der Verbundenheit der Einwohner Pollebens zu ihrem Ort. Auch ein Blick in den Haushaltsplan des Rates der Gemeinde vermittelt Aufschlüsse. 1984 wird der Rat ca. 1,2 Mio Mark ausgeben. Im Jahre 1951 zum Amtsantritt des Bürgermeisters waren es lediglich 100 000 Mark. Auch hierin wird die Entwicklung erkennbar. Mehr als 700 000 Mark jährlich werden der Gemeinde aus dem Staatshaushalt gezahlt. Das ist die Politik des sozialistischen Staates, der Städte und Gemeinden fördert und aufblühen läßt, ohne sie in Schulden zu verstricken. Aber auch die Tatsache, daß Polleben mit seinen 1500 Einwohnern allein durch die erwähnten Einrichtungen der örtlichen Versorgungswirtschaft über 500 000 M Einnahmen aufbringen wird, macht Größen sozialistischer Kommunalwirtschaft deutlich und läßt künftige Aufgaben des Rates der Gemeinde erkennen. Das Recht dient dem Wohl der Bürger Die entscheidende Voraussetzung dafür, daß die Gemeinde Polleben wiederholt als Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit ausgezeichnet werden konnte, ist die beharrliche Arbeit im Sinne des Art. 43 der Verfassung, ständig für die immer bessere Befriedigung der materiellen, sozialen, kulturellen und sonstigen Bedürfnisse der Bürger zu wirken. Das geschah und geschieht unter Führung der Ortspartei-Organisation der SED durch eine vorbildliche Gemeinschaftsarbeit zwischen der Gemeindevertretung, ihrem Rat, den LPGs, den Betrieben bzw. Einrichtungen, dem Ortsausschuß der Nationalen Front und allen Bürgern. So wuchsen systematisch die Bedingungen, die dazu führten, daß wie es der Bürgermeister bezeichnet in Polleben „ganz normale Zustände“ herrschen. Normal ist in Polleben, daß Ordnung und Rechtssicherheit gewährleistet sind und sich die Menschen wohl und geborgen fühlen. Seit Jahren gibt es keine' ernsthaften und vor allem keine vorsätzlichen Rechtsverletzungen, keine Kriminalität. Die Schiedskommission behandelt im Jahr einen, höchstens zwei zivilrechtliche Fälle. Das Rechtsbewußtsein der Bürger ist gewachsen und damit ihre Bereitschaft, im Sinne des Art. 87 der Verfassung selbst über die Einhaltung des sozialistischen Rechts zu wachen. Das geschieht nicht zuletzt im Rahmen einer aktiven Mitarbeit der Bürger in den Aktivs und Kommissionen der Volksvertretungen sowie in den verschiedensten gesellschaftlichen Funktionen. Natürlich gibt es mitunter Konflikte, doch diese werden schnell gelöst. Das bewirkt vor allem die bürgernahe Arbeit der Abgeordneten bzw. anderer gesellschaftlicher Kräfte, und dem dienen auch klärende und helfende Aussprachen durch Mitglieder der Schiedskommission. Auch der Bürgermeister ist dabei gefragt, das spiegeln seine öffentlichen Sprechstunden wider. Kürzlich berichtete er vor der Gemeindevertretung über die Bearbeitung von Eingaben. An 16 Sprechtagen waren ihm 157 Anliegen vorgetragen worden. Der Bürgermeister ist mit seinem Ratskollektiv stets um fristgerechte, gesetzliche Entscheidungen bemüht. In den Sitzungen der Gemeindevertretung und im Rat werden alle Beschlüsse unter strenger Beachtung der dabei auftretenden rechtlichen Fragen gefaßt, und es wird kontrolliert, wie die Beschlüsse realisiert wurden. Regelmäßig erstattet die Schiedskommission Bericht über ihre Tätigkeit, und ebenso informiert der Abschnittsbevollmächtigte der VP ständig den Rat. Schließlich dient auch die enge Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der LPGs und mit den Leitern der Handels- und Dienstleistungseinrichtungen der Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das offene Gespräch mit dem Bürger, die Erläuterung von Gesetzen und Beschlüssen in Einwohnerversammlungen, in Betriebsberatungen, in den Organisationen, in der Schule und in den Familien, das alles gehört zum Alltag in Polleben. 