Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 136 (NJ DDR 1984, S. 136); 136 Neue Justiz 4/84 Wasserläufe Anleitung und Hilfe bei der Ausarbeitung konkreter Abkommen über die Zusammenarbeit bei der nichtschiffahrtsmäßigen Nutzung dieser Wasserläufe bieten.24 Erörterung des Prinzips der guten Nachbarschaft zwischen den Staaten Erstmalig wurde im Rahmen des Rechtsausschusses der Bericht des UN-Generalsekretärs über die Entwicklung und Stärkung der guten Nachbarschaft zwischen den Staaten diskutiert. Bisher hatte sich der Ausschuß für politische und Sicherheitsfragen der UN-Vollversammlung (1. Ausschuß) mit diesem Thema befaßt.25 In der Debatte wurde die Nützlichkeit der Beschäftigung mit dem Prinzip der guten Nachbarschaft hervorgehoben, mit dessen Durchsetzung ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Sicherung des Friedens geleistet werden könnte. Allgemein wurde die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, den völkerrechtlichen Gehalt dieses Prinzips zu untersuchen. Zur inhaltlichen Bestimmung des Prinzips wurden in der Debatte die Grundprinzipien des Völkerrechts herangezogen, wie sie in der UN-Charta und der Prinzipiendeklaration von 1970 enthalten sind. Darüber hinaus wurde von einzelnen Staatenvertretern insbesondere die Bedeutung der Unverletzlichkeit der Grenzen und der friedlichen Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil hervorgehoben. Eine Reihe von Delegationen sprach sich für die Erarbeitung eines völkerrechtlichen Instruments zur Frage der guten Nachbarschaft aus. Die von Rumänien initiierte und überwiegend von Entwicklungsländern unterbreitete Resolution 38/126, die am 19. Dezember 1983 von der UN-Vollversammlung ohne Abstimmung angenommen wurde, sieht vor, mit der Klärung und Formulierung der Elemente des Prinzips der guten Nachbarschaft zwischen den Staaten zu beginnen. Dies sollte der erste Schritt zur Ausarbeitung eines internationalen Dokuments zu diesem Thema sein. Die Entscheidung über den organisatorischen Rahmen zur Erfüllung dieser Aufgabe soll im Rechtsausschuß auf der 39. Tagung der UN-Vollversammlung getroffen werden. Gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus Nach einer Pause von einem Jahr stand der Tagesordnungspunkt „Bericht des Generalsekretärs über Maßnahmen zur Verhinderung des internationalen Terrorismus, der das Leben unschuldiger Menschen bedroht und vernichtet oder Grundfreiheiten gefährdet, sowie zur Untersuchung der Ursachen derjenigen Formen von Terrorismus und Gewaltakten, die in Elend, Enttäuschung, Leid und Verzweiflung wurzeln und manche Menschen beim Versuch der Herbeiführung radikaler Veränderungen zum Opfer von Menschenleben einschließlich ihres eigenen veranlassen“ wieder auf der Ta-gesordriung des Rechtsausschusses.26 Die Debatte wurde von Vertretern kapitalistischer Staaten und einiger mit ihnen verbündeter bzw. von ihnen abhängiger Entwicklungsländer zu einer zügellosen Propagandakampagne mißbraucht, die sich u. a. auch gegen den Kampf nationaler Befreiungsbewegungen richtete. Diesem destruktiven Herangehen setzten die sozialistischen Staaten ihre konstruktive, auf die tatsächliche Lösung des Problems gerichtete Linie entgegen. Sie wiesen erneut auf die sozialen Wurzeln des Terrorismus hin, die in imperialistischer Unterdrük-kung, Kolonialismus und Rassismus liegen. Als schwerste Form des Terrorismus wurde der Staatsterrorismus gekennzeichnet, wie er z. B. von Israel und Südafrika zur Staatspolitik erhoben wurde. Diese Form des Terrorismus gefährde in besonderer Weise den Weltfrieden und die internationale Sicherheit, vor allem auch die Stabilität zahlreicher Entwicklungsländer. Im Zusammenhang mit der Verschleppung von CSSR-Spezialisten durch UNITA-Banden in Angola verurteilten die Vertreter mehrerer sozialistischer Staaten darunter auch der Vertreter der DDR27 ausdrücklich terroristische Akte gegen Spezialisten, die in Entwicklungsländern Hilfe beim Ausbau der Volkswirtschaft leisten. Rauschgiftflut in den USA Aus den USA erreichte