Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 107

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 107 (NJ DDR 1984, S. 107); Neue Justiz 3/84 107 Faktoren für Arbeitsunfälle verantwortlich. Kommen sie den entsprechenden Forderungen des Sicherheitsinspektors nicht nach, veranlaßt er die notwendigen Weisungen durch den Vorsitzenden bzw. den Vorstand. Für Genossenschaftsbauern und Arbeiter, an die im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Genossenschaft erhöhte Anforderungen zur Verwirklichung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes gestellt werden (z. B. Lehrfacharbeiter), sollten die Sicherheitsinspektoren spezielle Grundsätze in bezug auf die inhaltliche Gestaltung gesundheits- und arbeitsschutzrechtlicher Instruktionen erarbeiten, mit denen insbesondere die ständige Qualifizierung dieses Personenkreises gefördert wird. Auch an der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für leitende Genossenschaftsbauern und Arbeiter wirkt der Sicherheitsinspektor mit. Er erläutert regelmäßig neue rechtliche Regelungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und vermittelt verallgemeinerungswürdige Erkenntnisse aus Wissenschaft, Technik und Praxis, die für die jeweilige LPG anwendbar sind. Einen breiten Raum nimmt die planmäßige Kontrolltätig-kedt des Sicherheitsinspektors in einer LPG ein. Gerade diese Kontrolltätigkeit erlaubt es ihm, Feststellungen über das effektive Wirken bestimmter betrieblicher Festlegungen und gesetzlicher Bestimmungen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes in der LPG zu treffen und den Vorsitzenden in regelmäßigen Abständen über den Erfolg der bisher eingeleiteten Maßnahmen zu unterrichten. Im Rahmen dieser Kontrolltätigkeit prüft er u. a., ob die sicherheitstechnischen Mittel und Körperschutzmittel bedarfsgerecht geplant sind, instandgehalten und zweckentsprechend angewendet werden. Gegebenenfalls schlägt er für bestimmte fachliche Gebiete bzw. Produktionsbereiche der LPG neue Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Gesundheitsund Arbeitsschutzes vor. Der Sicherheitsinspektor ist in die betriebliche Leitungstätigkeit so einzuibeziehen, daß er alle Informationen erhält, die für seine Tätigkeit notwendig sind. Er sollte daher möglichst an jeder Leitungs- und Vorstandssitzung, an den Vollversammlungen und sonstigen Rechenschaftslegungen in der LPG teilnehmen. Das wird in der LPG (P) Kerspleben realisiert. Hier werden beispielsweise gerade in den Vorstandssitzungen wichtige Koordinierungsfragen zwischen den Vorsitzenden der einzelnen Kommissionen des Vorstandes, dem Sicherheitsinspektor und dem Vorsitzenden der LPG erörtert. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß die rechtliche Verantwortung des Vorsitzenden der Genossenschaft für den Gesundheits- und Arbeitsschutz wirksam umgesetzt wird. Eine ganze Reihe von Pflichten kann der Sicherheitsinspektor nur dann lösen, wenn er mit staatlichen Organen (so u. a. der Feuerwehr), gewerkschaftlichen Leitungen sowie mit den Kommissionen in den Genossenschaften zusammenarbeitet. Durch die Tätigkeit des Sicherheitsinspektors in der Genossenschaft wird die Verantwortung des Vorsitzenden der LPG und der nachgeordneten Leiter für ihren jeweils abgegrenzten Arbeitsbereich auf dem Gebiet des Gesundheitsund Arbeitsschutzes weder aufgehoben noch in irgendeiner Weise eingeschränkt. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Vorsitzende der LPG beispielsweise bestimmte ihm obliegende Aufgaben aus dem Bereich der Information, Anleitung und Kontrolle von seinem Sicherheitsinspektor ausführen läßt. Dem Vorsitzenden obliegt deshalb immer noch die Auswahl oder Bestätigung der entsprechenden Aufgaben und die Kontrolle über den Vollzug seiner Weisung. Der Vorsitzende einer LPG darf jedoch dem Sicherheitsinspektor keine Aufträge erteilen, die mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht übereinstimmen. So haben B. G u -s c h i g k/J. Hesse in NJ 1983, Heft 3, S. 120, geschrieben, daß der Sicherheitsinspektor der LPG (P) „Molauer Platte“, Prießnitz, im Auftrag des Vorsitzenden monatliche Arbeitsschutzbelehrungen durchführt. Nach § 14 ASVO ist aber für die Durchführung derartiger