Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 103 (NJ DDR 1984, S. 103); Neue Justiz 3/84 103 Rechtspropaganda der Jurastudenten Dr. STEFAN POPPE, wiss. Assistent, HANS-GEORG HEILMANN und KATRIN HILDEBRANDT, Forschungsstudenten an der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Seit 9 Jahren leisten Studenten der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig im Rahmen des Jugendobjekts „Rechtspropaganda der FDJ-Grundorganisa-tion“ organisierte rechtspolitische Anbeit. Aus der zentralen wissenschaftlichen Studentenkonferenz zu Fragen der Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtspropaganda der Jurastudenten im April 19821 erwuchsen weiterführende Überlegungen dazu. Qualifizierung des rechtspropagandistischen Beitrags Fortschritte wurden vor allem in der parteilichen und praxisorientierten Darstellung rechtlicher Probleme vor Schülern im Rahmen ihrer Vorbereitung auf die Jugendweihe (Studenten des 2. Studienjahrs) sowie vor Lehrlingen und in Arbeitskollektiven der künftigen Einsatzbetriebe (Studenten des 3. Studienjahrs) erreicht Entsprechend unserer langfristigen Konzeption für die Weiterentwicklung der rechtspoldtischen Tätigkeit der Jura-Studenten1 2 wurden Verbindungen zu Kombinaten in der Stadt Leipzig hergestellt, so zum VEB Kombinat Polygraph „Werner Lamberz“ und zum VEB Kombinat GISAG. Im Bereich der Universität hat sich besonders die Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fachschule und der Sektion Wissenschaftlicher Kommunismus entwickelt. Diese Kontakte nutzen die Studenten des 4. Studienjahrs. Wir halten diese Verbindungen im wesentlichen für ausreichend, um eine vielseitige rechtspropagandistische Aktivität der Studenten zu gewährleisten. Die weiteren Anstrengungen sind darauf gerichtet, die erreichten qualitativen rechtspropagandistischen Leistungen der Studenten systematisch zu verbessern. Erstens geht es uns darum, daß den Adressaten die Gestaltung der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft, des Zusammenhangs von Sozialismus und Frieden aus staats- und rechtswissenschaftlicher Sicht noch überzeugender dargelegt werden. Deshalb strebt die FDJ-Leitung gemeinsam mit der staatlichen Leitung der Sektion an, Jugendobjekt und Studienplan noch enger miteinander zu verbinden. Die einzelnen Bereiche der Sektion können vor allem durch inhaltliche und methodische Hinweise und Konsultationsmöglichkeiten die weitere Qualifizierung der studentischen Rechtspropaganda fördern. Zweitens halten wir es für wichtig, auf die sprachlichen Ausdrucksmittel den erforderlichen Wert zu legen, das Wissen nicht dozierend und vordergründig belehrend wiederzugeben, sondern es im sachlichen Vortrag und besonders auch im Dialog zu vermitteln. Deshalb haben wir den Jenaer Erfahrungen3 folgend erstmals 1983 gemeinsam mit der Mitgliedsgruppe der Urania an der Universität und der Sektion Pädagogik einen Rhetoriklehrgang organisiert, den wir beibehalten werden. Methodische Erfahrungen Aus der rechtspropagandistischen Arbeit mit Fachschülern und mit Schülern, die sich auf die Jugendweihe vorbereiten, sollen im folgenden einige Erfahrungen dargelegt werden. Entsprechend einer Vereinbarung zwischen den beiden FDJ-Grundorganisationen finden an der Medizinischen Fachschule der Universität im Rahmen der Rechtsausbildung lehrplanbezogene Veranstaltungen statt. Das verlangt, sich auf genau bestimmte Themenkreise vorzubereiten, dazu einen geschlossenen Vortrag zu erarbeiten, Probleme in die Diskussion einzubringen und an Hand der einschlägigen Rechtsvorschriften Argumentationen und Begründungen zu geben. Gefordert ist hier in erster Linie die berufsbezogene Vermittlung von konkretem juristischem Wissen entsprechend den Maßgaben des Lehrprogramms für die Rechtsausbildung, Die Jurastudenten müssen sich in Vorbereitung auf eine sol- Bei anderen gelesen BRD-Mietrecht führt zu Not