1983 beschloß die Gemeindevertretung eine neue Gemeindeordnung. Dem ging eine intensive öffentliche Diskussion des Entwurfs in vier vom Rat der Gemeinde organisierten Einwohnerversammlungen voran. 20 Vorschläge der Bürger wurden bei der Endfassung berücksichtigt. In den ersten Tagen des neuen Jahres händigten die 32 Volksvertreter in ihren Wirkungsbereichen jeder Familie ein Exemplar dieses aktualisierten Gfunddokuments des sozialistischen Zusammenlebens aus. Sie erläuterten zugleich den Aufruf zum 35. Jahrestag der Gründung der DDR und weckten Initiativen zur Erfüllung des Volkswirts,chaftsplans 1984 im Rahmen des „Mach mit [“-Wettbewerbs. Erfolge verpflichten zu weiterer vorbildlicher Arbeit Die Gemeinde Polleben hat unter der Arbeiter-und-Bauern-Macht ihr Gesicht verändert. An dieser revolutionären Umgestaltung hat der Bürgermeister dieses Ortes einen erheblichen Anteil. Die Bevölkerung schätzt ihn; sie weiß um seine Verdienste. Sein Ansehen und das des Rates wuchsen in dem Maße, wie sich die Verhältnisse und insbesondere die Lebensbedingungen der Dorfbewohner veränderten. Ideenreichtum, Durchhaltevermögen, eigenes Beispiel und Offenheit das sind Prädikate, die ihm die Einwohner von Polleben ausstellen. Seit über zehn Jahren ist Erhard Lidinsky auch Vorsitzender des Gemeindeverbandes „24. Jahrestag“, dessen Sitz Polleben ist. Der Ort strahlt aus. Die ökonomischen, politischen, sozialen und kulturellen Ergebnisse kommen dem Gemeindeverband zugute und wirken anspornend auf die anderen Orte. Bürgermeister Lidinsky weiß, daß es kein Ausruhen auf Lorbeeren gibt. Erfolg zu haben ist für ihn als Staatsfunktionär, als erster Bürger seines Ortes, eine selbstverständliche Pflicht. Deshalb verbindet er die Darstellung des Erreichten mit der Nennung des noch zu Bewältigenden. Er weiß, auch das wird erfüllt werden, denn die Volksvertreter und alle Bürger seiner Gemeinde helfen ihm dabei. Aber stolz ist er und das zu Recht. Polleben, dieser Ort ist nicht mehr das zurückgebliebene Dorf. Heute zieht es niemanden mehr von dort zur Stadt. In diesem Dorf hielt der Sozialismus Einzug. Er veränderte das Antlitz des Ortes und das Denken und Handeln seiner Einwohner. Dieses Dorf lebt und hat Zukunft. Seine Volksvertreter, alle Bürger und nicht zuletzt der Bürgermeister sind optimistisch und zur weiteren Arbeit entschlossen. Dr. GERHARD STEFFENS Berichtigung In dem in NJ 1984, Heft 3, veröffentlichten Beitrag von I. Schmidt/ D. Becher, „Hörgeschädigte im gerichtlichen Verfahren“, muß auf S.109, linke Spalte, der letzte Satz des achten Absatzes von oben richtig heißen: „Entsprechend §§ 84, 85 StPO ist der Gehörlosendolmetscher zur gewissenhaften und wahrheitsgetreuen Übersetzung verpflichtet.“;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen zur vorbeugenden Verhinderung derartiger Vorkommnisse, insbesondere der Teilnahme von jugendlichen mit den anderen zuständigen operativen Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die größten Schwächen in der der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und der Klärung der präge. Wer ist war? insgesamt bestehen. In die pläne der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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