Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 139

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 139 (NJ DDR 1984, S. 139); Neue Justiz 4/84 139 Interview zur Richterwahl Für hohe Wirksamkeit der Schiedskommissionen In seiner Sitzung vom 13. Februar 1984 beschloß der Staatsrat der DDR, im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am 6. Mai 1984 auch die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und Mitglieder der Schiedskommissionen durchzuführen. Im Kreis Greiz, Bezirk Gera, kandidiert erneut für das Amt des Direktors des Kreisgerichts Genosse Siegfried Schulze. Dieses Mandat haben ihm die Abgeordneten des Kreistags Greiz seit 1965 immer wieder erteilt. Tägliche Praxis und besondere Verantwortung bedeutet für ihn, die ehrenamtlich Rechtsprechung ausübenden Mitglieder der Schiedskommissionen im Kreis anzuleiten. Seine Erfahrungen dabei sind auch im Beirat für Schiedskommissionen des Bezirksgerichts gefragt, dem er angehört. Über die Ergebnisse der Arbeit der Schiedskommissionen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR informierte sich vor kurzem auch eine Arbeitsgruppe des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer im Kreis Greiz. Die Kreisgerichte tragen nach § 24 GVG und § 23 GGG für die Anleitung der Schiedskommissionen die Verantwortung. Wie zeigt sich das beim Kreisgericht Greiz und welche Bedeutung messen Sie dabei dem Schiedskommissionsbeirat zu? In den Wohngebieten der drei Städte und 29 Gemeinden des Kreises, der rund 59 000 Einwohner hat, sind 24 Schiedskommissionen mit 232 Mitgliedern tätig. Im Jahre 1983 nahmen sie mit insgesamt 83 Beratungen, von denen mehr als die Hälfte einfache zivilrechtliche Streitigkeiten betrafen, wirksam an der Rechtsprechung teil. Darüber hinaus nutzten sie ihre Rechte für eine vielseitige Rechtsarbeit. Mit ihrer Einflußnahme förderten sie die weitere Vertiefung eines solchen Klimas in den Wohngebieten, das auch die Lösung der kommunalpolitischen Aufgaben im Territorium unterstützt. Der Schiedskommissionsbeirat ist für mich das Gremium, das mich in allen Fragen der Erhöhung der Wirksamkeit und der weiteren Entwicklung der Schiedskommissionen im Territorium i. S. des § 25 GGG zuverlässig berät und von dem wesentliche Impulse zur ständigen Erhöhung der Qualität der Arbeit aller Schiedskommissionen im Kreis ausgehen. Ihm gehören der Kreissekretär der Nationalen Front, die Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises und des Rates der Stadt Greiz für Inneres, erfahrene Schiedskommissionsvorsitzende, der Staatsanwalt des Kreises, ein Vertreter des Kreisvorstands des FDGB und ein Vertreter des VPKA an. Während meiner 19jährigen Leitungsverantwor-tung und der Zusammenarbeit mit diesen Kräften im Beirat ist die gemeinsame Sorge dafür gewachsen, daß jedes beteiligte Organ entsprechend seiner gesetzlichen Verantwortung die Beratungsergebnisse in seiner Leitungspraxis umsetzt und den Beirat über die Resultate informiert. Es bestätigt sich besonders auch in diesen Wochen und Monaten der Wahlvorbereitung, daß das ein gutes Fundament ist, den Beitrag der Schiedskommissionen zur immer engeren Gestaltung des Bürger-Staat-Verhältnisses weiter zu fördern. Auf welche Erfahrungen und Ergebnisse kann sich der Schiedskommissionsbeirat stützen, wenn es jetzt um die Vorbereitung einer neuen Wahlperiode geht? Die Schiedskommissionen in unserem Kreis sind im wesenL liehen festgefügte Kollektive. Daraus erwachsen immer wieder neue Impulse für aktives Mittun. Sie besitzen Achtung und Vertrauen in ihren Zuständigkeitsbereichen. 165 Mitglieder wurden nach Prüfung durch ihre Arbeitskollektive bereits zum wiederholten Mal für die Kandidatur vorgeschlagen. Etwa 70 Mitglieder werden 1984 erstmals gewählt. Unsere Erfahrungen besagen, daß es darauf ankommen wird, sie besonders zu betreuen und zu befähigen, ihre verantwortungsvolle Tätigkeit mit hoher Wirksamkeit auszuüben. Mit den Mandatsträgern besteht eine gute Zusammenarbeit während der gesamten Wahlperiode. Das ist u. a. wichtig, um eine gute Beteiligung an den Schulungen zu sichern und über andere Fragen, wie die Einschätzung der Aktivität, eventuelle Belobigungen u. a. m., zu informieren. Verstärkt hat sich in unserem Kreis das Zusammenwirken zwischen den Volksvertretungen der Gemeinden und Städte und den Schiedskommissionen bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts entwickelt. So möchte ich hervorheben: Neben der regelmäßigen Berichterstattung vor den zuständigen Volksvertretungen ist es zur Praxis vor allem in nahezu allen 29 Gemeinden geworden, daß wie in Teich-wolframsdorf, Mohlsdorf oder Reudnitz Vertreter der Schiedskommissionen auch zu bestimmten Beratungen der Räte und der Ausschüsse der Nationalen Front sowie ihrer Aktivs-für Ordnung und Sicherheit eingeladen werden, um aus ihren Erfahrungen zu berichten. Mitunter bestehen auch ständige Arbeitskontakte zu solchen Gremien. Hier und in Rechtskonferenzen sowie bei Ortsbegehungen tragen Mitglieder der Schiedkommissionen gemeinsam mit Abgeordneten dazu bei, an Ort und Stelle mit den Bürgern ihre Probleme und Erfahrungen zu erörtern und Aktivitäten auszulösen. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die bewußtseinsbildende Arbeit und praktische Hilfe, die die Mitglieder der Schiedskommissionen innerhalb und auch außerhalb ihrer Beratungstätigkeit bei der Durchsetzung der von den Volksvertretungen beschlossenen Stadt- und Gemeindeordnungen leisten. Die Schiedskommission in Mohlsdorf hat z. B. in Auswertung einer Beratung wegen ruhestörenden Lärms durch Tonwiedergabegeräte unter Hinweis auf das Landeskulturgesetz die Ergänzung der Gemeindeordnung bewirkt. Eine derartige Initiative, die sich für das ganze Dorf auswirkt, trägt natürlich zur Hebung der Autorität der Schiedskommission bei. Das bestärkte Wissen und Gefühl der Bürger darum, daß die Schiedskommissionen ihre Rechte und Pflichten gut wahren, ist u. a. auch daran abzulesen, daß gegen die 1982 und im 1. Halbjahr 1983 getroffenen insgesamt 130 Entscheidungen kein Einspruch eingelegt wurde. Zu einem Hauptfeld ist in letzter Zeit zunehmend die Klärung von Rechtsstreitigkeiten durch Aussprachen gemäß § 1 Abs. 4 SchKO geworden. Bereits in Vorbereitung von Beratungen gelingt es dabei den Schiedskommissionen oder einzelnen Mitgliedern, den Konflikt zu lösen, so daß sich dann eine Beratung erübrigt. Die rechtlichen Probleme sind zumeist Streitigkeiten aus dem Wohnungsmietrecht, u. a. In-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 139 (NJ DDR 1984, S. 139) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 139 (NJ DDR 1984, S. 139)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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