Innerhalb eines Jahres ist die Zahl der Mieterhöhungen in der Bundesrepublik um 40 Prozent gestiegen. In Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern betrug die Zunahme sogar 52 Prozent. Viele Mieten wurden auf einen Schlag um rund ein Drittel erhöht Mieten in Höhe von 1 000 DM für eine Drei-Zimmer-Wohnung in einer Großstadt sind keine Seltenheit Eine Welle von Mieterhöhungen habe zur Folge, daß bei Stadtplanungen für die nächsten Jahre neue Obdachlosensiedlungen aufgenommen werden müßten. Wie der Präsident des BRD-Mieterbundes Gerhard Jahn auf einer Pressekonferenz in Hamburg erklärte, führte die eklatante Zunahme willkürlicher Mietsteigerungen bei immer mehr Famillien zu Not und Obdachlosigkeit. Bewohner von Sozialwohnungen müssen ab April höhere Mieten zahlen. Zu diesem Zeitpunkt tritt eine Erhöhung der sogenannten Instandhaltungspauschale um 25 Pfennig je Quadratmeter in Kraft. Allein in Nordrhein-Westfalen sind von dieser Mieterhöhung mehr als '1,7 Millionen Menschen betroffen. (Aus: Unsere Zeit [Düsseldorf] vom 2. Dezember 1983, S. 3) che Veranstaltung z. B. mit medizinisch-juristischen Grenzfragen näher befassen, was auch für sie einen Erkenntnisgewinn bedeutet. Diese Veranstaltungen, die straf- und arbeitsrechtliche Probleme betrafen, werden jeweils von zwei Studenten durchgeführt. Sie stimmen ihre Darlegungen gegenseitig gut ab. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die effektive Behandlung der Probleme. Diese rechtspropagandistischen Veranstaltungen finden großes Interesse bei den Fachschülern und bestätigen die Richtigkeit des Weges, sich auch verstärkt speziellen Adressatenkreisen zuzuwenden. Im Schuljahr 1983/84 wurden durch unsere Studenten ca. 100 Jugendstunden in 35 Schulen der Stadt Leipzig durchgeführt. Diese Veranstaltungen beruhen auf Vereinbarungen der FDJ-Grundorganisation mit Stadtbezirksausschüssen für Jugendweihe. Innerhalb der Jugendstunde „Dein Recht und Deine Pflicht im Sozialismus“ ist die Gewißheit der Jugendlichen zu vertiefen, daß ihnen durch die Politik der Partei der Arbeiterklasse eine gesicherte Arbeit und Berufsperspektive garantiert ist. Das schließt auch ein, ihnen die Einheit von Grundrechten und -pflichten darzustellen. Das Verhältnis Elternhaus-Schule-Schüler ist ein weiterer Problemkreis, dem sich die Studenten im Rahmen der Jugendstunden widmen. Der Student hat hier die in der Schulordnung enthaltenen Verhaltensanforderungen zu verdeutlichen. Die Schüler brachten der Erläuterung der Normen, die die Anfertigung der Hausaufgaben, die Pausenordnung, die Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und die Schulstrafen betrafen, besondere Aufmerksamkeit entgegen. Bei der methodischen Gestaltung der Jugendstunden werden die Studenten von Hochschullehrern sowie von Pädagogen des Stadtbezirksausschusses für Jugendweihe unterstützt. Durch Konsultation der Klassenleiter können die Studenten ihren Vortrag (20 Minuten) auf Fragen ausrichten, die die Schüler besonders interessieren, und erhalten einen ersten Eindruck über die Klasse selbst. Die Praxis zeigt, daß sie so vorbereitet in der Lage sind, eine Diskussion mit den Schülern zu leiten und ihre Fragen zu beantworten. Bei der weiteren Profilierung des Jugendobjekts „Rechtspropaganda der FDJ-Grundorganisation“ werden wir die bestehenden Formen qualitativ verbessern; daneben werden die in Vorbereitung befindlichen ersten rechtspropagandistischen Veranstaltungen in den erwähnten Kombinaten neue Bewährungssituationen für die Studenten sein, die es zu bestehen gilt. 1 Vgl. S. Poppe/H.-G. Hellmann/M.Röllig ln NJ 1982, Heft 10, S. 459 f. 2 Vgl. z. B. M. Raabe/H. Vandersee/H. Schönfeldt, „Rhetorikausbildung künftiger Staatsanwälte“, NJ 1982, Heft 10, S. 466. 3 Vgl. S. Poppe u. a., a. a. O., S. 460.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben.

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