uns kürzlich ein Rundschreiben des Senators Alfonse M. D’ Amato vom 19. September 1983, in dem er sich an seine New Yorker Mitbürger wandte und sie um Unterstützung beim Kampf gegen den „Volksfeind Nr. 1 dieses Landes: die Rauschgiftgefahr“ ersuchte. In dem Schreiben heißt es u. a.: „Mehr als 950 000 der New Yorker Oberschüler haben schon Marihuana genommen. Zwei von drei Jugendlichen nehmen mindestens eine verbotene Droge, ehe sie die Oberschule verlassen. Die andere Seite der Sache ist die Flut von Narkotika und anderen Rauschgiften, r}ie unser Land heutzutage überschwemmt Expertengutachten wiesen nach, daß in dieses Land jährlich 4 Tonnen Heroin, 50 Tonnen Kokain, 200 Tonnen Haschisch, 10 000 Tonnen Marihuana und 3,5 Milliarden dosierte Einheiten anderer gefährlicher Rauschgifte gelangen. In dieser Hinsicht verlieren wir immes noch unseren Kampf gegen das Rauschgift Das ist der Grund, weshalb ich ein bundesweites hartes Durchgreifen gegen Rauschgifthändler zum Kernstück meines 8-Punkte-Projekts gegen die Kriminalität gemacht habe. Der Justizausschuß des Senats hat mit überwältigender Mehrheit vier Teile meines Vorschlags als Teil des Allgemeinen Gesetzes zur Kriminalitätsbekämpfung gebilligt: Inhaftierung größerer Rauschgifthändler vor einem gerichtlichen Verfahren, Abschaffung der Sicherheitsleistung für diese Straftäter bei anhängigem Rechtsmittelverfahren, strengere Strafen und das Recht der Regierung, gegen milde Urteile Rechtsmittel einzulegen.“ Die am 19. Dezember 1983 von der UN-Vollversammlung ohne Abstimmung angenommene Resolution 38/130, deren Koautoren Kuba, die CSSR, die VDR Laos und die Mongolische VR waren, ersucht alle Staaten, allein und in Zusammenarbeit mit anderen Staaten Maßnahmen zur Verhütung von Akten des internationalen Terrorismus, zur Beseitigung ihrer Folgen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen zu ergreifen. Alle Staaten werden aufgefordert, die von ihnen übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen auf diesem Gebiet zu erfüllen, sich bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen anzuschließen und die notwendigen innerstaatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus einzuleiten. * Gegen den Widerstand der imperialistischen Staaten, die versuchten, die Organisation der Vereinten Nationen in ein Forum der Konfrontation und des kalten Krieges zu verwandeln, konnten mit der Annahme einer Reihe wichtiger Resolutionen im Rechtsausschuß wiederum konstruktive Ergebnisse erzielt werden. Die Resolutionen machen deutlich, daß die überwiegende Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten ein vitales Interesse an der weiteren Kodifikation und progressiven Entwicklung des Völkerrechts und seiner offensiven Nutzung als Instrument zur Friedenssicherung, zur Gewährleistung der internationalen Sicherheit und zur Entwicklung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten hat und daß sie bereit ist, dazu einen konstruktiven Beitrag zu leisten. 24 A/C. 6/38/SR. 43, S. 4. 25 A/38/336. 26 A/38/355. 27 A/C. 6/38/SR. 69, S. 8. Hinweis Der Lehrstuhl Theorie der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena führt am 21. und 22. Mai 1984 die 3. wissenschaftliche Veranstaltung unter dem Motto „Junge Juristen in Jena" zum Thema „Recht und Ökonomie“ durch. Teilnahmemeldungen sind bitte bis 20. April 1984 an den Lehrstuhl Theorie der Friedrich-Schiller-Universität Jena, 6900 Jena, Universitätshochhaus, zu richten.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen. Von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit wurde außerdem unterstützt, indem - im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? Materialien, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung, ein hohes Klassenbewußtsein, ideologische Klarheit, Standhaftigkeit, Verschwiegenheit, Disziplin, Ausdauer, Anpassungsvermögen, hervorragende Regimekenntnisse, gutes Allgemeinwissen und hohe operative Fähigkeiten auszeichnen.

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