Belehrungen der zuständige leitende Mitarbeiter verantwortlich. Der Sicherheitsinspektor hat gemäß § 8 Buchst, c der 2. DB zur ASVO die Qualität der Belehnungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu überprüfen und ggf. notwendig werdende For- derungen zur Erhöhung der Wirksamkeit dieser Belehnungen gegenüber den leitenden Mitarbeitern zu erheben. Mit Belehrungsplänen, die er für die Dauer von zwei Jahren erarbeitet, trägt er wesentlich zur inhaltlichen Gestaltung der Belehrungen sowie zur Qualifizierung der leitenden Mitarbeiter und der Werktätigen bei. Er ist aber nicht verantwortlich für die Durchführung der Belehrungen. KURT-HEINRICH JOHNE, Justitiar der Kooperativen Rechtsabteilung des Kooperationsbereichs Mönchenholzhausen und angeschlossener Betriebe, Kreis Erfurt-Land ARTUR LOTZE, stellv. Vorsitzender der LPG (P) Kerspleben Positive Bilanz im Arbeitsschutz Ergebnis konsequenter Leitungstätigkeit Dem VEB Maxhütte Unterwellenborn ist es seit 1972 gelungen, die meldepflichtigen Arbeitsunfälle kontinuierlich zu senken. Diese positive Bilanz ist das Ergebnis einer konsequenten Leitungstätigkeit der staatlichen Leiter in enger Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Leitungen, die sich vor allem auf die ständige Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und eine straffe Führung des sozialistischen Wettbewerbs unter Beachtung der Einheit von hohen Produktionsergebnissen und Arbeitsschutz richtet. Ausgangspunkt war das von der Betriebsparteileitung, der Betriebsgewerkschaftsleitung und dem Betriebsdirektor bestätigte Aktivitätenprogramm auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie die Aufgabenstellung des Betriebsdirektors zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, die jährlich erarbeitet wird. Auf der Grundlage dieser Aufgabenstellung des Betriebes werden in allen Kollektiven der Produktion, der Instandhaltung und der produktionsvorbereitenden Bereiche Wettbewerbsprogramme konkret ausgestaltet, die hohe Zielstellungen in der Produktion und zugleich auch abrechenbare Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes enthalten. Unter der bewährten Losung der Bassow-Initiative führen die Kollektive den Kampf um hohe Planerfüllung ohne Unfälle und Havarien. Dabei konzentrieren sie sich vor allem auf die unbedingte Einhaltung der gesetzlichen Forderungen des Arbeitsschutzes, die Durchsetzung einer hohen Ordnung und Sicherheit und auf die Minderung der Stör-, Stillstands- und Ausfallzeiten. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Durchführung der Drei-Stufen-Kontrolle, in die die ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Arbeitsschutzfunktionäre einbezogen werden. Die BGL nutzt solche Formen der massenpolitischen Arbeit wie die Vertrauensleutevollversammlungen, die Anleitung der AGL-Vorsitzenden, die monatlichen Mitgliederversammlungen in den Gewerkschaftsgruppen sowie Schulungen der Vertrauensleute und Arbeitsschutzobleute, um die ehrenamtlichen Funktionäre zu befähigen, bei allen Werktätigen die Einsicht und das Verständnis zu entwickeln, daß die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes eine Einheit von persönlicher Sicherheit und der Erfüllung der Planaufgaben bildet. Die BGL befaßt sich quartalsweise mit Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und mit dem Unfallgeschehen. Sie nimmt dazu den Bericht des Betriebsdirektors entgegen und beschließt Maßnahmen zur weiteren Aktivierung der Arbeit auf diesem Gebiet. Dazu gehört z. B. die Ausbildung weiterer ehrenamtlicher Arbeitsschutzinspektoren, die Einflußnahme auf die Aktivierung der Drei-Stufen-Kontrolle, die Verallgemeinerung der Erfahrungen der fortgeschrittensten Kollektive beim Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ und die Einflußnahme auf die Führung des sozialistischen Wettbewerbs. Eine gute Unterstützung geben dabei die Arbeitsschutzkommissionen und das Kollektiv der ehrenamtlichen Arbeitsschutzinspektoren. Die Arbeitsschutzkommission informiert;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 107 (NJ DDR 1984, S. 107) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 107 (NJ DDR 1984, S. 107)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X